Umbau auf Schaltgetriebe und die Folgen

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  • Ich hab noch nie so ein Prüfzeichen auf irgend einem Getriebe vom T4 gesehen.

    An einem Umbau auf Schaltgetriebe unter der Annahme, dass alle relevanten Teile ersetzt wurden durch kompatible Teile ist ja per se nichts auszusetzen.

    Für mich ging es immer um das geänderte Abgasverhalten. Soweit ich weiss ändern sich die Abgasschlüssel nämlich tatsächlich bei einigen Motor/Getriebe Kombinationen im T4. Von anderen Verschiedenheiten im Fahrzeugschein wüsste ich auch nichts.

  • Moin,

    rechtlich musst du es eintragen lassen, weil deine Beriebserlaubnis erloschen ist. Zum praktischen sage ich mal nichts, da gibt es 1000 Meinungen...

    Ich würde es aber aus den Gründen tun, wie du sie selbst genannt hast.

    Welchen Motor und welches Baujahr hat dein Bus denn?

    Grüße Arjen


    ,,, totaler Quatsch

    Anhand der Fz Schlüsselnummer kann niemand sagen ob Schalter oder Automat.

    Die ABE umfasst immer beide Varianten falls diese beim jeweiligen Motortyp verbaut wurden.

    Mit freundlichen Grüßen der Kay

    PS: Ich habe meinen Umbau von AUF auf Schaltgetriebe + ACV Motor eintragen lassen, da bei mir in ein 1999 Modell mit Euro 1 mit dem Schaltgetriebe aus einem 2002 er ACV auch gleich der Motor nebst Steuergerät Kabelbaum CAN Bus und DPF umgezogen ist.
    Mit der Umtragung des Motors+Getriebe gab es Euro 3 plus Partikelfiter eine Grüne Umweltplakette :)

    In dem ganzen Umbauschriebs der DEKRA steht nix von Schaltgetriebe, warum auch !!!

  • Was meinst du mit Schlüsselnummer? HSN/TSN oder den Abgasschlüssel?

    Ich sage ja nicht, dass es nach ABE nicht möglich ist. Es geht um die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, welches umgebaut wurde, die erlischt nach meiner Einschätzung.

    Ich muss zugeben, dass in meiner Argumentation eine Lücke ist: Diverse Quellen deuten darauf hin, dass die Betriebserlaubnis nur dann erlischt, wenn das Abgasverhalten schlechter wird. Jedoch frage ich mich, wie der Laie beurteilen kann, ob es sich um eine Verschlechterung oder Verbesserung nach so einem Umbau handelt. Oder, inwiefern der Umbau immernoch unter die ABE fällt (Überhaupt ein Abgasgutachten existiert).

  • Was meinst du mit Schlüsselnummer? HSN/TSN oder den Abgasschlüssel?

    Ich sage ja nicht, dass es nach ABE nicht möglich ist. Es geht um die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, welches umgebaut wurde, die erlischt nach meiner Einschätzung.

    Ich muss zugeben, dass in meiner Argumentation eine Lücke ist: Diverse Quellen deuten darauf hin, dass die Betriebserlaubnis nur dann erlischt, wenn das Abgasverhalten schlechter wird. Jedoch frage ich mich, wie der Laie beurteilen kann, ob es sich um eine Verschlechterung oder Verbesserung nach so einem Umbau handelt. Oder, inwiefern der Umbau immernoch unter die ABE fällt (Überhaupt ein Abgasgutachten existiert).


    das Abgasverhalten ist bei einem PKW besser als bei einem LkW oder einem PKW mit Automatic, weil beide mehr Sprit verbrauchen , als ein PKW.
    Aber in der Betriebserlaubnis sind Automatic und Schaltgetriebe enthalten..........Schaltgetriebe sogar mehrere, weil verschiedene Übersetzungen.

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
    :thumbup: Hola, Si quieres ser bien servido, sírvete a ti mismo


    ..Unus pro omnibus, omnes pro uno 8o En la duda, ten la lengua muda

  • Ich fasse da mal zusammen:

    legal ist es trotzdem nicht

    Es wurde ein Getriebe eingebaut welches eine EG-Typgenehmigung für den T4 hat......wo ist das Problem

    Die ABE umfasst immer beide Varianten falls diese beim jeweiligen Motortyp verbaut wurden.

    Ich sage ja nicht, dass es nach ABE nicht möglich ist. Es geht um die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs,


    Die Betriebserlaubnis wird aufgrund der Rahmen-ABE des Fahrzeugs erteilt, die ggf. mehrere Getriebevariantionen enthält, eventuell auch gleichzeitig Schalter- und AUtomatikgetriebe.
    Wäre zu klären ... könnte ich mir aber vorstellen.

    In den Fahrzeugpapieren steht nichts zum Getriebe, was dann auch niemendem auffallen dürfte, wenn da etwas anderes als das Getriebe vom Auslieferungszustand eingebaut ist;
    selbst dem technisch versierten Prüfer bei TÜV und Co. nicht.

    Anders verhält es sich ja beim Umbau von 2WD auf 4WD und umgekehrt, denn die Anzahl der angetriebenen Achsen sind ja vermerkt.

    Meiner persönlichen Einschätzung nach, ist da nichts zwingend eintragen zu lassen, zumal das Abgasverhalten des Schalters nachweislich günstiger ist als dass des Automatik,
    und (wie Arjen schon schrieb) auch rein rechtlich nur Verschlechterungen abnahmepflichtig sind.


    Habt ihr auch alle euer abgeklemmtes AGR eintragen lassen?


    und darum geht es hier doch gar nicht, sondern um grundsätzliche Dinge.
    Ob man dass dan eintragen lässt oder nicht, steht doch auf einem ganz anderen Papier.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Moin,

    Hmmm... scheint nicht so einfach beantwortbar zu sein. Der Bus hat den 2.4 aab als "Antrieb" , kein kat oder dergleichen. Ich frag mal meine gtü-Prüfer. Vermutlich gilt aber die abe für Schalter und Automat.....

    Der fpg

  • Mal aus dem Nähkästchen (12J als aaS bei einem TÜV) : Ja, es gibt eine ABE/ Gesamtbetriebserlaubnis für ein Fahrzeug, dieser wird aber nach Typ/Variante/Verision unterschieden und eben das Getriebe ist ein"Typ abgrenzendes Merkmal ! denn Abgas/Geräuschwerte zwischen Schalter und Automat sind unterschiedlich. Somit ist ausserfrage (Hallo Deutschland) dass diese Änderung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden (müsste) muss !

    Zur Praxis: ganz ehrlich, ich glaube dass ich dies NICHT eintragen lassen würde. Wer will das denn feststellen (außer dem T4 erfahrenen Prüfer..) der die Kennbuchstaben der Getriebe mal eben drauf hat. (ich bin mir allerdings nicht sicher, ob die Typschlüsselnummer in den PC der Prüforganisationen evtl. mehr als nur T4 ausweist oder sogar mehr ??

    Eines gebe ich nur zu Bedenken (mahnender Zeigefinger) : Es könnte im Falle eines Unfalls mit dem T4 durch einen (evtl. vom Gericht bestellten Gutacher) herauskommen, dass dieses Fahrzeug von Schalter auf Automat umgebaut worden ist und dieser Umbau NICHT begutachtet wurde... --> relativ schlechte Karten für den Halter. Bin mir allerdings nicht sicher (und da entscheidet jedes Gericht wohl anders, ob diese Änderung (obwohl nicht eingetragen) ursächlich für den Unfall war. Was ich auch nicht zu beurteilen vermag: wie würde die Haftpflicht damit umgehen, kommt diese durch ein Verfahren in Kenntnis des Umbaus.

    Es liegt letztlich am TE, zu entscheiden, was er macht. er wurde hinlänglich mit Informationen versorgt; damit sollte er sich eine Meinung bilden können und entsprechend handeln.
    Viel Spass :)

    Gruß aus Kölle

    Colonius :sleeping:

  • Zwar OT aber (zumindest für mich) interessant:
    Müsste demnach der Einbau einer MV-Verkleidung in einen Trapo auch eingetragen werden?
    Schließlich stimmt ja dann die Variante/ Version ja auch nicht mehr....

    ?(


    .

    Wenn einer, der mit Mühe kaum
    Geklettert ist auf einen Baum,
    Schon meint, daß er ein Vogel wär,
    So irrt sich der.

    Wilhelm Busch

  • @friesentransporter: Umbauten im Innenraum meines Wissens nur, wenn sie die Bauart beeinflussen. Also beispielsweise Trennwand entfernen/versetzen (LKW --> PKW). Bei der Verkleidung ist das denke ich irrelevant.


    Kann man die ABE eigentlich einsehen? Es gibt ja einige seltene Kombinationen wie z.B. Syncros mit ESP oder 111KW Syncros. Mich würde mal interessieren, ob die nach ABE oder EBE zugelassen sind...


    Das wird hier jetzt doch etwas sehr OT...



  • Syncros mit ESP oder 111KW Syncros

    Syncros mit ESP sind mMn nicht umsetzbar. Deshalb haben die ESP-Autos ja eine Haldex bekommen. 111kW syncro gibt es auch nur den Überlieferungen nach. Kurz: Beides nur Märchen und die meisten BGS-Syncros sind Benziner.

    Viele Grüße Robert
    477632.png


    Vorsicht!
    Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie, Sarkasmus, satirischen Äußerungen und weiteren rhetorischen Figuren enthalten.

  • Also beispielsweise Trennwand entfernen/versetzen


    Hmmmm....
    Daran hab ich noch garnicht gedacht.
    Mein komisches Kassenmodell wurde als PKW mit halbhoher Trennwand, voller Verglasung aber ohne Sitze hinten ausgeliefert.
    Da in den Papieren bis zu 9 Sitze eingetragen sind, hab ich die zweite Sitzreihe nachgerüstet. Die Gewinde dafür waren vorhanden und mit Blindstopfen verschlossen.
    Ursprünglich hatte ich mal vor, die halbhohe Trennwand zu entfernen. (Wäre aber nie darauf gekommen, das irgendwo eintragen zu lassen)
    Gut, daß ich mich inzwischen mit ihr arrangiert habe....


    .

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    Wilhelm Busch

  • Was ist aber, wenn man schon zwei Besitzer eines 111kw-Syncro-Getriebes kennt?

    In diesem Fall wären die Getriebekennbuchstaben interessant.

    Viele Grüße Robert
    477632.png


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  • ESP und Syncro gab es beim Panamericana. Realisiert durch das ServiceCenter Spezialausstattungen. Ich kenne ebenfalls einen (jetzt nicht mehr) Besitzer solch einer Kombination.

    friesentransporter: In dem Fall hast du ja gar keinen LKW... Da kannst du nach meinem Verständnis die Trennwand rausnehmen.

    Einmal editiert, zuletzt von Bastelfix (29. Juni 2018 um 14:10)

  • oder umgekehrt halt... wobei, sollte mir mal ein Bein abhanden kommen, baue ich auf Automatik um !!

    Noch 1: Es kommt immer drauf an, wie der Hersteller des Fahrzeugs die Typ/Variante/Version aufgeschlüsselt hat. Da kann tatsächlich ein PKW Kombi (gabs mal, heute nicht mehr) mit halbhoher Trennwand durchaus als 9-Sitzer als gleicher typ homologiert worden sein, aber nur als 3-Sitzer ausgeliefert...

    :lol: :tear: Wer macht den sowas :patsch:

    Gruß aus Kölle

    Colonius :sleeping: