Steuerbehörde muß sich ab sofort an die tatsächliche Fahrzeugart halten ... oder doch nicht.

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  • Zitat

    [quote='amicar','index.php?page=Thread&postID=3266999#post3266999']

    Und wer sich einen handelsüblichen Gliedermaßstab, also einen Zollstock mal genauer anschaut, der wird darauf einen Hinweis auf die Meßgenauigkeit des Teils vorfinden.
    Also doch ein "geeichtes" Meßmittel.

    Geeicht bedeutet aber auch, dass der Gesetzgeber das messmittel geprüft hat und angekommen wird, dass für die Dauer der Gültigkeit des Eichzeichens das jeweilige messmittel in Ordnung ist


    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Eichung

    Das andere ist ja maximal eine Werkskalibrierung


    Sent from my pocket

    Mein Verbrauch


  • na, wenn du weißt, wo gemessen wurde, dann würde ich doch auch mal selber messen, ob es ungefähr passen würde...

    Wenn, ich wüsste wo überhaupt gemessen würde, könnte ich sofort loslegen.

    Ich weiss, nämlich nichtmal wo die genauen Angaben zu diesem bzw. solcher Messverfahren nachzulesen sind. :wacko: ?(

  • Wenn, ich wüsste wo überhaupt gemessen würde, könnte ich sofort loslegen.

    Ich weiss, nämlich nichtmal wo die genauen Angaben zu diesem bzw. solcher Messverfahren nachzulesen sind. :wacko: ?(

    ... Dir kann geholfen werden:

    1. Messung: Lotrecht von der Trennwand auf Höhe der Sitzfläche auf dem Boden bis zur geschlossenen Heckklappe

    2. Messung: Lotrecht von der Trennwand auf Höhe der Sitzfläche bis zum Gaspedal bzw bis zum durchgedrückten Gaspedal, bin mir gerade nicht sicher

    Messung 2 wird bei Dir schwierig. Du wirst erst mal den Raum unter der Sitzbank ausmessen muesssen und das dann zu der Messung von Rückbankverkleidung bis zum Gaspedal addieren muessen.

    Für einen LKW spricht, wenn Messung 2 größer als Messung 1 ist.

    Für einen LKW spricht, wenn Messung 1 größer als Messung 2 ist.


    MfG der Kay

  • Hi,

    @ amicar:

    Müsste es nicht heißen: für LKW spricht, wenn Messung 1 größer als Messung 2 ist ???

    Grüße und DAnk

    Klaue nicht...
    ..... der Staat hasst Konkurrenz!!!

    620786_5.png

    Denn Ihr werdet feststellen, dass wer Bus fährt, mehr fährt, denn die Fahrt im Bus ist mehr wert. (Triplewanker am 16.09.2016)

    :thumbup: Bulli Days: 2014 #265; 2015 #059; 2016 #062; :thumbup:

  • Hi,

    @ amicar:

    Müsste es nicht heißen: für LKW spricht, wenn Messung 1 größer als Messung 2 ist ???

    Grüße und DAnk


    ... stimmt, bin mit den Zahlen durcheiander gekommen.

    Hab es oben geändert.

    MfG der Kay

  • ... Dir kann geholfen werden:

    1. Messung: Lotrecht von der Trennwand auf dem Boden bis zur geschlossenen Heckklappe

    2. Messung: Lotrecht von der Trennwand bis zum Gaspedal bzw bis zum durchgedrückten Gaspedal, bin mir gerade nicht sicher

    Messung 2 wird bei Dir schwierig. Du wirst erst mal den Raum unter der Sitzbank ausmessen muesssen und das dann zu der Messung von Rückbankverkleidung bis zum Gaspedal addieren muessen.

    Für einen LKW spricht, wenn Messung 2 größer als Messung 1 ist.

    Für einen LKW spricht, wenn Messung 1 größer als Messung 2 ist.


    MfG der Kay

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    Wenn dem so ist , dann würde die Fläche unter den Sitzen und der Schräge der Trennwand ins Nirvana, fallen.
    Das kann doch nicht wirklich war, sein! Schließlich , ist es doch Ladefläche und das kann man doch nicht einfach weg, diskutieren.
    Da würde, ja die Dachfläche als Ladefläche bezeichnet.
    Oder, habe ich da wirklich einen Denkfehler?

    Einmal editiert, zuletzt von T4-Jürgen (7. Februar 2017 um 12:29)

  • Wenn dem so ist , dann würde die Fläche unter den Sitzen und der Schräge der Trennwand ins Nirvana, fallen.
    Das kann doch nicht wirklich war, sein! Schließlich , ist es doch Ladefläche und das kann man doch nicht einfach weg, diskutieren.
    Da würde, ja die Dachfläche als Ladefläche bezeichnet.
    Oder, habe ich da wirklich einen Denkfehler?


    ... macht Sie nicht, da "Messung 2 wird bei Dir schwierig. Du wirst erst mal den Raum unter der Sitzbank ausmessen muesssen und das dann zu der Messung von Rückbankverkleidung bis zum Gaspedal addieren muessen."

    MfG der Kay

  • Heißt , doch nix anderes als das die Fläche unter den Sitzen und der Rückenlehne sprich Trennwand im Lot zur Personenbeförderungseinheit und nicht zur Ladefläche , zählt.

  • Ja ja ... man stelle sich mal einen Reisebus vor, ein Fahrzeug mit mehreren Etagen.

    Die gesamte untere Etage ist Gepäckabteil, darüber (eine Etage höher) sind die Sitze montiert.
    Wie wird da jetzt die Ladefläche ermittelt :kratz:

    Man muß irgendwie versuchen darzulegen, dass die Fläche unter den Sitzen nun mal der Ladefläche zuzurechnen ist, weil man dort ja unstrittig auch Ladung unterbringen kann.
    Also eindeutig Ladefläche.

    Natürlich dient die Sitzfläche der hinteren SItze der Personenbeförderung, könnte man von Seiten der Steuerbehörde dann gegenargumentieren.
    Stimmt ...dennoch sind die richtigen Maße zu nehmen und nicht durch die Mitarbeiter willkürlich und im eigenen Ermessen zu interpretieren.

    Aber warten wir doch erst mal den Bescheid ab, bevor wir uns hier um ungelegte Eier kümmern. :whistling:

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Es geht ja auch lediglich um die Feststellung, dass ein Fahrzeug nicht zweidimensional betrachtet werden kann.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Nach meiner Auffassung und klar zu sehen, ist die Sitzfläche im Personenbeförderungsraum doch Eindeudig über der Laderaumfläche!

    Und, wenn doch im Gesetz von Bodenfläche die Rede ist, sind die Sitze im PersonenRAUM, aber nicht auf deren Fläche.

    Auf meinen Bilder, ist Klar zu sehen das die Ladefläche, Nahtlos und ohne Unterbrechung bis unter die Sitze also der wirkliche Boden des FZ (sonst steht man auf der Straße oder anderem Untergrund), geht.
    Das heißt, es war vorher ein Transporter der Nachträglich mit Sitzen bestückt worden ist. Also, ragen die Sitze eigentlich über dem Laderaum, dennoch nicht auf deren Fläche.
    Bei originaler VW-Sitzbank, wo die hintere Sitzstütze auf der Bodenfläche befestigt wird bzw. aufliegt sehe es anders aus. Bei dieser Herstellerkonstruktion, ist nichts von der Sitzfläche was auf die Bodenfläche (KFZ) kommt.
    Außer, der vordere Teil wo die Füße vor stehen (schwarz/rote Matte) um genau zu sein, ist dass die Trennwand vom Laderaum bzw. Ladefläche.

    Den Seuerbescheid, habe ich noch nicht.
    Sollte, ich die Anfrage so formelieren oder sollte ich das besser unterlassen?

    Sehr geehrter Herr ...., bitte, senden Sie mir auch das originale Messprotokoll mit den
    aufgeführten Messinstrumenten und deren Eichprotokolle aus dem Zollamt zu.

  • Mit Eichung brauchst du denen nicht kommen. Da wird keine Brücke vermessen!

    Mit dem Rest viel Glück und langen Atem. Ich hätte zum vermessen 200km fahren sollen, weil vor Ort keiner einen Gliedermaßstab bedienen konnte :evil:

    Sie waren in Neubrandenburg nicht nur freundlich und kompetent, sondern auch extrem dickfällig. Statt ihren Fehler einzusehen wurde mir hinterhergerufen, dass ich doch noch klagen könnte.

    Bremse erst,wenn Du Gott siehst!!! :D :D :D

  • Und, wenn doch im Gesetz von Bodenfläche die Rede ist, sind die Sitze im PersonenRAUM, aber nicht auf deren Fläche.


    Ich bin ja auch gern mal spitzfindig, aber man muss schon merken, wenn es in Blödsinn umschlägt:
    nach Deiner Logik wäre ein Bus auch dann ein LKW, wenn unter der durchgehenden Schlafplattform ein 30cm hoher Raum bis zu den Vordersitzen reicht.
    Oder auch nur 20cm, ausreichend für Zementsäcke - oben drüber drei Sitzreihen für Kindertransport.

  • Den Seuerbescheid, habe ich noch nicht.


    Nu warte doch erst mal ab und mach nicht jetzt schon die Pferde scheu; zudem verzögerst Du durch Zwischenanfragen unnötig die Bearbeitung.

    Man, man ...

    Was das Gesetzt oder die Meßrichtlinie angeht ... hat da sch0on mal jemand den Text gefunden und hier gepostet?
    Das wäre vielleicht mal vorab ein Ansatz

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Die Gesetzgebung ist ja gerade der Knackpunkt.
    Und dazu der lange, unfähige Arm der Zolleintreiber (die Zöllner waren zu Jesu Christi Zeiten schon unbeliebt :D )

    Wir haben 2 Verkäufer im VW-Nutzfahrzeuge Segment im Freundeskreis. Die stehen wie die Idioten vor dem Kunden der einen T6, werksseitiger Halbkasten (Mixto oder so) gekauft hat und auf biegen und brechen keine LKW- Besteuerung erhält.

    Mein ehemaliger 86c Lkw fährt dagegen trotz Besitzerwechsel nach wie vor als LKW mit rund 80,- Steuern umher. Selber Landkreis ?(:huh:

    Zur Anfangszeit der Umstellung von Finanzamt zu Zoll gab's bisschen durcheinander Was man noch irgendwie verstehen konnte. Auch die Tatsache dass beim Eingeben der Fahrzeugart LKW und der Anzahl Sitzplätze mehr als 3 war (zb DoKa) dass da das Programm erstmal Alarm schlug.
    Aber mittlerweile muss es doch eine einheitliche Richtlinie geben.
    Gerade hier bei uns im Bürokratendeutschland.

    Diese Willkür kann ja unmöglich eine Rechtsgrundlage haben.
    Wozu gibt's denn technische Sachverständige wenn das FA o. Zoll einfach sagen können " ja stimmt is LKW aber wir möchten gerne trotzdem mehr Geld."
    Das entbehrt nach meinem Verständnis jeder Rechtsgrundlage. Aber vielleicht gibt's ja so eine Rechtsprechung :S

    Rostaurator.
    Will der Rost nicht weichen, werden wir ihn überstreichen.

    Einmal editiert, zuletzt von Metallmaler (9. Februar 2017 um 10:54)

  • Die Gesetzgebung ist ja gerade der Knackpunkt.
    Und dazu der lange, unfähige Arm der Zolleintreiber (die Zöllner waren zu Jesu Christi Zeiten schon unbeliebt :D )

    Wir haben 2 Verkäufer im VW-Nutzfahrzeuge Segment im Freundeskreis. Die stehen wie die Idioten vor dem Kunden der einen T6, werksseitiger Halbkasten (Mixto oder so) gekauft hat und auf biegen und brechen keine LKW- Besteuerung erhält.

    Mein ehemaliger 86c Lkw fährt dagegen trotz Besitzerwechsel nach wie vor als LKW mit rund 80,- Steuern umher. Selber Landkreis ?( :huh:

    Zur Anfangszeit der Umstellung von Finanzamt zu Zoll gab's bisschen durcheinander Was man noch irgendwie verstehen konnte. Auch die Tatsache dass beim Eingeben der Fahrzeugart LKW und der Anzahl Sitzplätze mehr als 3 war (zb DoKa) dass da das Programm erstmal Alarm schlug.
    Aber mittlerweile muss es doch eine einheitliche Richtlinie geben.
    Gerade hier bei uns im Bürokratendeutschland.

    Diese Willkür kann ja unmöglich eine Rechtsgrundlage haben.
    Wozu gibt's denn technische Sachverständige wenn das FA o. Zoll einfach sagen können " ja stimmt is LKW aber wir möchten gerne trotzdem mehr Geld."
    Das entbehrt nach meinem Verständnis jeder Rechtsgrundlage. Aber vielleicht gibt's ja so eine Rechtsprechung :S


    In dem Fall sollte die Gesetzeslage eindeutig sein ...das Fahrzeug wurde vom Werk als LKW ausgeliefert ...und dann muss sich auch der Zoll dran halten ....
    Dann sollen die mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Zoll vorgehen, dann das wäre dann "Willkür" ...

    Meine Fahrzeuge:

    T4 TDI Multivan Allstar (Verkauft)

    Davor T3 TD Womo mit Hubdach Selbstausgebaut,

    Neu:

    MB Sprinter 316 cdi, Bj 6/16, noch ein Kastenwagen, wird in ein Womo für 2 Leute und zwei Hunde

  • Vieleicht sollte man einfach alles einheitlich besteuern, schont die Nerven...

    Henk : :S ^^ 714067.png :D ;)verkauft !

    Volvo S80 2,9 R6 204PS


    Audi Q5 2.0 TDI Quattro 170 PS (Frauchens Heiligtum) Kaputt...

    Volvo V50 1,8 125 PS als Ersatz für den Q5...


    Golf Plus 1,6 FSI von Papa ;( ...aber Mama fährt ihn jetzt allein weiter :S