H-Kennzeichen / H-Zulassung DEKRA Oldtimer
Voraussetzungen für ein H-Kennzeichen
Ein Fahrzeug muss:
- älter sein als 30 Jahre (vor mehr als 30 Jahren erstmalig für den Straßenverkehr zugelassen) in gutem Zustand sein
- weitestgehend dem Originalzustand entsprechen oder mit Originalteilen restauriert
- zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
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Oldtimer-Ratgeber PDF (605,5 kB)
https://www.dekra.de/media/dekra-ratgeber-oldtimer.pdf
Broschüre - Bewertungsdienstleistungen Oldtimer PDF (6,4 MB)
https://www.dekra.de/media/dekra-bewertungskriterien-oldtimer2021-de-ansicht-klein.pdf
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in den letzten Jahren wurden die Kriterien für die Bewertung und Zulassung als zeitgenössischer Oldtimer auf H-Kennzeichen stark verschärft.
"Zu viele Fahrzeuge werden immer älter und drängen auf den Markt."
Man will damit u.a. auch weiterhin den Kernschrott von den Straßen bekommen.
Wiederkehrende Schwierigkeiten treten wohl auf, wenn Veränderungen vorgenommen wurden, die plump ausgedrückt "vom-Band -Zustand" abweichen.
Zeitgenössische Änderungen und Tunings werden akzeptiert.
In manchen Fällen wird ein stichhaltiger Nachweis gefordert.
Finden Veränderungen / Tunings bei Modellen erst zu einem späteren Zeitpunkt statt, können diese auch erst zeitversetzt anerkannt werden. (so Aussage eines Dekra Gutachters)
Für den T4 erste MJe kann das derzeit bedeuten, dass manche Abänderungen vor allem optisch zum Gesamtbild passen müssen.
Zweifarben Karosserie Lackierung wie zB beim T6 sind nicht üblich. Wird (noch) nicht anerkannt.
Unterbodengruppe Fahrwerksteile restauriert und abweichend lackiert, je nach Konstellation akzeptabel. Muss ins Gesamtbild passen.
Erheblich schwierig wird es auch bei Themen wie:
nicht übliche zetgenössische Felgen
Motor/-teile bunt lackiert
Motorraum gecleant (bekannt bei Golf1/2)
Im Falle des Innenausbau abweichend von den bekannten Werkskonfigurationen.
2000 MV Innenverkleidung im 96er kein Problem, bleibt innerhalb der Fahrzeuggruppe
Leopardenbezug und Ledersofa mit schwarzlicht, KO Kriterium
Syncro Nachrüstungen mit den T4 bekannten Bauteilen ja.
Bei Differenziale mit Haldex wird es Probleme geben.
Zwar könnte man mit der 10-Jahre-Regelung versuchen zu argumentieren, strenge Gutachter könnten aber auf "Fahrzeug untypisches Bauteil" (artfremd) verweisen.
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Reicht es nicht für das Gutachten "zeitgenössisch" , kann man zumindest ein Wertgutachten in Betracht ziehen ...