So viele Beiträge und teilweise ganz schön abgeschwiffen...
Was mich noch interessiert:
Eher nebenbei kam die Info ins Spiel, daß ein Multivan ab Werk als Wohnmobil eingestuft wurde.
Gab es das wirklich und was waren die Voraussetzungen?
So viele Beiträge und teilweise ganz schön abgeschwiffen...
Was mich noch interessiert:
Eher nebenbei kam die Info ins Spiel, daß ein Multivan ab Werk als Wohnmobil eingestuft wurde.
Gab es das wirklich und was waren die Voraussetzungen?
Clubcamper das hatte ich behauptet. Wir haben aber anhand der Fahrgestellnummer inzwischen herausgefunden das dem nicht so war. Die Wohnmobilzulassung besteht aber schon ziemlich lange für meinen Multivan... Ist halt im alten Fahrzeugbrief schon eingetragen
... ahh, jetzt verstehe ich das: nur DU brauchst keinen Kocher mitführen, alle Anderen müssen schon ... ja klar.
Hat du da Bock drauf anderen Menschen das Wort im Mund umzudrehen damit du vermeintlich Recht bekommst? Arbeitest du auch bei der Behörde?
Ich habe dem freundlichen Menschen dort die Situation erklärt wie es sich bei mir gerade verhält... Und dieser hat auf meine spezielle Geschichte geantwortet... Also ja, Ich brauche gerade keinen Kocher mitführen
.... Ich bestelle mir einen neuen und baue ihn dann wieder ein... Ich hoffe es hat jetzt auch der letzte mit Absicht begriffsstutzige verstanden?
Dem Rest noch Mal herzlichen Dank für die vielen Antworten (insbesondere denen die per privater Nachricht nochmal geschrieben haben)
Also ja, Ich brauche gerade keinen Kocher mitführen
Eine mündliche Ausnahmegenehmigung vom Zoll, per Telefon ... was soll man da noch sagen
andree4live : Kannst du dir das bitte mal schriftlich bestätigen lassen? Ich bin mit mündlichen Aussagen von Behörden schon auf die Nase gefallen. Natürlich kann sich sogar eine schriftliche Aussage später als unrichtig herausstellen. Der Behördenmitarbeiter strengt sich jedoch bei eine Schriftstück mehr an, als bei einer telefonischen Anfrage. Wenn das Ganze nur kurzzeitig und der neue Kocher schon im Zulauf ist, dann ist es eh egal. Würde mich aber trotzdem interessieren ob der Auskunftgebende sich schriftlich festlegen würde.
Gruß, Christian
Armes Deutschland,da kennt sich keine Sau mehr aus mit dem ganzem Schmarn
Eine Behördenaussage ist nichts wert. Es gilt das Gesetz und im Zweifel das Urteil eines Verwaltungsgerichtes.
Ohne ein Schriftstück würde ich (aus eigener und sehr leidvoller Erfahrung!) keine Aussage eines Behördenmitarbeiters wirklich Glauben schenken.
Dieser Thread beschäftigt sich inhaltlich und von seiner Ausgangsfragestellung aber auch nicht mit den Möglichkeiten einer Steuerhinterziehung und der Hinweis auf eine solche ist ja nun hinreichend gegeben worden.
Ich fände es schön, wenn wir es nun auch darauf belassen würden.
Das eventuelle Risiko scheint dem Themenstarter ausreichend bekannt zu sein, und schließlich ist es seine eigene Sache wie er das bewertet und damit umgeht.
Ja, man könnte nun tatsächlich meinen, dass hier ja das ganze Volk geschädigt worden sein könnte, aber irgendwie ist das auch müßig.
Da gibt es sicherlich andere Dinge, als sich hier um eine Differenz in Höhe von vielleicht 120,- EUR die Köpfe einzuschlagen.
Bitte wieder zum Thema Multivan und WoMo-Zulassung zurückkehren.
Gerne: Post#61
Ohne ein Schriftstück würde ich keine Aussage eines Behördenmitarbeiters wirklich Glauben schenken
So sehe ich das auch.
Wenn da mal so ungewönliche fragen gestellt werden haben die er selten einen Plan.
Das ist etwa so wie wenn man mit Rotenkenzeichen einen Neuwagen bewegt und man soll die Erstzulassung eintragen.
Und bei der Fahrtenbuch kontrolle eine Verwahngeld verlangt wird.
Weder TÜV noch Dekra scheint es zu interessieren ob bei einem eingetragenen Wohnmobil etwas aus der Ausstattung fehlt. Da wird die normale TÜV Durchsicht gemacht. Alles andere nur bei Abnahme als Wohnmobil!?
Unter fest verbaut haben ebenso beide Püforganisationen verstanden das der Kocher fest verbaut ist also während der Fahrt nicht abfallen darf. Eine Befestigung mit Flügelmutter hat ausgereicht. Fest verbaut heißt nicht laut Aussage der Sachverständigen das der Kocher ständig im Fahrzeug ist.. ich habe eine Campingkiste auf das Gestell des Back to Back-Sitz gebaut. Dort ist eine Spüle ein Kartuschenkocher und Wasser/Abwasser enthalten (reicht mit leichten Modifikationen aus)
Ein Gaskartuschenkocher ist ebenso problemlos möglich das steht auch in den Vorgaben die der TÜV mir auch sofort gezeigt hat. (Hatte ich hier im Forum aber schon als Hilfestellung erhalten) Man scheint dort relativ fit in dem Thema zu sein.Vielleicht auch weil gegenüber ein bzw mehrere Wohnmobilhändler sind?
Das aber nur das was ich bei beiden Püforganisationen erfragt habe. Eventuell haben die aber ja auch keine Ahnung und es kommt noch ein Bäckergeselle der das Gegenteil behauptet... Für mich ist die Sachlage aber somit geklärt ?♂️