EU-Anhänger hinter Ukr-Fahrzeug

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  • Hallo allerseits,

    ich habe eine steuerrechtliche Frage.

    Ich bin EU-Bürger und beherberge derzeit eine ukrainische Familie, deren Vater neuerdings samt in der Ukraine zugelassenem Fahrzeug dazugestoßen ist.

    Mir ist bewusst, dass ich das Fahrzeug in der EU nicht bewegen sollte, aber darf der Ukrainer meinen in Deutschland zugelassenen Hänger hinter dem ukrainischen PKW ziehen?

    Führerschein ist kein Problem, aber die steuerrechtliche Frage konnte ich nicht klären.

    Hat jemand von Euch eine Idee?

  • Wüsste nicht was dagegen sprechen sollte.

    Steuern werden ja durch dich bezahlt und versichert ist er auch.

    Es gibt Menschen mit Stil, die anderen fahren keinen T4.

  • Die Frage ist durchaus berechtigt. Da gibt es allerlei Fallstricke. Man sollte sich da besser nicht auf's Bauchgefühl verlassen wenn man auf der sicheren Seite sein möchte. ;)

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  • . .. . versicherungstechnisch sollte die Frage wohl besser lauten!

    es gibt die grüne Versicherungskarte, die einiges bei Havarien regeln sollte. . .

    mfG Uwe

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    Nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub - - - - - :)
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    Und viele Grüße aus dem Calenberger Land

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    . . . als bekennender Linkshänder bin ich froh darüber, zwei Hände davon zu haben. . .


  • Mal im Ernst, er wird jetzt wohl kaum eine Weltreise so machen. Wirklich beantworten wird das wohl nur ein (Steuer) Anwalt oder so können. Wenn er Mal wirklich von der Rennleitung gefragt wird sollte er halt sagen daß er von dir ausgeliehene wurde um zb Müll wegzubringen oder ähnliches.

    PS entscheiden wie schnell du gegen die Wand knallst - Drehmoment wie weit du die Wand mitnimmst. 8o

  • Ich bin EU-Bürger und beherberge derzeit eine ukrainische Familie, deren Vater neuerdings samt in der Ukraine zugelassenem Fahrzeug dazugestoßen ist.

    Mir ist bewusst, dass ich das Fahrzeug in der EU nicht bewegen sollte

    Welchen Grund gibt es das Fahrzeug nicht in der EU zu bewegen? Ich sehe hier massig ukrainische (und zb auch russische) Fahrzeuge die bewegt werden und man sieht denen ja nicht an, welche Staatsbürgerschaft sie haben. :nixpeil:

  • Nachdem die Übergangsregelung ausgelaufen ist, gilt lt. GDV:

    Zitat

    Für in der Ukraine zugelassene Fahrzeuge, die auf deutschen Straßen unterwegs sind, gilt: Die Fahrerin muss eine Grüne Karte oder eine Grenzversicherungsbescheinigung mit sich führen. Spätestens ein Jahr nach der Einreise nach Deutschland muss das Fahrzeug dann auch bei einer deutschen Zulassungsbehörde zugelassen werden.

  • Es geht hier darum, ob ein ukrainischer Fahrzeuglenker mit einem ukrainischen Fahrzeug einen in Deutschland auf einen Deutschen zugelassenen Anhänger legal bewegen darf. Siehe dazu Post #1 von FinP

    Mich würde eine sachdienliche Antwort übrigens auch interessieren, weswegen ich es wenig hilfreich finde, dass der Thread hier mit Bauchgefühl, Nebenthemen und sinnlosen Debatten gefüllt wird. Das ist hier nicht das Laberfeuer.

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  • Ist das rechtlich eigentlich etwas anderes als zB eine Sattelzugmaschine aus einem drittland mit beispielsweise wechselbrücke oder Anhänger aus einem EU Land (zB Deutschland) ?

    Ist doch im Hafenverkehr häufig der Fall….

  • B.-Nutzer

    Vielleicht hast Du es überlesen? Aber im Verlauf des Threads kam die Frage auf, weshalb das ukrainische Fahrzeug nicht in der EU bewegt werden sollte.

    In der Ukraine gibt es keine HaftPFLICHTversicherung. Aus diesem Grund wurden Schäden, die bis 1.6. durch unversicherte Ukrainische Fahrzeuge verursacht wurden, von den Deutschen Versicherungen reguliert.

    Diese Regelung ist aber ausgelaufen.

    Deshalb brauchen Fahrzeuge aus der Ukraine inzwischen ZWINGEND eine grüne Karte oder Grenzversicherung.

    Dies ist u.U. die Begründung dafür, dass ein ukrainisches Fahrzeug in der EU nicht bewegt werden darf/sollte.

    Wenn Du derjenige bist, der hier regelt, auf welche Frage geantwortet werden darf und auf welche nicht, nehme ich das gern zur Kenntnis.

    Vielleicht überschätzt Du Dich aber auch einfach bloß?

  • reimo Das ist gewerblicher Kraftverkehr; da können durchaus ganz andere Regeln gelten als für Privatleute. Ich würde da also nicht vom einen aufs andere schließen wollen.

    Beispiel dazu: eine mir bekannte Spedition hat günstig eine Charge Lkw gekauft. Die waren aber aufgrund Abgasvorschriften in D nicht mehr zuzulassen. Also wurden sie im Ausland auf eine Niederlassung zugelassen. Sie fuhren aber trotzdem meist in D herum.

    Als Privatmensch darfst du aber nicht einfach in D mit einem Auto rumfahren, das im Ausland zugelassen ist. Das kann als Steuerhinterziehung bestraft werden.

    ... und jetzt ist eben die Frage: wie ist das mit privat genutzten D-Anhängern hinter ausländischen Kfz? Da es sich um eine letztlich steuerrechtliche Frage handelt, wird - wie erwähnt - der Zoll der korrekte Ansprechpartner sein.

    Edit Ralf Schneider Mach einen eigenen Thread für dein Thema auf; dann diskutiere ich das vielleicht mit dir. ;)

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    2 Mal editiert, zuletzt von B.-Nutzer (6. Juli 2022 um 19:27)

  • Offensichtlich weiß keiner was genaues, trotzdem wird munter diskutiert.

    Bevor der Thread geschlossen wird, muss ich daher auch noch meinen Senf dazugeben.

    Achtung Nebenthema:

    Ich sehe hier eher ein Versicherungsproblem. Bei der Steuer für Pkw- Anhänger geht es nur um Peanuts, während ein Schadensfall mit einem derartigen Gespann bestimmt zu Komplikationen führt.

  • Ich habe mal einen Schwung Suchmaschinen-Treffer durchgegraben: was regelmäßig zu Komplikationen führt (und zwar EU-weit) ist die Mitnahme ausländischer Anhänger hinter inländischen Zugmaschinen. Hier war besonders oft Thema, dass eine ausländische Zulassung mit finanziellen und/oder organisatorischen Vorteilen verbunden ist.

    Probleme, die andersrum gelagert waren - ausländisches Zugfahrzeug mit inländischem Anhänger wie hier gefragt - finden sich zumindest auf den ersten drei Seiten nicht.

    Das kann jetzt zweierlei heißen: entweder, dass es solche Probleme nicht gibt. Oder aber, dass solche Probleme so selten sind, dass sie einfach wenig Erwähnung finden.

    Wenn die Entscheidung also Eile hat, dann würde ich persönlich es einfach riskieren. Auf Nummer sicher geht, wer im Bundesverkehrsministerium und beim Zoll nachfragt (aber bitte nicht erwarten, eine für den gewöhnlichen Steuerbürger verständliche Antwort zu bekommen ... :devil: )

    FinP Bitte teil' gelegentlich mit, wie ihr das Problem gelöst habt. Danke! ;)

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  • Der Verkehrsminister weiß das ganz bestimmt nicht und wird zunächst mal seine Berater fragen müssen.

    Nach meiner Einschätzung (und natürlich entsprechender Recherche in den Gesetzestexten) ist die Verwendung eines in D zugelassenen Anhängers hinter einem in UA zugelassenen Kraftfahrzeug völlig unproblematisch und in D auch zulässig.

    Anders als beispielsweise in den Niederlanden und in Frankreich, wo bestimmte leichtere Anhänger ja zulassungs- und kennzeichenfrei sind, besteht für in D zugelassene Fahrzeuge und Anhänger ja eine grundsätzliche Zulassungspflicht, die sowohl eine Steuerabgabe, als auch eine Versicherungspflicht beinhaltet.
    Eine Ausnahme davon ist mir lediglich bei einspurigen Motorradanhängern und bei Anhängern in der Landwirtschaft (bis 20 km/h glaube ich) bekannt.

    Weder steuer- noch versicherungsrechtlich bestehen da Bedenken, auch zulassungsmäßig nicht, da alle Gespannkomponenten für sich genehmigt und zugelassen sind.

    Auf die Erwähnung von Nebenschauplätzen, die ich bei der Recherche nebenbei herausgefunden habe, verzichte ich hier mal um den Thread nicht unnötig zu belasten.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (6. Juli 2022 um 20:46)