Erhöhung der Anhängelast auf 2.5t (oder mehr) "Beschreibung"

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  • In deinem Fall 2,2t bei erlaubten 2t. 10€!!!!!!! Strafe, kein Punkt und du darfst weiter fahren!!!!!! Die Autolobby hat gesprochen. :erster:

    Aber nur, wenn das ZgG des Hängers maximal 2t sind. Ansonsten gilt der Busgeldgatalog für LKW ;) [Klick]

    Genau den hab ich ja als Grundlage genommen.

    2,2t statt 2t sind weniger als 10% Überladung.

    Und 2,5t statt 2t sind im worst case mehr als 20% Überladung.

    100kg darst du ja durch die Stützlast immer noch abziehen von der Anhängelast

  • was ja leider bestätigt, das ein Tüvprüfer keine Ahnung hat wie man Fahrzeugpapiere liest. Mir fehlt ja immer die Fantasie wie die zu so einem Job kommen geschweige den den Rest von ihrem Hob machen.

    Das war ja jetzt nicht spezielles, kompliziertes, sondern etwas was bei jedem Fahrzeug ne Rolle spielt. Warum wissen wir hier als absolute Laien das und der nicht?

    Man kann nur hoffen das davon nicht zu viele da draußen herum laufen und das die nicht zu viele Leute übern Tisch ziehen.

  • Na ja ...wir hier sind sicherlich nicht absolute Laien ... irgendwie hat jeder von uns irgendein Spezialthema, in dem er sich durchaus professionell auskennt.

    Die Defizite können dann ja die anderen ergänzen und ausgleichen (so wie ich in einem anderen Thread, in welchem ich Vor- und Rücklaufleitung an der ESP verwechselt habe :rolleyes:).

    So ein Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr sollte aber durchaus wissen was er da machen müsste, finde ich.

    Schließlich hat er ja Gutachten für die Änderung amtlicher Dokumente auszufertigen und die Behörden wiederum müssen sich daran halten

    RedBig Alles wird gut ... Du hast ja das Forum ;)

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Moin,

    da ich bei dem Zeugs im Schein auch nicht ganz durchsteige will ich hier auch mal meinen Schein einbringen. Was darf ich denn hinten dran Hängen?


    Gruß

    interessanter Schein. Bei O1 steht nur 1770kg. unter 22. aber ergänzt auf 2000kg. Ich dachte alle T4 haben ab Werk 2000kg. Wo auch immer die 1770 herkommen.

    Ziehen darfst du max. 2000kg. Mit voller Karre nur noch 1690kg.

  • Moin,

    da ich bei dem Zeugs im Schein auch nicht ganz durchsteige will ich hier auch mal meinen Schein einbringen. Was darf ich denn hinten dran Hängen?


    Gruß

    Da steht unten im Fließtext:

    "....ZU O.1: 2000 ZUL: B: GES:GEW DES ZUGES MAX 4500 KG..."

    Das heißt ausgeschrieben: zu O.1: 2.000kg zulässig bei Gesamtrgewicht des Zuges maxc. 4.500kg

    Also darfst Du bei Deinem T4 2.000kg anhängen, das Gesamtgwicht des Zuges darf dabei aber 4.500kg nicht übersteigen.

    Alles claro :kratz::kratz::kratz:

    Gruß, Uwe

    T4 LR - aus Freude am mitnehmen

    T4 Caravelle AHY + Box LR mit 2 Schiebetüren -> hier die Geschichte meines T4 "Red Beast"

    T4 Caravelle ACV LR mit 2 Schiebetüren -> 2. Bus The Great Blue Greek

    T4 MV 1 AHY _> Schlachtbus

    Meine bisherigen Busse:

    T2 Bj. 72 mit Umbau auf 1,7 Liter Doppelversager mit 68 PS = Saufmobil
    T4 Allstar Bj. 95 mit ABL = Supersparsam
    T4 Topstar TDI ACV Bj. 98 = Superschön
    T4 Caravelle kurz ACV mit 2 Schiebetüren = Extrem Praktisch

    T4 MV II AXG als ex. 2. Bus "Silversurfer"

  • Mit voller Karre nur noch 1690kg.

    Genau ... wenn das Auto selber mit 2.810kg voll beladen ist, bleiben bei einem max. Gespanngewicht von 4.500kg nur noch 1.690kg für den Anhänger übrig.

    Ansonsten ist auch bei leichterem Zugfahrzeug und geringerem Gespanngewicht als 4,5t bei 2.000kg Anhängergewicht Schluß.

    Aus welchem Grund man die 1.770kg nicht in Feld O.1 angepasst hat, das weiß wohl nur der Gutachtenersteller selber.

    Siehe Hinweise weiter oben.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Mit voller Karre nur noch 1690kg.

    Genau ... wenn das Auto selber mit 2.810kg voll beladen ist, bleiben bei einem max. Gespanngewicht von 4.500kg nur noch 1.690kg für den Anhänger übrig.

    Ansonsten ist auch bei leichterem Zugfahrzeug und geringerem Gespanngewicht als 4,5t bei 2.000kg Anhängergewicht Schluß.

    Das sehe ich anders, da explizit vom „zulässigen“ Gesamtgewicht und nicht realen Gesamtgewicht im Schein die Rede ist. Damit gilt immer 4500kg - 2810kg = 1690kg Anhängelast, egal ob voll oder leer

    1991 T4 Dehler Profi GL mit 2,5l AXL Syncro

  • semmel3k das wörtchen "Zul." bzw. Zulässig bezieht sich auf die bedingung, nicht auf das gewicht. Zulässig ist der 2000kg anhänger Bei einem Gesamtgewicht von <4500kg des Zuges.

    Allerdings hat man dann übrigens schon den 3.5t-Raum des "B" Führerscheins verlassen und benötigt einen "BE" oder größer. der ist bei vielen T4 auch schon bei weniger fällig, die Regel "750kg ungebremst gehen immer" ist beim T4 nicht, hat man wie ich 2890kg zulässiges Gesamtgewicht und 750kg ist man damit bei 3640kg und damit 140kg drüber. Zählt als Fahren ohne Führerschein und sollte man dann noch "gewerblich" damit unterwegs sein ist man verpflichtet einen Fahrtenscheiber bzw. ein digitales Kontrollgerät zu haben. Theoretisch. Wenn man nicht in eine der 27.541 Ausnahmeregelungen fällt.

    War am Samstag erst Thema in der Fortbildung als Kraftfahrer.

    Hab dann mal nachgehakt wie das ist, ich erzeuge ja Brennholz, welches ich in der Heizung bei mir im Keller in Energie umwandle die ich dann als "Fernwärme" ins benachbarte Mietshaus verkaufe. Streng genommen darf ich also mit meinem T4 kein Holz fahren, da ich gewerblich über 3,5to bin. Gott sei Dank greift dann aber die LoF-Regelung und die 50-km-Betriebsstandorts-Regelung, weshalb ich den Anhänger zu diesem Zweck sogar mit grünem Kennzeichen bewegen dürfte :sleeping: Unheimlich bescheuert das ganze.

    t6016.gif Nein, ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur.

    Es ist verboten die Putzfrau durch klicken bei ihrer Arbeit zu stören!

  • Da bin ich echt mal froh sein alter Sack zu sein, mit Bestandsschutz der alten Fahrerlaubnisklasse 3 bei 7,5 t + Anhänger

    Obwohl, derzeit darf ich gewichtsmäßig eh noch alles fahren, da der BCE noch gültig ist:thumbup::thumbup::thumbup:

    Schöne Grüße aus Südostbayern

    MfG
    Multisepp

    Der schwarze: Modell 2000, ACV, Multivan II
    Der silberne: EZ 2002, AXG, Multivan II

    Edersee 2019 Nr. 126

    Edersee 2020 Nr. 176

  • Genau ... wenn das Auto selber mit 2.810kg voll beladen ist, bleiben bei einem max. Gespanngewicht von 4.500kg nur noch 1.690kg für den Anhänger übrig.

    Ansonsten ist auch bei leichterem Zugfahrzeug und geringerem Gespanngewicht als 4,5t bei 2.000kg Anhängergewicht Schluß.

    Das sehe ich anders, da explizit vom „zulässigen“ Gesamtgewicht und nicht realen Gesamtgewicht im Schein die Rede ist. Damit gilt immer 4500kg - 2810kg = 1690kg Anhängelast, egal ob voll oder leer

    Hast du irgendeine der letzten Seiten dieses Threads gelesen?

    In diese Berechnung haben zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers und des Fahrzeuges nur einzufließen wenn man nicht im Besitz eines BE ist!

    Wenn man keinen BE hat darf man ja ohnehin keinen Anhänger bewegen der ein zulässiges Gesamtgewicht hat welches größer ist als das was man theoretisch mit der Zugkombination ziehen dürfte.

  • ah okay, um die 750er Anhänger hab ich nicht mit dem Fahrlehrer geredet, ging um einen 2to anhänger... Ich hab ja zum glück CE...

    t6016.gif Nein, ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur.

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  • Ist schon Lustig, frag 2 Leute und bekommst 3 Meinungen?


    hab ja den alten Führerschein deswegen ist das schon kein Thema.


    Verstehe ist das jetzt richtig, Gesamt 4500 kg, wenn ich also das zulässige Gesamtgewicht vom T4 anlaste, dann darf dann trotzdem nur 2.000 kg dran hängen?


    Was müsste ich dann unternehmen wenn ich auf 2500 kg Anhängelast gehen würde

  • den zug auf 5000kg auflasten lassen... kein Problem, steht so auch im Gutachten, an den Dieselmotor mit 75 oder 111KW gekoppelt...

    t6016.gif Nein, ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur.

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  • den zug auf 5000kg auflasten lassen... kein Problem, steht so auch im Gutachten, an den Dieselmotor mit 75 oder 111KW gekoppelt...

    Na dann werd ich das mal in Angriff nehmen, dann muss ich mit dem Trailer nicht immer mit Angst im Nacken fahren. Der hat 2500 kg Gesamtgewicht.


    500 kg leer, 2.000 kg Zuladung.

    Auch wenn die 2.000 kg nicht immer ausgenutzt sind aber doch schon öfters ein e34 Touring drauf da ist man schnell bei 2200 / 2300 kg Gesamt bei.


    Danke euch