Tachoangleichung AT Reifen

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  • Acetarium: da hattest du dann aber Glück. Mein Prüfer vor 3 Wochen meinte das er die alten Reifengrößen rausstreichen muss und ich nur noch die neue Größe fahren darf. Gab wohl einige Fälle wo Leute wieder Serie montiert hätten und der Tacho dann falsch ging. So zumindest die Aussage beim TÜV. Stört mich aber weniger, da ich bei der Größe bleiben werde.

    Grüße aus dem Schwabenland - Philipp

  • Bei mir wollte der Dekra-Prüfer erst auch die alte Reifengröße streichen, als er das Tachogutachten sah (der Tacho zeigte mit neuen Pellen und 3bar Luftdruck ganz genau an), fragte er nur, ob ich etwas angleichen musste. Da ich dies verneinen konnte, hat er die alten Größen drin gelassen.

    Sind aber auch nur 215/70-15...

    Grüße

    Burkhard live free - drive hard...


    Einmal editiert, zuletzt von BuckelOL (30. Mai 2021 um 19:39)

  • Ich möchte nochmals bemerken, dass bei der Angleichung mittels Speedohealer auch verschiedene Wegdrehzahlen mittels Programmierung (2 Programmierplätze und zusätzlich noch "Brückenstecker") variiert werden kann.

    In meinen Fahrzeugpapieren steht daher: "Bei Reifenwechsel Tacho anpassen", und keine der eingetragenen Reifengrößen wurde gestrichen.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Moin zusammen,

    ich würde aus Interesse einfach gerne mal wissen, wie genau die Reifengrößen "rausgestrichen" werden... Ich habe in meinem Fahrzeugschein auch nur noch eine Reifengröße 195/70R15 (von gemäß alter Fahrzeugbriefe 3 möglichen Standardgrößen bei vor GP T4) drin stehen, kann/darf aber alle 3 Größen fahren.

    Steht dann im Fahrzeugbrief explizit drin "nicht 195/70R15" oder sowas?

    Grüße vom

    gernebusfahrer

  • gernebusfahrer: dort wo früher die 195/70 R15 stand steht jetzt die neue Größe drin. Sprich die 225/70 R15


    axelb: was mittels VCDS ja auch machbar ist, hat den Prüfer aber nicht interessiert - da das Gutachten des Tachos auf die neue Reifengröße ausgestellt ist. Er meinte klar, die Vorschriften sind jetzt so, dass er die alte Größe streichen muss.

    Grüße aus dem Schwabenland - Philipp

  • Wenn ich das richtig verstanden habe, darf ich aber doch alle anderen, auch die nicht im Fahrzeugschein stehenden, Reifengrößen fahren?

    Beispiel: bei mir stehen nur noch die 195/70R15 drin, ich fahre legal aber die nicht erwähnten 215/65R15 (weil vor GP). Richtig?

  • Wenn es damals eine Serienbereifung war ist das richtig. Die Größen findet ein Prüfer auch im System.

    Wenn du aber eine Größe fahren mochtest die nur per Einzelabnahme erlaubt ist, Entfallen dann alle anderen Größen (wenn es geändert wird unter 15.1 und 15.2)

    Hat mir der Prüfer mehrmals klar gemacht - ab jetzt nur noch diese Größe.

    Grüße aus dem Schwabenland - Philipp

  • Danke für die Erklärungen.

    Ein paar kleine Fragen wären noch übrig. Ich möchte diesen Thread aber nicht zu sehr verschmutzen. Außerdem ist das für mich nicht überlebensnotwendig, sondern es interessierte mich "nur". Ich werde bei Gelegenheit die entsprechenden Prüfer dazu befragen.

    Danke euch und gute Fahrt mit den großen Schuhen... 8)

    Grüße vom

    gernebusfahrer

  • Ich habe in meinem Fahrzeugschein auch nur noch eine Reifengröße 195/70R15 (von gemäß alter Fahrzeugbriefe 3 möglichen Standardgrößen bei vor GP T4) drin stehen, kann/darf aber alle 3 Größen fahren.

    Jetzt nicht hier Äpfel und Birnen durcheinander bringen bitte.

    Das mit den fehlenden Reifengrößen in den EU-ZBs ist eine ganz andere Geschichte und führt in diesem Thread hier nur zu Verwirrungen.

    Siehe auch: zulässige Reifengrößen - fehlende Angaben in der Zulassungsbescheinigung


    Er meinte klar, die Vorschriften sind jetzt so, dass er die alte Größe streichen muss.

    Das tut mir wirklich leid für Dich ... aber die Vorschrift, dass wahlweise Bereifung gestrichen werden muß, die gibt es nicht, zumindest ist mir die nicht bekannt.

    Sie wäre zudem völlig unlogisch, weil kein Gesetz gegen eine Vielzahl an Bereifungsmöglichkeiten spricht.

    Ganz im Gegenteil ist es so, dass wenigstens eine der eingetragenen Bereifungen die Verwendung von Schneeketten ermöglichen muß, was bei den 225/70 bzw. den 215/75R15 nicht der Fall sein dürfte.

    Letztlich verstoßen die Prüfer sogar gegen geltende Vorschriften, wenn sie die Möglichkeit der Schneekettennutzung nicht berücksichtigen.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (31. Mai 2021 um 18:10)

  • axelb,

    das hatte ich schon verstanden, und um hier keine Verwirrung zu stiften beschlossen, mein rein persönliches Interesse zurückzustellen und nicht weiter zu fragen. Mein Beispiel sollte nur verdeutlichen, dass man als "etwas mehr Angelesener" (aber nicht Allwissender) auf die folgende Idee kommen könnte:

    Statt der 195/70R15 stehen in 15.1 und 15.2 der Zulassungsbescheinigung Teil I von Kona 225/70R15 drin. Hätte ich dieses Auto gekauft, müsste ich doch annehmen, dass ich die anderen Reifengrößen immer noch fahren darf, wenn letztere nirgends gestrichen sind, oder? Denn sie scheinen ja nirgends als "ab Prüfdatum unzulässig" notiert zu sein. Sie sind nur "nicht mehr erwähnt".

    "Nicht mehr erwähnt" ist aber nicht mit "verboten" gleichzusetzen (was ich mit meinem Beispiel zeigen wollte).

    Oder habe ich da einen Knoten im Hirn? Wir können, wenn du willst, das aber auch gerne an anderer Stelle diskutieren. Mir ging es nur darum, das zu verstehen. Und ich dachte, das sei einfach zu erklären... :weissnix:

    Grüße vom

    gernebusfahrer

  • Sein Punkt hat sich auf Fälle bezogen, bei welchen wieder die „alte“ Bereifung aufgezogen wurde und dann der Tacho falsch ging. Was ja bei unseren Autos aber so nicht der Fall ist. Wenn ich kleinere Bereifung aufziehe fahr ich laut Tacho deutlich schneller als real - okay was in einem gewissen Rahmen bleiben muss - aber Probleme bei Blitzern hätte man damit sicher nicht.



    Okay, den Punkt hatte ich tatsächlich nicht berücksichtigt. Dann wäre das so falsch. Ist dazu im Seikel Gutachten dazu was aufgeführt?


    gernebusfahrer: leider steht aber Bemerkungsfeld „Serienbereifung nicht mehr zulässig“. Daher ist deine Idee zwar gut, aber ein möglicher Käufer hat somit keine „Ausrede“ mehr.

    Das Thema an sich ist einfach zu komplex und je nach Prüfer wird es anders abgehandelt, wie wir hier ja nun festgestellt haben.

    Grüße aus dem Schwabenland - Philipp

  • Danke Kona:

    Zitat

    leider steht aber Bemerkungsfeld „Serienbereifung nicht mehr zulässig“.

    Das ist genau die Information, die mir in dem (= meinem hirninternen) Puzzle noch fehlte. Jetzt verstehe ich, wie das funktioniert und meine Frage ist beantwortet. :thumbup:

    Grüße vom

    gernebusfahrer :)