Neues TÜV Merkblatt zur Wohnmobil Eintragung fordert Sicherheitslüftung ?!

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  • Servus zammen,

    Gestern endlich Reimo Bank streng nach Vorschrift eingebaut, den guten BrightSparks Kocher und ein Alibi Tischchen und dann am Abend vor TÜV Eintragungstermin nochmal kurz gegoogelt dass alles passt wie gehabt und auf einmal lese ich auf einem Blog dass es seit 19.01.2022 eine neue TÜV Richtlinie + Merkblatt gibt die jetzt Deutschlandweit bei allen TÜVs gleich gilt und die zwingend eine Sicherheitsentlüftung für den Wohnraum fordert. Ich krieg die Krise. Vor allem weil auf die Schnelle auch nichts online zu finden ist wieviel sowas circa kostet. Alte Artikel dazu reden immer vom Gaskasten etc aber es braucht wohl wirklich nur die Lüftung für den Wohnbereich. Hat wer von euch damit schon Erfahrungen gemacht? Wie schätzt ihr das ein? Trotzdem auf gut Glück zum TÜV? Oder mit wieviel muss ich circa rechnen wenn ich mir jetzt so ein Loch in den Bodenbereich schneiden soll?

    Danke Euch!

    Quelle: https://www.baerensquad.de/wohnmobil-zula…r-selbstausbau/

    Einmal editiert, zuletzt von simonster (23. März 2022 um 08:53)

  • Reicht da nicht die eh schon vorhandene Zwangsentlüftung zwischen hinterem Radkasten und Heckklappe?

    ... sehe ich genau so.

    Somit 2x ab Werk vorhanden.

    MfG de Kay

  • ... [ ] ... Wie schätzt ihr das ein? Trotzdem auf gut Glück zum TÜV? ... [ ] ...

    ... JA ...

    ... und denk dran "wer schlau ist hält erstmal den Mund und wartet auf Fragen vom Prüfer".

    Du merkst ja selber sehr schnell ob der Prüfer unsicher rumeiert oder sein Job gewissenhaft abspult.

    An dessen Verhalten passt Du Dich dann zielführend an.

    TOI,TOI,TOI

    Ein Leben ohne VW T4 Bus ist möglich... aber sinnlos !

    --> Meine Else

    4 Mal editiert, zuletzt von Else (23. März 2022 um 09:18)

  • Ein Kocher und ein Tischchen wird nicht zur WoMo-Eintragung führen ... neben Bett und wohnlicher Athmosphäre braucht es zwingend fest verbauten Stauraum (volkstümlich "Schrank" genannt) ... frei herum stehende Kisten reichen z.B. schon mal nicht.

  • Reicht da nicht die eh schon vorhandene Zwangsentlüftung zwischen hinterem Radkasten und Heckklappe?

    Nein, weil sie nur bei Innenraum-Überdruck kurz öffnen und ansonsten geschlossen sind.

    Wenn sich eine 500g-Kartusche im verschlossenen Innenraum leert, helfen sie ÜBERHAUPT NICHT ... selbst ausprobiert. :iek:

  • zwingend fest verbauten Stauraum (volkstümlich "Schrank" genannt)

    Laut meinem TÜV-Mensch geht z.B. auch eine Heckschublade als Stauraum.

    Die Womo-Eintragung steht mir auch bevor.

    Letzte Baustelle: Kocher. Versuche es erstmal mit „mobiler“ 220V Ceran-Kochplatte direkt mit Landstromanschluss verbunden.

    Danke für den Tipp mit der Zwangsentlüftung, würde ich auch erstmal nichts zu sagen und hinfahren.

    Reisen ist tödlich - für Vorurteile.

  • Reicht da nicht die eh schon vorhandene Zwangsentlüftung zwischen hinterem Radkasten und Heckklappe?

    Nein, weil sie nur bei Innenraum-Überdruck kurz öffnen und ansonsten geschlossen sind.

    Wenn sich eine 500g-Kartusche im verschlossenen Innenraum leert, helfen sie ÜBERHAUPT NICHT ... selbst ausprobiert. :iek:

    Es geht ja hier explizit nicht um die Gasentlüftung sondern eine von der Kocherart unabhängige Belüftung.


    (ich glaube ich würde, sollte ein Prüfer das fordern, ihn bitten im Auto Platz zu nehmen. Das Auto an einen hellen, luftigen Ort stellen und innen alle Vorhänge schließen. Der wird sich wundern, an wie vielen Stellen noch reichlich Licht und Luft reinkommen bei meinem TraPo...)

    Ein Bus ist nie fertig.

    Gehört zur Familie: der Dicke (95er AAB, LR, TraPo Kombi) und

    der Kleinwagen (96er ACV, KR, Kombi), Zugpferd vom geliebten Gatten.

  • Man kann, wenn man Regen-Windabweiser hat, die Fenster vorne einen Spalt offen lassen.

    Grundsätzlich hat man doch aber eine ständige Luftzufuhr über die vorderen Lüftungsdüsen, solange man nicht dauernd die Umluftklappe geschlossen hat...

    Grüße

    Burkhard live free - drive hard...


  • Naja, es wird nicht lange dauern, bis der erste überkorrekte Prüfer das "unabhängig von Fensteröffnungen" entdecket ... und das "UND" in der Formulierung:

    "Es werden zwei Orte für die Sicherheitslüftung vorgegeben.

    Einmal eine Lüftungseinrichtung im Dach vom Fahrzeug und einmal im unteren Bereich an der Seitenwand nähe Fußboden.""

    als sogenanntes "logisches UND" interpretiert ... würde bedeuten: es müssen BEIDE Öffnungen vorhanden sein - immer.

    Sicherheitstechnisch ist das auch völlig logisch (Zwangslüftung durch Konvektion) ... klimatisch eher nicht so.

  • Habe bei mir den Kocher in der Schublade und im Schein steht auch drin das der Kocher nur im außenbereich bei geöffneter Heckklappe zu benutzen ist.

    Dateien

    Bauste Turbo auf Diesel, geht Diesel wie Wiesel :weg:

    8) Bei der AU: Das ist kein Feinstaub, das sind Brikets 8)

    Fuhrpark:

    2003 T4 Multivan Generation - 2.5 TDI AGX

    1999 Seat Ibiza Cupra -1.9 TDI AFN (Autocross)

    1992 Caddy 14D -1.6 TD SB

    1985 Golf II Sondermodell MATCH 1.3 Schlepphebel Motor

  • Ja, das ist aber auch nur eine gutwillige Auslegung der Vorschriften, wenn ein "IM FAHRZEUG FEST VERBAUTER" Kocher "AUSSCHLIE?LICH AUSSERHALB DES FAHRZEUGS" benutzt werden darf.

    Sowas nennt man Spitzfindigkeit ... und das geht nie sehr lange gut.

  • Hab da mal 'ne Frage...

    .. fallen unsere T4 die damals ab Werk einen Gaskocher in der Küchenzeile verbaut hatten unter Bestandsschutz und/oder haben diese Modelle bereits eine entsprechende Zwangs-Be-/Entlüftung ?

    PS:

    anders gefragt... liegt das Augenmerk eines Prüfers diesbezüglich schwerpunktmäßig auf DIY-WoMo-Umbauten ?

    Ein Leben ohne VW T4 Bus ist möglich... aber sinnlos !

    --> Meine Else

    Einmal editiert, zuletzt von Else (23. März 2022 um 13:16)