ICh hab mir die Norm gerade mal runtergeladen.
Ich kann sie aus rechtlichen Gründen nicht teilen, lese sie aber mal durch und würde relevante infos hier zusammenfassen.
ICh hab mir die Norm gerade mal runtergeladen.
Ich kann sie aus rechtlichen Gründen nicht teilen, lese sie aber mal durch und würde relevante infos hier zusammenfassen.
Das hier sollte ein Auszug aus dem Merkblatt sein,.
(Aus Urheberrechtsgründen vorsichtshalber entfernt)
Ferner habe ich irgendwo gefunden, dass vor Januar 2022 zugelassene Wohnmobile Bestandsschutz haben, die Quelle find ich aber gerade nicht .
Vom Prinzip her sind Be und Entlüftungen in Boden und Deckennähe vorgeschrieben in Mindestgröße, alternativ kann eine CO2 Messung durchgeführt werden. Das ganze wiederum danach aufgeteilt, ob Kocher mit offener Flamme oder nicht zum Einsatz kommen. Wenn die Innenhöhe des Fahrzeugs unter 1,75m ist, muss die Luke im Dach sein.
In der Tabelle ist eine Entlüftungsfläche von 100x100mm gefordert. Das kann ich mir noch nicht so recht vorstellen, ich lese mal noch tiefer,.
Wie soll das denn bei einem Aufstelldach funktionieren? Luke im Dach bringt ja nix, wenn das Dach nicht aufgeklappt ist, da ist ja das Bett noch dazwischen. Aufgeklappt ist die Innenhöhe dafür über 1,75...
Wenn die Innenhöhe des Fahrzeugs unter 1,75m ist, muss die Luke im Dach sein.
das steht wo?
Wenn die Innenhöhe des Fahrzeugs unter 1,75m ist, muss die Luke im Dach sein.
das steht wo?
In der DIN EN 721. Ich hab die gerade gelesen und daraus (indirekt) zitiert. Direkte Zitate oder Teilen der Norm geht leider nicht.
Ich konnte da drin auch nix lesen, dass Die Lüftung verschließbar sein darf. Das wären dann ganz schön riesige Löcher im Auto...Es hieß nur, dass die Öffnung bei der Fahrt verkleinert werden darf und dann bei Stillstand automatisch vergrößert werden muss.
Es hieß nur, dass die Öffnung bei der Fahrt verkleinert werden darf und dann bei Stillstand automatisch vergrößert werden muss.
Da bin ich ja mal gespannt, wie die Industrie das umsetzt
Könnte ich mir allenfalls bei einem Klappdach vorstellen ...
Ganz persönlich würde mich mal interessieren, weshalb ich in einem nicht als Wohnmobil zugelassenen Kraftfahrzeug (z.B. dem Multivan oder dem Caravelle) ohne diese Belüftungen sitzen und mich aufhalten darf (was ja ebenfalls nicht zum Schaden der Insassen sein sollte), während dieses als Wohnmobil der zusätzlichen Zwangsent- und -belüftung bedarf.
Weil ohnehin jedes Auto ein Zwangsentlüftung hat?
Weil es sonst beim Türen zuknallen die Scheiben raushauen würde...
Ganz persönlich würde mich mal interessieren, weshalb ich in einem nicht als Wohnmobil zugelassenen Kraftfahrzeug (z.B. dem Multivan oder dem Caravelle) ohne diese Belüftungen sitzen und mich aufhalten darf (was ja ebenfalls nicht zum Schaden der Insassen sein sollte), während dieses als Wohnmobil der zusätzlichen Zwangsent- und -belüftung bedarf.
Weil ohnehin jedes Auto ein Zwangsentlüftung hat?
Weil es sonst beim Türen zuknallen die Scheiben raushauen würde...
Aber die Zwangsentlüftung ist ja keine Zulüftung, die hier anscheinend gefordert wird...
Laut Norm reichen die Zwangsentlüftungen wie beispielsweise beim T4 nicht.
Es gibt 2 Möglichkeiten, die Norm zu erfüllen. Eine davon ist allerdings für Selbstausbauer quasi unmöglich:
- Die vorgeschriebenen Öffnungsgrößen in Boden und Dach erfüllen (abhängig von Wohnraumgröße, Kocher und Ort der Öffnung)
- Verbau eines beliebigen Lüftungssystems und anschließender Test mit gezielter Einleitung von CO2 entweder durch einen Propanbrenner oder direkt gasförmig aus der Flasche. Die Konzentration muss nach einer gewissen Zeit wieder unter einen Grenzwert gefallen sein. Wird dieser Test bestanden, darf die Zwangslüftung von der Größenvorgabe abweichen. Das wird aber für Selbstausbauten quasi nicht möglich sein.
Wie gesagt, mir kommen die Größen sehr groß vor, insbesondere weil die dauerhaft offen sein sollen (zumindest so wie ich den Text verstehe)
Bei den Größen wird im Winter die Umwelt geheizt und die Geräte laufen durch….
Wie ist das denn mit Bestandsschutz? Ist da irgendetwas offiziell geregelt?
Ich denke, dass das nur Autos erfüllen müssen, die ab Inkrafttreten umgerüstet werden sollen. Aber das müsste man der vdTÜV Richtlinie entnehmen, nicht der Norm (und mir liegt nur die Norm vor)
... schon mal jemand bemerkt, dass das ganze nur für Fahrzeugeinnenräume gilt, in denen eine offene Flamme betrieben werden soll ?!?
... schon mal jemand bemerkt, dass das ganze nur für Fahrzeugeinnenräume gilt, in denen eine offene Flamme betrieben werden soll ?!?
Mit induktion könnte man die Norm also umgehen?
Naja... Wenn man Kohlsuppe kocht
... schon mal jemand bemerkt, dass das ganze nur für Fahrzeugeinnenräume gilt, in denen eine offene Flamme betrieben werden soll ?!?
Also quasi für alle, in denen ein Kocher laut Vorgabe für Wohnmobile betrieben wird, abgesehen von den Exoten mit Stromkocher?
Ich muss nochmal nachlesen in der Norm wie der Geltungsbereich genau ist.
... schon mal jemand bemerkt, dass das ganze nur für Fahrzeugeinnenräume gilt, in denen eine offene Flamme betrieben werden soll ?!?
Dem ist nicht so!
Vom Prinzip her sind Be und Entlüftungen in Boden und Deckennähe vorgeschrieben in Mindestgröße, alternativ kann eine CO2 Messung durchgeführt werden. Das ganze wiederum danach aufgeteilt, ob Kocher mit offener Flamme oder nicht zum Einsatz kommen. Wenn die Innenhöhe des Fahrzeugs unter 1,75m ist, muss die Luke im Dach sein.
Ich verstehe denn Sinn der „neuen“ Regel irgendwie nicht.
Wenn ich in einem als PKW zugelassenen Multivan (der ja von VW auch explizit zum drin übernachten gebaut wurde) schlafe, ist das also kein Problem. Warum bedingt denn dann die Wohnmobilzulassung ein- und desselben Fahrzeugs bei identischer Nutzung plötzlich eine Zwangsentlüftung?
Das riecht doch irgendwie nach Schikane……
Weil ohnehin jedes Auto ein Zwangsentlüftung hat?
Weil es sonst beim Türen zuknallen die Scheiben raushauen würde...
Aber die Zwangsentlüftung ist ja keine Zulüftung, die hier anscheinend gefordert wird...
Ich frage mich weiterhin wieso es erlaubt ist, dass man sich in einem PKW aufhält, ohne diesen ganzen zusätzlichen Zu- und Abluftgedöns.
Das muss ja hochgefährlich sein, wenn man kein 10cm² großes und dauerhaft geöffnetes Loch im Dach hat.
Es verwundert dabei, dass ich auf längerdauernden Fahrten bisher nicht erstickt bin.