Wer ist BfG???
Dürfte wohl BAG gemeint gewesen sein.
Sorry, ich meinte BAG. Ich mag es, wie ihr euch echaufiert
Von der Logik her kann ich allen hier folgen. Was nun richtig ist, weiß ich nicht. Deshalb fragte ich ja.
Alles anzeigenSpitzfindige Kontrolleure vom BfG auf einem Rastplatz.
Ähm ... ein Lastenträger ist kein bauartgenehmigungspflichtiges Fahrzeugteil und es bedarf überhaupt keiner ABE, Betriebsanleitung, Bedienungsanleitung, TÜV-Gutachten oder ähnlichem.
Es gibt für diese Anhängerkupplung-Trägersysteme überhaupt keine vorgeschriebene Betriebserlaubnis (also eine Erlaubnis zum Betrieb), also kann da auch nichts erlöschen..Man kann sich so ein Teil problemlos selber bauen, auch aus Komponenten, die ursprünglich einem anderen Zweck gedient haben.
Es obliegt zudem immer dem Fahrzeugführer dafür zu sorgen, dass die zusätzliche Last ordentlich gesichert ist.
Falls irgendein Kontrolleur meint das bemängeln zu müssen, kann er das gerne tun.
Eventuell würde ich ihm dann eine Anzeige wegen "Dummheit im Amt" angedeihen lassen, aber eigentlich wäre das schon viel zuviel Aufwand.
Der umfunktionierte Lastenträger stellt (sofern nicht überladen) zunächst mal keine Gefährdung dar, ist fest mit dem Fahrzeug verbunden
Demontage auf dem Rastplatz? "von Amts wegen" an der Weiterfahrt hindern ?
Begründung: Steht so ja nicht in der Bedienungsanleitung ... einfach nur lächerlich
Umso besser, wenn Du axelb recht hast.