Von Wohnmobilzulassung wieder als normales Kfz Anmelden

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  • Ein nicht zu verachtener Vorteil bei PKW ist der Rabatretter den es beim Womo nicht gibt. Auch geht die Womo Versicherung nicht unter SF 20, bei einem selbstverschuldeten Unfall verliert man bis zu 10 SF Klassen....

    Hilfe bei aller Arten von Reperaturen, Bremsen, Zahnriemen, Getriebe, Schweißarbeiten, Fehlerspeicher auslesen......

  • … ihr müsst dann aber auch schon mal den Neupreis angeben, zu dem ihr dann das Fahrzeug als Wohnmobil versichert.

    Da diese Zahlen von 28.000-40.000 € schwanken können, sind die Zahlen nicht ganz so vergleichbar.

    Grobe Aussage ist immer Fahrzeug als Zweitwagen bei den 3 großen Wohnmobil Versicherung mit Vollkasko 500 und Teilkasko 300 € Selbstbeteiligung um die 450 € bei einem FZ Neupreis von 33.000 €

  • Das kann dir am beste die Versicherung sagen.

    Ich hatte da unterschiedliche Erfahrungen.

    Ist wohl auch vom Sachbearbeiter abhängig und was für ein guter Kunde man ist.

    .................................................

  • Hallo Zusammen ...

    Meine Versicherungen die ich bisher nutzte unterteilen in sog. Fahrzeuggruppen

    Sind zwei Fzg. in der gleichen Fahrzeuggruppe ist es völlig unproblematisch SF-Klassen von einem Fahrzeug zu einem Anderen zu übertragen.

    Auch von einer höheren Fahrzeuggruppe auf eine niedriger Fahrzeuggruppe zu übertragen ist möglich... in anderer Richtung (von niedrig in höhere) nicht.

    Meine aktuelle HUK-Coburg hat Ihre Fahrzeuggruppen (Untere/Mittlere/Obere) online dargestellt.

    --> HUK-Coburg - Kann man die SF-Klasse für ein anderes Fahrzeug mitnehmen?

    Ein Leben ohne VW T4 Bus ist möglich... aber sinnlos !

    --> Meine Else

    3 Mal editiert, zuletzt von Else (30. Dezember 2022 um 09:46)

  • Mal eine kurze Zwischenfrage:

    Sammelt man mit einem Wohnmobil auch SF-Klassen, die man später auf eine PKW Versicherung übertragen kann?

    … ja, wobei ab 20 bzw. 25 es keine Rabattierung mehr, gibt, aber intern weiter gezählt wird.

  • Strasburg ja.

    Paris weiß ich nicht, da nicht von Interesse für mich- habe mehrere Oldtimer und mit denen dürfte ich da auch rein.

    Kannst du aber auf der Seite des franz. Oldtimervebandes selber recherchieren-die haben sich die Mühe gemacht, den ganzen Wust an Verordnungen zum Download bereitzustellen:

    Zones à faibles émissions (ZFE) – FFVE - Fédération Française des Véhicules d'Époque
    Les avancées de la FFVE en faveur des véhicules de collection dans les métropoles françaises Depuis la création des ZFE-m (zones à faibles émissions-mobilité)…
    www.ffve.org

    (ganz runter scrollen)

    In meinem Haushalt gibt es außer dem T4 nur Oldtimer

    :aetsch:

    Einmal editiert, zuletzt von FranzBus (2. Januar 2023 um 11:55)

  • Ist das mit den Sperrzonen als WoMo anders?

    In Frankreich schon....

    Danke, aber ich kann nicht ganz folgen, Zuerst hattest du das WOMO genannt welches Sonderrechte hätte, jetzt verweist du auf Oldtimer?

    ja.

    Paris weiß ich nicht, da nicht von Interesse für mich- habe mehrere Oldtimer und mit denen dürfte ich da auch rein.

    Kannst du aber auf der Seite des franz. Oldtimervebandes selber recherchieren-die haben sich die Mühe gemacht, den ganzen Wust an Verordnungen zum Download bereitzustellen:

    https://www.ffve.org/zones-a-faibles-emissions-zfe

    (ganz runter scrollen)

    Ich tue mich immer relativ schwer Gesetzestexte zu verstehen. In meinere Muttersprache bekomme ich es noch einigermaßen hin, in einer Fremdsprache wie Französisch geht da für mich leider gar nichts.

  • Ich schrieb:

    Strasburg ja

    d.h. in Strasburg sind Wohnmobile vom Verbot ausgenommen.

    und

    Paris weiß ich nicht

    d.h. wie die Regelung in Paris ist weiß ich nicht weil es mich nicht interessiert.

    In Frankreich macht das jede Stadt so wie sie will, deshalb die Links zu den Regelungen der einzelnen "Umweltzonen".


    Und von wegen Fremdsprache:
    Das war vor 20 Jahren ein Thema.

    Heute gibt es gewisse Hilfsmittel... :prof:

    In meinem Haushalt gibt es außer dem T4 nur Oldtimer

    :aetsch:

    2 Mal editiert, zuletzt von FranzBus (3. Januar 2023 um 13:45)

  • Mich würde mal interessieren, was daran aktuell ein unnormales KFZ ist... ;)

    Ich finde die Wortwahl in der Überschrift immer noch unglücklich. Alles, was den geltenden Regeln der StVZO entspricht, ist in diesem Sinne normal.

    Oder kommt das von der durchaus verbreiteten irrigen Annahme, das "So. FahrZeug" "Sonder FahrZeug" heisst? Da es sich nicht um einen Panzer oder ähnliches handelt, ist es wohl doch nur ein ganz normales sonstiges KFZ.

    Gruß XLspecial

    8o Dasss....äääähhhh....läuft....  8o

    :whistling: Wer einmal mit der Mistgabel Samba tanzt, der schnarcht auch ohne Zähne :whistling:

  • Mal eine kurze Zwischenfrage:

    Sammelt man mit einem Wohnmobil auch SF-Klassen, die man später auf eine PKW Versicherung übertragen kann?

    Ich kann für RMV (also KRAVAG) sprechen: Ja. Die SF wurden bei einem Wechsel übernommen - der Sonderrabatt wurde dann aber nach einem Jahr von der neuen Versicherung gestrichen. Ich bin dann wieder zu RMV/KRAVAG zurückgekehrt und habe damit die Kosten für die Versicherung wieder halbiert(!).

    Daher: einfach bei RMV mal unverbindlich anfragen.

    Grüße, Martin

    PS: Wer glaubt der T4 MV als WoMo ist teuer: meine neue Rechnung ist vierstellig ausgefallen (Pickup als LKW, N1G)... Das günstigste Angebot der Konkurrenz liegt bei 950 Euro im Jahr VK mit HP. Pauschal. Egal für welchen Pickup...