Hallo liebe Community,
da ich neu hier bin, stelle ich mich kurz vor:
Mein Mann ist totaler T4 Fan und ich die dazugehörige Papier-Hexe. Das heißt, er schraubt alles auseinander und zusammen und wenn er wider Erwarten mal auf ein Problem stößt, daß mit Hilfe des Internets gelöst werden könnte, dann komme ich ins Spiel. Auch Teile bestellen gehört zu meinem Aufgabenfeld als T4-Schrauber Sekretärin...
Nun sind wir auf ein Problem gestoßen, daß sich auch nicht mehr einfach "nur" mit dem Internet lösen läßt.
Und genau dabei brauche ich Eure Hilfe, falls sich jemand damit auskennt.
Wir haben einen T4, 1,9D, Baujahr: 1991, Kasten mit LKW-Zulassung. Beim Motorcode bin ich mir nicht ganz sicher, sollte aber meines Erachtens ein ABL sein. Bei diesem KFZ ist leider die Karosserie unwiderruflich hinüber, da mal eben ca. 8t Baumstamm darauf geparkt haben. Man muß allerdings sagen, daß der Rest des Fahrzeuges erstaunlich gut überlebt hat!!!! Nur falls jemand mal Zweifel an der guten Bauweise eines T4 hegen sollte
Dieser T4 sollte also nun nicht auf den Auto-Friedhof, sondern wieder in neuem "Kleidchen" auf die Straße. Kurzerhand bei der Dekra angerufen, ob etwas zu beachten wäre, wenn man dem alten 1,9d eine neue Karosse überstreifen möchte, bekamen wir die Antwort, daß das Spenderfahrzeug neuer sein müsse, als das zu restaurierende. Die Spender-Karosse stammt von einem 2,4 Saugdiesel, Baujahr: 1993. Sollte also eigentlich kein Problem sein................... Mein Mann hat nun monatelang alles um- und zusammengestrickt und der 1,9d im neuen Gewand steht fix und fertig vor der Tür.............. Und er läuft sogar 1a.
Und jetzt kommt der Schock: Wir also total happy zur Dekra, um den ganzen Kram schön für die Zulassungsstelle in die Papiere schreiben zu lassen, da heißt es auf einmal: "NÖ, man darf alte Autos in Deutschland bezüglich der Abgaswerte nicht verschlechtern."
Unsere Argumentation, daß wir ja das ALTE Auto mit einer BESSEREN Karosse modernisiert haben, zieht in Deutschland leider nicht, da in unserem Fall nicht die Fahrgestellnummer des alten die Grundbasis ist, sondern hier die Fahrgestellnummer des neuen zu Grunde gelegt wird. Dabei sind 90% aus dem 1,9d und nur 10% (die Karosse) aus dem 2,4.
Die Dekra möchte uns gern helfen und meint, sie brauchen nur ein Schriftstück z. B. von VW, daß die Abgaswerte des 1,9d im Jahr 1993 noch in die zulässigen Grenzwerte paßten oder so ähnlich.
Nun zu meinen Fragen:
Hat jemand ein solches Problem schon mal gehabt und es auch gelöst bekommen (ohne eine andere Karosse zu besorgen und alles wieder umzustricken?)
Hat jemand vielleicht eine Idee, wo man eine solche Bescheinigung findet (VW hab ich schon angeschrieben) oder kennt jemand eine Prüfstelle, die solche Unterlagen vielleicht hat?
Weiß jemand was mit dem Zusatzeintrag zu den Abgasgrenzwerten im Fahrzeugschein ganz unten anzufangen? Die Dekra vermutet, daß das der Schlüssel zur Eintragung sein könnte, Ihnen fehlen wohl aber die nötigen Unterlagen dazu......
Einen ganz anderen T4 zu nehmen, ist leider eigentlich keine Option, denn der 1,9d gehört einem älteren Mann, der diesen seit 1991 hegt und pflegt und sehr an ihm hängt. Daher sollte auch so viel wie möglich von dem guten Stück erhalten bleiben.
Kann es denn wirklich sein, daß alles an so einem idiotischen Gesetz scheitert?
Ich hoffe, Ihr könnt uns helfen und ich danke schon mal im Vorfeld allen, die sich die Zeit nehmen uns hier zu antworten.
LG Scarlett