LKW Zulassung in einem anderen Bundesland

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  • Und ob du Solo da ne Matratze drin hast ist auch egal. Nochmal-du fällst mit dem T4 nicht unter das Fahrverbot.

    Muss man irgendwie nicht beweisen, dass man privat unterwegs ist? Wenn die Beamten einen Fahrer, einen Beifahrer und einen leeren Laderaum sehen, können sie schon gewerblichen Fahrt unterstellen. Oder doch nicht?

    Spannend wird es doch erst, wenn der Beifahrer geknebelt im Laderaum liegt. Das ist Sonntags ganz sicher verboten... ?

    Auch wenn nicht gewerblich...

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  • Lebend oder nicht lebend - man braucht dann ein entsprechend abgenommenes Fahrzeug für unangeschnallte Liegendtransporte.

    Ok jetzt wirds gefährlich für den thread.

    Vielleicht dröselt mal einer alles auf für unter 7,5 to, so als Auffrischungskurs. Fahren, abstellen auf öffentlichem Grund in D.

    Hauptsache die Kiste fährt.

    Einmal editiert, zuletzt von PeMu (15. November 2022 um 13:29)

  • Lebend oder nicht lebend - man braucht dann ein entsprechend abgenommenes Fahrzeug für unangeschnallte Liegendtransporte.

    Ok jetzt wirds gefährlich für den thread.

    Vielleicht dröselt mal einer alles auf für unter 7,5 to, so als Auffrischungskurs. Fahren, abstellen auf öffentlichem Grund in D.

    ... vielleicht sollten auch Fahrerlaubnis , Gesundheitszustand und die Geschäftsfähigkeit bei jedem TÜV überprüft werden. :whiteflag:

  • Muss man irgendwie nicht beweisen, dass man privat unterwegs ist? Wenn die Beamten einen Fahrer, einen Beifahrer und einen leeren Laderaum sehen, können sie schon gewerblichen Fahrt unterstellen. Oder doch nicht?

    Spannend wird es doch erst, wenn der Beifahrer geknebelt im Laderaum liegt. Das ist Sonntags ganz sicher verboten... ?

    Auch wenn nicht gewerblich...

    Kommt drauf an, wenn vorschriftsmäßig mit Spanngurten gesichert und auf Antirutschmatten...

    was sollen die denn gegen haben? ^^


    Wir schweifen leicht vom Thema ab...


    BTT ich habe selber ein Bus mit LKW Zulassung und 6 Sitzer inkl. AHK usw... und habe mir bisher kein Stress drauß gemacht ob und wann ich damit fahren darf/soll/kann...

    Jeder Kunde kann ein lackiertes Auto in jeder gewünschten Farbe haben, solange es schwarz ist.“ — Henry Ford

  • Wenn es weder gschäftsmäßig, noch entgeltlich ist kann man immer fahren, auch Sonntags mit Anhänger, egal wie schwer. Letztes Jahr habe ich Schmiedesachen für das Hobby meinenes Sohns und eines Freundes aus Köln ins Allgäu geholt und dann sogar Sonntags den gemieteten 12t LKW zurück gebracht. Vollkommen legal, wäre auch mit Anhänger gegengen. Es muss einfach nur eine private Fahrt sein.
    Das war sogar an einem Wochenende und auf Autobahnen, wo die Ferienreiseverordnung gilt, aber auch da, wenn privat, dann darf man fahren.

    "Geschäftsmäßig oder entgentlich" sind jetzt die Kriterien, früher war Anhänger hinter LKW am Sonntag immer verboten, dann in einzelnen Bundesländern erlaubt. Jetzt ist es privat immer erlaubt.

    Für die Fahrt musste ich extra eine Fahrerkarte machen lassen, ohne 95er, geht auch. Ich musste mich natürlich an die Fahrzeiten halten.

    Zum Glück haben die mich nicht kontroliert, weil die Zurrmöglichkeiten in dem in Köln gemieteten one-way-LKW einfach nicht vorhanden waren. Wir haben zwar formschlüssig geladen, das Zeug war aber wahrscheinlich zu schwer für den Pappendeckel-Koffer.

    Gruß, Christian

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    Einmal editiert, zuletzt von Vadder (15. November 2022 um 17:50)

  • Sonntags den gemieteten 12t LKW zurück gebracht. Vollkommen legal, wäre auch mit Anhänger gegengen. Es muss einfach nur eine private Fahrt sein.

    Das ist jedenfalls rein rechtlich nach § 30 absolut falsch. Bei über 7,5 T biste mit Privat genauso wie gewerblich raus.Ausnahmen sind nachzulesen,Privat taucht da nicht auf. Bei Privat(Sport/Freizeitaktivitäten) geht es bei den Ausnahmen um LKW bis 7,5T. Und ich weiß auch nicht was es da an den eindeutigen Fakten zu deuten gibt. Gruß Frank

  • BusJunkie: Ich habe es jetzt von der oben verlinkten Seite vom BAG kopiert. Wo steht da, das eine private Fahrt über 7,5t am Sonntag verboten ist? Es ist immer von "geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Fahrten", die verboten sind die Rede.

    Von der amtlichen BAG-Seite kopiert:

    "Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist in Deutschland in § 30 StVO (Straßenverkehrsordnung) geregelt. Demnach dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen auf deutschen Straßen nicht verkehren."

    Wo steht da, dass ich privat nicht mit einem 40t am Sonntag fahren darf? Es muss halt wirklich privat sein, Hobby/Umzug o.Ä. Ist die verlinkte Seite nicht mehr aktuell?

    Gruß, Christian

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  • Für die Fahrt musste ich extra eine Fahrerkarte machen lassen, ohne 95er, geht auch. Ich musste mich natürlich an die Fahrzeiten halten.

    Fahrerkarte hat mit 95er nix zu tun, Fahrerkarte kriegt man immer. Die 95 braucht man nur wenn man gewerblich fährt, da allerdings ab 3,5 t aufwärts.

    Der LKW Schlosser zur Probefahrt z.B. braucht keine 95.

    Die 95 wird im Führerschein eingetragen.

    Was ich nicht verstehe... Du hast eine machen lassen oder eine zweite ????? Weil das geht m.M.n. nämlich nicht so einfach.

    Bei Privatfahrten oder auch reinen Überführungsfahrten mit entsprechenden Kennzeichen ist man auch nicht an die Lenk- und Ruhezeiten gebunden.

    Das widerum regelt die Fahrpersonalsverordnung, wie der Name schon sagt gilt die für Fahrpersonal.

    Wenn ich privat fahre bin ich kein Fahrpersonal.

    Glück hattest Du doppelt, weil es nämlich so ist das die Ausnahme von Fahrverbot eben ausschließlich für LKW bis max. 7,49t zgG gilt ( explizit nicht bis 7,5 ).

    Das ist nunmal so Punkt

  • sortca46 Über 7,5t LKW muss zwingend eine Fahrerkarte gesteckt werden ausser bei H-Kennzeichen und noch ein paar. Einfach wieder bei "bag.bund.de" nach "Fahrerkartenpflicht" suchen, dann dort das: "Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)"

    runterladen. Artiikel 2, Absatz (2) Punkt j lesen. Da steht: Bis 7,5t nichtgewerblich wird keine Karte benötigt wird, was ist dann wohl bei über 7,5t?

    Wo hatte ich Glück? Der LKW hatte 12t und selbst jemand mit dem "alten 3er" darf LKW mit 7500kg zul. ges.Gew. fahren, weil da steht immer bis 7500kg und nicht unter 7,5t.

    Nichtgewerbliche Fahrten fallen unter keine Wochendbeschränkungen.

    Übrigens wird der 95er nicht mehr im Führerschein eingetragen, ist jetzt eine extra Karte.

    Falls ich nicht Recht habe, bitte belegen. Punkt. Selbst Polizisten haben mir schon unrichtige Sachen erklärt.

    Gruß, Christian

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    2 Mal editiert, zuletzt von Vadder (15. November 2022 um 19:20)

  • Vadder

    Ja genau der LKW hatte 12t und fiel damit unters Fahrverbot, egal ob gewerblich oder privat. Deshalb doppelt Glück.

    Achso.....meine 95 steht im Führerschein wie eh und je, ich hab da keine extra Karte für. Ändert sich vielleicht nächstes Jahr wenn ich verlängern lasse, wenn..... ich denn verlängern lasse. Da muss ich nochmal genau drüber nachdenken, eigentlich hab ich garkeinen Bock drauf.

    Noch was... bring nicht FS und Fahrverbot durcheinander. FS ist klar....bis 7,5t Fahrverbot unter 7,5t.

    Deshalb sind ja auch die meisten Bonsaitrucks auf 7,49t zgG zugelassen.

    Einmal editiert, zuletzt von sortca46 (15. November 2022 um 19:26)

  • sortca46

    Nochmal, wo steht das Fahrverbot von LKW über 7,5t für private Fahrten am Sonntag oder Ferienwochenden?

    Nicht sagen; "Das ist so, Punkt." Belegen!

    Ich bring nix durcheinander, du hast mit 7,5t - 7,49t angefangen und nicht ich. Es steht übrigens immer "über 7,5t" oder "bis7,5t" in den Texten oder auf dem Schild ,nicht "unter 7,5t", d.h. 7500kg ja - 7501kg nein. Das die Hersteller 7,49t LKWs verkauft haben kann z.B. steuerliche Gründe haben.

    Ansonsten gebe ich zu, meine Verlinkung ist für den internationalen Verkehr. Die Anfrage an die BAG, ob das genauso national gilt ist raus. (Ich nehme es aber ganz stark an)

    Schöne Grüße, Christian

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  • Schade, hat gerade angefangen Spaß zu machen. ;) Falls ich nicht Recht habe, würde ich es gerne amtlich wissen. Ich habe zwar mitlerweile den 95er, ein privater Transport über 7,5t am WE kann trotzdem immer mal kommen.

    Gruß, Christian

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  • Nix B96, Berufskraftfahrerqualifikation (5 Module= 5 Tage Schulung) umgangssprachlich "95er" nach der Kennziffer 95 hinter C1/C1E/C/CE.

    Gruß, Christian

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