Umbau Automat auf Schaltung. Segen vom TÜV?

Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
  • So, morgen steigt die große Sause. EQG raus, DXZ rein. Ich hatte irgendwohhier gelesen, dass jemand mal beim TÜV angefragt hatte, ob man den Umabu eintragen lassen muss. Da war die Antwort wohl "Nein". Jetzt hab ich gerade mal beim TÜV angerugen, nur so um sicher zu gehen... blöde Idee. Die wollen jetzt also: Die technischen Unterlagen vom AUF und vom ACV um vergleichen zu können ob das wirklich die gleichen Motoren sind. Ausserdem Übersetzungsnachweise der Getriebe und dann noch ne Bestätigung von VW dass die Motorsteuerung umprogrammiert worden ist und dann soll ich nachweisen dass vom Getriebe bis zu den Reifen alles passend ist und was weiß ich.... X(

    Es wird einem aber auch nicht leicht gemacht. Gibts Erfahrungen dazu? Oder kann mir jemand nen Tip geben?

    Vielen dank.

    Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

  • Wozu ???


    Die ABE für das Fahrzeug enthält beide Motor und Getriebevarianten.

    Ich würde gar nichts eintragen lassen es sei den Du willst von Euro 2 auf Euro 3 aufrüsten.

    Den Aufwand dazu hat Dir der Prüfer beschrieben.


    Ich habe das durch, weil Du sonst einen 2000er T4 mit LKW Zulassung trotz DPF nicht auf grün bekommst.

    Mit freundlichen Grüßen Kay

  • Das einzigste was der Tüf Prüfer gemacht hat , Er hat meinen Automatik Schaltknauf gesehen den Motor gestartet. Gut das nach vorne Platz war. ;)

    Der Busfahren zum Beruf gemacht hat.

    Jetzt Rentner,das heißt jetzt habe ich ein Kessel Buntes und die Treppe.

    ICH darf leider keinen Bus mehr fahren. :aufreg:


    T4 Multivan (Bj 07.93) 07.1993 - 05.2012
    T4 Multivan Generation (Bj 11.01) 05.2012 bis 10.04.2020

  • Das einzigste was der Tüf Prüfer gemacht hat , Er hat meinen Automatik Schaltknauf gesehen den Motor gestartet. Gut das nach vorne Platz war. ;)

    Naja, mit einem Bus dessen BE erloschen ist möchte ich ja lieber nocht rumfahren. Deswegen hätte ich in dieser sache gerne eine Sicherheit. Aber der Hinweis mit der ABE ist natürlich wichtig und gut.

    Wo kann ich die ABE denn einsehen?

    Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

  • Ich hab auch umgebaut und war Di. zum zweiten Mal beim Tüv damit.

    Hat nie wen gejuckt.

    Um das gehts ja nicht, die merken es ja nicht mal. Aber falls ich mal mit der Kiste in nen Unfall verwickelt bin, und irgendein Gutachter bekommt das Auto in die Finger und sagt dann "Moment, da is ja alles umgebaut, so hat das Fahrzeug keine BE mehr" dann hab keinen Versicherungsschutz.

    Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

  • Moment, da is ja alles umgebaut, so hat das Fahrzeug keine BE mehr"

    Aus welchem Grund sollte der das sagen?
    Weil er ein gemeiner Kerl ist vielleicht ... und weil er es Dir schwer machen will ... und weil er vom Gegner bezahlt wird ... könnte sein.

    Das wäre dann pure Angstmache.

    Aber woher weiß der eigentlich, dass das Auto als Automatik ausgeliefert wurde?
    Steht das irgendwo dran? Steht das in den Papieren?

    Die Umprogrammierung des MSGs besteht aus dem Setzen einer anderen Ziffer an einer einzigen Stelle; das wars dann auch schon.

    Kann jeder hier, der über ein vollwertiges VCDS verfügt.

    Wenn der Prüfer die kompletten Unterlagen und Bestätigungen von VW haben möchte, dann frage ich mich, weshalb die im hoheitlichen Auftrag handelnden Prüfunternehmen eigentlich Zugriff auf die Daten des KBA erhalten haben, beispielsweise die Rahmen-BE des T4.

    In der steht das alles bereits drin, auch die Übersetzungen des DXZ-Getriebes und die Abgaswerte, die man dann auch in der CoC wiederfindet.

    Er braucht also nur in die Unterlagen zu schauen, die ihm in einem bekannten Format zugänglich sind.

    Und was den Unfallgutachter angeht, da müsste der zunächst mal nachweisen, dass der Umbau unfallursächlich gewesen ist oder zumindest Einfluss gehabt hat.

    Da beispielsweise die Bremsen des Automatikautos mit dem des Schalters identisch ist, sehe ich da keine Handhabe.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Ich hab ja euch um hilfe gebeten, deswegen mag ich jetzt nicht als Klugscheißer erscheinen, aber ich hab 2 Jahre in München im Institut für Rechtsmedizin gearbeitet und dort u. a. Unfallgutachten ausgewertet. Dieser Gutachter kann das anhand der FIN ja sofort nachlesen, der schreibt in sein Gutachten "bauliche Veränderung" und dann ist es der Versicherung hübsch egal ob diese bauliche Veränderung was mit dem Unfall zu tun hatte oder nicht, die stellen sich erstmal quer. Sollte die BE erloschen sein, ist auch der Vertrag mit der Versicherung hinfällig, denn das baulich veränderte Fahrzeug ist nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes. Da ist es dann erst recht egal ob ob die bauliche Veränderung Unfallursächlich war.

    Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

    Einmal editiert, zuletzt von Boogieman (22. November 2019 um 17:31)

  • ... nochmal:


    Die Deutsche ABE für das Fahrzeug enthält beide Getriebe und Motorvarianten.

    Bei den frühen vor 2001 er Modellen würde sich sogar theoretisch nach dem Umbau der Abgasschlüssel von Euro 1 auf Euro 2 verbessern.

    Also nichts illegal und eintragungspflichtig.

    Das einzige Erkennungsmerkmal in der ZB wäre für Kenner die Höchstgeschwindigkeit.

    Mit freundlichen Grüßen Kay


    PS: Ich habe/ hatte eine eingetragenen Umbau von Automatik auf Schalter.

    Der einzige Grund der Eintragung war aber das ich mit Automatik nur Euro 1 hatte, ich die komplette Technik eines 2003er Modells inkl. Motor, Kabelbaum mit CAN, MSG und KI verbaut hatte und unbedingt Euro 3 brauchte, da ich die für den DPF Einbau brauchte.

  • Da ist es dann erst recht egal ob ob die bauliche Veränderung Unfallursächlich war.

    das stimmt so nicht, auch wenn die Versicherer das gerne behaupten.

    Das liegt an den Bedingungen für das Erlöschen der Betriebserlaubnis.

    Diese erlischt nämlich nur unter ganz bestimmten Bedingungen, nicht aber aufgrund des Motorumbaus und Ersatz durch einen gleichwertigen mit anderem MKB.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Was sind denn die Bedingungen unter denem die EBE erlischt. Ich glaub leider dass das Thema noch nicht durch ist. Mein freundlicher hat am Montag die Sache nochmal mit seinem Prüfer besprochen der die Abnahmen in der Werkstatt macht. Erneut kommt die Aussage dass die Sache Eintragungspflichtig ist. Ich nehme an dass die ABE des DXZ-Getriebes sich auf den Motor mit der Kennzeichnung ACV bezieht. Der AUF mag technich der gleiche Motor sein, aufm Papier is er es aber eben nicht.

    Ich bin in diesem Thema etwas lästig weil das ja in der Konsequenz auch hieße dass eingie unserer Freunde ausm Forum hier seit Jahren mit nicht zugelassenen Kisten ohme Versicherungsschutz rumfahren. Da muss einem klar sein dass ein Unfall mit Personenschaden einem ziemlich sicher finanziell das Leben ruiniert.

    Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

  • Es ist mit dem TÜV wie mit der Statistik: die Art der Frage generiert schon das gewünschte Ergebnis ... Du wolltest Dich 100% ansichern, now you have the salad.

    Du hast jetzt eigentlich keine andere Wahl mehr, als den ganzen Quatsch eintragen zu lassen ... Du wirst sonst keinen ruhigen Kilometer damit fahren können, ohne schwere Gewissensbisse ztu haben.

    Alle anderen machen es einfach so, wie sie es für richtig halten.

  • Was sind denn die Bedingungen unter denem die EBE erlischt.

    1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

    (siehe §19 StVZO)

    Ich habe das Thema gerade an meinem Winterbus (VR6) und lasse da nichts eintragen, weil ich für mich und meinen Bus keinen der Punkte als erfüllt ansehe.

  • Wenn Du z.B. einen stärkeren Motor einbaust, ohne die dafür auch notwendigen größeren Bremsen, dickeren Stabis, ggf. geänderte Dämpfer usw... einzubauen.
    Oder Du baust eine Sportbremsanlage nur vorne ein und veränderst so die Bremsbalance. Alles sowas halt was das Fahrverhalten, oder Emissionsverhalten (Abgas und Lärm) nachhaltig beeinflusst, und ggf. nicht von der ABE des Fahrzeugs abgedeckt ist.

  • ... wo sieht der Prüfer das Problem.

    Mit Ausbau der Führungshülse an der Kurbelwelle und dem Umprogrammieren das MSG wird aus dem AUF ein ACV Motor.

    Der Rumpfmotor von AUF und ACV ist gleich. Diese Aussage ist im ETKA nachzulesen.

    ACV plus Schaltgetriebe ist in der ABE erwähnt.


    Wenn Dir das nicht reicht, dann Bau doch noch zusätzlich einen ACV Motor und ein dazugehöriges MSG Steuergerät mit der passenden ET Nummer ein.

    Dann hast Du einen 300% korrekten Umbau den Dir jeder Prüfer mit Kußhand abnimmt.

  • 1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

    Genau so ... und da der ACV ein AUF ist und das DXZ ein für diesen Motor in diesem Auto zugelassenes Getriebe ist, handelt es sich eben nicht um eine technische Änderung die zum Erlöschen irgendeiner Betriebserlaubnis führt.
    Im Gegenteil ... die ist bereits erteilt worden.

    Zudem ist der Einbau von Motoren und/oder Getrieben auch nicht von der technischen Überprüfung durch einen Sachverständigen abhängig.

    Es muß lediglich fachgerecht ausgeführt werden, sonst nichts.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Heute Vorführung beim TÜV mit der Bitte um Eintragung. Das Für und Wider ist ja ausführlich diskutiert worden. Dennoch ein kirzer Erfahrungsbericht. Also die TÜV-Prüfer zeigten sich nicht gerade kooperativ. Irgendwie ehr sehr deutsch. Ich bin nun Angehalten beim Hersteller (!), nicht bei einer Vertretung, einen Nachweis anzufordern, dass die Abgaswerte des Fahrzeuges denen eines originalen ACV-Schalt-T4 entsprechen. Als möglichen Hinderungsgrund sieht man die (wie behauptet) unterschiedlichen Einspritzdüsen zwischen ACV und AUF. Kurzum.... Das sind irgendwie auch Beamte. Man hat mir dann mitgeteilt, man könne ja nicht seinen Kopf dafür hinhalten, wenn das Fahrzeug hinterher veränderte Abgaswerte hat. Ich halte mich jetzt mal mit einer klaren Meinungsäußerung zurück. :cursing:

    Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

  • Und was war das jetzt ... ein unverbindlicher Besuch?

    Oder ist das ganze jetzt irgendwo als Vorgang abgelegt ? ... im Sinne von "gravierender Mangel, abzuändern bis spätestens .. sonst Verlust der Betriebserlaubnis" :nixpeil: