EU-Anhänger hinter Ukr-Fahrzeug

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  • Das ist gewerblicher Kraftverkehr; da können durchaus ganz andere Regeln gelten als für Privatleute. Ich würde da also nicht vom einen aufs andere schließen wollen.

    Ich dachte erstmal dass es im

    Gewerblichen Verkehr eher noch strenger vorgeht.

    Aber klar mit verschiedenen Firmensitzen ist man natürlich viel flexibler als mit einem Privat Wohnsitz

    Bleibe auf weitere Infos in dem Thread gespannt

  • Es geht hier darum, ob ein ukrainischer Fahrzeuglenker mit einem ukrainischen Fahrzeug einen in Deutschland auf einen Deutschen zugelassenen Anhänger legal bewegen darf. Siehe dazu Post #1 von FinP

    So wie ich das gelesen habe ging es AUCH darum, dass ein Deutscher ein ukrainisches Fahrzeug wohl nicht fahren sollte in der EU. :nixpeil:

    Um das ganze Thema nochmal zu aktivieren:

    Also wer darf oder sollte oder muss denn nun nach dem 1.6.2022 Ukrainische Fahrzeuige innerhalb der EU bewegen..egal, ob mit deutschem, russichem oder meinetwegen kubanischem Anhänger?

  • Und warum genau sollte ein deutscher (Nationalität) ein (fremdes) Fahrzeug aus einem drittland nicht in Deutschland fahren dürfen ?

    Solange das die Versicherung abdeckt (keiner Fahrer Einschränkungen etc.) warum sollte es ein Problem sein ?

    Vor allem warum Deutscher (Nationalität) ?

    Gehts nicht viel mehr um jemanden der seinen dauerhaften Wohnsitz 180+ Tage pro Jahr in Deutschland hat ?

    Fragestellung und genaue Zielsetzung ist mir immer noch unklar. Was will der UA Papa denn konkret tun ? Mit deutschem Hänger nach Hause fahren und Sachen umziehen ?

    Oder will er mal Sperrmüll zum Wertstoffhof im selben Kreis bringen ?

  • Fragestellung und genaue Zielsetzung ist mir immer noch unklar. Was will der UA Papa denn konkret tun ? Mit deutschem Hänger nach Hause fahren und Sachen umziehen ?

    Oder will er mal Sperrmüll zum Wertstoffhof im selben Kreis bringen ?

    Und warum fährt dann nicht der deutsche mit seinem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug den deutschen Anhänger?

    Die Fragestellung ansich ist ja interessant, aber die Diskussion darum rum, also wer darf wo was wie mit welchen Kennzeichen oder Nationaliät fahren finde ich ja noch spannender.

    Sorry für teilweise OT.

  • .. . die ADAC Rechtsabteilung könnte das doch auch wissen .. . .

    mfG Uwe

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    Nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub - - - - - :)
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    Und viele Grüße aus dem Calenberger Land

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    . . . als bekennender Linkshänder bin ich froh darüber, zwei Hände davon zu haben. . .


  • Ich kenne das mit dem Zoll in erster Linie mit dem Ziel Steuerhinterziehungen zu vermeiden.

    Also zB Auto in einem Land anmelden wo Steuer und Versicherung billig ist, aber dann in einem anderen Land rumfahren (und dort einen Wohnsitz haben).

    Warte auf die Auflösung :)

  • Und warum fährt dann nicht der deutsche mit seinem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug den deutschen Anhänger?

    Vielleicht weil er keine Zeit dafür aufbringen kann, den Müll eines Dritten zur ordnungsgemäßen Aufbereitung zu verbringen?

    Warum stellt man die Fragen eigentlich in einem Forum?
    Weil sich in einem Forum nicht nur Spinner mit kruden Theorien äußern, sondern auch Menschen, die sich mit der Problematik bereits beschäftigt haben,

    oder Menschen, die gewillt und sich in der Lage fühlen, die Richtlinien dazu zu verstehen und fundiert Auskunft zu geben.

    Zumindest geben sie dem Fragesteller Hinweise auf die (oft nur schwer ermittelbaren) gesetzlichen Regelungen, damit man eben nicht so ganz unvorbereitet ist.

    Ein Rechtsberater des ADAC oder ein beliebiger Polizist oder auch ein Mitarbeiter der Behörde, hat eben auch "nur" eine Meinung, die er sich aufgrund der ihm bekannten Gesetzeslage erarbeitet hat, und mag sich da irren.

    Letztlich ist es ein Richter, der zwar ebenfalls eine individuelle Entscheidung trifft, diese aber anhand seines Verständnisses für die Gesetze begründet und "im Namen des Volkes" ausspricht.

    Das auch dieser Richter ein ganz eigenes Verständnis für den Sachverhalt an den Tag legt, wird aktuell bei einigen höchstrichterlichen Entscheidungen recht deutlich.

    Warum also nicht erst mal hier im Forum fragen? Dazu ist es schließlich da.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Die individuelle Entscheidung ist nicht im "Namen des Volkes". Das ist eine Floskel aus vergangener Zeit.

    Es gibt öfters nicht nachvollziehbare Urteile, welche beim Volk auf Unverständnis stossen.

    Einfachstes Beispiel: Der provozierende Gartenzwerg. Da wird bei Klage im Namen des Volkes das aufstellen untersagt. Mich als Mitglied des Volkes interessiert das überhaupt nicht, wenn da 200 km weiter so ein Streit existiert.


    Alle sagen, "das ist unmöglich". Einer hatte das nicht gewusst, und es dann gemacht.

  • Nicht im Namen des Volkes? Also dann wohl im eigenen Namen ...

    Also auch haftbar für das was entschieden wird ... das wäre ja ein Lichtblick ;)

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Wollte nur sagen, dass so mancher lächerlicher Klageweg wirklich nichts mit dem Volk zu tun hat, das Urteil aber in dessen Namen verkündet wird.

    Die Floskel ist einfach in manchen Fällen nur lächerlich. Das Volk interessiert sich nicht für Streitereien über Gartenzwerge oder Rauchen auf dem Balkon, wenn sich der Nachbar im Nebenhaus drei Stockwerke höher daran stört.


    Alle sagen, "das ist unmöglich". Einer hatte das nicht gewusst, und es dann gemacht.

  • Als Privatmensch darfst du aber nicht einfach in D mit einem Auto rumfahren, das im Ausland zugelassen ist.

    So ein Quatsch.

    Natürlich darf ich mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug in D rumfahren.

    In meinem Haushalt gibt es außer dem T4 nur Oldtimer

    :aetsch:

  • Als Privatmensch darfst du aber nicht einfach in D mit einem Auto rumfahren, das im Ausland zugelassen ist.

    So ein Quatsch.

    Natürlich darf ich mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug in D rumfahren.

    Sag das mal nicht so pauschal. Das könnte Einfuhrabgaben und damit Steuerhinterziehung bedeuten, wenn das Fahrzeug nicht in der EU zugelassen ist. Ist unter anderem davon abhängig, wo der Eigner sich aufhält.

    Gruß XLspecial

    8o Dasss....äääähhhh....läuft....  8o

    :whistling: Wer einmal mit der Mistgabel Samba tanzt, der schnarcht auch ohne Zähne :whistling:

  • So ein Quatsch.

    Natürlich darf ich mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug in D rumfahren.

    Sag das mal nicht so pauschal. Das könnte Einfuhrabgaben und damit Steuerhinterziehung bedeuten, wenn das Fahrzeug nicht in der EU zugelassen ist. Ist unter anderem davon abhängig, wo der Eigner sich aufhält.

    Von der EU war in der von mit zitierten und kritisierten Aussage nicht die Rede.

    In meinem Haushalt gibt es außer dem T4 nur Oldtimer

    :aetsch:

  • Das ergibt sich doch aber konkludent aus der hier diskutierten Fragestellung. Hrrgttnchml ... :rolleyes:

    "Ich habe zwar keine Antwort auf die Ausgangsfrage. Aber ich will auch was sagen. Daher beschäftige ich mich mit Nebenthemen oder lenke ab. Irgendwen wird das schon interessieren. Umd wenn nicht, dann isses mir auch egal." :prof:

    Ich kann SEHR gut verstehen, dass der TE sich hier nicht mehr zu Wort meldet. Ich hätte da auch keinen Bock mehr wenn derart konsequent an meinem Thema vorbeidiskutiert würde. ?(

    ... und tschüss.

    Hier könnte meine Werbung stehen.

  • Sag das mal nicht so pauschal. Das könnte Einfuhrabgaben und damit Steuerhinterziehung bedeuten, wenn das Fahrzeug nicht in der EU zugelassen ist. Ist unter anderem davon abhängig, wo der Eigner sich aufhält.

    Von der EU war in der von mit zitierten und kritisierten Aussage nicht die Rede.

    Ja, und? Macht deine Pauschalaussage ja nur falscher, nicht besser.

    Innerhalb der EU gibt es zwar genauso Fristen, wie lange ein Fahrzeug ohne Ummeldung dauerhaft genutzt werden darf, jedoch spielt hier der Fahrer und dessen Herkunft bzw. Meldeadresse eine untergeordnete Rolle, weil in dem Fall keine möglichen Einfuhrabgaben im Spiel sind.

    Wenn jemand aus einem Nicht EU Land sein Auto hierher mitbringt und dich damit fahren lässt, muss das zwingend zwei Punkte erfüllen:

    1. Er muss sich im selben Land aufhalten. Tut er das nicht, wären Einfuhrabgaben fällig.

    2. Er muss dir den Auftrag gegeben haben, etwas für ihn damit zu erledigen.

    Du kannst das nicht nutzen, um zur Arbeit zu fahren, während er bei dir zu Hause sitzt und chillt.

    Du darfst aber für ihn Bier holen fahren, weil er schon nicht mehr fahrtüchtig ist. Er sollte dir den Auftrag aber zum Beweis schriftlich geben.

    Aber ja, klärt den Fall UKR Auto mit EU Anhänger auch nicht.

    Wobei ich mich frage, wenn der Mann aus der UKR das Auto hier legal bewegen darf, sprich an der Grenze oder wo auch immer die entsprechenden Formalitäten erledigt hat, warum sollte er sich dann nicht einen Anhänger hier leihen dürfen um sein Zeugs von A nach B zu bringen.

    Gruß XLspecial

    8o Dasss....äääähhhh....läuft....  8o

    :whistling: Wer einmal mit der Mistgabel Samba tanzt, der schnarcht auch ohne Zähne :whistling:

  • Von der EU war in der von mit zitierten und kritisierten Aussage nicht die Rede.

    Ja, und? Macht deine Pauschalaussage ja nur falscher, nicht besser.

    Innerhalb der EU gibt es zwar genauso Fristen, wie lange ein Fahrzeug ohne Ummeldung dauerhaft genutzt werden darf, jedoch spielt hier der Fahrer und dessen Herkunft bzw. Meldeadresse eine untergeordnete Rolle, weil in dem Fall keine möglichen Einfuhrabgaben im Spiel sind.

    Wer macht hier unexakte Pauschalaussagen?

    Wenn ich Wohnsitze in zwei EU Ländern habe, darf ich an jedem Fahrzeuge zulassen und überall damit fahren.

    In meinem Haushalt gibt es außer dem T4 nur Oldtimer

    :aetsch: