Zu schwach Bremskraft der Trommelbremse, bei Wechsel auf BF Goodrich All Terrain KO2 215 75 r15

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  • Hallo,

    ich bin hier ganz neu und forsche doch schon einige Stunden in diesem tollen Forum.

    Gezielt lese ich seit einigen Tagen über das Thema der Reifenumrüstung.

    Da ich in stetigen Kontakt mit meinem TÜV-Mensch stehe wurde mir heute etwas

    mitgeteilt, was ich so in diesem Forum noch nicht gelesen habe.

    Zu unserem Bus:

    VW T4 Camper

    Bj: 1991

    Motor: 2,4l Diesel mit 57 kW (70X0A)

    Ziel ist es die BF Goodrich eintragen zu lassen. Eine Höherlegung und die Originalen Felgen sind

    dafür vorgesehen und auch kein Problem. Die Eintragung an sich auch nicht.

    Nun kam aber scheinbar das KO-Kriterium...... und zwar habe ich noch Trommelbremsen hinten, die dann

    scheinbar zu schwach sind und somit eine Eintragung schlicht unmöglich machen.

    Jetzt stehe ich natürlich vor einem Problem..... Die Reifen liegen Zuhause und eine Umrüstung auf Scheibenbremsen

    hinten ist eigentlich ausgeschlossen, das nächstes Jahre theoretisch ein Oldtimergutachten anstehen würde.

    Hat hier jemand Erfahrung mit diesem Problem?

    Vielen Dank schon einmal für euere Unterstützung.

  • Die Reifen liegen Zuhause und eine Umrüstung auf Scheibenbremsen

    Hallo,

    hinten ist eigentlich ausgeschlossen, das nächstes Jahre theoretisch ein Oldtimergutachten anstehen würde.

    Grüße und willkommen im Forum. Du hast Recht, von deinem / dem Problem habe ich auch noch nicht gehört.:nixpeil:

    Dazu werden aber sicherlich noch fundierte Antworten kommen.

    Der Umbau auf Scheibenbremse, sollte auf deine H-Abnahme keinen Einfluss haben. Stichwort Verbesserung Sicherheit / Fahrverhalten.

    Viel Farbe verdeckt was sonst nur erschreckt 8)

    Braunen Rost schwarz gemacht - hat schon manchem eine Mark gebracht.

    Ich bin jung - da kann ich schonmal was falsches sagen! Du bist alt - das muss schon passen was du erzählst.

    T4 BJ.96 ACV Multi
    T3 BJ.80 CU Westi Lufti
    T4 BJ.97 ABL Cali Exclusive ->AXG -> soll Syncro
    Touareg 7L BJ.2008 CASA
    T4 BJ.99 AJT Doka -> ACV

  • PeZe von dem war noch nicht die Reden, nein.

    Mein TÜV-Mensch hat mir nur heute Morgen angerufen, und nach Rücksprache mit einem TÜVler aus Freiburg der scheinbar spezialisiert

    auf VW Bulli ist, bei mir nachgefragt was für Bremsen ich habe, da der aus Freiburg meinte dass es so eigentlich nicht umsetzbar ist.

    Büttn okay gut. Wobei ich noch hoffe, aus dieser Nummer ohne Umrüstung der Bremsen komme.

    Danke euch zwei schon mal.

  • Warum sollen denn die Trommelbremsen bei anderem Reifen zu schwach sein? Selbst wenn aufgelastet wird und deshalb mehr Gewicht zugelassen und abzubremsen ist, sind sie ausreichend. Wie hat den der Tüver dies genau begründet?

  • die neuen Reifen sind größer im Außendurchmesser und Tachoangleichung ist notwendig?

    dann verändern sich natürlich die Kräfte an der Bremse

    stell dir mal vor, die kleine Trommel soll ein Rad im Durchmesser eines Bergwerkslasters abbremsen

    die hebelverhältnisse sind dann ganz anders

    und im Kleinen passiert das eben auch bei einer geringfügigen Radvergrößerung

    ich hätte ehrlich nicht erwartet, daß das zum KO-Kriterium wird, aber technisch erklärbar ist es schon, wenn man annimmt, daß die ursprüngliche Bremse extrem am Rande der Belastungsgrenze konstruiert ist

    (was sie natürlich nicht ist, wenn andererseits Auflastungen erlaubt sind

    Auflastung und größere Räder könnten wirklich zum Problem werden)

    Gruß Tilo

    Surfwomo für 3 jetzt mit beschreibung, ABL mit 130.000 km,LLK eingetragen, Modelljahr 94, EZ Mitte 97, langer 5. (-,70) extralanger 6. (-,59)__OHNE folgende Selbstverständlichkeiten: Airbag, Servolenkung, ABS, WFS (Klima, elektr. Fensterheber usw usf)

  • TiloS genau so wurde es momentan argumentiert. Die HA ist auf 1380kg aufgelastet. Tachoangleichung vermutlich, allerdings würde zuerst eine

    Probefahrt mit GPS anstehen.

    Soweit ich verstanden habe, ist es sogar das einzige KO-Kriterium, da alles andere relativ "einfach" passend gemacht werden kann.

  • Vielleicht hat hier ja jemand ein ähnliches Baujahr und die selben Reifen eingetragen und könnte mir mal ein Bild des Scheins schicken.....das wäre klasse!

    Werde später noch einmal ein Telefonat haben nachdem nochmal Rücksprache mit Freiburg gehalten wurde. Halte euch auf dem Laufenden.

  • ... also, die Reifen beziehungsweise Reifengröße hat erst mal mit dem Bremsdruck an der Hinterachse so gut wie nichts zu tun, genau so wenig wie Trommel oder Scheibenbremse an der HA.

    Durch geänderte Federn und oder zusätzliche Unterlagen hinten ändert sich die Höhe des Fahrzeuges und somit der Hebelweg am Bremsdruckregler soweit einer verbaut ist.

    Einfach mal den Original VW Leitfaden bezüglich Auflastung auf 2,8 t durch Änderung der Hinterachsefedern lesen!

    Dort steht drin, dass dazu auch die Federn an der Waage des Bremsdruckregler geändert werden müssen und der Bremsdruckregler neu eingestellt werden muss.

    Wenn das dann zusammen mit den größeren Reifen geschieht passt auch wieder der Bremsdruck an der Hinterachse.


    Der Prüfer hat also nicht komplett unrecht nur seine Vorgehensweise ist nicht ganz richtig, sonst hätte Seik niemals für Fahrzeuge vor 2001 die 215/75/15 eingetragen bekommen.


    Also dem Prüfer mal mitteilen, er möge mal in den besagten Leitfaden von VW schauen.

  • gernebusfahrer ?

    amicar viiiielen Dank ?gleich mal morgen vor den Latz knallen!

    Was ich noch sagen wollte, egal wie es ausgeht, ich bin jetzt schon absolut begeistert von dieser community und feier euch alle!

    Schade das ich jetzt erst mit 26 zu sowas genialen komme.

    Danke euch echt vielmals. Werde auch mal ein paar Bilder von dem T4 hochladen.

  • Nun kam aber scheinbar das KO-Kriterium...... und zwar habe ich noch Trommelbremsen hinten, die dann

    scheinbar zu schwach sind und somit eine Eintragung schlicht unmöglich machen.

    Ich gehe Mal davon aus daß du noch nicht soviel Ahnung von KFZ Technik hast. Wie kommst du bitte darauf das die Trommel Bremssanlage in 15 Zoll Ausführung zu schwach sei ? Diese Anlage hat die größten Bremsbeläge, das heißt die allergrößte Auflagefläche von allen verbauten am T4. Wer dir dann daraus ein Strick zieht, hat keine Ahnung von KFZ Technik.

    :thumbup: Noch 3 Jahre bis zum H-Kennzeichen

    :thumbup:

  • Guten Morgen.

    TheTransporter, natürlich habe ich nur bedingt Ahnung, da ich es aus Hobby mache und nicht darum ausgebildet wurde.

    Des weiteren komme ich darauf, da wie oben beschrieben, es die Aussage eines TÜV Menschen war bei dem ich in erster Linie davon ausgehen muss dass er Ahnung hat.

    Danke dir aber auch für den konstruktiven Teil.

    Hoffe das ich heute schlauer sein werde.

  • Da brauchts keinen Kfz-Schein von einem anderen Fahrzeug mit Trommelbremen,

    aber das Seikel-Gutachten oder das von ProjektZwo könnte helfen, den TÜVer davon zu überzeugen, das er offensichtlich falsch gerechnet hat.

    Die Reifengröße 215/75R15 wurde nämlich bereits in einem Rahmengutachten zur Verwendung an T4s (auch mit Trommelbremse!) geprüft und für ausreichend eingestuft.

    Wenn da nun ein einzelner Prüfer behautet, dass dem nicht so wäre, dann stellt dieser das Teilegutachten 366-1358-01-MURD-TG der TÜV Süd Automotiv GmbH (Abt. Homologation) vom 7.1.2002 in Frage, in dem eine spezielle Felge mit dieser Reifengröße für den T4 erfolgreich geprüft wurde.

    Gleiches gilt für das Teilegutachten 96-0524-00-03 des Technologiezentrums Typprüfstelle des TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH vom 8.3.2000, in dem ProjektZwo erfolgreich ein Gutachten für die Verwendung ihrer Felgen mit der genannten Reifengröße zur Verwendung am T4 hat prüfen lassen.

    Es ist davon auszugehen, dass beide Typprüfstellen umfangreiche Berechnungen zu den Bremsen durchgeführt haben und diese nicht zu bemängeln waren.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Wenn da nun ein einzelner Prüfer behautet, dass dem nicht so wäre, dann stellt dieser das Teilegutachten 366-1358-01-MURD-TG der TÜV Süd Automotiv GmbH (Abt. Homologation) vom 7.1.2002 in Frage, in dem eine spezielle Felge mit dieser Reifengröße für den T4 erfolgreich geprüft wurde.

    Gleiches gilt für das Teilegutachten 96-0524-00-03 des Technologiezentrums Typprüfstelle des TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH vom 8.3.2000, in dem ProjektZwo erfolgreich ein Gutachten für die Verwendung ihrer Felgen mit der genannten Reifengröße zur Verwendung am T4 hat prüfen lassen.

    Es ist davon auszugehen, dass beide Typprüfstellen umfangreiche Berechnungen zu den Bremsen durchgeführt haben und diese nicht zu bemängeln waren.

    Warum legt man dann nicht einfach so ein Gutachten zur Eintragung vor?

    Wäre doch das einfachste und würde doch viele Schreiberei ersparen.

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  • .... weil diese Gutachten in Verbindung mit einem Speziellen Fahrwerk oder Felge erstellt wurden.

    Wenn man sich davon n nur die Reifengröße rauspikt ist es nicht mehr gültig.

    Aber ein gewillter Gutachter kann dies als Arbeitsgrundlage verwenden, da anderer für ihn schon die Bremsen Berechnung durchgeführt haben.

  • axelb vielen dank für deinen Beitrag. schon Vieles von dir gelesen und von dem Wissen absolut begeistert.

    Nun muss ich aber wie fast alle "Neulinge" dir die Frage stellen, wo ich hier auf der Seite so ein Gutachten bekomme?

    Habe oft wie von euch beschrieben die Such-Funktion versucht, bin aber noch auf keinen grünen Zweig gekommen.

    amicar dann hoffen wir mal das mein TÜV-Mensch gewillt ist :D

  • Aber ein gewillter Gutachter kann dies als Arbeitsgrundlage verwenden, da anderer für ihn schon die Bremsen Berechnung durchgeführt haben.

    deswegen ja meine Frage: Warum nicht diese o. g. Gutachten als Arbeitsgrundlage einfach vorlegen?

    Kosten die etwa Geld?

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