Westfalia California Sitzbank TÜV-Eintragung

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  • Moin Moin!

    Ich habe grade folgende Situation:

    Wir haben einen T4 California Langstand mit Westfalia Camping Ausbau BJ. 1994.

    Dieser hat die Rückbank mit zwei Sitzen, den Fahrersitz und vorne noch eine 2er Beifahrerbank.

    Nun haben wir uns noch die 2er Sitzbank für die Mitte zugelegt, was dann insgesamt 7 Sitze werden.

    Nun rief der TÜV-Prüfer an und fragte, ob das Schienensystem für die neue Sitzbank verklebt oder verschraubt ist.

    Hier im Forum hab ich gelesen, dass es geklebt wurde.

    Ist das korrekt?

    Macht das für eine Eintragung einen Unterschied? Es sind ja die Schienen ab Werk.

    Gibt es da Dokumente, die man ihm mit an die Hand geben kann damit er es zulässt?

    Für die Bank selber hab ich alles, über die "Befestigung der Schienen" aber gar nichts :)

  • Moin,

    die originalen Schienen von Westfalia sind geklebt und nicht verschraubt. Wenn ihr einen originalen Westfalia Camper habt (und keinen umgebauten Trapo oder so), dann müsstet ihr einen "California Tour" haben (wie "Coach" mit LR). Zu den Californias gibt es zugehörige Zusatzbänke mit 2 Sitzen und entsprechenden Gurten. Wenn das alles bei euch zutrifft, sollte die Eintragung kein Problem sein.

    Was mich allerdings etwas stutzig macht, ist die Zweierbank vorne rechts. Sowas hatte kein Cali bei seiner Geburt... Wenn es also ein Umbau ist, weiss wohl keiner, ob die Schienen richtig geklebt wurden...

    Grüße vom

    gernebusfahrer

  • ... kommen wir den noch mit dem Zulässigen Gesamtgewicht hin bei 7 Sitzplätzen. Dafür müßte mal so um die 630kg Mindestnutzlast übrig bleiben.

    Die sind def. nicht mehr gegeben, wenn nicht auf 2800kg aufgelastet.

  • Moin!

    Danke für die Antworten!
    Ja, es ist der California Tour mit zulässigem Gesamtgewicht von 2800kg und die originale Mittelbank.

    Daher sollte die neue Bank kein Problem sein.


    Der Beifahrer hatte vorher den EinzelDrehsitz.

    Den hab ich gegen die Original VW Transporter T4 2er Doppelsitzbank getauscht.
    Von den Bohrungen hat das gepasst und bei der Zulassung gab es da auch keine Probleme.

  • Der California Tour hat mit 4-Zyl-Motor ein zulässiges Gesamtgewicht von 2750kg, Zuladung 595kg.

    mit 5 Zyl-Motor 2800kg, Zuladung 570kg.

    ... das wären dann 60kg zu wenig für 7 Sitzplätze bei 7x(75kg+15kg) ?1?

    ,

  • amicar hat da nicht ganz unrecht, und der Sachverständige müsste das bei der Sitzplatzzahl berücksichtigen.

    Die California Zusatzsitzbank hingegen ist für das Schienensystem bereits geprüft und somit für die regelmäßig geklebte und niemals verschraubte Sitzschiene zugelassen.

    Das kann kein Zulassungsproblem herbei führen.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Die originale Zusatzsitzbank von Westfalia ist doch eintragungsfrei? Zumindest die für die kurzen Calis. Da muss nichts eingetragen oder zugelassen werden. Zur Sicherheit habe ich den entsprechenden Wisch von Westfalia im Auto liegen, aber das hat noch nie jemanden (Freund und Helfer oder TÜV...) interessiert.

    Was willst du da eintragen lassen???

    Gruß Rainer

    Du weißt nicht, was du gesagt hast, bevor du nicht gehört hast, was der Andere verstanden hat!

    Mit 388206_5.png unterwegs

  • Die originale Zusatzsitzbank von Westfalia ist doch eintragungsfrei? Zumindest die für die kurzen Calis. Da muss nichts eingetragen oder zugelassen werden. Zur Sicherheit habe ich den entsprechenden Wisch von Westfalia im Auto liegen, aber das hat noch nie jemanden (Freund und Helfer oder TÜV...) interessiert.

    Was willst du da eintragen lassen???

    Gruß Rainer

    Moin!


    ich hab den Cali mit Langstand.

    Mir geht es halt darum, dass wenn man zu siebt unterwegs ist, und (warum auch immer) die Polizei die Anzahl der Mitfahrer kontrolliert, auf der sicheren Seite zu sein und es in den Papieren stehen zu haben. Nicht dass der Ausflug abgebrochen werden muss.


    Ich weiss nicht, ob da jener WestfaliaWisch ausreicht.

  • In der zur Bank zugehörigen Bescheinigung von Westfalia steht explizit drin, dass die Anzahl der Sitzplätze nicht nachgetragen werde muss, standardmäßig stehen im Cali meines Wissens nach immer "4". Darin ist auch ein Verweis auf einen StVZO Paragraphen und ein Gerichtsurteil zitiert, wonach es ausreichend ist, eine für das Fzg zugelassene Sitzgelegenheit ordnungsgemäß zu befestigen und die geltenden Gewichtsbeschränkungen zu beachten.

    Dieser Logik folgend, müsste man meiner Meinung nach auch die vordere 2er-Sitzbank nicht nachtragen lassen - wenn sie ordnungsgemäß mit 5 bzw. 6 Punkten befestigt ist.

    Gruß Rainer

    Du weißt nicht, was du gesagt hast, bevor du nicht gehört hast, was der Andere verstanden hat!

    Mit 388206_5.png unterwegs

  • Auf jeden Fall aber ist das zGG zu beachten und darf nicht überschritten werden.

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Moin Moin,

    Hier meine beiden Bänke die nun vom TÜV durchgewunken worden sind und den Cali in den Fahrzeugpapieren zu einem 7Sitzer machen.

    Ich hab den TÜV-Prüfer direkt nochmal gefragt, ob man die Mittelbank eintragen muss. Er ist der Meinung, dass man das muss, "weil er das aus in entsprechenden Dokumenten so verstanden hat".

    Auch dass das Auto nochmal gewogen wurde damit das zGG nicht überschritten wird, spricht dafür.

  • Das Auto ohne Passagiere überschreitet das zGG nicht.

    Wird dann ein bestimmtes Gewicht pro Passagier angenommen, hier zB 7 x 75kg oder muss der Fahrer darauf achten, daß das "Gesamtgewicht der Passagiere" unter der Zuladung liegt?

  • Wird dann ein bestimmtes Gewicht pro Passagier angenommen, hier zB 7 x 75kg oder muss der Fahrer darauf achten, daß das "Gesamtgewicht der Passagiere" unter der Zuladung liegt?

    ganz sicher wird das Gewicht bei der Eintragung der Sitzplätze angenommen, denn diese sind von einer tatsächlich vorhandenen Differenz zwischen Leergewicht und zGG abhängig.

    Aber auch der Fahrzeugführer ist in der Pflicht:
    Es obliegt im Nachhinein dem Fahrzeugführer selber zu entscheiden, ob er mit 6 zusätzlichen Personen von jeweils 150kg Eigengewicht nicht vielleicht doch das zGG überschreitet.

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Wenn man nicht gerade fünf Kinder dabei hat, wird man im obigen Fall schnell an die Zuladungsgrenze kommen.

    Zu dem Gewicht der Passagiere kommt noch das Eigengewicht der Sitzbänke und was man sonst noch so an nötigen und unnötigen Dingen an Bord hat - und das summiert sich!

  • Zu dem Gewicht der Passagiere kommt noch das Eigengewicht der Sitzbänke und was man sonst noch so an nötigen und unnötigen Dingen an Bord hat - und das summiert sich!

    wobei das Sitzgewicht ja schon bei der Eintragung der Sitzplätze berücksichtigt wurde :rolleyes:

    Man ist sicher gut beraten, wenn man vor der Eintragung mal alles aus dem Auto herausnimmt, was lose ist und da nicht rein gehört.

    Ich selber würde sogar das Ersatzrad zu Hause lassen ;)

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)