Wieso denn "Erlöschen der BE?"
Es gibt dafür laut 19 StVZO drei Voraussetzungen...von denen seh ich hier keine gegeben. Insbesondere nicht mal die erste...Gefährdung...kann ich erkennen...
Ich verändere auch nicht die Maße des Fahrzeugs mit dem Anbau...
Und im Beispielkatalog zum 19 StVZO taucht das Ding ebenfalls nicht auf...
Also...wo ist das Problem?
Von Außer-Haus gesendet