Neue Richtlinie für WOMO umbauen

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  • In wie fern ist die Zwangsbelüftung für die Verkehrssicherheit von Relevanz?

    War immer der Meinung bei der HU geht es um die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge!

    Ja beim PKW, beim Womo kommen halt noch Gas usw. dazu. Sieht man hier ganz gut: KLICK

    Ist auch nur so eine Checkliste.

    Wenn aber gar keine Zwangsbelüftung vorhanden ist?

    Dann kann er sie auch nicht prüfen!

    Hat bei Neuregelungen immer es mit Bestandsschutz zu tun.

    Wenn ich jetzt in ein 30 Jahre altes Wohnmobil eine Zwangsbelüftung nach neuer Richtlinie einbaue bekomme ich z.B. kein H-KENNZEICHEN mehr!

    Phantasie ist wichtiger als Wissen,

    denn Wissen ist begrenzt!

    (Albert Einstein)

  • Wenn geöffnete Fenster (z.B. mit Windabweiser als Regenschutz) als Belüftung nicht gelten, dann dürfte ein Dachfenster ja auch nicht als obere Entlüftung gelten, denn das kann man ja auch schließen :kratz: .

    Grüße

    Burkhard live free - drive hard...


  • Wenn geöffnete Fenster (z.B. mit Windabweiser als Regenschutz) als Belüftung nicht gelten, dann dürfte ein Dachfenster ja auch nicht als obere Entlüftung gelten, denn das kann man ja auch schließen :kratz: .

    Das gilt auch nur für Dachfenster mit integrierter Zwangslüftung, nicht für jedes...

  • Da kommt in mir schon die Frage hoch welchen Sinn das haben soll im Wohnmobil wo Gas lagert und unter Umständen gekocht wird eine Be-Entlüftung oben vorzuschreiben?

    Sinn machen würde es doch unten. Butan/Propan sowie Kohlenmonoxid sind schwerer wie Luft.

    Bye Maik
    [b]

    ...schreib dich nich ab - lern Ostdeutsch

  • Was willst du uns damit sagen?

    Das da genau drin steht was vorhanden sein muss. Wie du schon richtig bemerktest weil der TÜV sich darauf bezieht.

    Solange man den genauen Text nicht kennt ist doch alles nur wieder Glaskugellesen. :glaskugel:

  • Was willst du uns damit sagen?

    Das da genau drin steht was vorhanden sein muss. Wie du schon richtig bemerktest weil der TÜV sich darauf bezieht.

    Solange man den genauen Text nicht kennt ist doch alles nur wieder Glaskugellesen. :glaskugel:

    Ja da hast du natürlich Recht, wobei es ja zum Themenbeginn erstmal um das grundsätzliche "muss oder muss nicht Vorhanden sein" ging.

    Aber ich zahl sicher nicht 50€ um euch dass jetzt ganz genau erläutern zu können :devil:

  • Da kommt in mir schon die Frage hoch welchen Sinn das haben soll im Wohnmobil wo Gas lagert und unter Umständen gekocht wird eine Be-Entlüftung oben vorzuschreiben?

    Sinn machen würde es doch unten. Butan/Propan sowie Kohlenmonoxid sind schwerer wie Luft.

    Bei einem Gaskasten muss sowieso die Bodenlüftung vorhanden sein. Hier geht es um die Zwangsbelüftung unten und oben, ich denke mal hauptsächlich wegen Kohlendioxid

  • wobei es ja zum Themenbeginn erstmal um das grundsätzliche "muss oder muss nicht Vorhanden sein" ging.

    Um das beurteilen zu können ist der Inhalt dieser Norm essenziell wichtig.

  • Was ist eine einfache, preiswerte und effektive Möglichkeit zur Entlüftung? Mir fallen ein: Schiebefenster einbauen (brauche eigentlich keine Fenster, für die ich nur wieder Abdeckung basteln muss), Dachpilz aufsetzen (hält bis zur ersten 1,90 m-Schranke...), Lüftungsschlitze seitlich (dann ist der Kasten nicht mehr wasserdicht). Gibt's noch was? Und was hat das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis?

    Tja, die Sch*** Trennwand.

    Ohne würden Windabweiser an den Vorderfenstern helfen.

    Die erlauben eine regensicheres Offenhalten der Seitenfenster um ein paar cm, was ganz gut lüftet.

    Wenn du aus Gründen der Höhe (verständlich in F)

    die frankreichtypischen Pilzlüfter vermeiden willst:

    Je Seite ein Kiemenblech in den oberen Bereich der hinteren Seitenwände.

    (die gibt es auch verschließbar, oder eben innen selber was basteln zum verschließen)

    Reinregnen tut es jedenfalls nicht durch Kiemenbleche:

    An meinem "großen" habe ich so ein Ding seit Jahrzehnten zur Belüftung der Durchlauferhitzers verbaut, da kam noch nie was rein.

    In meinem Haushalt gibt es außer dem T4 nur Oldtimer

    :aetsch:

    2 Mal editiert, zuletzt von FranzBus (4. November 2022 um 09:44)

  • Windabweiser helfen nicht, es geht um Zwangslüftungen! Somit ist auch die Trennwand irrelevant

    Grüße aus <hier aktuellen Ort einfügen> !

    Jan:drive:


    1259706_5.png ~

  • Windabweiser helfen nicht, es geht um Zwangslüftungen! Somit ist auch die Trennwand irrelevant

    Bei KaDe1301 geht es nicht um schwachsinnige deutsche Regelungen-sie will einfach ihren Bus belüften.

    In meinem Haushalt gibt es außer dem T4 nur Oldtimer

    :aetsch:

    Einmal editiert, zuletzt von FranzBus (4. November 2022 um 09:47)

  • In wie fern ist die Zwangsbelüftung für die Verkehrssicherheit von Relevanz?

    War immer der Meinung bei der HU geht es um die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge!

    Ja beim PKW, beim Womo kommen halt noch Gas usw. dazu. Sieht man hier ganz gut: KLICK

    Die Gasprüfung ist z. Zt. keine Vorraussetzung für eine bestandene HU.

    Ich war mit meinem Cali mit WOMO-Zulassung vor zwei Wochen zur HU. Weder Gasprüfung noch eine (nachzurüstende) Zwangsbelüftung waren ein Thema.

    Eine Zwangsbelüftung ist sicherlich eine sinnvolle Sache. Aber es ging Jahrzehntelang auch ohne, ich habe immer ein Fenster einen Spalt auf wenn wir das Fahrzeug zum "Wohnen" nutzen. Wer das nicht auf die Reihe bekommt hat eben nächsten Tag evtl. Kopfschmerzen ;)

    Aber wenn sie nun mal aktuell für eine Umschreibung auf WOMO vorgeschrieben ist würde ich die einbauen und fertig.

    Ich hatte schon in meinem ersten T1 einen Lüftungspilz auf dem Dach, hat gar nicht weh getan.

  • Ich hatte schon in meinem ersten T1 einen Lüftungspilz auf dem Dach, hat gar nicht weh getan.

    Als du noch T1 gefahren bist,

    warst du vermutlich nicht in Frankreich unterwegs

    (bzw damals waren die Höhenbeschränkungen dort noch nicht so verbreitet wie heute)

    Wenn ich einen Pilzlüfter auf dem Dach hätte,

    käme ich nicht mal mehr auf den örtlichen Recyclinghof...

    In meinem Haushalt gibt es außer dem T4 nur Oldtimer

    :aetsch:

  • Irgendein Tod muss man halt sterben. :)

    Ich gehe davon aus, dass hier die große Mehrzahl der als Womo zugelassenen T4 höher bauen. Wegen Hochdach, Dachlüftern, Solarzellen, Dachgepäckträger, Zusatzbeleuchtung, Höherlegung und was ich sonst schon alles gesehen habe...

  • Aber wenn sie nun mal aktuell für eine Umschreibung auf WOMO vorgeschrieben ist würde ich die einbauen und fertig.

    Das ist ja grade die Frage die niemand beantworten kann weil der Inhalt der Norm nicht öffentlich zugänglich ist. :weissnix:

  • Das stimmt, die ist bis 2023 ausgesetzt da die Überprüfung den Vorschriftung nicht standgehalten hat... Wird also wieder kommen. ;)

    Ich war vor ein paar Wochen zur HU mit der Wohndose, der Prüfer hat sich die Belüftungen angeschaut, vor allem die im Gaskasten vorne. Wie das mal grundsätzlich mit Bestandsschutz aussieht weiß ich nicht, aber ihr kennt doch alle die Prüfer. Da wird sicher der ein oder andere dabei sein der das an einem z.B. in den letzten Jahren umgeschriebenen Vanlifer bei der HU bemängelt. Zumindest kann ich mir das gut vorstellen, manche blicken doch da bei ihren eigenen Richtlinien nicht immer so ganz durch... :devil:

  • Hi,

    Ich möchte eben anmerken, dass ich hier immer was von Fenstern und Türen als Bestandteil der Zwangsbelüftung lese. Eben diese werden aber in der Norm ausgeschlossen. Es geht um Belüftung unabhängig von den bereits vorhandenen Türen und Fenstern.

    Das kann man in dem Link lesen den monk gesetzt hat, auch ohne die Gebühr zu zahlen. Es steht in dem Anmerkungen bzw. dem Änderungsverlauf...

    Im Übrigen hat der T4 eine Zwangsbelüftung, wenn man die Umluftklappe der Heiz-/Klima-/Lüftungsanlage im Armaturenbrett auf 'offen' stillegt. Ob der Gesetzgeber oder jeweilige Prüfer das ebenso sieht, steht auf einem anderen Blatt.

    Grüße und DAnk

    Klaue nicht...
    ..... der Staat hasst Konkurrenz!!!

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    Denn Ihr werdet feststellen, dass wer Bus fährt, mehr fährt, denn die Fahrt im Bus ist mehr wert. (Triplewanker am 16.09.2016)

    :thumbup: Bulli Days: 2014 #265; 2015 #059; 2016 #062; :thumbup:

  • Zudem geht es auch gar nicht um "Gas im Auto - Belüftung erforderlich" ... das gibt es schon ewig und ist nicht Ursache für die Normenänderung.

    Was sagt denn eigentlich das VdTÜV-Merkblatt 740 dazu?

    Immerhin wurde das am 19.1.2022 herausgegeben und ist Arbeitsunterlage für deren angeschlossene Prüforganisationen, also auch TÜV und DEKRA.


    Ich habe das gleich mal recherchiert ...

    Da steht unter 6.2.2:

    Der bewohnbare Raum muss mit einer Sicherheitslüftung (DIN EN 721) versehen sein. Hierbei handelt es sich um Lüftungsöffnungen die für Zu- und Abluft unabhängig von Fenstern und Türen sorgen.

    Die Sicherheitslüftung dient der:

    a) Erneuerung der Luft für die Benutzer,

    b) ...

    Bei der Auslegung der Sicherheitslüftung ist zu unterscheiden, ob abzugslosen Verbrennungsgeräte verbaut sind oder nicht. Es gelten folgende Mindestanforderungen:

    Tabelle 2: Mindestmaße der Sicherheitslüftungsöffnungen in bewohnbaren Räumen ohne Verbrennungsgeräte bzw. mit Geräten mit geschlossenen Verbrennungskreislauf

    [bei] Gesamtgrundfläche bis 10 m² [,dann]

    Mindestsicherheitslüftung im oberen Bereich 15 cm² (Dachabzug) 30 cm² (sonstiger oberer Bereich) [und]

    Mindestsicherheitslüftung im unteren Bereich 5 cm²


    Die Sicherheitslüftungsöffnungen im unteren Bereich dürfen höchstens 100 mm über dem Innenboden liegen.

    Bei Verwendung von Dachluken mit ausreichenden Belüftungseinrichtungen kann auf den Verbau einer weiteren Dachabzugsöffnung verzichtet werden.


    Es ist also sehr wohl vorgesehen, dass anstelle einer Dachöffnung andere, beispielsweise seitlich liegende Belüftungen (sonstiger oberer Bereich) eingesetzt werden.
    Der DEKRAner hat somit schon mal unrecht. :!:

    Ganz persönlich würde mich mal interessieren, weshalb ich in einem nicht als Wohnmobil zugelassenen Kraftfahrzeug (z.B. dem Multivan oder dem Caravelle) ohne diese Belüftungen sitzen und mich aufhalten darf (was ja ebenfalls nicht zum Schaden der Insassen sein sollte), während dieses als Wohnmobil der zusätzlichen Zwangsent- und -belüftung bedarf.


    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    4 Mal editiert, zuletzt von axelb (4. November 2022 um 11:56)