Ausgeschlossen, Batterie leer, Zentralveriegelung

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  • Hallo zusammen,

    Ich habe ein Problem meinem Bus.

    Der gute hat jetzt drei Wochen gestanden und offenbar hat irgendwas so viel Storm gezogen, dass die Batterie leer ist. Jetzt geht er natürlich nicht mit der Fernbedienung mehr auf und der Vorbesitzer hat alle Schlösser gegen Blindstopfen austauschen lassen. Ergo stehe ich vor einem verschlossenen Auto und habe keine Möglichkeit das Auto oder die Motorhaube zu öffnen.

    Ich hatte gehofft eine oder einer von euch könnte mir vielleicht einen Tip geben, wie ich entweder das Auto, die Motorhaube oder den Kofferraum aufbekomme? ADAC Mitglied bin ich leider nicht.

    Ich verstehe, dass solche Informationen relativ sensibel sind, also schriebt mir bitte, wenn ihr etwas wisst, eine pn :)

    Falls es wichtig ist, es geht um den 1997 2,5l TDI.

    Vielen Dank schon mal im Voraus!

  • Lukas R 22. Mai 2022 um 08:59

    Hat den Titel des Themas von „Batterie leer, Zentralveriegelung“ zu „Ausgeschlossen, Batterie leer, Zentralveriegelung“ geändert.
  • Wenn Du noch nie ein Auto aufgebrochen hast, sind selbst die üblichen Aufbruchmethoden entweder nicht-trivial oder können potentiell einigen Schaden anrichten.

    Ich würde am Montag die nächstgelegene Werkstatt anrufen und um Aufbruchsbesuch bitten ... oder den ADAC rufen und bei Ankunft Mitglied werden (das wird nämlich billiger und man hat auch noch ein Jahr Schutz für das Geld).

  • Also sind anstatt Türschlösser Blindstopfen? Dann würde ich es darüber versuchen. Blindstopfen raus und dann versuchen an das Gestänge zu kommen.

    Einen Stein empfehle ich nur, wenn alles andere gescheitert ist.

    Hat man keine Notveriegelung verbaut?

    Einmal editiert, zuletzt von scottie 1969 (22. Mai 2022 um 09:24)

  • Lukas R ... Thema ADAC ... Du musst nicht zwingend selbst Mitglied sein.

    Es kann Dir auch jemand anderes der ADAC-Mitglied ist aushelfen. Derjenige der den ADAC beauftragt muss nur vor Ort sein und die Zul.Besch.Teil II vorlegen können.

    Man könnte z.B. behaupten man hätte sich Dein Fahrzeug nur ausgeliehen.

    Du als Besitzer und Nicht-Mitglied hast dann nur die Aufgabe dich stillschweigend im Hintergrund zu halten ;)

    Ein Leben ohne VW T4 Bus ist möglich... aber sinnlos !

    --> Meine Else

    Einmal editiert, zuletzt von Else (22. Mai 2022 um 09:28)

  • Blindstopfen raus und dann versuchen an das Gestänge zu kommen.

    Und wie würdest Du das machen :nixpeil: ... beides :nixpeil:

    Der Blindstopfen ist doch in das Loch eingedrückt, wo sonst das Türschloss sitzt, oder? Und wenn man diesen entfernt hat, sollte man doch an das Gestänge/den Mechanismus kommen, der früher das Türschloss betätigt hat.

    Oder liege ich da völlig falsch?

  • der Vorbesitzer hat alle Schlösser gegen Blindstopfen austauschen lassen.

    Hast Du den Vorbesitzer mal gefragt, ob er vielleicht eine Notöffnung vorgesehen hat?
    Bei Einsatz von Blindzylindern gibt es die Empfehlung für einen "Plan B" zu sorgen.


    Eine vollständig bestückte Steckdose der AHK könnte die Möglichkeit bieten, das Bordnetz mit Energie zu versorgen.

    Die dazu notwendigen Anschlüsse wären dann vorhanden.

    Wurden auch die Verriegelungsknöpfe im Auto entfernt oder sonstwie manipuliert?
    Mit geeignetem Werkzeug ist es ein Leichtes, den Spalt im Türrahmen soweit zu vergrößern, dass man mit einem Draht dann die Knöpfe betätigen kann.

    Diese Methode ist auch die von ADAC und Co als erstes eingesetzte Methode zur Öffnung eines verschlossenen Fahrzeugs.

    Hat das Auto Heckklappe oder Hecktüren?
    Falls Heckklappe, wurde auch diese zusätzlich mit einem Schutzblech in seinem Inneren vor Manipulation der ZV gesichert?
    Ansonsten gäbe es da einen Trick um nach Herausnehmen einer Kennzeichenleuchte die Verriegelung zu manipulieren.

    Möglichkeiten zum Eindringen in das Fahrzeug gäbe es noch mehr, aber schauen wir erst mal was nun wird.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • ...edit...

    lass dir von einem ADAC Mitglied wie beschrieben helfen und schau dem gelben Engel einfach mal zu...

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    --> Meine Else

    Einmal editiert, zuletzt von Else (22. Mai 2022 um 09:43)

  • Ich würde am Montag die nächstgelegene Werkstatt anrufen und um Aufbruchsbesuch bitten ... oder den ADAC rufen und bei Ankunft Mitglied werden (das wird nämlich billiger und man hat auch noch ein Jahr Schutz für das Geld).

    … Funktioniert nach meinem Wissensstand nicht mehr mit Mitglied werden vor Ort.

    Also heute Mitglied werden Montag anrufen.

  • Lukas R ... Thema ADAC ... Du musst nicht zwingend selbst Mitglied sein.

    Es kann Dir auch jemand anderes der ADAC-Mitglied ist aushelfen. Derjenige der den ADAC beauftragt muss nur vor Ort sein und die Zul.Besch.Teil II vorlegen können.

    Man könnte z.B. behaupten man hätte sich Dein Fahrzeug nur ausgeliehen.

    Du als Besitzer und Nicht-Mitglied hast dann nur die Aufgabe dich stillschweigend im Hintergrund zu halten ;)

    Vorsicht!

    Grundsätzlich ist die ADAC Mitgliedschaft personenbezogen. Das Mitglied ist also in jedem Fahrzeug geschützt, das es alleinverantwortlich steuert.

    Das bedeutet: Ein fremdes Fahrzeug ist vom Mitglied alleinverantwortlich geführt, wenn es die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat und unmittelbar anstehende Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit dem Fahrzeug lösen muss und darf. Das ist in der Regel nicht so, wenn sich der Fahrzeughalter mit an Bord befindet. Das Mitglied erhält dann nur die personenbezogenen Leistungen, nicht aber die fahrzeugbezogenen wie Pannenhilfe und Abschleppen. Steuern Sie aber ein fremdes Fahrzeug ohne dessen Halter an Bord, genießen Sie vollen Schutz und erhalten alle Leistungen .

  • Ich würde am Montag die nächstgelegene Werkstatt anrufen und um Aufbruchsbesuch bitten ... oder den ADAC rufen und bei Ankunft Mitglied werden (das wird nämlich billiger und man hat auch noch ein Jahr Schutz für das Geld).

    … Funktioniert nach meinem Wissensstand nicht mehr mit Mitglied werden vor Ort.

    Also heute Mitglied werden Montag anrufen.

    Der ADAC hilft im Interesse der allgemeinen Verkehrssicherheit, insbesondere auf Autobahnen, grundsätzlich jedem Autofahrer, der aufgrund einer Panne oder eines Unfalls Hilfe benötigt.

    Die Hilfe für Nichtmitglieder erfolgt auf freiwilliger Basis im Rahmen verfügbarer Kapazitäten. Bei Mitgliedern leisten die ADAC Straßenwacht oder ADAC Mobilitätspartner direkte und kostenfreie Hilfe. Die ADAC Straßenwacht wird in erster Linie für das Mitglied eingesetzt. Bei fehlender Straßenwacht-Kapazität wird Nichtmitgliedern vorrangig die kostenpflichtige Hilfe durch Mobilitätspartner vermittelt.

    Der Autofahrer wird darüber bereits bei Entgegennahme des Notrufs informiert – auch über die zu erwartenden Kosten. Selbstverständlich ist es bei einer Panne oder einem Unfall möglich, vor Ort Mitglied zu werden.

    Die Kosten des aktuellen Schadens werden jedoch nicht übernommen.

  • scottie 1969 ... was glaubst Du warum ich schrieb "...Du als Besitzer und Nicht-Mitglied hast dann nur die Aufgabe dich stillschweigend im Hintergrund zu halten ;)" ... ???

    Ich habe auf diese Weise schon mehrfach Freunden/Bekannten und selbst fremden Personen in Not geholfen.

    Ein Leben ohne VW T4 Bus ist möglich... aber sinnlos !

    --> Meine Else

  • scottie 1969 ... was glaubst Du warum ich schrieb "...Du als Besitzer und Nicht-Mitglied hast dann nur die Aufgabe dich stillschweigend im Hintergrund zu halten ;)" ... ???

    Ich habe auf diese Weise schon mehrfach Freunden/Bekannten und selbst fremden Personen in Not geholfen.

    Ich doch auch. Mir ging es nur um diesen Satz.

    Das ist in der Regel nicht so, wenn sich der Fahrzeughalter mit an Bord befindet.

    Und wenn jetzt das Fahrzeug sich beim Halter Zuhause befindet und er auch noch daneben steht (schweigend), könnte man das vom ADAC anders auslegen. Darauf wollte ich hinaus.

  • scottie 1969 ... ist doch egal wo das Fahrzeug steht. Hauptsache der Besitzer (Nicht-Mitglied) macht sich nicht als solches kenntlich.

    Ich habe schon Autos auf dem Grundstück von Freunden öffnen lassen wo der Schlüssel steckte.

    Erklärung an den gelben Engel....

    Die Besitzerin ist im Urlaub und hat mir ihr Auto geliehen. Nun wollte ich es abholen, habe die Beifahrertür verriegelt zugeworfen und vergessen das ich den Schlüssel stecken lassen habe.

    Meine Freundin stand im Haus hinter der Gardine und hat dem Treiben mit 'nem Pott Kaffee in der Hand zugeschaut.

    Ein bißchen gesunden Menschenverstand einschalten dann klappt das auch... 8o

    Dem gelben Engel war das sichtlich völlig wurscht... Ich war Mitglied und hatte die Zul.Besch.Teil II ... er konnte seine Arbeit abbrechnen und mehr hat ihn nicht interessiert.

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    --> Meine Else

    3 Mal editiert, zuletzt von Else (22. Mai 2022 um 10:18)

  • Könnte man nicht am Anlasser über ein Starthilfekabel eine Zweitbatterie anklemmen,

    damit die ZV wieder arbeitet?

    Liebe Grüße
    Peter


    ..alle haben gesagt, das geht nicht, bis einer kam, der das nicht wußte und es einfach gemacht hat..