Wohnmobilzulassung - Kocher

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  • Hallo,

    dies ist mein erster Beitrag, ich hoffe diese spezielle Thematik im Überbegriff Ummeldung zum Wohnmobil wurde nicht schon 1000 mal besprochen, ich habe jedoch keine aktuellen Diskussionen hierzu gefunden. Ich schieße einfach mal los und freue mich auf Antworten.

    Wir nutzen unseren VW T4 seit Jahren als Wohnmobil, der Ausbau entspricht den offiziellen Voraussetzungen, bis auf die Kochstelle. Wir möchten das Fahrzeug nun offiziell als Wohnmobil eintragen lassen und haben uns hierfür bereits durch unzählige Blogs, Foren und Erfahrungsberichte zum Thema der Kochstelle, bzw. des richtigen Kochgerätes geackert.


    Die beste Option wäre wohl der Spirituskocher Origo von Dometic, da dieser eine Innenraumzulassung hat. Leider ist dieses Gerät nichtmehr erhältlich (wird aber zum Verleih bei ebay Kleinanzeigen angeboten). Ein Gaskocher mit Zündsicherung käme als Alternative wohl in Frage, wird aber nicht von jedem TÜV Prüfer akzeptiert. Elektro entfällt, da wir keinen entsprechenden Stromanschluss am Fahrzeug haben.


    Wäre es denkbar eine ausziehbare Kochstelle unter der geöffneten Heckklappe mit einem Kocher zu bestücken, da dieser somit nicht für Innenräume zugelassen sein muss? Hat jemand hierbei Erfahrungen, ob man bei dieser Variante eher auf einen Gas- oder Spirituskocher zurückgreifen sollte?


    Kennt jemand ansonsten einen Kocher der für den Innenraum zulässig wäre?


    Vielen Dank für eure Bemühungen und mit besten Grüßen,


    Pasta

  • Für eine Womo Zulassung muß der Kocher eine Innenraumabnahme haben und fest verbaut sein. Dabei ist es egal ob auf einer ausziehbaren Schublade oder auf dem Beifahrersitz verschraubt.

    So hat es mir damals der TÜV Mann gesagt als ich meinen T4 zum Womo umgemeldet habe.

    Habe eine Induktionskochplatte mit Stecker in der Heckschublade fest verbaut, das reichte ihm.

    Benutzt habe ich sie noch nie. Zum kochen nehme ich den klassischen Campingkocher oder Gasgrill (koche nie im Auto).

    Habe auch keinen Strom im Auto, fahre deswegen zu 90% Campingplätze an, um z.B. die Kühlbox mit Strom zu versorgen (über Kabeltrommel, darüber könnte man auch die Kochplatte nutzen)

    2 Mal editiert, zuletzt von scottie 1969 (25. Juli 2020 um 17:39)

  • Das ist tatsächlich ein Stückweit von der Prüforganisation und dem abnehmenden Prüfer abhängig.

    Ich hatte hier letztens noch ne Übersicht auf der ProMobilwebsite...aber geschenkt:

    Frag den entsprechenden Prüfer(n), wo du das abnehmen lassen willst.

    Nur so hast du Gewißheit, dass er es Dir auch einträgt.

    Klingt komisch-ist aber so.

    Gruß

    empire

    Warum Fenster, wenn mir die Sonne aus dem Hintern scheint?

  • Für eine Womo Zulassung muß der Kocher eine Innenraumabnahme haben und fest verbaut sein. Dabei ist es egal ob auf einer ausziehbaren Schublade oder auf dem Beifahrersitz verschraubt.

    So hat es mir damals der TÜV Mann gesagt als ich meinen T4 zum Womo umgemeldet habe.

    Habe eine Induktionskochplatte mit Stecker in der Heckschublade fest verbaut, das reichte ihm.

    Benutzt habe ich sie noch nie. Zum kochen nehme ich den klassischen Campingkocher oder Gasgrill (koche nie im Auto).

    Habe auch keinen Strom im Auto, fahre deswegen zu 90% Campingplätze an, um z.B. die Kühlbox mit Strom zu versorgen (über Kabeltrommel, darüber könnte man auch die Kochplatte nutzen)

    Danke für die schnellen Rückmeldungen!

    Das heißt, ich schraube mir eine Elektroplatte auf meinen Tisch und schließe diese - so vorhanden - auf dem Campingplatz an das Kabel das ich mir durchs Beifahrerfenster lege? Das wäre natürlich für die Zulassung eine sehr einfache Lösung.

  • So hab ich es dem TÜV Mann erklärt.

    Aber wie schon empire schrieb. Fahre zu der Prüfstelle, welche die Abnahme machen soll und frag nach. Jeder TÜVler tickt da anders.

  • Nein, das heisst es nicht unbedingt!

    Der Tüv Rheinland verlangt nämlich partiell, dass bei Elektroplatte dein Fahrzeug eine nach DIN VDE

    installierte Elektroinstallation mit CEE Aussensteckdose haben muss.

    Lies dir das nochmal durch, was ich oben geschrieben habe. ;)


    LeseLies

    Warum Fenster, wenn mir die Sonne aus dem Hintern scheint?

  • frag erstmal den HERRGOTT von der Prüfstelle, welche Variante er segnen würde. mach ihm/ihr einfach gut durchdachte Vorschläge, die Du hier ja erhalten hast, bevor du wild drauflos bastelst und Teile kaufst,

    die letztendlich gar nicht notwendig sind.

    mfG Uwe

    ----------------------------------------------------------

    Nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub - - - - - :)
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    Und viele Grüße aus dem Calenberger Land

    _______________________________________________________
    . . . als bekennender Linkshänder bin ich froh darüber, zwei Hände davon zu haben. . .


  • Und frag unter Umständen mehrere Prüfer an der Prüfstelle bzw sieh zu, dass du die Abnahme bei dem Prüfer machst, mit dem du vorher drüber redest. Hier gibts 3 Prüfer und jeder würde was anderes genehmigen. Für den einen ist die Kabeltrommel durchs Fenster i.O. aber dafür möchte der nicht so gerne eine Heckkiste sehen, der nächste will eine abgesicherte Verkabelung und der 3. hatte wieder andere Vorstellungen :S

    Aber es lohnt sich echt, mit denen vorher zu reden. Die helfen einem dann dabei, das sicher hinzukriegen.

    Ein Bus ist nie fertig.

    Gehört zur Familie: der Dicke (95er AAB, LR, TraPo Kombi) und

    der Kleinwagen (96er ACV, KR, Kombi), Zugpferd vom geliebten Gatten.

  • frag erstmal den HERRGOTT von der Prüfstelle, welche Variante er segnen würde. mach ihm/ihr einfach gut durchdachte Vorschläge, die Du hier ja erhalten hast, bevor du wild drauflos bastelst und Teile kaufst,

    die letztendlich gar nicht notwendig sind.

    Ja, das wird wohl der vernünftigste Weg sein, eine allgemeingültige Lösung scheint es nicht (mehr) zu geben. Vielen Dank für eure Meinungen!

  • . . .. auch ein ausgefülltes Profil könnte helfen, ist gratis und im Angebot

    mfG Uwe

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  • . . . ja bei gratis werden Alle wach..

    also etwa dein Standort, dein Auto, Motor etc.

    mfG Uwe

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  • Moin,

    ich hätte auch eine kurze Frage zu Gaskochern und heue mich hier einfach mal kurz rein.

    Ab wann muss ich mit einem Gaskocher zum Gas-TÜV?

    Also es gibt ja die "einfachen" Gaskocher wo eine Flasche eingelegt wird ohne Schläuche. Wenn ich jetzt aber einen etwas größeren mit 2 Platten und eben einer kleinen externen Gasflasche verwenden möchte, muss diese dann sofort beim Gas-TÜV zugelassen werden wegen dem Schlauch oder der Flasche?

  • Ich würde hier gerne mal ein wenig Klarheit auf Basis des Merkblattes für die Wohnmobilzulassung des VdTÜV ( MB FZMO 740 - Wohnmobilzulassung) schaffen,

    in der es u.A. bezüglich des Kochers heißt:

    Die Kochmöglichkeit muss mit einem fest verbauten Kocher ausgerüstet sein, der für die Verwendung in geschlossenen Räumen geeignet ist; Gaskocher benötigen z. B. eine Zündsicherung.

    Der Kocher darf auszieh-, klappbar oder o.ä. sein.

    Eine Eignung für den Betrieb in Innenräumen ist nicht erforderlich, falls der Kocher zwar fest im Fahrzeug verbaut ist, aber zum Betrieb ausgezogen und nur außerhalb des Innenraums gekocht wird.

    und weiter:

    Gaskartuschenkocher sind Gasgeräte und keine Gasanlagen im Sinne des DVGW. (Anm.: bedürfen also keiner Gasprüfung!)

    Voraussetzung für einen Betrieb im Innenraum von Wohnmobilen ist eine Zündsicherung. (Anm.: also nicht in einer Heckschublade!)

    Die Gaskartusche von Kartuschenkochern muss im montierten Zustand des Kochers auswechselbar sein.

    Insofern ist die Verwendung eines simplen Gaskartuschenkochers in einer ausziehbaren Heckschublade durchaus zulässig für die Zulassung des Fahrzeugs als sonstiges Kfz Wohnmobil.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Danke für die Zusammenfassung. Scheinbar kommt es aber wohl (leider) auf den jeweiligen Prüfer an, was akzeptiert wird und was nicht. Laut diesem Merkblatt sind Gaskartuschenkocher in Ordnung, in vielen Erfahrungsberichten liest man dies sei generell ein rotes Tuch.

    Ich las von Umbauten bei denen die Art des Kochers völlig egal war, da ausziehbar bei geöffneter Heckklappe (also wie bei dir beschrieben), bei anderen wurde dies dann nicht zugelassen, da die Kochstelle damit nichtmehr im Fahrzeuginneren ist.

    Werde bei Gelegenheit einfach mal vorbeifahren und nachfragen wie sie es gerne hätten, ich berichte dann.

  • Scheinbar kommt es aber wohl (leider) auf den jeweiligen Prüfer an, was akzeptiert wird und was nicht.

    Ja und Nein ...

    Ja, da haben die Prüfer manchmal eigene Vorstellungen ... siehe weiter unten ...

    Nein, es kommt genau genommen nicht auf den Prüfer an, weil das Merkblatt quasi eine Arbeitsanweisung, zumindest aber eine Begutachtungsgrundlage (herausgegeben vom Dachverband der bundesdeutschen Prüforganisationen VdTÜV) darstellt und sich an den aktuell geltenden Gesetzen und Richtlinien (national wie auch europäisch) orientiert.

    Es ist also so, dass sich in dem Merkblatt auf gesetzliche Regelungen bezogen wird, die auch der Prüfer einzuhalten und sich daran zu orientieren hat.
    Tut er das nicht, macht er seinen Job nicht korrekt und letztlich etwas falsch.

    Streitereien lohnen sich gewöhnlich aber nicht; im Zweifel findet der Prüfer dann etwas anderes zu bemängelndes ... zumeist ist es einfacher, wenn man einen geneigten Prüfer (oder sagt man jetzt "Prüfenden"? :/) sucht und findet, und die Umschreibung dort vornehmen lässt.

    Im Übrigen ist die Neuauflage des Merkblatts noch recht frisch (etwa 1 Jahr alt) und einige der hier im Forum getätigten Aussagen beziehen sich auf die Zeit vorher, zu der noch andere Richtlinien galten.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (26. Juli 2020 um 14:29)