na eben, sag ich ja. Obwohl ich schon gern den tüv hinter mir hätte so schnell wie möglich, damit ich dann in ruhe andere sachen repasieren kann am bus.
Durchfallliste TüV
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Andy03 -
6. September 2016 um 18:53
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Ich weiß nicht, ob der TÜV das Recht hat, bei einem Mangel(Kennzeichenbeleuchtung teilweise defekt), ein Fahrzeug stillzulegen.
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TÜV Vorabcheck finde ich auch aus meiner Erfahrung ehr sinnfrei.
Zum TÜV fahren und Mängelliste austellen lassen- danach beheben und die Punkte nachkontrollieren lassen- da weiß man wenigstens , woran man ist.
Bei mir:
gebrochene Feder hinten- war nur ein ganz kleines Stück, was nicht klapperte - gewechselt
hintere Scheiben am / unterm Limit - ok gewechselt
oder unterer Bremsseilzug Handbremse verrostet- trotz Funktion gegeben. ok gewechseltNie : wegen Querlenker,- Trag - oder Führungsgelenke ausgeschlagen-- da bin ich selber schneller hinterher!
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Nun hab ich ihn heute zu ATU gebracht, damit die einen Vorab-Check machen können. Die sagten mir aber gleich, dass sie mir keine Garantie auf die Richtigkeit ihres Checks geben können, da der Meister evtl nen Mangel feststellt, den er beheben würde, der TüV das aber nicht bemängelt, und umgekehrt.
Warum macht man sowas?
Wenn ich es vorher wissen will: ab zu dem Standort an dem ich TÜV machen will und die checken lassen. Dann stimmt auch die Mängelliste mit den wirklich zu tätigenden Sachen überein.
Die tragende (Fahrwerks-)Teile am T4 sind alle sehr massiv - so ein bisschen Flugrost macht da gar nichts aus - das sollte auch der TÜV-Prüfer wissen. Meiner weiß das.
Gruß, Jörg
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Anlass der Frage ist, dass ich mir vor ner Woche nen T4 AAB BJ 1991 mit 300k km gekauft habe, der im Dezember zum TüV muss.....
Ein AAB fällt nicht durch den TÜV - da ist nichts dran, was kaputt gehen kann
Ansonsten: Probefahren und fühlen und horchen, Anhalten, Taschenlampe nehmen, drunterkriechen und selber kucken !
.... wobei - das haste ja ggf. auch schon vor dem Kauf gemacht ??
Ansonsten schließ ich mich den Kollegen - NEIN - NICHT DEINEM KOLLEGEN - den Forumskollegen hier!! an: Fahr nen großen Bogen um den ATU und nimm die Angebote hier im Forum wahr!
Good night and good luck
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Ich weiß nicht, ob der TÜV das Recht hat, bei einem Mangel(Kennzeichenbeleuchtung teilweise defekt), ein Fahrzeug stillzulegen.
Kommt auf den Mangel drauf an. Wenn es ein VU ist, muss er dir das Auto quasi stilllegen.
Das muss aber auch jede Werkstatt machen. Nur mit dem Unterschied, dass der TÜV die Plakette runterkratzen darf. Die Werkstatt darf nur das Auto einbehalten und so verhindern, dass du mit der Kiste weiterfährst.Aber weder bei GM noch bei EM darf das Auto einbehalten oder stillgelegt werden.
Übrigens: Bei den Prüfstellen gibt es auch die Möglichkeit zum "Gebrauchtwagen-Check". Ist im Prinzip auch nichts anderes als eine Mängelliste, nur eben von kompetenteren Leuten als der ATU-Durchschnitt. Und da der Gebrauchtwagen-Check keine HU ist, laufen ab dann auch keine vier Wochen Frist ab.
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Meiner ist Anfang August auch durchgefallen.
- Spur verstellt (Reifen deutlich einseitig abgefahren)
- Bremskraftminderer fest
- Durchrostungen im Bereich der Schweller, Innenseite einstieg, war eben einfach zu vieLustigerweise hatte ich zu diesem Zeitpunkt schon die Reparaturbleche zuhause, nur geht das einschweißen eben nicht in 2 Tagen. Bus ist jetzt weg zum schweißen (bei nem Bekannten) und die 4-Wochen-Frist wird weit überschritten... Schade, nochmal den vollen Betrag zahlen. Aber was tut man nicht alles für sein Büsschen
Die AU dagegen hat er mit BRAVUR gemeistert. Im Gegensatz zu dem meines Nachbarn... Der hat nicht abgeregelt und hatte bei einer Drehzahl über 5000 Rpm einen Trübungswert über 2,5 (meiner hatte 0,03 oder so)
EDIT: Meiner Mutter hat er mal FAST die Plakette abgekratzt. Wenn nicht in ein paar-hundert Meter Entfernung eine Werkstatt wäre, zu welcher sie versprochen hat direkt hinzufahren...
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Durchfall hatte ich gestern erst...
Der Dicke hat aber bisher immer seine MFK (Schweizer TÜV) bestanden.
Kleine Mängel finden die immer.Zum Beispiel beim letzten Mal die fehlenden Rückstrahler, die bei dunklen Rücklichtern vorgeschrieben sind.Oder die eine, nicht funktionstüchtige Kennzeichenbeleuchtung.Aber sonst denke ich mal, dass er in einem guten Zustand ist.Bin aber auch immer hinterher mit den Verschleissteilen, damit nicht alles auf einmal kommt.
Gruss vom Biebsch
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Hallo,
Ich war letzten Monat zum TÜV... Im Vorhinein wurden die Handbremsseile und der Bremskraftregler neu gemacht. Mein Frontträger hatte auch links und rechts ein Löchlein, die wurden geschweißt (und vom TÜV kontrolliert und für gut befunden). Der Tüvprüfer beanstandete dann leider noch die hinteren Bremsleitungen und -schläuche sowie die Bremswirkung auf der Hinterachse. Mein Schrauber hatte den BKR nicht korrekt eingestellt. Im Großen und Ganzen also nichts wildes, aber die Bremsen scheinen häufiger beim TÜV aufzufallen.
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Natürlich muss und wird immer was auffallen bei der HU. Schließlich fahren wir min. 12 Jahre alte Gebrauchtwagen. Wenn die "ohne erkennbare Mängel" durch die Prüfung kommen, verfälscht das doch jede Statistik.
Alte Autos müssen schlechter sein als neue. Und wenn schon bei den 0 - 2 jährigen Fahrzeugen ein gewisser Prozentsatz die HU nicht besteht (wobei ich mich frage wie das gehen soll, Neuwagen müssen doch erst nach 3 Jahren zur HU, wer will da nach 2 Jahren oder früher durchfallen?), dann wird halt bei älteren Fahrzeugen gesucht, bis genug gefunden wurde. -
wobei ich mich frage wie das gehen soll, Neuwagen müssen doch erst nach 3 Jahren zur HU, wer will da nach 2 Jahren oder früher durchfallen?
Mietfahrzeuge erkennt man doch ganz wunderbar daran, daß nagelneue Modelle nur ein Jahr bis zur nächsten HU haben.
Die kompletten Flotten von Sixt, Hertz, Europcar, Avis und wie sie alle heißen, müssen nach 12 Monaten zur HU. (oder eben eher, wenn sie mit neuer HU in die 2. Hand gehen....)
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Dein Kollege mag ja kompetent sein.
Die Jungs von A.U vielleicht auch, aber deren Interesse ist UMSATZ!
Das ist aber bei Werkstätten generell so.
Dem TÜV geht es um Sicherheit!!
Vor 250 tausend Km haben die mir bei ATU schon einen Zylinderkopfdichtungswechsel auf die Mängelliste geschrieben. Die hält immer noch (460.000)
Aber den Keilriemen haben sie aufgezogen haben, der quietschte nach 1 Woche!!!Mein Motto: der Tüv Prüfer MUSS sehen, dass du was gemacht/ investiert hast. (Auspuff Achsmanschetten oder Bremsbelege).
Schon Wochen vor dem Tüv regelmäßig alle 2 Wochen den Bremskraftregler mit MOS einsprühen.
Alte Autos dürfen nicht ohne Mängel oder Bemerkungen durch den TÜV gehen, schon allein wegen der Statistik.
Löcher in der Karosse würde ich weit vorm TÜV schweißen. Dann sieht der Unterboden normal aus und der TÜV Prüfer braucht deine Schweißarbeiten nicht bei der Nachprüfung begutachten.Viel Erfolg
Duedi -
Kommt auf den Mangel drauf an. Wenn es ein VU ist, muss er dir das Auto quasi stilllegen.
Das muss aber auch jede Werkstatt machen. Nur mit dem Unterschied, dass der TÜV die Plakette runterkratzen darf. Die Werkstatt darf nur das Auto einbehalten und so verhindern, dass du mit der Kiste weiterfährst.Das ist mal ne Behauptung. Die Quelle dafür interessiert mich sehr. Seit wann sind Werkstätten Rechtsorgane wie Polizei oder Staatsanwaltschaft, die mein Auto einbehalten dürfen ??? Dann würde ATU wohl jedes Auto einbehalten.
Grüße
Lui
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Schon Wochen vor dem Tüv regelmäßig alle 2 Wochen den Bremskraftregler mit MOS einsprühen.
Alte Autos dürfen nicht ohne Mängel oder Bemerkungen durch den TÜV gehen, schon allein wegen der Statistik.Was ist denn MOS? Naja, dem kann ich nicht ganz zustimmen. Bei der letzten HU ist er ohne Bemerkungen/Mängel durchgekommen
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Übrigens: Bei den Prüfstellen gibt es auch die Möglichkeit zum "Gebrauchtwagen-Check". Ist im Prinzip auch nichts anderes als eine Mängelliste, nur eben von kompetenteren Leuten als der ATU-Durchschnitt. Und da der Gebrauchtwagen-Check keine HU ist, laufen ab dann auch keine vier Wochen Frist ab.
Der ADAC bietet doch auch diesen Check an, oder? Kostet in Oldenburg knapp 40 Euro- umsonst ist nun mal nix
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Nur mit dem Unterschied, dass der TÜV die Plakette runterkratzen darf.
Die Quelle dafür interessiert mich sehr.
Mich interessiert das ebenfalls, auf welcher Rechtsgrundlage der TÜV die Möglichkeit haben soll, das Fahrzeug stilllegen zu dürfen.
Als Privat- oder juristische Person habe ich da keine Handhabe und könnte mich allenfalls auf eine Art "Notstand" berufen, also den Fahrzeugführer am Wegfahren hindern, ggf. unter Hinzuziehung von Ordnungskräften.
Der TÜV ist ebenfalls eine private Organisation, wenn auch im hoheitlichen Auftrag (TÜV-Konvention) für die Begutachtung der Verkehrssicherheit beispielsweise von Kraftfahrzeugen und Dampfkesseln. -
Mich interessiert das ebenfalls, auf welcher Rechtsgrundlage der TÜV die Möglichkeit haben soll, das Fahrzeug stilllegen zu dürfen.Kann ich dir sagen auf Grund welcher Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__17.html
Eine einfache Werkstatt darf das aber nicht. -
Meine Mängelliste beim letzten mal:
- Batterie wackelte etwas (Lösung: Keil mit eingebaut)
- Anschnallgurt Fahrer ausgefranst (ein / zwei Fäden am Rand beschädigt)
- Bremse Hinten zu unterschiedlich (Lösung: gängig gemacht)Mängelliste Irgendwann mal:
- Tönungsfolie (vom Vorbesitzer übernommen) hatte keine Zulassung (Da muss wohl irgendeine Nummer oder Kennung drauf stehen)
- Bremsleitung nach Hinten rostgeschwächt (Die übliche Stelle überm Tank)Glaube das wars bei mir
Ach ja, das mit dem Wischerblatt hatte ich auch schon
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Das der "TÜV" keine Verwaltungsbehörde ist, werden sicher noch Andere schreiben ?
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axelb:
Also zumindest in Bayern (mal.wieder) hat der Tüv Prüfer (also der ASS) Das Recht ein Auto das eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellt, (zum Bsp kaputte Bremsen, lockeres Lenkrad etc)auf der stelle Stillzulegen.Dann musst du es mit nem Hänger oder so dort abholen. Wenn du dann fahren wolltest rufen sie Polizei
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