T4 .. Oldtimer .. H-Zulassung ..

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  • Da steht "kann"

    Ja kann, aber kann ist überall möglich. Ich gebe es auf. Nimm ein H PKW bastle bunte Türen rein und dein H geht den Bach runter und jetzt komm bitte nicht wieder mit HU.

    HU ist die Voraussetzung dass so ein alte Karre überhaupt ein H bekommen kann.

    Für mich jetzt beendet

  • Nach allem was ich hier und anderswo gelesen habe, ist ein Verlauf wie von Eddie59 beschrieben durchaus möglich.

    Über unterschiedliche Vorgehensweisen von Gutachtern/Prüfern kann man sich ärgern oder auch nicht.

    Das Thema und die Fahrzeuge sind so komplex, daß nicht jedes Detail

    bundesweit verbindlich festgelegt werden kann. Da ist ein gewisser Ermessensspielrraum nicht zu vermeiden.

  • Ich weiß nicht, ob der Artikel schon mal verlinkt war, er stammt vom 23.03.2012

    Edit: t4syncrodriver hatte die Richtlinie hier schon verlinkt

    H-Kennzeichen: Der Anforderungskatalog

    Auf der Seite (ganz unten) ist auch die Richtlinie (vom 06.04.2011) im Wortlaut zum Download

    Auszüge:

    Für ein zugelassenes Fahrzeug ist für eine Begutachtung (nach §23) eine HU nach §29 StVZO durchzuführen. (Seite2)

    Ich habe zuvor aus allen Richtungen gehört, dass die HU verpflichtend mit erneuert werden muss.

    Hast Du inzwischen umgemeldet?

    Ich drücke Dir jedenfalls die Daumen, dass es bei Dir auch ohne HU klappt.

  • Ich habe zuvor aus allen Richtungen gehört, dass die HU verpflichtend mit erneuert werden muss.

    Hast Du inzwischen umgemeldet?

    Ich drücke Dir jedenfalls die Daumen, dass es bei Dir auch ohne HU klappt.

    Moins

    Hatte heute den Termin beim Amt.

    Fahrzeug hat jetzt das H hinten auf dem Blech. Genau.. Bei alter Gültigkeit der HU - April 24.

    Im Nachhinein, bzw empfehlen würde ich TÜV bei der H Untersuchung immer gleich mit zu erneuern.

    Gekostet hat es beim Amt 28.20 + 30€ neue Kennzeichen.

    Steuerersparnis bei uns 290/Jahr + keine Bange mehr in Umweltzonen.

  • Erstzulassung 15. August 1993????

    Können die bei euch nicht rechnen?

    Das sind keine 30 Jahre!

    Viele Grüße

    Bullytreter

  • Gibt es eine Kilometerbegrenzung?

    Gruß Multiwolf


    John Lennon: "Unsere Gesellschaft wird von
    Verrückten geführt, für verrückte Ziele. Ich glaube wir werden von Wahnsinnigen
    gelenkt, zu einem wahnsinnigen Ende, und ich glaube ich werde als Wahnsinniger
    eingesperrt, weil ich das sage. Das ist das wahnsinnige daran."

  • Gibt es eine Kilometerbegrenzung?

    Du meinst generell für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen?

    Nicht direkt, allerdings schreiben manche Versicherungen ein max. an Jahreskilometern vor, wenn man das Fahrzeug als Oldtimer versichert.

    … und schreiben ein Erstfahrzeug.

    Davon mal abgesehen muss ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen nicht unbedingt als Oldtimer versichert sein.

    Oder anders ausgedrückt, um eine Oldtimer Versicherung zu erhalten, braucht man kein H-Kennzeichen.

  • Du meinst generell für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen?

    Nicht direkt, allerdings schreiben manche Versicherungen ein max. an Jahreskilometern vor, wenn man das Fahrzeug als Oldtimer versichert.

    … und schreiben ein Erstfahrzeug.

    Davon mal abgesehen muss ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen nicht unbedingt als Oldtimer versichert sein.

    Oder anders ausgedrückt, um eine Oldtimer Versicherung zu erhalten, braucht man kein H-Kennzeichen.

    Das stimmt natürlich. Oftmals sind sie aber relativ günstig bei (abgesehen von den begrenzten Jahreskilometern) guten Konditionen. Zumindest aus meinem Kenntnisstand heraus - ich bin bei weitem kein Versicherungsexperte.

    Aber klar, es gibt nicht per se eine Kilometerbegrenzung. Wollte nur darauf hinweisen, dass es über die Versicherung durchaus der Fall sein kann (kein muss).

  • Es ist so wie RedBox und amicar geschrieben haben.

    Ein H-Kennzeichen wirkt sich nur auf die Steuer und das Befahren von Umweltzonen aus.

    Eine "normale" (bisherige) Versicherung ist auch für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen möglich.

    Eine "Oldtimerversicherung" ist auch für Fahrzeuge ohne H-Kennzeichen möglich.

    Bei einer Oldtimer Versicherung wird

    - oft eine km Bergrenzung (von der Versicherung) vorgegeben, meist zwischen 8 bis 12 tkm/J.

    - fast immer ein Alltagsfahrzeug vorausgesetzt.

    - manchmal nur "PKW" -also keine WoMo oder LKW Zulassung- versichert.

    - selten wird ein Mindestwert des zu versichernden Fahrzeugs vorgegeben.

    - manchmal ein Wertgutachten verlangt.

  • Hat jemand einen Tipp für eine Oldtimer Versicherung die Wohnmobile Versichert?
    Allianz und ADAC zB schließen das aus...

    ~am Öl kanns nicht liegen, ist keins drin~

    ~man kann eine Maschine nicht wie einen Menschen behandeln, eine Maschine braucht Liebe~

    92er AAB, exTransporter, 2004 zum Camper mit Aufstelldach mutiert, 550.tkm

    72er MZ TS 250

    75er KR 51/1

    77er S50

  • Itzehoer Versicherung

    OCC verlangt Alltagsfahrzeug, 10.000km max/J https://www.occ.eu/home
    Helvetia verlangt Alltagsfahrzeug, https://www.helvetia.com/ch/web/de/priv…rsicherung.html
    ADAC verlangt Alltagsfahrzeug, 9.000km max/J WoMo 40Jhttps://www.adac.de/produkte/versi…und-leistungen/
    Württembergische 30J, verlangt Alltagsfahrzeug, 10.000km max/J https://www.wuerttembergische.de/de/produkte_pr…rsicherung.html
  • Ich habe nun über den AVD eine Versicherung gefunden ,Vollkasko 500sb 10.000km, Zweitwagen = ~250€/jahr

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    92er AAB, exTransporter, 2004 zum Camper mit Aufstelldach mutiert, 550.tkm

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  • Erfahrungsbericht bei geplantem Wechsel auf H-Kennzeichen mit Versicherer-Wechsel:

    Mein aktueller Versicherer bietet für den Bus keine Vollkaskoversicherung an. Meine aktuelle Teilkasko bezahlt bei einem Schaden den Marktwert. Nun habe ich einen Versicherer gefunden, der in Kombination mit H-Kennzeichen den tatsächlichen Wert bezahlt und eine Vollkaskoversicherung anbietet.

    Für das H-Kennzeichen ist eine Ummeldung erforderlich, die eine eVB-Nummer benötigt. Diese habe ich vom neuen Versicherer mit dem Hinweis erhalten, ich solle beim alten Versicherer das Kündigungsrecht klären. (Was für ein guter Service!)

    Und nun die Ernüchterung: mein bisheriger Versicherer lässt mich nicht aus der Versicherung heraus. Die Begründung ist, dass in dem Vertrag bereits eine Teilkasko vereinbart und "daher eine vorzeitige Vertragsfreigabe nicht möglich" sei. Sehr, sehr ärgerlich.

    Vermutlich wird die Lösung sein, dass ich das Auto nun an meine Frau "verkaufe" und Sie das Auto auf sich neu inkl. H-Kennzeichen zulässt...

    Schade, dass es die HUK einem so schwer macht.

  • oder du wartest noach bis in den November und kündigst dann regulär zum 01.01.24.

    T4 LR - aus Freude am mitnehmen

    T4 Caravelle AHY + Box LR mit 2 Schiebetüren -> hier die Geschichte meines T4 "Red Beast"

    T4 Caravelle ACV LR mit 2 Schiebetüren -> 2. Bus The Great Blue Greek

    T4 MV 1 AHY _> Schlachtbus

    Meine bisherigen Busse:

    T2 Bj. 72 mit Umbau auf 1,7 Liter Doppelversager mit 68 PS = Saufmobil
    T4 Allstar Bj. 95 mit ABL = Supersparsam
    T4 Topstar TDI ACV Bj. 98 = Superschön
    T4 Caravelle kurz ACV mit 2 Schiebetüren = Extrem Praktisch

    T4 MV II AXG als ex. 2. Bus "Silversurfer"

  • aktuelle Teilkasko bezahlt ,,, den Marktwert.

    Nun ...gefunden, der ....den tatsächlichen Wert bezahlt

    das ist doch das gleiche, oder?

    der unterschied ist also nur, dass das auch mit Vollkasko geht?

    Gruß Tilo

    Surfwomo für 3 jetzt mit beschreibung, ABL mit 130.000 km,LLK eingetragen, Modelljahr 94, EZ Mitte 97, langer 5. (-,70) extralanger 6. (-,59)__OHNE folgende Selbstverständlichkeiten: Airbag, Servolenkung, ABS, WFS (Klima, elektr. Fensterheber usw usf)