TÜV Rheinland verlangt 170cm Stehhöhe beim Umschreiben meines MV in Sonder Kfz :( hat wer ne Idee ???

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  • Servus zusammen,

    Hab meinem MV nen Küchenblock geschenkt mit Spüle und Kocher plus noch nen zusätzlichen Stauschrank.
    Alles fein sagt der Mann am Telefon, aber ohne Aufstelldach keine Chance.

    Hm,... hat wer ne Idee oder ne andere Erfahrung ?

    Grüße ins Land
    Chris

  • Ja, da hat er leider recht... die wollten wohl nicht noch mehr "besonders Kluge" die sich mit nem Klappbett und nem IKEA Schrank um die Steuer drücken wollen. (nicht persönlich gemeint)

    Auf jeden Fall wurde die Hürde zum Campingbusausbau mit der jetzt erforderlichen Stehhöhe damit deutlich nach oben korregiert. Das macht nun doch nicht mehr jeder "mal so eben".

    Kann dir leider nix anderes berichten... interessant wäre allerdings, wie das bei einem Kleinwüchsigen gehandhabt würde. Bei 1,20 Lebendgröße kann man ja drin stehen...

    Gruß Thorsten

    Was war am 06.12.1957 in Düsseldorf?

    Nikolaus

  • Hi,...

    mir gehts gar nicht mal um die Steuer. War damals auch Teilnehmer der ADAC Sammelklage und hab mit verloren.
    Hatte 2003 schonmal nen T4 umgebaut ohne Probleme, bis das mit dem Dach kam - eben dann auch rückwirkend.
    Ich dachte, es würde gehen ( Versicherung sparen ) und Finanzamt eben nicht. Schade...

    By the way - Meine Ikea Möbel sind von Reimo, waren aber dank nem netten Kölner Kerl preiswerter als ein Billy Regal ;)

    Gruß
    Chris

  • Jepp, das wurde (ganz grob) zu einem Stichdatum als weitere Bewertungsgrundlage zur Eintragung eines Womo eingeführt (unter Vorbehalt) und ca. zwei Jahre später auch rückwirkend so beschlossen.
    Damals hat es einige steuerkostentechnisch rückwirkend erwischt mit Vorführung beim Finanzamt mit Womo-Aberkennung usw.

    "so." steht übrigens für "sonstiges" - Ein Sonderfahrzeug ist das nicht.

    Ich kenne hier keine abweichende Möglichkeit mehr.

    Grüße,
    RalphCC

  • ... der tuev bzw dekra oder andere verein muss auf verlangen von dir,
    die abnahme zum wohmobil erstellen, wenn alle auflagen dafuer erfuellt sind.

    die auflage stehhoehe ueber 1,70m steht in ihren richtlinien def. nicht drin.

    es steht sinngemaess drinn: ... eine stehhoehe von 1,70m kann nicht gefordert werden, jedoch ist der kunde auf den steuerlichen aspekt hinzuweisen.

    wenn er es nichtt macht, soll er dir zeigen wo dies steht, bzw negativ begutachten.

    kannst dann gern bei mir vorbeikommen und ich lasse dir das teil als so kfz womo bis oder ueber 2,8 t abnehmen.

    danachrufe ich gern beim gebietsleiter des herrn nichtabnahme an und ragen wer den nun recht hat und wie er das falsche gutachten aus der welt schaffen will und deine mehr btw. unkosten bezahlen will :)

    hat bei mir sehr geholfen.

    unberuehrt davon bleibt die probl mit dem fa. fuer sie ist ein womo erst steuerrechtlich eins wenn du stehhohe von min 1,70m hast.

    von der versicherung wird der bus aber auch als unechtes womo mit stehhoehe unter 1,70m anerkannt und du kannst wenn du mehr als 45% hast noch etwas sparen.

    mfg kay - amicar

  • Huhu,
    Leider finde ich den Link zum TÜV Nord nicht mehr - war hier im Forum - Dort wird der Umbau zum WOMO beschrieben, und der TÜV sagt ja zum WOMO wenn die Inneneinrichtung danach ausgelegt ist. Dem TÜV sind die Steuern egal.

    Grüssle

    Icy

  • TÜV Nord war ein guter Tip. Besten Dank :thumbup: :thumbup: :thumbup:
    Die sehen das auch wie die Vorredner :D

    Hab gerade dort angerufen und mich erkundigt. Die Aussage war, das mein MV kein PKW mehr ist nach dem Umbau - fertig. Um Steuer geht's nicht, sondern rein zulassungsrechtiche Betrachtung des Fahrzeugs...
    Werd ich mal nen Termin machen ;) so weit ist ja nicht.

    Grüße
    Chris

  • jo, habs ja grad auch hinter mir, womo ohne stehhöhe := Versicherung ja, steuer nein (ist bei meinem Euro2 Benziner aber eh latten...)
    Allerdings weiß das wirklich nicht jeder Tüvprüfer....

    Satzzeichen retten Leben. "Wir essen jetzt Opa!"

    Suche: doppelsitzbank und zugehörige Türverkleidung in Neptunblau ;)

    :drive: Der weiße Multivelle

  • Hier mal ein kleines Feedback von meiner Seite aus. Da ich ja auch ein Multivan mit Womo zulassung haben möchte habe ich versucht Schlau zu machen. Erst habe ich beim Tüv-Nord in Hamburg angerufen. Der Mitarbeiter hat mir gesagt, für ein echtes Wohnmobil brauche ich 1,70m Steh höhe, eine Koch und Abwasch gelegenheit und zusätzlich schlaf möglichkeit und Stauraum. Sollte ich die Stehhöhe nicht erreichen so würde es sich um ein unechtes Womo Handeln, wo dann nur die Versicherung billiger wird.

    Dann habe ich bei Reisemobile Jesteburg http://www.reisemobile-jesteburg.de/ angerufen, der meinte zu mir, Kauf dir ein Multivan, fahre das Fahrzeug mit Kurzzeit Kennzeichen Hierher. Er baut Küchenblock mit zubehör für 400€ ein und lässt es gleich eintragen, so das ich nur noch zur Zulassungsstelle fahren muß um es anzumelden :thumbup:

  • Also ich hab vor nem halben jahr womo zulassung ohne stehhöhe gemacht!
    Allerdings musste ich bei drei versch. Tüv stellen fragen, zwei wollten es mir nicht eintragen. Der dritte ohne probleme. Einfacu mal bei anderen fragen. Gibt ja mehrere. Du musst ja nicht zu deinem nächstgelegenen gehen.

    beste grüße aus der Holledau Michel

    Münchener Bulli Stammtisch

    Meine Umbaustory zum Grünen Bären hier
    Der Trend geht zum 2. BUS :D 95er ABL Trapo
    Der Trend geht zum 3. BUS 91er AAB Pritsche

  • Hallo.

    mit der Stehhöhe 1,70m dreht es sich nur ob es ein "echtes" oder ein "unechtes" WoMo ist. das Echte bekommt die niedrige KFZ-Steuer, das Unechte die PKW-Steuer. Das hat nichts mit TÜV sondern nur mit Finanzamt zu tun. Ein Womo muß eine fest eingebaute Kochgelegenheit, einen Schlaf- und Sitzplatz und einen Tisch haben.

    ---> auf dem Weg mit der Plastik-Karte in die bargeldlose Totalüberwachung und mit Negativzinsen auf Sparguthaben bzw. Altersvorsorge! <--- :thumbdown:
    Bargeldabschaffung bedeutet: Auflösung der bürgerlichen Freiheit

  • Schade, wenn aaS nicht zwischen Steuerrecht und Zulassungsrichtlinien unterscheiden können.
    Würde man ein Freund von Herumstreitereien sein, dann könnte man die positive Begutachtung einklagen.

    Der einfachere und streßfreiere Weg ist jedoch der Wechsel zu einer anderen Prüfstelle; das ist so wie mit den Bereifungen für die es keine Werksfreigabe gibt.
    Da sucht man sich am besten auch einen gutwilligen Prüfer aus.

    Viel Erfolg dabei,
    wünscht Axel

    Nachsatz:

    Das es sich um ein Sonstiges Kfz handelt und nicht um ein Sonder-Kfz, dass hatte Ralph ja schon geschrieben. :whistling:

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (17. September 2012 um 19:00)

  • Servus,...

    so wird's sein - eben noch nen anderen TüV Prüfer am Ohr gehabt - ich bin zuversichtlich und werd berichten.

    Sonstiges Kfz ??? Meine Freundin findet, dass unser Bulli sogar ein besonderes Kfz ist :rolleyes:
    Wenn ich das auch eingetragen bekomme geb ich kollektiv einen aus :thumbup:


    Greetz
    Chris

  • Geil, dass es diese "Diskussion" hier zum tausendsten mal gibt...;-)

    Und sei bitte nicht so "blöd" und fahre zu Reisemobile Jesteburg.

    Ich kann dir gerne beim Tüv Rheinland in Köln jemanden nennen, der dir das trotzdem zum So. Kfz Womo umschlüsselt. Die Stehhöhe ist dem TÜV egal, weil das nur steuerrechtliche Vorteile für dich hat. Außerdem verdient der TÜV hier ja auch n paar Mark.

    Die Regelung mit der Stehhöhe von 1,70m vor der Kochgelegenheit gibt es. Aber es steht nirgends, dass die Stehhöhe dann auch im Fahrzeug zu sein hat....Ist auch hier ne Diskussionsgrundlage. Aber mit dieser hab ich 2005 die Steuernachforderung von zwei Jahren wegen mangelnder Stehhöhe abweisen können. Hab dafür auch ein anwaltliches Schreiben an die Damen und Herren vom Finanzamt geschickt. Danach war Ruhe...

    Ich hätte zum Verleihen ein "Möbelstück", welches du unter die hintere Liegeflächeablage stecke. Ist mit Schublade, auf der der Kocher steht. Somit kannst du die Heckklappe aufmachen, die Schublade mit dem Kocher nach hinten rausziehen und fertig.

    Wer noch Fragen hat, gerne melden.

    Gruß,
    Timo

    :cop: Dein Freund und Helfer :cop:

    Jetzt mit LPG unterwegs

    Edersee 2014: Teilnehmer 00004

  • Ich hätte zum Verleihen ein "Möbelstück", welches du unter die hintere Liegeflächeablage stecke. Ist mit Schublade, auf der der Kocher steht. Somit kannst du die Heckklappe aufmachen, die Schublade mit dem Kocher nach hinten rausziehen und fertig.


    und damit wären im Kochbereich mehr als 1,70m gegeben.... :D :weg:

    Gruß Tommi
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    Wer morgens betet, hat den ganzen Rest des Tages Zeit für Spaß und Sauereien.



  • und damit wären im Kochbereich mehr als 1,70m gegeben.... :D :weg:

    Allerdings NICHT - wie gefordert - IM Fahrzeug. :pinch:

    Bitte nicht mit fadenscheineigen Falschauskünften herumjonglieren.

    PS: Es soll aber wohl tatsächlich jmd. geschafft haben, mit herausnehmbarem Glasdach die Stehhöhe anerkannt bekommen zu haben.
    Von einer ÜBERDACHTEN Stehhöhe steht nämlich nirgends was.

    LG, Screwi - jetzt OHNE Bulli -