neue Standheizung mit alter Uhr betreiben

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  • Ich werde wohl nicht umhin kommen mich mit dem Thema Standheizungen genauer zu befassen. Der TÜV hat den T4 lahmgelegt u.a. weil die 10-Jahres-Frist für den Tausch der des Wärmetauschers abgelaufen ist. Eberspächer will inzwischen über 580€ für das Ersatzteil haben. Kommen Dichtungen und Arbeitszeit dazu sinds wohl mindestens 1000 Euro... totaler Unsinn.

    Ich denke ich muss ne neue (2kW) Standheizung untern Bus bauen.

    Kann ich ne neue Standheizung mit der alten originalen Eberspächer Uhr betreiben, oder brauche ich da ne neue? Ich würde die alte gerne wegen meiner Liebe zum originalzustand des Busses erhalten.

    Könnt ihr mir eine SH empfehlen? Sind die von der Bauart (Maße/Anschlüsse) alle gleich? Also passt jede SH in dieser "Torpedo"-Bauart unter den T4?

    beste Grüße und vielen Dank

    Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

  • Du kannst j mit der Uhr jede Heizung betreiben, die mit 12V+ gestartet wird . Oder die 12V adaptieren .

    AAAber , das Sollwertpotie wird Probleme machen . Und die Bedienteile einer Neuen Heizung sind idR komfortabler.

    Du hast TÜV ? Wie wurde die Heizung "Stillgelegt " ?

    Ich habe keine Bedenken meine Heizung (Bj 96 oder so ) zu betreiben . Gelegentlich mache ich einen CO Check.

    Gruß

    Urs

    edit: die Bauformen sind sehr Ähnlich passt evt. direkt oder lässt sich anpassen.

    Einmal editiert, zuletzt von Urs137 (29. Mai 2022 um 23:08)

  • Ich glaube, die Tips hattest Du schon bekommen: Stecker abziehen und gut verpackt zur Seite hängen und/oder Bedienteil ausbauen --- dauert jeweils nur ein paar Minuten.

    Nur Sicherung ziehen wird sicher nicht reichen.

    Und viel fragen würde ich da vorher auch nicht.

  • Ich glaube, die Tips hattest Du schon bekommen

    Richtig, das sind auch gute Hinweise. Aber Thas Thema dieses Threads war ja ein anderes.

    Mir is klar das die neuen Bedienteile komfortabler sind. Aus Gründen der Authentizität würde ich aber gern die alte Eberpächer-SH-Uhr erhalten. Trotdem aber ne neue SH einbauen.

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  • Ich würde die SH bedenkenlos weiter betreiben ... in Profi-Fahrzeugen laufen die praktisch den ganzen Winter durch - da hat so eine Heizung nach zehn Jahren tausende Stunden auf der Uhr.

    Meine Heizung läuft keine 50 Stunden pro Jahr und sah, als ich vorsorglich mal alle Dichtungen getauscht habe, nach 20 Jahren innen aus, als käme sie frisch aus der Fertigung.

    Ich schmeis doch nicht wegen deutscher Reglungswut ein völlig intaktes Gerät weg :aufreg:

  • Ich würde die SH bedenkenlos weiter betreiben ... in Profi-Fahrzeugen laufen die praktisch den ganzen Winter durch - da hat so eine Heizung nach zehn Jahren tausende Stunden auf der Uhr.

    Meine Heizung läuft keine 50 Stunden pro Jahr und sah, als ich vorsorglich mal alle Dichtungen getauscht habe, nach 20 Jahren innen aus, als käme sie frisch aus der Fertigung.

    Ich schmeis doch nicht wegen deutscher Reglungswut ein völlig intaktes Gerät weg :aufreg:

    Also ich schätze deine Antworten hier immer sehr. Du ist sicher eine der ganz großen Hilfen in diesem Forum. Und du hast völlig recht mit deiner Kritik an der deutschen Bürokratie. Aber so hilfst du mir nicht wirklich weiter. Fun fact: mein freundlicher erzählt mir heute. Einseitig defektes Abblendlicht: erheblicher Mängel, beide Lampen defekt: geringfügiger Mängel. <X

    Dennoch, kein TÜV mit dieser eingebauten SH. Die muss raus, verlangt der Prüfer. Und dann: 20 Jahre altes Gerät instandsetzen für 1000€ oder neue rein für 200€, oder die alte wieder einbauen, wobei ich gelesen hab das dann die BE erlischt, und zwar des ganzen Fahrzeuges. Was im Falle eines Unfalles zum Versicherungsproblem werden könnte.

    Aber das alles ist ja auch garnicht meine Frage gewesen.

    Beste Grüße!

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  • Manchmal ist es aber auch nicht leicht :shake:

    Der Prüfer kann den Ausbau der Heizung nicht verlangen.

    Die BE erlischt nicht bei Weiterbetrieb der Heizung.

    Die BE erlischt ja auch nicht bei fehlender Heizung (fehlende Ausrüstung (Scheinwerfer z.B.) sind schließlich auch ein erheblicher Mangel

    Die Versicherung erlischt erst recht nicht.


    Lösung Nummer 1: anderen Prüfer suchen

    Lösung Nummer 2: Stecker abziehen ... Nachprüfung ... Stecker wieder dran ... Gaswarner besorgen ... glücklich sein

    Lösung Nummer 3: so, wie Du es für richtig hälst

    Zu Deiner Frage:

    Du kannst j mit der Uhr jede Heizung betreiben, die mit 12V+ gestartet wird . Oder die 12V adaptieren .
    AAAber , das Sollwertpotie wird Probleme machen .

    Und die Bedienteile einer Neuen Heizung sind idR komfortabler.

  • Die BE erlischt nicht bei Weiterbetrieb der Heizung.

    Die BE erlischt ja auch nicht bei fehlender Heizung (fehlende Ausrüstung (Scheinwerfer z.B.) sind schließlich auch ein erheblicher Mangel

    Die Versicherung erlischt erst recht nicht.

    Zumindest steht in diesem Rundschreiben von Eberspächer was anderes. Eine Nachfrage beim KBA könnte klären wie das aktuell gesehen wird.

    Der Prüfer kann den Ausbau der Heizung nicht verlangen.

    Wie verhalte ich mich wenn er es doch tut, was er ja tut. Mit welchem "move" kann ich den Prüfer denn davon überzeugen dass er das schlicht nicht darf. Gibts was schriftliches. wo steht denn dass der TÜV den Brennkammerwechsel nicht als EM ausweisen darf?

  • Das Rundschreiben ist von 1986, da waren ja die T4 noch nicht einmal in Planung =O .

    Da hat sich mittlerweile wohl auch die StVZO geändert. Jedefalls zeigt mir mein Link von §22a derselben ganz andere Informationen zur Standheizung:

    (1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:

    1.Heizungen in Kraftfahrzeugen, ausgenommen elektrische Heizungen sowie Warmwasserheizungen, bei denen als Wärmequelle das Kühlwasser des Motors verwendet wird (§ 35c Absatz 1);


    die genannte Nr. 27 sagt übrigens das folgende ;)

    27.Rückhalteeinrichtungen für Kinder in Kraftfahrzeugen (§ 35a Absatz 12 dieser Verordnung sowie § 21 Absatz 1a der Straßenverkehrs-Ordnung).

    Möglicherweise steht es ja jetzt woanders aber das genannte Rundschreiben ist doch sicher veraltet. Bezieht sich denn der TÜV darauf?

    https://www.t4forum.de/index.php?attachment/58366-t4-schrauber-black-gif/ Der mit dem Bully tanzt ...

  • Wie verhalte ich mich wenn er es doch tut, ...

    Mit welchem "move" kann ich ...

    Gibts was schriftliches. wo steht denn dass ...

    Leute, die Lösung 1 oder 2 gewählt haben, sollen Dir dabei helfen, Lösung 3 durchzusetzen ... ich bin mir nicht sicher, ob das so funktioniert.

  • Ich bin kein Rechtskundiger, aber Eigentlich kann sich jeder die rechliche Seite bezüglich Standheizungen, zumindest ab Zulassung der T4 nach EU Richtlinien also mit Eintrag:

    Fahrzeugschein: pasted-from-clipboard.png

    auch selber ansehen. Oder auch anders herum nach dem Rundschreiben von Eberspächer im Anhang oben - so alt es auch ist:

    StVZO §22a Absatz 1 - verweist auf StVZO § 35c Heizung und Lüftung - verweist auf den StVZO Anhang und da steht:


    Zur Vorschrift § 35c Absatz 2 sind folgende Bestimmungen anzuwenden:

    der Richtlinie 2001/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 über Heizanlagen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 78/548/EWG des Rates (ABl. L 292 vom 9.11.2001, S. 21), geändert durch die

    a) Richtlinie 2004/78/EG (ABl. L 153 vom 30.4.2004, S. 104),

    b) Berichtigung der Richtlinie 2004/78/EG (ABl. L 231 vom 30.6.2004, S. 69),

    c) Richtlinie 2006/119/EG (ABl. L 330 vom 28.11.2006, S. 12).

    Die EU Richtlinie dazu ist:  RICHTLINIE 2001/56/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. September 2001

    und folgende 3 Änderungen dazu:

    Berichtigung der Richtlinie 2004/78/EG (ABl. L 153 vom 30.4.2004, S. 104), RICHTLINIE 2004/78/EG

    Berichtigung der Richtlinie 2004/78/EG (ABl. L 231 vom 30.6.2004, S.69), RICHTLINIE 2004/78/EG

    Berichtigung der Richtlinie 2006/119/EG (ABl. L 330 vom 28.11.2006, S. 12) , Richtlinie 2006/119/EG

    Da steht nirgendwo etwas von einer 10-Jahresfrist !

    Das allerbeste ist :D , da steht unter Artikel 2:

    Die Mitgliedstaaten dürfen für einen Fahrzeugtyp oder einen Heizanlagentyp aus Gründen, die sich auf die Heizanlage des Fahrgast- oder Laderaums beziehen, die Erteilung der EG-Typgenehmigung oder der Betriebserlaubnis mit nationaler Geltung nicht verweigern, wenn die Anlage die Vorschriften der Anhänge erfüllt.

    Also für mich ist das Vorgehen der diversen TÜVs, die eine 10-Jahresfrist für die Luftstandheizung bei Fahrzeugen ab 2001 fordern ein klarer Rechtsbruch und ich würde, wenn notwendig, mit meiner Rechtsschutzversicherung rechtlich gegen den TÜV vorgehen. Allerdings hat mich auch noch nie jemand beim TÜV auf die Standheizung angesprochen :S .

    https://www.t4forum.de/index.php?attachment/58366-t4-schrauber-black-gif/ Der mit dem Bully tanzt ...

  • Dem Tüv Unwissenheit vorwerfen und mit Anwalt drohen ist natürlich die viel bessere Idee als den Stecker tot zu legen oder einen anderen Prüfer zu suchen (bei zwei Tüv und zwei DEKRA in der Nähe).

    Einmal editiert, zuletzt von yellowone (1. Juni 2022 um 15:43)

  • Dem Tüv Unwissenheit vorwerfen und mit Anwalt drohen ist natürlich die viel bessere Idee als den Stecker tot zu legen oder einen anderen Prüfer zu suchen (bei zwei Tüv und zwei DEKRA in der Nähe).

    Dass es die bessere Idee ist habe ich nicht gesagt und ich würde ja nicht nur drohen wollen ;) , aber damit wäre das Thema zumindest für alle geklärt und man könnte jeden weiteren Versuch des TÜV mit dem Hinweis auf ein Urteil zunichte machen - oder wüsste, dass das Vorgehen richtig ist.
    Denn wie lautet nochmal die römische Juristenweisheit „Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand“.

    https://www.t4forum.de/index.php?attachment/58366-t4-schrauber-black-gif/ Der mit dem Bully tanzt ...

  • Die Planar und die chinesischen Heizungen passen nicht an das originale Panel.

    Zumindest die Planar kommuniziert über serielle Schnittstelle. Bei den Chinesen weiß ich es nicht, aber ein 12v Startsignal konnte ich nicht finden.

    Leistungseinstellung geht auf keinen Fall. Evtl. Könnte man bei der Planar was über den zusätzlichen schalteingang tüddeln. Generell sehr ich es aber wie die anderen hier, Gaswarner rein und weiterbetreiben.