rostfreie KuNiFer-Bremsleitungen jetzt mit ABE eintragungsfähig

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  • Ist bestimmt für den ein oder anderen interessant: Die rostfreien Bremsleitungen "Quick Brake" von OJD haben seit Kurzem eine ABE und können durch eine Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO eingetragen werden.

    Hier eine Pressemitteilung zum Thema.

    Hier die ABE und das sind die zu beachtenden Einbauhinweise.

    Ich musste jetzt für die Hauptuntersuchung die Bremsleitungen wechseln und habe gleich die von OJD verbaut und auch heute abnehmen lassen. Mein Prüfer meinte, ich sei der erste, dem er die Leitungen eingetragen hat. 8) Hatte die ABE dabei, habe mich an die Einbauhinweise gehalten und so war die Abnahme kein Problem. :thumbup:

    Vielleicht noch ein paar Worte zum Einbau: Man sollte sich die Einbauhinweise gut durchlesen. Eigentlich ist alles selbsterklärend, aber wichtig ist, dass man den Biegeradius von 24 mm nicht unterschreitet. Das tut man z.B. indem man die Leitung einfach über eine Nuss aus dem Ratschenkasten biegt. Ich habe mir für kleines Geld die Biegezange BGS 3062 geholt. Die ist zwar eigentlich erst für Leitungen ab 6 mm Durchmesser, aber funktioniert auch mit den 4,75 mm Leitungen und hat einen Biegeradius von 25 mm. Wenn jemand ein günstiges Bördelgerät in sehr guter Qualität sucht, kann ich das Vigor V4416 empfehlen. Das wurde mir von einem befreundeten KFZ-Mechatroniker empfohlen und das kann ich so weitergeben.

    Edit: Es gibt eine aktualisierte Version der ABE.

    Gruß,

    Martin

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    So ein Bus wird eigentlich nie fertig, man muss ihn für fertig erklären, wenn man nach Zeit und Umständen das Möglichste getan hat.

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    Einmal editiert, zuletzt von Martinowitzsch (20. April 2021 um 12:14) aus folgendem Grund: neue ABE

  • Nein es gibt ABE für Sachen welche auch hinterher abgenommen werden müssen. Bei Felgen bei denen es drinsteht in der ABE müssen auch abgenommen werden. Also trotz ABE immer richtig reingucken ob die Sache abgenommen werden muss. In erster Linie geht es meist darum ob die Arbeiten welche anfallen richtig ausgeführt wurden.

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
    :thumbup: Hola, Si quieres ser bien servido, sírvete a ti mismo


    ..Unus pro omnibus, omnes pro uno 8o En la duda, ten la lengua muda

    Einmal editiert, zuletzt von Multi-Fanfare (14. Januar 2021 um 22:49)

  • Wie viel meter hast du insgesamt verbaut?

    Mein Bus hat ABS und ESP, d.h. es gehen zwei kurze Leitungen vom HBZ zum ABS Block, dann gehen vier kurze Leitungen vom ABS Block wieder hoch Richtung HBZ und dort sind vier Bremsleitungsverbinder. Ab diesen Verbindern habe ich die Leitung VL und die Leitungen HL und HR jeweils bis zum ersten Bremsschlauch getauscht. Da bin ich mit 10 m ausgekommen. Wenn noch VR und die Leitungen an den Schräglenkern hinten dazu kommen, sollte man wohl 15 m Leitung kaufen.

    Das DIN/ISO Zertifikat gibts doch schon länger und Aufgrund dessen hat es meine Prüfer nie gestört.

    Das war wohl bisher eher die Ausnahme als die Regel und jetzt können sich die Prüfer nicht mehr gegen die Abnahme wehren.

    Gruß,

    Martin

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  • Ich habe bei Auprotec gekauft. Es geht aber auch beim Korrosionsschutzdepot oder bei bremsleitungen-online.de, um nur ein paar Anbieter zu nennen. Preise vergleichen lohnt sich und was dir seriös genug ist, musst du entscheiden. Letztendlich muss die aufgelaserte Identifikationsnumer auf den Leitungen mit der in der ABE übereinstimmen.

    Gruß,

    Martin

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  • Mich irritiert nur, dass der Markenname nirgendwo erwähnt ist.

    Das ist tatsächlich etwas verwirrend. Es gibt die Kunifer-Leitungen wohl auch von anderen Herstellern. Aktuell ist OJD aber der einzige mit der ABE. D.h. wenn du Leitungen mit ABE kaufst, wirst du nur die die von OJD bekommen.

    Gruß,

    Martin

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    So ein Bus wird eigentlich nie fertig, man muss ihn für fertig erklären, wenn man nach Zeit und Umständen das Möglichste getan hat.

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  • Schade dass da offenbar niemand genaueres zu weiß.

    Für mich stellt sich das aktuell so dar:

    Der Hersteller OJD hat eine ABE (61429) für seine Bremsleitungen und diese vielzitierte ABE gilt ausschließlich für die Leitungen von OJD. Ist das korrekt?

    Ob jetzt allerdings die Kuniferleitungen von den ganzen Shops wirklich von OJD sind steht nirgendwo. Die verweisen zwar alle auf diese ABE, aber im Ernst, die haben die Leitungen auch vorher schon mit dem bloßen Verweis auf DIN-Normen verkauft.

  • Das ist tatsächlich etwas verwirrend. Es gibt die Kunifer-Leitungen wohl auch von anderen Herstellern. Aktuell ist OJD aber der einzige mit der ABE. D.h. wenn du Leitungen mit ABE kaufst, wirst du nur die die von OJD bekommen.

    Oh da haben wir wohl jetzt gleichzeitig geantwortet :D

    Das ist halt die Frage... Da die ganzen Hersteller auch vorher schon Leitungen ohne ABE verkauft haben traue ich denen auch zu jetzt einfach die selben Leitungen wie vorher "mit Verweis" auf die ABE von OJD zu verkaufen.
    Insbesondere beim Bremssystem würde ich gern qualitativ hochwertige Originalware kaufen.

  • Ja das war zeitgleich ^^

    Also auf der Bremsleitung ist ja eine eindeutige Kennzeichnung aufgedruckt bzw. per Laser beschriftet, die auch in der ABE zu finden ist. Wenn deine Leitungen die Kennzeichnung haben, dann würde ich davon ausgehen, dass die auch von OJD kommen.

    Gruß,

    Martin

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  • Hmm interessant ...

    Die Kennzeichnung in KBA 61429 ist "4, 75 MM x 0, 71 MM 3/16" X 22G BSEN 12449 BS 2871 CN102 ECT" die angeblich identisch zu der dort ebenfalls erwähnten Kennzeichnung "4,75 MM x 0,71 MM 3/16" X 22G DIN 74 234 BSEN 12449 BS 2871 CW352H CN102 ECT QB 1914" ist.

    Meine Kunifer Bremsleitungen von Korrosionsschutzdepot (gekauft Januar 2020) haben die aufgedruckte Kennzeichnung: "M9427 90/10 Cuni AUTOMEC MADE IN UK 4.76 MM X 0.71 MM 3/16 X 226 BSEN 12449 BS 2871 CN 102 ECT M 9427 09:12 057 / 19" und damit neben anderem auch die richtige Bezeichnung.

    Fallen die nun unter diese ABE oder nicht ?

    Danke

    Matthias

    https://www.t4forum.de/index.php?attachment/58366-t4-schrauber-black-gif/ Der mit dem Bully tanzt ...

  • Nach meinem Verständnis wird die einmal erteilte ABE für jeden anderen Hersteller gültig, wenn er die zugrundeliegende DIN erfüllt ... das ist eine "Eigenerklärung" und wird nicht noch einmal geprüft.