Neue Richtlinie für WOMO umbauen

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  • Das hier sollte ein Auszug aus dem Merkblatt sein,.

    (Aus Urheberrechtsgründen vorsichtshalber entfernt)

    Ferner habe ich irgendwo gefunden, dass vor Januar 2022 zugelassene Wohnmobile Bestandsschutz haben, die Quelle find ich aber gerade nicht . ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von Vasco Da Gama (4. November 2022 um 11:57)

  • Vom Prinzip her sind Be und Entlüftungen in Boden und Deckennähe vorgeschrieben in Mindestgröße, alternativ kann eine CO2 Messung durchgeführt werden. Das ganze wiederum danach aufgeteilt, ob Kocher mit offener Flamme oder nicht zum Einsatz kommen. Wenn die Innenhöhe des Fahrzeugs unter 1,75m ist, muss die Luke im Dach sein.

    In der Tabelle ist eine Entlüftungsfläche von 100x100mm gefordert. Das kann ich mir noch nicht so recht vorstellen, ich lese mal noch tiefer,.

    Einmal editiert, zuletzt von fried chycken (4. November 2022 um 12:11)

  • Wie soll das denn bei einem Aufstelldach funktionieren? Luke im Dach bringt ja nix, wenn das Dach nicht aufgeklappt ist, da ist ja das Bett noch dazwischen. Aufgeklappt ist die Innenhöhe dafür über 1,75...

  • Wenn die Innenhöhe des Fahrzeugs unter 1,75m ist, muss die Luke im Dach sein.

    das steht wo?

    In der DIN EN 721. Ich hab die gerade gelesen und daraus (indirekt) zitiert. Direkte Zitate oder Teilen der Norm geht leider nicht.

    Ich konnte da drin auch nix lesen, dass Die Lüftung verschließbar sein darf. Das wären dann ganz schön riesige Löcher im Auto...Es hieß nur, dass die Öffnung bei der Fahrt verkleinert werden darf und dann bei Stillstand automatisch vergrößert werden muss.

    Einmal editiert, zuletzt von fried chycken (4. November 2022 um 12:26)

  • Es hieß nur, dass die Öffnung bei der Fahrt verkleinert werden darf und dann bei Stillstand automatisch vergrößert werden muss.

    Da bin ich ja mal gespannt, wie die Industrie das umsetzt :/

    Könnte ich mir allenfalls bei einem Klappdach vorstellen ...

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (4. November 2022 um 13:29)

  • Ganz persönlich würde mich mal interessieren, weshalb ich in einem nicht als Wohnmobil zugelassenen Kraftfahrzeug (z.B. dem Multivan oder dem Caravelle) ohne diese Belüftungen sitzen und mich aufhalten darf (was ja ebenfalls nicht zum Schaden der Insassen sein sollte), während dieses als Wohnmobil der zusätzlichen Zwangsent- und -belüftung bedarf.


    Weil ohnehin jedes Auto ein Zwangsentlüftung hat?

    Weil es sonst beim Türen zuknallen die Scheiben raushauen würde...

    In meinem Haushalt gibt es außer dem T4 nur Oldtimer

    :aetsch:

  • Ganz persönlich würde mich mal interessieren, weshalb ich in einem nicht als Wohnmobil zugelassenen Kraftfahrzeug (z.B. dem Multivan oder dem Caravelle) ohne diese Belüftungen sitzen und mich aufhalten darf (was ja ebenfalls nicht zum Schaden der Insassen sein sollte), während dieses als Wohnmobil der zusätzlichen Zwangsent- und -belüftung bedarf.


    Weil ohnehin jedes Auto ein Zwangsentlüftung hat?

    Weil es sonst beim Türen zuknallen die Scheiben raushauen würde...

    Aber die Zwangsentlüftung ist ja keine Zulüftung, die hier anscheinend gefordert wird...

  • Laut Norm reichen die Zwangsentlüftungen wie beispielsweise beim T4 nicht.

    Es gibt 2 Möglichkeiten, die Norm zu erfüllen. Eine davon ist allerdings für Selbstausbauer quasi unmöglich:

    - Die vorgeschriebenen Öffnungsgrößen in Boden und Dach erfüllen (abhängig von Wohnraumgröße, Kocher und Ort der Öffnung)

    - Verbau eines beliebigen Lüftungssystems und anschließender Test mit gezielter Einleitung von CO2 entweder durch einen Propanbrenner oder direkt gasförmig aus der Flasche. Die Konzentration muss nach einer gewissen Zeit wieder unter einen Grenzwert gefallen sein. Wird dieser Test bestanden, darf die Zwangslüftung von der Größenvorgabe abweichen. Das wird aber für Selbstausbauten quasi nicht möglich sein.


    Wie gesagt, mir kommen die Größen sehr groß vor, insbesondere weil die dauerhaft offen sein sollen (zumindest so wie ich den Text verstehe)

  • ... schon mal jemand bemerkt, dass das ganze nur für Fahrzeugeinnenräume gilt, in denen eine offene Flamme betrieben werden soll ?!?

    Also quasi für alle, in denen ein Kocher laut Vorgabe für Wohnmobile betrieben wird, abgesehen von den Exoten mit Stromkocher?

    Ich muss nochmal nachlesen in der Norm wie der Geltungsbereich genau ist.

  • ... schon mal jemand bemerkt, dass das ganze nur für Fahrzeugeinnenräume gilt, in denen eine offene Flamme betrieben werden soll ?!?

    Dem ist nicht so!

    Vom Prinzip her sind Be und Entlüftungen in Boden und Deckennähe vorgeschrieben in Mindestgröße, alternativ kann eine CO2 Messung durchgeführt werden. Das ganze wiederum danach aufgeteilt, ob Kocher mit offener Flamme oder nicht zum Einsatz kommen. Wenn die Innenhöhe des Fahrzeugs unter 1,75m ist, muss die Luke im Dach sein.

    Phantasie ist wichtiger als Wissen,

    denn Wissen ist begrenzt!

    (Albert Einstein)

  • Ich verstehe denn Sinn der „neuen“ Regel irgendwie nicht.

    Wenn ich in einem als PKW zugelassenen Multivan (der ja von VW auch explizit zum drin übernachten gebaut wurde) schlafe, ist das also kein Problem. Warum bedingt denn dann die Wohnmobilzulassung ein- und desselben Fahrzeugs bei identischer Nutzung plötzlich eine Zwangsentlüftung?

    Das riecht doch irgendwie nach Schikane……

  • Weil ohnehin jedes Auto ein Zwangsentlüftung hat?

    Weil es sonst beim Türen zuknallen die Scheiben raushauen würde...

    Aber die Zwangsentlüftung ist ja keine Zulüftung, die hier anscheinend gefordert wird...

    Ich frage mich weiterhin wieso es erlaubt ist, dass man sich in einem PKW aufhält, ohne diesen ganzen zusätzlichen Zu- und Abluftgedöns.
    Das muss ja hochgefährlich sein, wenn man kein 10cm² großes und dauerhaft geöffnetes Loch im Dach hat.

    Es verwundert dabei, dass ich auf längerdauernden Fahrten bisher nicht erstickt bin.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)