magische Zahl 2,8 ???

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  • Servus zusammen,

    heute war ich beim TÜV zum Umschlüsseln auf SoFa Wohnmobil. Hat alles geklappt :hurra:

    Allerdings meinte der TÜV-Prüfer, dass ja 2810 kg zul. Gesamtgewicht eingetragen wären, aber 2,8 t eine magische Zahl wäre. Er würde Ablasten (würde weniger Versicherung kosten) und ob er das für mich eintragen solle, einfach 20 kg weniger. Ich habe zugestimmt. War das naiv bzw. welche Vor-/Nachteile bringt das wirklich?

    Es gibt noch eine Anmerkung zu F.1 und F.2: "abgelastet ohne techn. Änderung" sowie der Kommentar im Gutachten für die Zulassungsstelle: "zu F.1/F2.+100" und "Fz. i. techn. e. Komb.kraftw. ww. AHK LT. EGTG/ABE" müssen gestrichen werden" :nixpeil:

  • Ja, die Zahl ist magisch8) Was ich aber bei meinem Bus nicht verstehe, oder es nicht richtig aus den Papieren lesen kann, ich zahle Steuern für ein WoMo bis 2,8to und auch Versicherung, aber als zGM stehen im Schrin immer noch die 2810kg:nixpeil:


    Oder hab ich da was überlesen?

  • "zu F.1/F2.+100"

    Warum muss denn der Hinweis auf 100kg zusätzliche Stützlast gestrichen werden? Ist doch eigentlich ein Vorteil, wenn es da steht

    Gerade noch einmal mit dem Herrn vom TÜV telefoniert. "zu F.1/F.2 +100" bezieht sich nicht auf die Stützlast, sondern auf das zul. Gesamtgewicht. Bei knapp unter 2,8 t wäre "+100" natürlich sinnlos, weil man dann ja wieder auf über 2,8 t kommt. :prof: Klingt für mich nachvollziehbar.

  • @Fubar weil bei dir unter F.2 die Für Deutschland max Zulässigesgesamtgewicht drinnen steht. Und auserhalb von Deutschland F.1 kannst 10kg mehr mitnehmen.

    P.S.: Du kannst auch die Anhängelast auf 2500Kg erhöhenlassen wenn der D Wert der Anhängerkupplung stimmt ohne Techniche Änderung.


    Grüße

    1x T4 75KW Transporter rund 650tKM von 2001 :) Jetzt mit neuen Motor mir 1. Übermaß (1.2023)

    1X T4 45 KW Kasten Rot mit Servolenkung 180tKM wird wieder aufgebaut von 1990 hoffentlich bald Oltimer:thumbup:

    Einmal editiert, zuletzt von Dresdner2013 (25. November 2019 um 11:41)

  • Gerade noch einmal mit dem Herrn vom TÜV telefoniert. "zu F.1/F.2 +100" bezieht sich nicht auf die Stützlast, sondern auf das zul. Gesamtgewicht

    Na, wenn der Herr weiß, was er tut. Woher kommen denn seiner Meinung nach die +100kg? 8)

    ..On the other side I'll see you again..

  • Gerade noch einmal mit dem Herrn vom TÜV telefoniert. "zu F.1/F.2 +100" bezieht sich nicht auf die Stützlast, sondern auf das zul. Gesamtgewicht

    Na, wenn der Herr weiß, was er tut. Woher kommen denn seiner Meinung nach die +100kg? 8)

    Die +100kg standen für Ihn ohnehin nicht nachvollziehbar drin. Hab den Dicken seinerzeit so schon erworben.

  • Jaja, mein Bus hatte auch mal 2810 kg. Damals noch, als es mit "Auflastung" noch die günstige LKW-Steur gab. Dann hat sich irgendwann alles geändert ...

    Es kam der Umweltplaketten-Krams ... da hat mein Bus ohne DPF und mit über 2800 kg nur "rot" gesehen. Nach einer "Ablastung ohne technische Änderung" auf knapp unter 2800 kg hätte es "gelb" gegeben. Da ichgleichzeitig einen DPF eintragen lies, gab es "grün". So geht es einigen T4 TDI um diese Baujahre, aus denen mein Bus stammt. Die genauen Motortypen/Schdstoffklassen weiß ich nicht auswendig.

    Aber das alles ist den meisten hier ja nur zu gut bekannt.

  • Hier stehen ja einige Wahrheiten, aber bei manchen Aussagen sträuben sich einem schon wieder die Nackenhaare....

    Das soll den Themenersteller aber nicht belasten, er hat alles richtig gemacht. Sein Fahrzeug war ab Werk aber auch kein Kombinatiobskraftwagen, das ist später aufgelastet worden ohne techn. Änderungen und jetzt eben wieder rückgängig gemacht. War eh seit der Steuerrechtsänderung überflüssig.

    Gruß XLspecial

    8o Dasss....äääähhhh....läuft....  8o

    :whistling: Wer einmal mit der Mistgabel Samba tanzt, der schnarcht auch ohne Zähne :whistling:

  • @Fubar weil bei dir unter F.2 die Für Deutschland max Zulässigesgesamtgewicht drinnen steht. Und auserhalb von Deutschland F.1 kannst 10kg mehr mitnehmen.

    P.S.: Du kannst auch die Anhängelast auf 2500Kg erhöhenlassen wenn der D Wert der Anhängerkupplung stimmt ohne Techniche Änderung.


    Grüße

    Danke für die Info:thumbup:AHK wird noch nachgerüstet, dass mit den 2500kg klingt gut ;)

  • Heute war ich als zweiten Schritt bei der Zulassungsstelle. Die haben die Papiere einkassiert und den Wagen erstmal STILLGELEGT! =O

    Ich dürfe nicht fahren, bis die Papiere des veränderten Fahrzeuges wieder ok wären. Wie lange das dauert? "Vielleicht diese Woche. Wir rufen Sie an..." :cursing:

  • Heute war ich als zweiten Schritt bei der Zulassungsstelle. Die haben die Papiere einkassiert und den Wagen erstmal STILLGELEGT! =O

    Ich dürfe nicht fahren, bis die Papiere des veränderten Fahrzeuges wieder ok wären. Wie lange das dauert? "Vielleicht diese Woche. Wir rufen Sie an..." :cursing:

    Das halte ich für sehr merkwürdig und auch nicht rechtens!

    Durch die Vorführung beim TÜV sind die Änderungen ja begutachtet und dokumentiert.

    In den TÜV Dokumenten gibt es dann eigentlich immer den Hinweis, dass die Papiere bei nächster Gelegenheit bei der Zulassungsstelle zu berichtigen sind. (Bei Kontrollen hat man ja das Dokument vom TÜV)

    :thumbup: :thumbup:

  • Die Zahl war mal noch magischer

    Bis zum 1.9.1997 durfte man mit einen Fahrzeug über 2,8 Tonnen zGG nur 80km/h fahren.

    ...und dann stellst du fest , daß das Licht am Ende des Tunnels nur so ein Idiot mit einer Laterne ist !!!


    Gruß

    Pruner