LED-Leuchtmittel in H4-Scheinwerfern

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  • Nein, habe ich mal fix durchgesehen ... in den EU-Richtlinien steht dazu nichts.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Musst du dich hier mal durchkämpfen.

    Ich denke da steht es irgendwo.

    https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/…publicationFile

    Nein, habe ich mal fix durchgesehen ... in den EU-Richtlinien steht dazu nichts.

    In §53 StVZO, Absatz 1, letzter Satz steht:

    "Vorgeschriebene Schlussleuchten dürfen an einer gemeinsamen Sicherung nicht angeschlossen sein"

    Vielleicht ergibt sich daraus schaltungstechnisch, das dadurch auch die vordere Beleuchtung getrennt sein muß. Ist ja irgendwie sinnvoll.

    .................................................

  • Das ist der Grund, warum Klemme 58 in R und L (und B für Instrumentenbeleuchtung) aufgeteilt ist. Somit ist Standlicht und Rückleichte zusammne seitenweise getrennt, was ja auch für Parklicht nötig ist.

    Das sagt aber nichts über Abblend- und/oder Fernlicht. Abgesehen von der gesetzlichen Notwendigkeit ist es aber zumindest beim Abblendlicht ja durchaus sinnvoll, damit man nicht plötzlich ganz im Dunkeln steht....

    Genauso ist es auch beim Bremslicht eigentlich sinnig....

    Gruß XLspecial

    8o Dasss....äääähhhh....läuft....  8o

    :whistling: Wer einmal mit der Mistgabel Samba tanzt, der schnarcht auch ohne Zähne :whistling:

  • Nein, habe ich mal fix durchgesehen ... in den EU-Richtlinien steht dazu nichts.

    In §53 StVZO, Absatz 1, letzter Satz steht:

    "Vorgeschriebene Schlussleuchten dürfen an einer gemeinsamen Sicherung nicht angeschlossen sein"

    Vielleicht ergibt sich daraus schaltungstechnisch, das dadurch auch die vordere Beleuchtung getrennt sein muß. Ist ja irgendwie sinnvoll.

    Ja, das ist mir natürlich bekannt.
    Aber was haben Schlußleuchten (also ein Teil des Standlichts) mit dem Fahrlicht (Abblendlicht und Fernlicht) zu tun? :/

    Das auch beim Fahrlicht eine Aufteilung auf mehrere Sicherungen sinnvoll ist streite ich überhaupt nicht ab, aber eine entsprechende Vorschrift dazu existiert scheinbar nicht.

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Bei mir haben die drei Sitzungen Aktionen rein messtechnisch jeweils ziemlich gleich viel gebracht, jeweils etwa +20%.

    Bei anschließenden neujustage (musste alle Plastikteile erneuern) war der Prüfer/Monteur begeistert von der Qualität der Ausleuchtung, das hatte er von dem alten Bock überhaupt nicht erwartet

  • In §53 StVZO, Absatz 1, letzter Satz steht:

    "Vorgeschriebene Schlussleuchten dürfen an einer gemeinsamen Sicherung nicht angeschlossen sein"

    Vielleicht ergibt sich daraus schaltungstechnisch, das dadurch auch die vordere Beleuchtung getrennt sein muß. Ist ja irgendwie sinnvoll.

    Ja, das ist mir natürlich bekannt.
    Aber was haben Schlußleuchten (also ein Teil des Standlichts) mit dem Fahrlicht (Abblendlicht und Fernlicht) zu tun? :/

    Das auch beim Fahrlicht eine Aufteilung auf mehrere Sicherungen sinnvoll ist streite ich überhaupt nicht ab, aber eine entsprechende Vorschrift dazu existiert scheinbar nicht.

    Die Vorschrift könnte auch den Fall blabdecken, dass man ein defektes Rücklicht nicht bemerkt. und dann wird's schnell sau gefahrlich. Ohne Abblendlicht (L+R) wird aber niemand freiwillig weiterfahren

  • Das auch beim Fahrlicht eine Aufteilung auf mehrere Sicherungen sinnvoll ist streite ich überhaupt nicht ab, aber eine entsprechende Vorschrift dazu existiert scheinbar nicht.

    Doch gibt es. Ich habe allerdings gerade nicht so viel Zeit danach zu suchen. Ruf doch mal bei einem technischen Überwachungsverein an, die können dir das sicher schneller beantworten.

    Freiwillig würden die Hersteller sonst nicht so bauen. Was die da sonst sparen könnten.

  • Ruf doch mal bei einem technischen Überwachungsverein an, die können dir das sicher schneller beantworten.

    Nach meinen Erfahrungen können die eher nichts beantworten, jedenfalls nicht mit fundierten Quellen, sondern arbeiten eher nach Gefühl.

    Von meinem eigenen Gefühl her halte ich eine Trennungsvorschrift auch für sinnvoll, aber solange ich den Beweis nicht antreten kann, werde ich mich da nicht aus dem Fenster lehnen und behaupten, dass es eine solche Vorschrift gäbe.

    Es wäre nicht das erste Mal, dass ich mit einem TÜVer diskutieren muß um ihm die Zulässigkeit irgendwelcher Umbauten zu belegen.

    Das kenne ich doch schon mit Selbstbauschnorchel, Flankenschutzrohren, LED-Hauptscheinwerfern, Frontschutzbügel, DIY Höherlegung, Reifen-/Felgenkombinationen, Hochdachumbau mit etwas eigenwilligen Verstärkungsprofilen usw.

    Ehrlich gesagt hätte ich darauf heute keine Lust mehr und bin lieber ein "Freund des TÜVs" als das ich mich unnötigerweise dort unbeliebt mache.

    Besser ich kennen die Fundstellen in den Vorschriften als das ich beim TÜV diesbezüglich nachfrage ...

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • was ist denn von sowas zu halten?

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    Gruß Multiwolf


    John Lennon: "Unsere Gesellschaft wird von
    Verrückten geführt, für verrückte Ziele. Ich glaube wir werden von Wahnsinnigen
    gelenkt, zu einem wahnsinnigen Ende, und ich glaube ich werde als Wahnsinniger
    eingesperrt, weil ich das sage. Das ist das wahnsinnige daran."