Crit-air / Crit'Air Umweltplakette Frankreich

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  • Unklar ist übrigens auch, wie wir nun unser Kennzeichen angeben müssen.
    So wie es auf dem außen am Fahrzeug abgebrachten Schild vorfinden (H CH 18), oder wie es in der ZB steht (H-CH 18).
    Nicht dass es da wieder (so wie in Italien) zu Missverständnissen kommt.

    In Frankreich ist vieles unklar :D
    Aber falls es dir weiterhilft:
    Auf den franz.Etiketten, die man bei der CT ("TÜV") und der Versicherung bekommt, um sie innen an die Windschutzscheibe zu pappen, stehen die Kennzeichen MIT Bindestrichen...

    In meinem Haushalt gibt es außer dem T4 nur Oldtimer

    :aetsch:

  • Hier noch meine eingedeutschte Version des franz.Formulars:

    Was mich nach dem ersten Formular in französisch nochmal ins Stocken brachte ist
    "Numero et libelle de la voie"

    Damit ist gemeint, dass da die korrekte ausführliche Anschrift stehen soll so wie:
    "Am neuen Schrottplatz 13" nicht nur "Schrottplatz" :D

  • Da wir die hier in Deutschland aber zumeist gar nicht kennen, hier nochmals meine Idee die Ziffer von unserer Umweltplakette zu nehmen,

    Ich wage mal eine Prognose: da in der deutschen Zulassung nichts von "EURO XY" steht, wird für deutsche Fahrzeuge einfach immer das Baujahr genommen.
    Und wenn man Glück hat, gibt`s auch noch Ärger wegen versuchter Täuschung.
    Schau mer mal.

    Einmal editiert, zuletzt von yellowone (4. März 2017 um 17:37)

  • Das Datum der ersten Zulassung muss angegeben werden, und es steht im Fahrzeugschein ... was soll man da vortäuschen?

    Wenn es übrigens rein nach dem Datum der ersten Zulassung gehen würde, hätte meine Bus eben die graue 5 bekommen müssen. Aber er hat die orange 3 ... ist mir alles ein Rätsel ... ?(8|?(


  • Hallo zusammen, habe so einen Ausweis.Gibt es da Sonderregelungen in Frankreich(Plakette) ? Hat jemand Erfahrung damit ?

    Erfahrungen nicht, aber der befreit dich wohl:

    "Exceptions aux règles encadrant les ZCR
    Certains véhicules sont exemptés de l’obligation de porter une vignette Crit’Air lorsqu’ils circulent dans une zone à circulation restreinte. C’est le cas notamment des véhicules du service public (police, pompiers, SAMU etc.) et des véhicules des entreprises publiques.
    D’après le décret n°2016-847 du 28 juin 2016 relatif aux zones à circulation restreinte, les véhicules disposant d’une carte de stationnement pour personnes handicapées sont dispensés du port de la vignette Crit’Air pour circuler dans les zone à circulation restreinte. Ces cartes de stationnement pour personnes handicapées sont semblables dans toute l’Europe, pour que les véhicules soient également reconnaissables à l’étranger. "

    Die wichtigen Teile auf Deutsch:
    "Ausnahmen ..blablabla:
    ..blablabla... Fahrzeuge die über einen Behinderten-Parkausweis verfügen....
    blablabla.... Diese Parkausweise gleichen sich überall in Europa, so dass die Fahrzeuge auch im Ausland erkannt werden können"

    In meinem Haushalt gibt es außer dem T4 nur Oldtimer

    :aetsch:

    2 Mal editiert, zuletzt von FranzBus (4. März 2017 um 18:55)

  • Und wo wir grad bei den Ausnahmen sind:
    Oldtimer (in Frankreich heißen die "vehicules de collection" (Sammlerautos)) sind natürlich auch befreit.

    Da in den deutschen Papieren aber "Oldtimer" steht und nix von "Collection",
    sollte man einem evtl.kontrollierenden Gendarmen schon erklären können,
    dass das das gleiche bedeutet wie "vehicule de collection" ...

    Ich würde mir (wenn ich des franz.unkundig wäre) zB diesen Text hier ausdrucken und vorzeigen:

    "Règles concernant les véhicules de collection
    Les règles concernant les véhicules de collection sont fixées localement et non pas au niveau national,
    et sont donc différentes en fonction des zones à circulation restreinte ou zones de protection de l’air.
    Les propriétaires d’un véhicule de collection immatriculé en France peuvent justifier l’appartenance de leur véhicule
    à cette catégorie par la mention « collection » inscrite sous la lettre « Z » dans le certificat d’immatriculation.
    Dans la plupart des certificats d’immatriculation européens, cette mention se trouve dans les catégorie « informations supplémentaires ».
    C’est dans cette catégorie que sont inscrites les « remarques et exceptions ».
    Dans tous les cas, la catégorie « véhicule de collection » doit être prouvée en cas de contrôle.
    Toutefois, la possibilité pour les forces de l’ordre de reconnaitre les dénominations étrangères pour les véhicules de collection pose question. "

    DIe Fahrzeuge sind in F NICHT am Kennzeichen kenntlich, nur am Vermerk in den Papieren!

    Man könnte dem Gendarmen auch zu erklären versuchen,
    dass das "H" auf dem deutschen Kennzeichen gleichbedeutend ist
    mit dem Nachweis einer französischen "immatriculation vehicule de collection"...

    In meinem Haushalt gibt es außer dem T4 nur Oldtimer

    :aetsch:

    Einmal editiert, zuletzt von FranzBus (5. März 2017 um 00:48)

  • Und noch was zur allgemeinen Beruhigung:

    Ich wohne ja in Frankreich und habe die letzten Tage mal ANGESTRENGT nach diesen Plaketten Ausschau gehalten
    UND HABE KEIN EINZIGES FAHRZEUG MIT EINER SOLCHEN ENTDECKT...

    Also sind mal wieder die braven Deutschen :prof: die Einzigen, die sich um diese Regelung (jetzt schon) 'nen Kopf machen... :applaus:

    In meinem Haushalt gibt es außer dem T4 nur Oldtimer

    :aetsch:

    Einmal editiert, zuletzt von FranzBus (4. März 2017 um 18:55)

  • ein Franzose würde ein Auto klauen,


    Nein, einem Franzosen würde ich das niemals unterstellen,
    einem Deutschen übrigens auch nicht. ;)

    Weshalb klingt das "Franzosen" in diesem Satz normal, aber bei "Deutschen" bleibt ein Gschmäckle :kratz:

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Das Datum der ersten Zulassung muss angegeben werden, und es steht im Fahrzeugschein ... was soll man da vortäuschen?

    Wenn es übrigens rein nach dem Datum der ersten Zulassung gehen würde, hätte meine Bus eben die graue 5 bekommen müssen. Aber er hat die orange 3 ... ist mir alles ein Rätsel ... ?( 8| ?(

    Warum ein Rätsel. Vielleicht verstehe ICH das auch falsch, also ich verstehe das so:

    Zunächst wird nach der Euro Norm geguckt, wenn keine vorhanden ist (wie z.B. ehemals bei meinem Polo 86CF) dann gilt das Zulassungsdatum.

    So interpretiere ich jedenfalls diesen Satz:

    Entscheidend für die Crit’Air Farbe ist nur die EURO-Klasse laut
    Fahrzeugpapiere. Nur wenn keine EURO-Klasse vermerkt ist, dann gilt
    (fast immer) das Zulassungsdatum.


  • Entscheidend für die Crit’Air Farbe ist nur die EURO-Klasse laut
    Fahrzeugpapiere. Nur wenn keine EURO-Klasse vermerkt ist, dann gilt
    (fast immer) das Zulassungsdatum.

    Ganz so ist es wohl nicht, mein Benziner mit nachgerüsteter Erdgas-Anlage wird besser bewertet, als der ursprüngliche Benziner.
    In Deutschland ist das nicht so, da wird das Schlechteste angenommen, angewendet, besteuert und plakettiert.

    Insofern lohnt es sich vielleicht doch, das Nachrüsten eines Partikelfilters etc. anzugeben und ggf reklamieren.

    Irgendwas is' immer!
    Rust never sleeps

  • vielen Dank , FranzBus. In Deutschland geht das mit der Einfahrt in die Zonen wenn du Rolliausweis hast.
    Nette Diskussionen mit eifrigen Knöllchenschreibern incl. :aufreg:

    DUH - Ignorant :aetsch:

  • wie ist denn das mit den franz. mietwagen- bei denen hab ich noch keine plakette gesehen-
    ich fahr jetzt zwar nicht in paris rum, aber im süden schon-
    wenn ich o. plakette erwischt werde, ist da dann der fahrer dran o. der halter?

    ich will jeremy clarkson wiederhaben.. :protest:

  • Beim ADAC gibt's auch 'ne Erklärung zum Ausfüllen:

    Das ist ja mal wieder großartig: wer kein Englisch kann und nicht weiß, was ein Bildverkleinerungsprogramm ist und wie man es bedient (ja, sowas soll es noch geben :evil: ), ist schon mal am Arsch.
    Aber viel besser ist doch: die Roboter-Frage ist auf deutsch :thumbup:

    An der Kontrollfrage im Stil klassischer Intelligenztests werde ich letzendlich wohl scheitern:
    - ist M-52 ein Sexclub für über über 52-jährige, ein Laden für großformatige Schrauben oder ein Wegweiser?
    - ist ein Schild mit Teller und Besteck ein Strassenschild?
    - gehören die Pfosten zum Schild oder nicht?

    Bloß gut, dass wir die EU haben ... wie war das wohl früher... damals?

  • Übrigens ist das Feld "Euro Standard" kein Pflichtfeld.
    Das bedeutet wohl, dass diese Information IMMER aus den Zulassungsunterlagen entnommen wird und deshalb für deutsche Fahrzeuge IMMER das Baujahr sein wird.

    Axel, dann mach Deinen Abgeordneten mal spitz.


  • Aber viel besser ist doch: die Roboter-Frage ist auf deutsch :thumbup:

    Die Roboter-Frage ist bei mir auch auf der franz.Seite auf Deutsch-richtet sich wohl nach der Windows-Spracheinstellung...
    Jedenfalls nicht nach der IP...

    In meinem Haushalt gibt es außer dem T4 nur Oldtimer

    :aetsch: