Neue Richtlinie für WOMO umbauen

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  • Ich wollte oder will ja den Multivan auf WOMO umschreiben und habe bei der Dekra angefragt...

    Eigentlich kein Problem, schlafen, sitzen ist gegeben und kochen aus der Heckschublade ist machbar und ok. :thumbup:

    Aber ich soll ein Loch ins Dach basteln für einen Dachentlüfter und das wollte ich nicht so gern. :(

    Da habe ich ein Fenstergitter für Fahrer und Beifahrerseite vorgeschlagen, ist in Kopfhöhe und entlüftet ebenso wie ein Dachentlüfter, wollen die nicht, kann da jemand etwas sachlich zu beitragen, oder hat es gerade jemand ebenfalls versucht?

    Gruß

    Eddie

  • Gehe zu einer anderen Prüfstelle.

    Grüße

    1x T4 75KW Transporter rund 650tKM von 2001 :) Jetzt mit neuen Motor mir 1. Übermaß (1.2023)

    1X T4 45 KW Kasten Rot mit Servolenkung 180tKM wird wieder aufgebaut von 1990 hoffentlich bald Oltimer:thumbup:

  • Dazu gab’s irgendwann schonmal ein Thema - ist glaube ich noch sehr inkonsistent durchgesetzt diese Regel. Ich hatte das Problem im Mai aber auch, glücklicherweise hat der Prüfer dann ein Auge zu gedrückt.

  • Ich revidiere meine Aussage von oben teilweise. Es gibt sicher Prüfer die das nicht so genau nehmen, ist also mit etwas Glück durchaus möglich.

    Allerdings stammt folgendes Zitat aus der neuen Tüv-Richtlinie und ist völlig klar:

    Der bewohnbare Raum muss mit einer Sicherheitslüftung (DIN EN 721) versehen sein. Hierbei handelt es sich um Lüftungsöffnungen die für Zu- und Abluft unabhängig von Fenstern und Türen sorgen.

    Unten könnte man die schon vorhandene Zwangsentlüftung öffnen, kann mir vorstellen dass das ausreicht. Für oben würde ich über ein kleines Dachfenster mit Zwangsbelüftung nachdenken, wenn schon Loch im Dach wenigstens mit einem Mehrwert... :devil:

  • Wie lautet da genau die gesetzliche Grundlage? Gilt das wirklich für alle Fahrzeuge oder nur für Neuzulassungen ab Datum X? Darüber habe ich keine Info bisher.

    Ist insgesamt höchst inkonsequent, wenn alte Womos nicht dahingehend bei der nächsten HU geprüft und ggf nachgerüstet werden müssten....

    Gruß XLspecial

    8o Dasss....äääähhhh....läuft....  8o

    :whistling: Wer einmal mit der Mistgabel Samba tanzt, der schnarcht auch ohne Zähne :whistling:

  • Das blöde an den Normen ist ja das man die kaufen muss.

    xlspecial Diese ist gemeint.

    :pinch:

  • Unten könnte man die schon vorhandene Zwangsentlüftung öffnen, kann mir vorstellen dass das ausrausreicht.

    Wenn man den Lappen von der Zwangsentlüftung entfernt, haut es den ganzen aufgewirbelten Dreck der Hinterräder in den Zwischenraum hinter der Verkleidung.

    Als ich meinen Bus gekauft hab, fehlte der Lappen auf der Fahrerseite, hinter der Verkleidung sah es aus wie in ner Kiesgrube...

    Grüße

    Burkhard live free - drive hard...


  • Wie lautet da genau die gesetzliche Grundlage? Gilt das wirklich für alle Fahrzeuge oder nur für Neuzulassungen ab Datum X? Darüber habe ich keine Info bisher.

    Ist insgesamt höchst inkonsequent, wenn alte Womos nicht dahingehend bei der nächsten HU geprüft und ggf nachgerüstet werden müssten....

    Das ist eine gute Frage, trifft aber ja sicher hauptsächlich auf umgebaute Transporter/Busse zu. Das gilt ja erstmal für alle zur Abnahme vorgeführten Fahrzeuge zu mit dem Ziel die Umschreibung zum Wohnmobil zu erreichen. Alte Voll- oder Teilintegrierte Wohnmobile und auch Wohnwägen haben Zwangsbelüftungen sicher schon seit den 70ern... Und ja, ich gehe davon aus dass das bei den folgenden HU´s mitgeprüft wird, ist doch nichts anderes als die alte und illegale Kocher-Geschichte.

  • Unten könnte man die schon vorhandene Zwangsentlüftung öffnen, kann mir vorstellen dass das ausrausreicht.

    Wenn man den Lappen von der Zwangsentlüftung entfernt, haut es den ganzen aufgewirbelten Dreck der Hinterräder in den Zwischenraum hinter der Verkleidung.

    Als ich meinen Bus gekauft hab, fehlte der Lappen auf der Fahrerseite, hinter der Verkleidung sah es aus wie in ner Kiesgrube...

    Hab mir die Lage noch nie genauer angesehen, gut zu wissen :patsch:

    Aber man könnte sicher ein feinmaschiges Metallgewebe einsetzen?

  • In wie fern ist die Zwangsbelüftung für die Verkehrssicherheit von Relevanz?

    War immer der Meinung bei der HU geht es um die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge!

    Phantasie ist wichtiger als Wissen,

    denn Wissen ist begrenzt!

    (Albert Einstein)

  • Darf ich mich an das Thema anhängen? Ich habe nämlich das gleiche Problem, aber auf eigenen Wunsch, ohne gesetzliche Pflicht.

    Rundum geschlossener Transporter mit Trennwand zur Fahrerkabine, Trennwand hat Schiebefenster. Luft kann über die Seitenfenster der Fahrerkabine und offenes Schiebefenster rein, aber nicht raus, so dass der Laderaum im Sommer verdammt heiß wird. Mit nassem Hund wird es Treibhausklima.

    Was ist eine einfache, preiswerte und effektive Möglichkeit zur Entlüftung? Mir fallen ein: Schiebefenster einbauen (brauche eigentlich keine Fenster, für die ich nur wieder Abdeckung basteln muss), Dachpilz aufsetzen (hält bis zur ersten 1,90 m-Schranke...), Lüftungsschlitze seitlich (dann ist der Kasten nicht mehr wasserdicht). Gibt's noch was? Und was hat das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis?

  • Bezog sich jetzt auch mehr auf die HU schon bestehender Womos. Also Bestandsschutz.

    Denke nicht das die Zwangsbelüftung bei der HU geprüft wird.

    Bei einer Umschreibung ist es ganz klar erforderlich weil sonst die Vorraussetzungen nicht erfüllt sind.

    Phantasie ist wichtiger als Wissen,

    denn Wissen ist begrenzt!

    (Albert Einstein)

  • Bezog sich jetzt auch mehr auf die HU schon bestehender Womos. Also Bestandsschutz.

    Denke nicht das die Zwangsbelüftung bei der HU geprüft wird.

    Bei einer Umschreibung ist es ganz klar erforderlich weil sonst die Vorraussetzungen nicht erfüllt sind.

    Doch, muss eigentlich geprüft werden, kommt aber natürlich auch auf den Prüfer an...