Bezugsquelle Gaskartuschenkocher mit Innenraumzulassung in Papierform
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Ich glaube nicht, dass ein Kocher mit Kartuschen noch genehmigt wird.
Das liegt wohl daran, dass die dichte Verbindung zwischen Kartusche und Kocher versagen kann - bzw die Dichtung der Kartusche selbst.
Kartuschen bzw Gasflaschen müssen in einem belüfteten und zum Innenraum abgedichteten Fach untergebracht sein - was bei keinem Kartuschenkocher der Fall ist.
Gruß, Jörg
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... und wo genau steht das so?
Wenn das so ist dürftest du ja noch nicht mal eine Haarspray Flasche mit ins Auto nehmen! -
nicht mal eine Haarspray Flasche mit ins Auto nehmen
Auf keinen Fall ohne den Schutzdeckel , denn dann könnte ja durch Fehlbedienung unbemerkt Gas austreten und sich ein zündfähiges Gemisch bilden.
Manche Haar- und Deospraybenutzende sind eine echte Gefahr für die Umwelt.
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Mal wieder typisch ... um Gaskartuschenkocher, bei denen die Gefahr ja alleine schon durch das Wissen darum sorgfältig benutzt werden, wird ein "Geschisse" gemacht,
aber um die eigentlichen Gefahren kümmert sich keiner.
In den US von A müsste auf der Dose stehen: "Nicht in Fahrzeugen benutzen!"
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Beim Haarsprayen nicht anzünden
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die haben das evtl. geschnüffelt
denn auch mir war ja nach der Rechnung neulich, wonach nichtmal der Inhalt einer kompletten Kocherkartusche für ein zündfähiges Gemisch reicht (und die ich ungläubigerweise nachrecherchiert habe), unklar, wie etwas Deo zu der Explosion führen konnte
aber zum Schluß des Videos wird ja gezeigt, daß die Frauen wohl etliche Spraydosen im Auto hatten und die Feuerwehr noch klären will, was es damit auf sich hatte
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... und wo genau steht das so?
Ich meine das in einer PDF von einer Prüforganisation gelesen zu haben die vor kurzem hier im Forum verlinkt war. Habe sie jetzt aber gerade nicht gefunden - ich suche später noch mal danach.
Gruß, Jörg
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Hier stand quatsch
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... und wo genau steht das so?
Ich meine das in einer PDF von einer Prüforganisation gelesen zu haben die vor kurzem hier im Forum verlinkt war. Habe sie jetzt aber gerade nicht gefunden - ich suche später noch mal danach.
Gruß, Jörg
... ja das ist die interne Arbeitsanweisung der DEKRA aber nicht Gesetz !
Siehe meine Argumentation Haarsprayflasche im Bus
MfG der Kay -
Meines Wissens nach darf in den "Alten Bundesländern" nur der TÜV die Zulassung bzw. Umschreibung für SO.KFZ.WOHNM.UEB.2,8 T (sonstiges Kfz) durchführen.
Die DEKRA nicht.
Dagegen in den "Neuen Bundesländern" dürfen DEKRA und TÜV.
Bei mir war es so, bin ich extra belehrt worden
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Die Regelung ist überholt. Es war mal nur DEKRA, aber nicht TÜV in den neuen Bundesländern und genau anders rum in den gebrauchten.
Diese Regelung ist 2019 gekippt worden, besteht aber de facto weiter, weil die Prüforganisationen bislang kaum Mitarbeiter geschult haben for die neuen Abnahmen (Wohnmobilzulassung ist eine Änderung nach Paragraph 21, also Einzelabnahme. Für die gilt die neue Regelung. Abnahme nach Paragraph 19, also Abnahme nach Gutachten, dürfen schon immer alle die auch HU machen)
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Die Regelung ist überholt.
So ist es ... alle Prüforganisationen dürfen nunmehr §21 Eintragungen, also Einzelabnahmen durchführen, sofern der Prüfer dazu befähigt und bestellt ist,
auch GTÜ und sonstige
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Ich warte immer noch auf Frisurenwitze
Wie bitte?
Was weiß denn ich, was du für ein Haarspray benutzt
:p
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... wie schon oben geschrieben suche ich für eine Wohnmobilzulassung einen Gaskartuschenkocher mit Innenraumzulassung die auch irgendwo schriftlich dokumentiert bzw nachzuverfolgen ist.
Früher hat dem Prüfer gereicht das das Teil eine Zündsicherung hatte, heute möchte er es schriftlich zum abheften
Hat jemand eine Bezugsquelle, die 14,95€ Teile erfüllen die Anforderungen nicht.
MfG der KayIch schiebe das Thema mal nach oben...
amicar : Hat sich bei Dir diesbezüglich bereits etwas getan?
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Also laut einem VdTÜV Merkblatt was ich jetzt zugespielt bekam (Stand 08/2019. also noch recht frisch), ist ein Kartuschenkocher kein Problem, solange er eine Zündsicherung hat. Es wird sich nicht auf eine Zulassung für Innenräume bezogen. Es ist auch explizit erlaubt außerhalb des Wohnmobils bspw. mittels Heckauszug zu kochen! Dann ist keine Eignung für den Innenbereich erforderlich!
Auch ein internes Dokument des TÜV Süd erlaubt Kartuschenkocher mit Zündsicherung.
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Also laut einem VdTÜV Merkblatt was ich jetzt zugespielt bekam (Stand 08/2019. also noch recht frisch), ist ein Kartuschenkocher kein Problem, solange er eine Zündsicherung hat. Es wird sich nicht auf eine Zulassung für Innenräume bezogen. Es ist auch explizit erlaubt außerhalb des Wohnmobils bspw. mittels Heckauszug zu kochen! Dann ist keine Eignung für den Innenbereich erforderlich!
Auch ein internes Dokument des TÜV Süd erlaubt Kartuschenkocher mit Zündsicherung.
Na ja, dann ist das wieder von TÜV zu TÜV verschieden. Wie gesagt, mir wurde Gas prinzipiell verboten, nur Elektro erlaubt.
Kann man nichts machen gegen die "Götter"
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laut einem VdTÜV Merkblatt was ich jetzt zugespielt bekam (Stand 08/2019. also noch recht frisch)
Dazu hätte ich gerne mal die Nummer gewusst, bitte.
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