Ablastung T4 2620 kg => 2500 kg, wie möglich? Gutachten?

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  • Kelevra  Vadder

    Ich glaub ich trink n Schnaps. Denn wenn man es sich überlegt, machts nich wirklich Sinn, was da abgeht.

    Wenn der B mit Zugfahrzeug 3500kg IMMER 750kg ziehen darf, aber wenn der Hänger 800kg hat, man Insgesamt nur noch 3500kg haben darf, is das doch schlicht verarsche um den B96 zu legitimieren. Also Geldmacherei. Und beim Blickwinkel auf Geldmacherei glaub ich sogar dass es so is.

    Welcher Admin nimmt die 20€ entgegen? PayPal?

  • Ich habe diese Diskussion gerade die Tage mit einem Fahrlehrer geführt. Ist unser Vermieter, es ging um den Junior unserer Nachbarn, der genau dieses Problem hatte.

    Wenn Anhänger bis 750kg, dann keine 3500kg Grenze bei B.

    Der Gesetzestext sagt ja auch explizit, siehe verlinktes Bild, 3500 kg, wenn Anhänger über 750kg. Heisst im Umkehrschluss, wenn Anhänger Max 750kg, dann keine 3500kgGrenze bei B.

    Der B96 dient lediglich dazu, die Gewichtsverteilung zwischen Zugfahrzeug und Anhänger zu variieren, jedoch auch nur bis 4250kg Gesamtzugmasse, was bei B nur bis 3500kg Gesamtzug geht.

    Wer noch mehr will, braucht BE.

    Gruß XLspecial

    8o Dasss....äääähhhh....läuft....  8o

    :whistling: Wer einmal mit der Mistgabel Samba tanzt, der schnarcht auch ohne Zähne :whistling:

  • Leigh: Ich muss auch nicht wetten. Ich hoffe das ein Polizist oder ein sonstiger Rechtskundiger das klärt. Wir sind uns einig mit unseren Aussagen, wie ich in Post #56 (Wahnsinn, so viele Posts) geschrieben habe?

    Dieses Dokument ist elektronisch erstellt und bedarf keiner Unterschrift oder Signatur

  • Zum Thema Verar....:

    Ja, den Anschein macht es definitiv. Aber es geht da um das Fahrverhalten von Anhängern. Bis 750kg ist ungebremst möglich, darüber eben nur gebremst, was das Fahrverhalten des Zuges verändert. Da war man eben der Meinung, das nur mit Zusatzquali.

    Das wir alten Säcke mit Klasse 3 ohne Zusatz 7.49 t plus Anhänger mit dem 1,5 fachen Gewicht fahren dürfen, wenn er nur eine Achse hat ( Tandem gilt als eine), war an sich völlig irrsinnig. Gelernt auf nem Golf und 5 Minuten danach mit 18.25t losfahren dürfen....Irre. hätte ich mich nicht getraut ohne üben.

    Gruß XLspecial

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    :whistling: Wer einmal mit der Mistgabel Samba tanzt, der schnarcht auch ohne Zähne :whistling:

  • Irre. Ich hab mich auf https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheink…-fuehrerschein/ durch unzählige Frage und Antworten gequält und dann steht da ernsthaft:

    bussgeldkatalog.org sagt:
    27. April 2017 um 11:21 Uhr

    Hallo Lukas,

    maßgeblich ist hierbei stets das zulässige Gesamtgewicht und nicht das tatsächliche Gewicht. Mit dem B-Führerschein dürfen Sie ein Zugfahrzeug von maximal 3,5 Tonnen plus Anhänger von maximal 750 kg führen oder Sie dürfen ein Gespann von maximal 3,5 Tonnen führen. Die Gesamtmasse liegt in Ihrem Fall bei 3,3 Tonnen und damit unter der Obergrenze. Beachten Sie alle weiteren Regelungen, etwa zur Anhängelast, sollten Sie das Gespann also ziehen dürfen.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    Zu begreifen ist das nicht. Und mal im Ernst: mit Wowa fahren ist schon ne Nummer. Heißt, will gelernt sein. Gut dass ich das mit Octavia ohne Fahrschule einfach mal so durfte (1300kg!) und dann für meinen Bus zum Üben muss. Ob sich das Fahrverhalten des Wowas durch Änderung des Zugfahrzeugs arg verändert hat? ... bekloppt... jetzt Ärger ich mich wieder über meine 600€.

    Suche: Kuhfänger, Unterflurwassertank, Alukisten für den Dachgarten, 1x BBS Alu Felge 7x16 ET 49 (7d0 601 025 b), D163 Alukiste, 1x Stahlfelge, UFS

    Einmal editiert, zuletzt von Kelevra (28. Februar 2019 um 22:14)

  • Na, dann ist das doch endlich geklärt. :coffee:

    Die Diskussion über Sinn und Unsinn sollten wir vielleicht vertagen, da wir die Gründe, das so festzulegen, nicht kennen und daher auch nur spekulieren können, was letzten Endes dazu geführt hat, dass es so ist, wie es ist.

    Ich mach mir jetzt :saufen:

    Gruß XLspecial

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  • Ich finde das alles auch ziemlich verwirrend. Vielleicht kann ein Fahrlehrer da ja mehr Licht ins Dunkel bringen:weissnix:

    Ich bin leider auch noch ein glücklicher Besitzer des alten 3er Führerscheins, habe zwar vor 3 Jahren noch dienstlich den CE aufgefrischt, dennoch versteh ich die neuen Klassen bis heute noch nicht wirklich :thumbdown:

  • Ich habe auch eine Weile gebraucht, bis ich da durchgestiegen bin. Selber habe ich auch alles ausser Bus, meine Kinder jedoch nur B.

    Beim Anhängerhändler habe ich auch schon falsche Aussagen zur 100er Zulassung bekommen. Der meinte ich brauche den 750kg ungebremst nicht ablasten, das tatsächliche Gewicht würde gelten - Falsch es gilt die zul. Gesammtmasse. er hat dann die Kosten für die Ablastung auf 650kg freiwillig übernommen.

    Komische Regeln bei Anhängern sind auch die Bussgelder bei Überladung. Unter 2t zul. Gesammtmasse ist es günstig, die gleiche Überladung bei einem Anhänger über 2t ist echt teuer und geht schnell in die Punkte. Speziell weil die meisten Busse nur 2t Anhängelast haben und dann z.B. der 2,7t Abhänger mit 2,2t unterwegs ist. Verstoss mit großem Anhänger = 140€ + 1 Punkt (mehr als 15% bei Anhänger über 2t)

    mit einem 2t Anhänger 2,2t ist die gleiche Anhängelast, auch mehr als 15% überladen = läppische 35€

    Anhängelast überschreiten wird gleich wie Überladung geahndet. Für weniger Verwirrung habe ich die Stützlasten ausser acht gelassen, funktioniert aber auch mit. Quelle: sieht amtlich aus

    Dieses Dokument ist elektronisch erstellt und bedarf keiner Unterschrift oder Signatur

  • Jetzt ist es wohl amtlich und die meisten hier(ich auch)haben noch was gelernt.

    Weiter gehts, wenn Lasse neue Infos über seinen Anhänger liefert.

    Und die Moral von der Geschicht': Hast nen alten zweier Führerschein kratzt das alles nicht

    Warum müssen Gesetzestexte so unübersichtlich formuliert werden?

  • Hab gerad das erste mal hier reingeschaut. Ich könnte nochmal, wenn gewünscht, die Erläuterungen zur FEV bemühen, wenn gewünscht.

    Da steht es zwar oft auch in typischem Juristen-Deutsch, aber meist verständlicher als im normalen Gesetzestext.

    :cop: Dein Freund und Helfer :cop:

    Jetzt mit LPG unterwegs

    Edersee 2014: Teilnehmer 00004

  • Demnach darf ich bis 440 Kilo zuviel auf der Wohndose haben und lieg noch bei 35€, bzw beim Gespann sogar 1000 Kilo... ;)

    Ja, nur ist die Strafe nicht alles. Stichwort untersagte Weiterfahrt.

    Ist zwar nicht teuer, aber blöd, wenn man dann Teile auf dem Parkplatz stehen lassen muss, damit man weiterfahren darf. :D

    Gruß XLspecial

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    :whistling: Wer einmal mit der Mistgabel Samba tanzt, der schnarcht auch ohne Zähne :whistling:

  • Ich kenn da nen zuverlässigen Kurierdienst, der bringt der den Kram dann nach Hause. Oder hinterher...

    Na wenn der dann gleich noch x Tage bleibt... ;)

    Für Platz is gesorgt... ;)

  • Jetzt ist es wohl amtlich und die meisten hier(ich auch)haben noch was gelernt.

    Weiter gehts, wenn Lasse neue Infos über seinen Anhänger liefert.

    Moin moin,

    da habe ich ja eine heiße Disukussion angeschoben.

    Bus: 2620 kg zlGg.

    Wowa: 1000 kg zlGg.

    Habe Rücksprache mit dem TÜV Kiel gehalten, eine Ablastung ist kein Problem, dann würde er mir aber 1-2 Sitzplätze austragen.

    Daher ist die Ablastungssache gestorben, man hat ja keinen 7 Sitzer, um 2 Sitzplätze nicht zu nutzen.

    Bleibt also nur noch:

    B96

    BE

    oder keinen Anhängerführerschein.

    Prinzipiell kann ich fast alle Strecken fahren, Fahrerwechsel ist ja ab und an angenehmen. Reisen statt rasen ist ja eh das Motto. Einziges Risiko: Verletzt/kränkelt der einzige Fahrer mit Fahrerlaubnis ist pausieren angesagt.

    Wir wollen in der Elternzeit ca 8 Wochen reisen und Südeuropa erkunden.

    Meine Freundin hat eigentlich keinen Bedarf Anhänger zu fahren, vielleicht irgendwann mal, wenn Kind1 mal im Reisport unterwegs sein sollte.

    B96 wäre daher bequem, BE sicherlich zukunftssicher, gar keinen Führerschein machen die günstigste Variante.

    Bleibt also nur noch die Anhängerführerscheinwahl.

    Wie habt ihr das gehandhabt mir eurer Holden?

    Super aktives Forum hier, ich bin begeistert!

    Gruß Lasse

  • Moin,

    Wowa ablasten wär auch noch ne Möglichkeit, wenn dieser nicht zu knapp am Leergewicht ist.

    Ich würd den BE empfehlen.Kostet zwar mehr, aber die Schulung ist wohl besser, intensiver. Gibt dann auch der Holden ein beruhigendes Gefühl, wenn sie weis ,was sie tut. In Zukunft dann keine Einschränkungen und hin-/herrechnerei.

    Vorher vielleicht mal mit nem Leihanhänger ausloten, wie das Gefühl ist und dann kanns losgehen

  • krohn

    Ich fahre, zumal unser Gespann aber auch knappe 14m und auch n ZulGespanngewicht von 5000kg hat.

    Sie hat auch Angst das zu fahren, weil es doch manchmal eng zugeht.

    So fahren wir meist 600-700km Max. wenn wir irgendwo hin wollen, normal aber so 550km pro Etappe.

    Is angenehm, man is nich nur unterwegs, und sieht auch mal noch was von der Gegend in der man Rastet/Übernachtet.

    Wenn ihr Südeuropa erkunden wollt, dann übernachtet aber speziell in FR auf Camping Plätzen.

    Auf Raststätten nur wenn der Platz umzäunt und überwacht ist.

  • Moin,

    Wowa ablasten wär auch noch ne Möglichkeit, wenn dieser nicht zu knapp am Leergewicht ist.

    Moin,

    habe soeben mal im Netz recherchiert und bin zu folgendem Ergebnis gekommen:

    dethleffs wohnwagen.PNG


    Dethleffs 465 TK haben wir:

    Leergewicht: 800 kg

    Zulässiges Gesamtgewicht: 1000 kg

    Bei 120 kg Einsparung müsste das zulässige Gesamtgewicht von dem Wohnwagen auf 880 kg runter, auch unrealistisch oder?

    Gruß Lasse

  • Ich bin mir sicher, du willst nicht nur die leere Hülle hinter dir herziehen. Bis Wasser und Gas und Bettzeug verstaut ist bleibt nix mehr viel für Klamotten, Geschirr, Essen und Campingzeug für draußen, Fahrräder und ähnlichem.

    Dein Bus hat ja auch nicht so viel Spielraum, wenn alle auf ihrem Platz sitzen.

  • Hi,

    Theoretisch wäre es möglich den WoWa abzulasten, praktisch ist es jedoch so, dass der Wohnwagen auch nach dem ablasten eine gewisse Zuladung aufweisen muss.

    So steht es im Anhang I, Teil D, Ziff. 2.3.4.1 VO (EU) 1230/2012).

    Die Berechnung nach obiger Verordnung wäre folgendermaßen:

    (Höchstzahl der Schlafplätze + Gesamtlänge des Fahrzeugaufbaus in Metern) x 10 = Mindest-Zulademöglichkeit in kg

    In deinem konkreten wäre die Berechnung:

    (5+6)x10=110kg

    Das heißt du kannst den Wohnwagen maximal um 90kg ablasten und bist immer noch nicht da wo du sein musst damit seine Frau den Bulli mit WoWa fahren darf.

    Grüße und DAnk

    Klaue nicht...
    ..... der Staat hasst Konkurrenz!!!

    620786_5.png

    Denn Ihr werdet feststellen, dass wer Bus fährt, mehr fährt, denn die Fahrt im Bus ist mehr wert. (Triplewanker am 16.09.2016)

    :thumbup: Bulli Days: 2014 #265; 2015 #059; 2016 #062; :thumbup:

    Einmal editiert, zuletzt von ElCravale (10. März 2019 um 21:53)