Hallo,
habe mir vor kurzem einen T4 AJA 2,4 Saugdiesel gekauft (75PS Baujahr 2000).
Im Fahrzeugschein steht:
96/69/EG III
0653
Personenkraftwagen
zulässiges Gesamtgewicht 2810
Wenn ich es richtig verstanden habe, steht die 06 für LKW, es müsste da eigentlich wegen Personenkraftwagen eine 04 davor stehen?
Ich denke, dass hier bei irgendwelchen Umschreibungen der Vorbesitzer ein Fehler unterlaufen ist.
Nun kam der Steuerbescheid, ich soll 658 Euro zahlen.
Irgendwie kommt mir das falsch vor, denn ich habe für den AJA meistens von 385 Euro gelesen.
Können mir andere AJA Fahrer sagen, was sie für das Fahrzeug zahlen als Vergleich?
Kann ich die eingetragene 0653 irgendwie als Argument nutzen, dass ich als LKW versteuert werde?
Bin in dem Thema nicht wirklich bewandert und hoffe auf ein paar Infos der wissenden Forenteilnehmer.
Danke euch schon mal im voraus,
Gruß t4marek