Die Frontbügel sind wieder erlaubt

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  • hi Leute hab heute eine Antwort bekommen vom Tüv.

    ich habe mit ihm geredet das ich einen Bügel vorne brauche für Licht und Seilwinde. Und er hat sich das alles mal angesehen.

    seine Antwort:

    was bzw. wie kann ich jetzt hier vorgehen das er ihn doch noch einträgt

    Gruß André

  • Eintragen lassen als Geräteträger mit Seilwinde nach §21 Einzelabnahme. Winde ist abzudecken und Haken zu sichern. Kanten und Radien Vorgaben sagt dir der Prüfer.

    PS entscheiden wie schnell du gegen die Wand knallst - Drehmoment wie weit du die Wand mitnimmst. 8o

    Einmal editiert, zuletzt von ABL auf Abwegen (13. Februar 2024 um 06:28)

  • Die Hacken lauft man sich ab, mit Haken kann man sichern.

    1.Doka mit 4Türen, Aufsetzkoffer.
    2.Sattelzugmaschine Doka alt 4/96, Syncro
    3. Doka mit 4 Türen, Aufsetzkoffer, Syncro mit Sperre, Standheizung, 2002
    4. Multivan goes Business 111er 10/99
    5. Doka im Aufbau, 111er, Syncro große Kupplung, Diff mit Sperre
    6. BMW R 1150 RT, Honda CBR 1000 F SC24

    Erst wenn jemand nicht mehr da ist, weiß man seinen Wert zu schätzen.

  • hi Leute hab heute eine Antwort bekommen vom Tüv.

    ich habe mit ihm geredet das ich einen Bügel vorne brauche für Licht und Seilwinde. Und er hat sich das alles mal angesehen.

    was bzw. wie kann ich jetzt hier vorgehen das er ihn doch noch einträgt

    Gruß André

    Er wird ihn wohl nicht eintragen.

    Woher kommst du?
    Welcher Bügel ist es und hast dazu die nötigen Papiere?!

  • genau so war es schon vor 28 jahren

    Eintragen lassen als Geräteträger mit Seilwinde nach §21 Einzelabnahme. Winde ist abzudecken und Hacken zu sichern. Kanten und Radien Vorgaben sagt dir der Prüfer.

    Welcher Bügel ist es und hast dazu die nötigen Papiere?!

    Hey leigh ,einzelabnahme, diese produziert die papiere

  • genau so war es schon vor 28 jahren

    Eintragen lassen als Geräteträger mit Seilwinde nach §21 Einzelabnahme. Winde ist abzudecken und Hacken zu sichern. Kanten und Radien Vorgaben sagt dir der Prüfer.

    Welcher Bügel ist es und hast dazu die nötigen Papiere?!

    Hey leigh ,einzelabnahme, diese produziert die papiere

    Nicht so ganz.
    Es muss nen Nachweis/Gutachten vom Hersteller von dem Bügel geben, dann erst produziert das die Papiere für das Fahrzeug.

  • Leigh bei einer §21 Einzelabnahme macht der Prüfer das. Da muss nix vorhanden sein. So kannst du deine Eigenbauten auch eintragen lassen wenn die Vorgaben erfüllt werden. Mein Geräteträger vorne, Rockslider sind Eigenbauten, also ohne Firma und Papiere und so eingetragen wurden. Bald kommt so noch die Stoßstange hinten.

    PS entscheiden wie schnell du gegen die Wand knallst - Drehmoment wie weit du die Wand mitnimmst. 8o

  • Leigh bei einer §21 Einzelabnahme macht der Prüfer das. Da muss nix vorhanden sein. So kannst du deine Eigenbauten auch eintragen lassen wenn die Vorgaben erfüllt werden. Mein Geräteträger vorne, Rockslider sind Eigenbauten, also ohne Firma und Papiere und so eingetragen wurden. Bald kommt so noch die Stoßstange hinten.

    DAS is mir Bewusst.

    Es benötigt einen Nachweis, dass der "verbotene" Bügel bereits vor einem bestimmten Stichtag in den Verkehr gebracht wurde! Sonst wird das auf Standardwegen nix!
    Und dieser ist eben das Gutachten des Bügels in dem Falle!

    Macht ein Prüfer die 21er, so liegt es alleine bei Ihm, sollten Rückfragen kommen. Hat er den besagten Nachweis, kann er sich auf Diesen plus Gesetzestexte berufen!
    Ersteres macht heut fast keiner mehr, letzteres schon!