Servus,
Wieder mal verwirrt und blamiere mich wohl gleich bis auf die Knochen. Hab mich durchgesucht im Netz, werde jedoch nicht wirklich schlau. Es heißt dort zwar, dass das Heck nicht ausgeleuchtet werden darf, doch laut der Beschreibung vom Produkt sollen die LED-Lichter Eintragungsfrei, plus mit entsprechenden E-Prüfzeichen gekennzeichnet sein. (Da hab ich noch nicht nachgeschaut) Ist meine Annahme nun richtig, das die so nicht erlaubt bzw. richtig eingebaut sind ? Hab ich die LED-Beleuchtung eventuell seitenverkehrt eingebaut, das die so hell das Heck ausstrahlen ? Vielleicht einfach die Lichter umdrehen sollte, und einbauen ? Oder muss ich mir eine andere Kennzeichenbeleuchtung zulegen ? Mich erstaunt es einerseits wie "Geil" das Heck ausgeleuchtet wird. Doch erlaubt oder nicht, das ist letztendlich das was für mich zählt. Und nein, der Rückwärtsgang ist nicht eingelegt. Ich Danke schon mal für Antworten im voraus...
Artikelname: LED KENNZEICHENBELEUCHTUNG WEISS 6000K
Fahrzeugspezifische LED Kennzeichenbeleuchtung - mit leuchtstarken SMD LEDs in Xenon Weiss 6000K - • Mit Canbus System: Keine Fehlermeldung im Bordcomputer - • Einfacher Einbau durch Plug & Play mit originalen Anschlußsteckern und Befestigungspunkten. Kein Bohren, Löten oder Kleben erforderlich - • Eintragungsfrei - mit entsprechenden E-Prüfzeichen - • Lieferumfang: 2 Stück (wie abgebildet) VW - - Bus T4 - Bj. 1990 - 2003 - - Transporter T4 - Bj. 1990 - 2003