…. Warum verklagt eigentlich mal keiner den Verein auf Rechtmäßigkeit seiner angeordneten Prüfungen Bescheide?
Die Frontbügel sind wieder erlaubt
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hi Leute hab heute eine Antwort bekommen vom Tüv.
ich habe mit ihm geredet das ich einen Bügel vorne brauche für Licht und Seilwinde. Und er hat sich das alles mal angesehen.
seine Antwort:
Zitatbzgl. der Zulässigkeit von Frontschutzbügel am VW-Bus habe ich recherchiert und mir den genauen Wortlaut der Richtlinie bzw. der geltenden Vorschriften angeschaut.
Konkret heißt es:
Laut § 30c (4) StVZO müssen seit dem 1. Juni 2008 alle erstmals in den Verkehr gebrachte Frontschutzbügel an folgenden Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t den technischen Vorschriften des Anhangs I der RL 2005/66/EG entsprechen:
Personenkraftwagen
Lastkraftwagen
Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen
ABE und Teilegutachten für diese Fahrzeuge sind seit dem 25. Mai 2007 ungültig.
Frontschutzbügel ohne EG-Typgenehmigung, die nachweislich bis zum 25. Mai 2007 in Verkehr gebracht bzw. angebaut wurden, dürfen an Fahrzeugen mit einer Erstzulassung bis zum 25. Mai 2007 weiterhin verwendet werden.
Das bedeutet, dass Frontschutzbügel ohne EG-Typgenehmigung an FZ mit EZ bis 25. Mai 2007 nur dann einen solchen Bügel haben dürfen, wenn dieser bereits vor diesem Datum nachweislich am FZ verbaut bzw. im Verkehr war. Und das ist das Problem, denn wenn dieser Bügel nicht vor dem Stichtag legalisiert, also eingetragen war, lässt sich dieser Nachweis praktisch nicht erbringen.
Sollte den Bügel ohne diesen Nachweis doch noch jemand eintragen, ist Ihnen damit vermutlich auch nicht geholfen, denn die Zulassungsbehörden und Kontrollorgane werden eine solche Eintragung nicht anerkennen, da sie ungültig ist.
Leider kann ich Ihnen da nicht weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
was bzw. wie kann ich jetzt hier vorgehen das er ihn doch noch einträgt
Gruß André
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Eintragen lassen als Geräteträger mit Seilwinde nach §21 Einzelabnahme. Winde ist abzudecken und Haken zu sichern. Kanten und Radien Vorgaben sagt dir der Prüfer.
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Hacken zu sichern
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Die Hacken lauft man sich ab, mit Haken kann man sichern.
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hi Leute hab heute eine Antwort bekommen vom Tüv.
ich habe mit ihm geredet das ich einen Bügel vorne brauche für Licht und Seilwinde. Und er hat sich das alles mal angesehen.
was bzw. wie kann ich jetzt hier vorgehen das er ihn doch noch einträgt
Gruß André
Er wird ihn wohl nicht eintragen.
Woher kommst du?
Welcher Bügel ist es und hast dazu die nötigen Papiere?! -
genau so war es schon vor 28 jahren
Eintragen lassen als Geräteträger mit Seilwinde nach §21 Einzelabnahme. Winde ist abzudecken und Hacken zu sichern. Kanten und Radien Vorgaben sagt dir der Prüfer.
Welcher Bügel ist es und hast dazu die nötigen Papiere?!
Hey leigh ,einzelabnahme, diese produziert die papiere
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genau so war es schon vor 28 jahren
Eintragen lassen als Geräteträger mit Seilwinde nach §21 Einzelabnahme. Winde ist abzudecken und Hacken zu sichern. Kanten und Radien Vorgaben sagt dir der Prüfer.
Welcher Bügel ist es und hast dazu die nötigen Papiere?!
Hey leigh ,einzelabnahme, diese produziert die papiere
Nicht so ganz.
Es muss nen Nachweis/Gutachten vom Hersteller von dem Bügel geben, dann erst produziert das die Papiere für das Fahrzeug. -
Leigh bei einer §21 Einzelabnahme macht der Prüfer das. Da muss nix vorhanden sein. So kannst du deine Eigenbauten auch eintragen lassen wenn die Vorgaben erfüllt werden. Mein Geräteträger vorne, Rockslider sind Eigenbauten, also ohne Firma und Papiere und so eingetragen wurden. Bald kommt so noch die Stoßstange hinten.
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Richtig ,das ist noch der erfindergeist ,der leider ueber die jahre buerocratisch kaputtgepruegelt wurde.aber eine kleine flamme zuengelt noch
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Leigh bei einer §21 Einzelabnahme macht der Prüfer das. Da muss nix vorhanden sein. So kannst du deine Eigenbauten auch eintragen lassen wenn die Vorgaben erfüllt werden. Mein Geräteträger vorne, Rockslider sind Eigenbauten, also ohne Firma und Papiere und so eingetragen wurden. Bald kommt so noch die Stoßstange hinten.
DAS is mir Bewusst.
Es benötigt einen Nachweis, dass der "verbotene" Bügel bereits vor einem bestimmten Stichtag in den Verkehr gebracht wurde! Sonst wird das auf Standardwegen nix!
Und dieser ist eben das Gutachten des Bügels in dem Falle!Macht ein Prüfer die 21er, so liegt es alleine bei Ihm, sollten Rückfragen kommen. Hat er den besagten Nachweis, kann er sich auf Diesen plus Gesetzestexte berufen!
Ersteres macht heut fast keiner mehr, letzteres schon! -
Guten Morgen sorry das ich jetzt erst antworte bin halt immer noch am suchen wie ich den eintrage.
Den bügel hab ich mal als Anhang rein.
Er hat keine Nummer nix
Gruß aus der Oberpfalz
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