Pimp my P2 DE Funzeln

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  • Guten Abend,

    kurz mal eine Frage an die Herren die sich auch einen Satz der LED'S bestellt haben:

    Habt Ihr euch schon "ausgemalt" wo Ihr das Zündungsplus im Motorraum abgreift für das Tagfahrlich?
    Standlicht habe ich mich entschieden, wird gelöst wie es bei den P2 Scheinwerfern ist mit dem einem Adapter, lediglich beim TFL bin ich mir noch unschlüssig...


    Gruß Olli

  • Habt Ihr euch schon "ausgemalt" wo Ihr das Zündungsplus im Motorraum abgreift für das Tagfahrlich?


    Es gibt kaum ein Fahrzeug, bei dem es derart leicht ist eine neue Verbindung aus dem Motorraum zur ZE zu verlegen.
    Klemme 15 (also Zündungsplus) "irgendwo abzugreifen" dürfte eigentlich niemandem einfallen.

    Man verlegt dazu sicherlich besser eine Leitung zur ZE und greift dort ab.
    Welcher Kontakt sich dort anbietet, wäre ggf. zu diskutieren.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Hi,

    Für Tagfahrlicht würde ich persönlich kein Zündungsplus verwenden sondern eher das Signal der LiMa welches nur anliegt, wenn der Motor läuft.

    Und von der LiMa zum TFL ist ja dann ein Katzensprung.

    Grüße und DAnk

    Klaue nicht...
    ..... der Staat hasst Konkurrenz!!!

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    Denn Ihr werdet feststellen, dass wer Bus fährt, mehr fährt, denn die Fahrt im Bus ist mehr wert. (Triplewanker am 16.09.2016)

    :thumbup: Bulli Days: 2014 #265; 2015 #059; 2016 #062; :thumbup:

  • Hi,

    so wie ich es verstanden habe:

    JW "spezial" Anschluss der an den Scheinwerfer geht, der hat auf der Gegenseite 1x H4 für Abblend/Fernlicht, 1x freie Litze für TFL und 1x freie Litze für Standlicht.
    Denke Eljot kann das genauer beantworten, da er schon einen bei sich liegen hat.

    Standlicht für ich mit dem selben Stecker den auch das P2 Standlicht hat versehen, dann musst am originalen Kabelstrang nichts ändern.
    Bei Bedarf kann ich dir morgen die nötigen Teilenummern durchgeben.


    Gruß

  • sondern eher das Signal der LiMa welches nur anliegt, wenn der Motor läuft.


    Das D+ Signal ist aber nicht beliebig belastbar, und allenfalls zur Ansteuerung von Relais etc. zu gebrauchen.
    Ich würde das nicht machen, schon weil ich die Belastbarkeitswerte nicht kenne, und weil ich ausschließen möchte, das dann irgend etwas anderes nicht so funktioniert wie vorgesehen.

    ..

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    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Hi,

    Ich hatte das Relais als "schaltende Instanz" vorausgesetzt und habe einfach angenommen, das LiMa-Signal auch nur als solches angesehen wird.

    Anders es ja beim z.Bsp. Laden der Zweitbatterie auch nicht gemacht .

    Grüße und DAnk

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  • das Relais als "schaltende Instanz"


    Das wäre dann aber zwingend hier zu ergänzen, denn die Ansteuerung der TFL verfügt höchstwahrscheinlich nicht über ein derartiges Relais.

    ..

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    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Moin.
    Auch ich melde hier mal vorsichtiges Interesse an.
    P2 Scheinwerfer im guten Zustand habe ich schon.
    Habe mir auch schon BMW E30 Einsätze besorgt , die mit Xenon bestückt sind und eine ALRW von Hella für einen 5er BMW. Das ganze könnte ich allerdings erst nach der Vollabnahme meines Busses verbauen, weil es ja illegal wäre. Günstige original Xenon wurden mir leider immer kurz vor der Nase weggeschnappt. Aber 700€ wäre ich bereit zu investieren, wenn die ganze Sache Hand und Fuß hat und der Tüv seinen Segen dazu gibt.
    Könnte dann ja meine schon besorgten XenonSätze und die ALWR wieder verkaufen .
    Aber wie gesagt, das ganze müsste offiziell vom TÜV abgesegnet werden . Der Scheinwerfer hat ja nicht die Zulassung mit einem LED Leuchtmittel..
    Habe nämlich keine Lust 700€ zu investieren und dann darf ich das hinterher wieder ausbauen..
    Dann stellt sich noch die Frage , wie langlebig sind die LEDs? Habe schon viele LED Rückleuchten gesehen, die Ausfallerscheinungen hatten, oder gibt es eine Lebenslange Garantie für die Leuchtmittel/Scheinwerfer?

    Habe ich das richtig gelesen, das es die LED auch in schwarz gibt?
    LG. Olaf

    Einmal Bus immer Bus?
    Man weiß erst , wie gut ein Auto war ,
    wenn man von anderen Autos enttäuscht wurde.
    Also back to T4

    Einmal editiert, zuletzt von Panamericana (10. September 2017 um 08:25)

  • Olaf, entweder Du oder ich haben da was falsch verstanden.
    Auf Deine E30 Einsätze kannst Du bei Verwendung der hier besprochenen LED-Einsätze verzichten.
    Es handelt sich hier um die Verwendung eines selbstverständlich zugelassenen Scheinwerfers, anstelle der BMW (oder anderer) Einsätze.

    Das Ganze ist also zugelassen und bedarf nicht mal einer Eintragung.
    Der TÜV, bzw. das Kraftfahrt-Bundesamt oder eine vergleichbare Institution in Europa, hat bereits seinen Segen dazu gegeben, was durch eine Einprägung im Scheinwerfer bestätigt wird.

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    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (10. September 2017 um 09:42)

  • Ich habe das schon gelesen und verstanden mit der E Zulassung, aber sehen das unsere Gesetzeshüter auch so , wenn die LED Scheinwerfer nicht in den Papieren gesondert eingetragen sind? Oder sagen die einfach das ist nicht original in Verbindung mit dem P2 Scheinwerfer Gehäuse und verlangen dann eine Vorführung beim TÜV oder kratzen einem eventuell gleich die Plakette ab?
    Mir wäre es halt lieber was schwarz auf weiß zu haben , damit es kein Grund zur Diskussion gibt bei einer Kontrolle.

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  • aber sehen das unsere Gesetzeshüter auch so , wenn die LED Scheinwerfer nicht in den Papieren gesondert eingetragen sind?


    Es gibt auch dazu Regeln und Richtlinien, sogenannte Verwaltungsvorschriften und Durchführungsverordnungen.
    Darin ist beispielsweise ausfgeführt, dass der Ersatz von vorhandenen Leuchteinheiten durch andere, die am selben Platz am Fahrzeug verbaut werden, nicht extra begutachtet zu werden brauchen, sofern es sich um allgemein für diesen Zweck zugelassene Einheiten handelt.

    Das heißt: ersetze ich die Hauptscheinwerfer durch andere zugelassene, dann benötige ich keine "Eintragung", wenn diese an der selben Stelle montiert sind wie die werksseitigen.
    Gleiches gilt im Übrigen auch für Rückleuchten oder andere Beleuchtungseinrichtungen, oder hat hier schon mal jemand seine geänderten Rückleuchten eintragen lassen?

    Sollte das ein TÜV-Prüfer oder ein Ordnungshüter nicht wissen, dann hat der eben ein Defizit.

    Panamericana: Du machst Dir zu viele Gedanken ... die Richtlinien (Gesetze und Verordnungen) sind da eindeutig.

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    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Hi,

    schöne Grüße vom Busfest, die Übergabe der LED Scheinwerfer hat geklappt, demnächst geht es hier weiter.

    Gruß Frank

    Einmal editiert, zuletzt von B.Rude (10. September 2017 um 12:04)

  • m Umkehrschluss dass die Originalen P2 Xenons auch eintragungsfrei sind?


    Könnte man annehmen, aber ...
    bei Xenon existiert eine weitere zusätzliche Richtlinie, beispielsweise die Erfordernis einer aLWR und einer SRA, und auch die Pflicht zur technischen Abnahme der Änderung.

    CU, Axel

    ..

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