Frankreich: Verschärfung der Straßenverkehrsordnung

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  • Joachim Schweda, Geschäftsführer des Paketreiseveranstalters und Frankreich-Spezialisten Touren Service Schweda aus Kehl am Rhein, macht auf eine Verschärfung der Straßenverkehrsordnung in Frankreich aufmerksam, die ab 1. Juli 2017 in Kraft getreten ist.

    Durch eine Erweiterung des Paragraphen R 412-6 des Code de la Route ist das Essen, Trinken, Rauchen, Handy benutzen und Schminken (für Busfahrer/innen wohl eher selten) am Steuer verboten. Wird man bei einem derartigen Vergehen erwischt, kostet das ab sofort 75 €. Wird das Bußgeld nicht sofort beglichen, kann es im Nachgang wesentlich teurer werden, mindestens 150 € kosten.


    Quelle: http://www.traveller-online.at/news/detail/fr…hrsordnung.html

  • Das halte ich für eine Falschmeldung, eventuell gilt es auch nur für Berufskraftfahrer / Reisebusfahrer?

    Pas d'évolution des règles du code de la route au 1er juillet / L'actu du ...


    Hier der Inhalt aus Google Translator:
    3. Juli 2017
    Denial der Delegation für die Straßenverkehrssicherheit nach der Ausstrahlung durch fehlerhafte Medienberichte über eine angebliche Entwicklung von Regeln der Straßenverkehrsordnung am 1. Juli.

    Falsche Informationen über eine angebliche Entwicklung von Regeln der Straßenverkehrsordnung vom 1. Juli von einigen Medien am 1. Juli hallte wurden 2017. Der DSR möge die folgenden Erläuterungen machen:
    Die einzige Änderung vorgenommen am 1. Juli 2017 betrifft die Regulierung Größe der beiden Platten und motorisierter Dreiräder, wie von der Delegation für die Sicherheit im Straßenverkehr im Weg der Pressemitteilung bekannt.
    In Bezug auf weitere Änderungen angekündigt:
    - Der Rückgang der BAC für Fahranfänger ist in Kraft seit zwei Jahren, am 1. Juli 2015.
    - Das Telefonieren während der Fahrt wird durch den Verlust von 3 Punkten und 135 Euro Geldstrafe seit Januar 2012 bestraft.
    - Das Verbot eines Bildschirms in dem Sichtfeld eines Fahrers ist in der Straßenverkehrsordnung seit 2008 aufgeführt.
    -
    Kein Artikel der Straßenverkehrsordnung ausdrücklich erwähnt, das Verbot von Musik hören, isst ein Sandwich oder suchen etwas im Handschuhfach des Fahrzeugs.
    Allerdings Artikel R.412-6 des Dating StVO von 2001 und 2008 geändert erlaubt Polizei unsicheres Verhalten zu bestrafen: „Der Fahrer jederzeit sollte annehmen sicher und respektvolles Verhalten gegen -a über andere Benutzer. (...) Alle Fahrer müssen ständig in Zustand bleiben und in der Lage, unverzüglich bequem auszuführen alle seine Verpflichtungen Manöver. „Diese Bestimmung, dass die Polizei umsichtig anwenden wird, könnte daher möglicherweise führen zu unangemessenem und gefährliches Verhalten verbalisieren.
    In diesen Startzeiten erinnert die Delegation für die Verkehrssicherheit, die Worte der Vorsicht und fordert alle Verkehrsteilnehmer mit allen Regeln der Straßenverkehrsordnung einzuhalten, etabliert für ihre Sicherheit und die ihrer Verwandten.

  • Stimmt...

    Artikel R412-6

    Geändert durch Dekret Nr 2008-754 vom 30. Juli 2008 - Art. 15


    I. Alle fahrendes Fahrzeug oder eine beliebige Menge Fahrzeuge bewegen soll einen Fahrer haben. Dies sollte zu jeder Zeit, nehmen sie eine umsichtige und respektvolles Verhalten gegenüber anderen Nutzern von Straßen für den Verkehr geöffnet. Dazu gehören Übung Vorsicht in Bezug auf die am stärksten gefährdeten Benutzer erhöht.


    II.- Alle Fahrer müssen ständig in einem Zustand halten und in der Lage, unverzüglich bequem auszuführen alle seine Verpflichtungen Manöver. Die Möglichkeiten der Bewegung und Sichtfeld muss nicht durch die Anzahl oder Position der Passagiere durch Gegenstände oder durch Anbringen nicht-transparente Objekte an den Fenstern transportiert reduziert werden.


    III.- Die Tatsache, für jeden Fahrer, die Bestimmungen verstoßen von oben II durch die Geldbuße für Verstöße der zweiten Klasse zur Verfügung gestellt unter Strafe gestellt wird.


    IV.- die Verletzung Wenn II oben, die Immobilisierung des Fahrzeugs kann mit entsprechend verordnet werden die Artikel L. 325-1 bis L. 325-3.

  • Das find ich viel spannender

    Le fait de téléphoner au volant est sanctionné par la perte de 3 points et 135 euros d’amende depuis janvier 2012.

    Telefonieren am Steuer 135 Teuronen ;(

    Sari fahri :coffee:

    Bulli fahren ist keine Tätigkeit ! Bulli fahren ist Philosophie ! thumbsup.png

    Auch wenn ich einen gelben Bus fahre bin ich kein Postsammler !


    Nützliches für den Bulli

  • Das wäre aber auch echt konsequent!!
    Obwohl es sicherlich sinnvoll wäre, meine Meinung! Wenn man den Artikel neulich von PeZe gelesen hat ist es hierbei genau so, wenn nicht schlimmer. Gerade Schminken und Essen am Steuer ist Ablenkung pur bzw. schränkt die Beweglichkeit und Reaktion erheblich ein!!
    Und nein, ich habe keine persönlichen Erfahrungen mit Schminken ...außer zu Fastelovend :thumbup:


    Zum Thema:
    Falschmeldung, nein es ist nicht verboten!

    Gruß aus Köln

    Malte

  • ... wozu ist denn die Beifahrerin da. Die hält mir das Sandwich vor die Nase und ich beisse zu, wenn die Finger dabei sind,
    hat sie halt Pech gehabt....

    Nun ja, ich finde das mit dem Essen etwas übertrieben, die Sache mit dem Handy aber nur konsequent. Wobei, wenn wir
    das Thema etwas ausweiten, mit Sicherheitsabsstand hat der Franzose eh nichts am Hut. Warum auch ich darf eh nur
    130 km/h fahren, dann kann ich ja auch direkt vor dem anderen Autofahrer von der linken Spur nach rechts wechseln...

  • Zitat


    Gummibärchen? ;(
    Menno, als Singlefahrer ist man da echt eingeschränkt.

    Von einem Burger-Menü auf'm Schoß und der Coke in der linken Hand am Steuer rede ich ja gar nicht. ;)

    Gruß, RalphCC


    Mal ganz ehrlich, wer hat noch nicht in der Tüte gewühlt und seine Lieblingsfarbe gesucht... Kann schon mal dauern. ;)

    Gruß aus Köln

    Malte

  • Hi,

    sowas ähnliches gibt es auch für die Schweiz. Da darf man vorne links nur sitzen und fahren :drive:

    So gut wie alles andere ist verboetn und kostet wie immer reichlich "Fränkli" :wall:

    Gruß, Uwe

    T4 LR - aus Freude am mitnehmen

    T4 Caravelle AHY + Box LR mit 2 Schiebetüren -> hier die Geschichte meines T4 "Red Beast"

    T4 Caravelle ACV LR mit 2 Schiebetüren -> 2. Bus The Great Blue Greek

    T4 MV 1 AHY _> Schlachtbus

    Meine bisherigen Busse:

    T2 Bj. 72 mit Umbau auf 1,7 Liter Doppelversager mit 68 PS = Saufmobil
    T4 Allstar Bj. 95 mit ABL = Supersparsam
    T4 Topstar TDI ACV Bj. 98 = Superschön
    T4 Caravelle kurz ACV mit 2 Schiebetüren = Extrem Praktisch

    T4 MV II AXG als ex. 2. Bus "Silversurfer"

  • Das halte ich für eine Falschmeldung, eventuell gilt es auch nur für Berufskraftfahrer / Reisebusfahrer?


    Die einzige Änderung vorgenommen am 1. Juli 2017 betrifft die Regulierung Größe der beiden Platten und motorisierter Dreiräder, wie von der Delegation für die Sicherheit im Straßenverkehr im Weg der Pressemitteilung bekannt.

    Ganz spitzfindig könnte man sagen, daß das sogar stimmt.

    Meiner Erinnerung nach besteht das Verbot des Essens und Trinkens am Steuer schon seit etlichen Jahren. Wurde in den Achzigern oder Neunzigern zur Erhöhung der Verkehrssicherheit des Umsatzes der Gastronomie eingeführt.

    Wäre also bei der aktuellen Änderung tatsächlich nicht dabei.


  • - Das Verbot eines Bildschirms in dem Sichtfeld eines Fahrers ist in der Straßenverkehrsordnung seit 2008 aufgeführt.

    Und wo lasse ich das dann das Navi, wenn nicht mehr an der Windschutzscheibe?

    Essen und trinken ist für mich auch selbstverständlich.
    Ohne gleichmäßigen Koffeinpegel möchte mich niemand erleben. ;)

    Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen wird am Ende beides verlieren.