T4 .. Oldtimer .. H-Zulassung ..

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  • H-Kennzeichen / H-Zulassung DEKRA Oldtimer

    Voraussetzungen für ein H-Kennzeichen

    Ein Fahrzeug muss:

    - älter sein als 30 Jahre (vor mehr als 30 Jahren erstmalig für den Straßenverkehr zugelassen) in gutem Zustand sein

    - weitestgehend dem Originalzustand entsprechen oder mit Originalteilen restauriert

    - zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen

    Downloads

    Oldtimer-Ratgeber PDF (605,5 kB)

    https://www.dekra.de/media/dekra-ratgeber-oldtimer.pdf

    Broschüre - Bewertungsdienstleistungen Oldtimer PDF (6,4 MB)

    https://www.dekra.de/media/dekra-bewertungskriterien-oldtimer2021-de-ansicht-klein.pdf


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    in den letzten Jahren wurden die Kriterien für die Bewertung und Zulassung als zeitgenössischer Oldtimer auf H-Kennzeichen stark verschärft.

    "Zu viele Fahrzeuge werden immer älter und drängen auf den Markt."

    Man will damit u.a. auch weiterhin den Kernschrott von den Straßen bekommen.

    Wiederkehrende Schwierigkeiten treten wohl auf, wenn Veränderungen vorgenommen wurden, die plump ausgedrückt "vom-Band -Zustand" abweichen.

    Zeitgenössische Änderungen und Tunings werden akzeptiert.

    In manchen Fällen wird ein stichhaltiger Nachweis gefordert.

    Finden Veränderungen / Tunings bei Modellen erst zu einem späteren Zeitpunkt statt, können diese auch erst zeitversetzt anerkannt werden. (so Aussage eines Dekra Gutachters)


    Für den T4 erste MJe kann das derzeit bedeuten, dass manche Abänderungen vor allem optisch zum Gesamtbild passen müssen.

    Zweifarben Karosserie Lackierung wie zB beim T6 sind nicht üblich. Wird (noch) nicht anerkannt.

    Unterbodengruppe Fahrwerksteile restauriert und abweichend lackiert, je nach Konstellation akzeptabel. Muss ins Gesamtbild passen.

    Erheblich schwierig wird es auch bei Themen wie:

    nicht übliche zetgenössische Felgen

    Motor/-teile bunt lackiert

    Motorraum gecleant (bekannt bei Golf1/2)


    Im Falle des Innenausbau abweichend von den bekannten Werkskonfigurationen.

    2000 MV Innenverkleidung im 96er kein Problem, bleibt innerhalb der Fahrzeuggruppe

    Leopardenbezug und Ledersofa mit schwarzlicht, KO Kriterium


    Syncro Nachrüstungen mit den T4 bekannten Bauteilen ja.

    Bei Differenziale mit Haldex wird es Probleme geben.

    Zwar könnte man mit der 10-Jahre-Regelung versuchen zu argumentieren, strenge Gutachter könnten aber auf "Fahrzeug untypisches Bauteil" (artfremd) verweisen.

    ...

    Reicht es nicht für das Gutachten "zeitgenössisch" , kann man zumindest ein Wertgutachten in Betracht ziehen ...

  • es scheint immer wieder vorzukommen, dass ein FZ nicht als Oldtimer anerkannt wird bzw die Einstufung wieder verliert.

    Dies in letzter Zeit vor allem schon dann, wenn nur die Lackierung nicht mehr so schick glänzt, wie direkt nach verlassen der Werkshallen zum Produktionszeitraum.

    Hier mal was zum Streitpunkt Oldtimer Einstufung/Begutachtung ....


    Zitat:

    Im Rahmen von Begutachtungen gem. § 23 StVZO können Un-

    terschiede bei der Beurteilung der Fahrzeuge auftreten. ...

    Der Anforderungskatalog dient der Entscheidungsfindung im

    Rahmen einer Begutachtung von Fahrzeugen aller Klassen

    gemäß § 23 StVZO. Er hat das Ziel, einheitliche Anforderungen

    und Beurteilungskriterien zu definieren, damit es zu vergleichba-

    ren Beurteilungsergebnissen kommt.

    Der Anforderungskatalog stellt selbst nur einen allgemeinen

    Rahmen dar. Über Detailabstimmungen verständigen sich die

    zuständigen Stellen mit einer Arbeitsanweisung für Oldtimer im

    Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeu-

    güberwachung (AKE).

    https://www.tuvsud.com/de-de/-/media/de/auto-service/pdf/broschueren-und-flyer/oldtimer/oldtimer-anforderungskatalog-23-stvzo-2022.pdf


    Manche Entscheidungen von Prüfern/Begutachter vor allem bei einer üblichen HU mit Drang zur Aberkennung kann uU leichter beklagt werden.

    Einfach hinnehmen sollte man es auf keinen Fall (sofern der Wagen kein Kernschrott ist)

  • Passend zum Thema:

    In der aktuellen Ausgabe von promobil befindet sich eine Stellungnahme vom TÜV SÜD zum Thema H-Kennzeichen (bei Wohnmobilen).

    "... Ein Wohnmobil mit H-Kennzeichen muss somit original sein. Eventuelle Änderungen sind möglich, müssen aber zeitgenössisch sein. Dies bedeutet, dass diese Änderungen in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung üblich waren und vermehrt durchgeführt wurden. ...."

    Dieses "vermehrt durchgeführt" war mir neu und macht die Sache nochmals unübersichtlicher.

  • … Das ist eine Stellungnahme vom Tüv Süd und kein Gesetzestext.

    Also das selbe Problem wieder. Die Kollegen, denken sich einfach irgendwas aus und sind der Meinung, sie müssen es so durchsetzen, was aber nicht unbedingt richtig sein muss.

    Was wäre vermehrt mehr als einmal mehr als dreimal oder mehr als fünfzig mal?

    Ist ein Golf eins Cabrio mit VR6 Umbau nun, H fähig oder nicht. Der Gutachter, wo ich hinfahre, ist der Meinung ja, die Bündelungsbehörde in Hessen, nein und das ganze ohne Begründung.

    Nun beschreitet der Kollege mal den Klageweg und schauen, was passiert.

  • Die von dir genannten Bindungsbehörde, zukünftig Marburger Bündelungsbehörde genannt ist eh ne Katastrophe. Da muss man ja jeden Taubenschiss auf dem Auto einzeln eintragen lassen.

    Soweit ich das von einem aus Hessen gehört habe, jedes mal eine Einzelabnahme. Also Schwellerrohre, Frontbügel, andere Felgen etcpp... jedesmal Extraabnahme.


    Alle sagen, "das ist unmöglich". Einer hatte das nicht gewusst, und es dann gemacht.

  • Die von dir genannten Bindungsbehörde, zukünftig Marburger Bündelungsbehörde genannt ist eh ne Katastrophe. Da muss man ja jeden Taubenschiss auf dem Auto einzeln eintragen lassen.

    Soweit ich das von einem aus Hessen gehört habe, jedes mal eine Einzelabnahme. Also Schwellerrohre, Frontbügel, andere Felgen etcpp... jedesmal Extraabnahme.

    Das ist dort Scheißdreck mit dieser Behörde :kotz: ...da sitzen Leute, die kontrollieren, ob ein Prüfer überhaupt diese Eintragungen machen darf oder nicht. Ohne technisches Fachwissen.

    Da ich früher sehr viel Geld gelassen hatte mit dem Passat VR6 , weiß ich, dass selbst die Prüfer sagen, das wurde nur Erschaffen, um irgendwelchen Sesselfurzern eine Berechtigung und Beschäffigung zu geben. Und noch mal extra Kohle zu kassieren

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  • Man ist ja frei in der Wahl des Prüfers.

    Man kann auch in den Norden oder Süden fahren um das Gutachten erstellen zu lassen.

    Und es dann in der Zulassungsbehörde eintragen lassen.

    Phantasie ist wichtiger als Wissen,

    denn Wissen ist begrenzt!

    (Albert Einstein)

  • Man ist ja frei in der Wahl des Prüfers.

    Man kann auch in den Norden oder Süden fahren um das Gutachten erstellen zu lassen.

    Und es dann in der Zulassungsbehörde eintragen lassen.

    ...ja, aber wenn dein Auto in Hessen zugelassen, muss das Gutachten trotzdem durch die Bündelungsbehörde.

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  • Und die zweifeln die Gutachten an?

    Wir haben sowas in Niedersachsen nicht, deshalb frage ich.

    Phantasie ist wichtiger als Wissen,

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    (Albert Einstein)

  • Sehr interessant, vielen dank für die PDF. :applaus:

    „Es ist besser, weniger Donner im Mund und mehr Blitze in der Hand zu haben.“ indianische Weisheit

  • Und die zweifeln die Gutachten an?

    Wir haben sowas in Niedersachsen nicht, deshalb frage ich.

    Ich habe das mal meinen Profer in Aurich gefragt, was da passiert.

    Ist ihm auch schon so vorgekommen, dass hessische Prüfer bei ihm anrufen und alles hinterfragen.

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  • Kann die Schilderung von greenlimosine aus eigener Erfahrung bestätigen. Habe bei meinem jetzigen Bus Änderungen am Fahrwerk vornehmen lassen. In Baden-Württemberg. Alles mit dortiger TÜV-Abnahme und allen Papieren.

    Da ich aber in Mittelhessen wohne und das Fahrzeug hier gemeldet ist, musste ich auch den ganzen Kram nach Marburg schicken. Mir war das damals auch alles neu. Und ich frage mich auch, wo da der Nutzen liegt?

  • Dies bedeutet, dass diese Änderungen in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung üblich waren und vermehrt durchgeführt wurden. ...."

    Kann es sein, dass promobil dazugedichtet hat?
    Ein derartiger Wortlaut in den TÜV-Richtlinien wäre mir aufgefallen, was aber nicht der Fall ist.

    Beispiel: ehem. Wettbewerbsfahrzeuge, die eine Oldiezulassung beantragen.
    Die sind unstrittig zeitgenössisch, haben aber oftmals individuelle Umbauten in Einzelanfertigung.

    Zur Marburger Bündelungsbehörde haben wir hier im Forum ja schon umfassend diskutiert.

    Diese Behörde ist unnötig wie ein Kropf, denn die Prüfer handeln und bewerten ja bereits in staatlichem Auftrag.

    Zu diesem Zweck haben sie vorab ihre Qualifikation bewiesen und wurden erst daraufhin amtlich "bestallt".

    Da hat es keine zweite Prüfinstanz zu geben, die deren Gutachten nochmals begutachten.

    Na ja ... Hessen halt ... da fällt mir auch auf der bundes- und landespolitischen Ebene gerade was ein ... :rolleyes:

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Kann die Schilderung von greenlimosine aus eigener Erfahrung bestätigen. Habe bei meinem jetzigen Bus Änderungen am Fahrwerk vornehmen lassen. In Baden-Württemberg. Alles mit dortiger TÜV-Abnahme und allen Papieren.

    Da ich aber in Mittelhessen wohne und das Fahrzeug hier gemeldet ist, musste ich auch den ganzen Kram nach Marburg schicken. Mir war das damals auch alles neu. Und ich frage mich auch, wo da der Nutzen liegt?

    Kann ich so bestätigen. Hatte meine Reifen in Verbindung mit den 16Zoll BBS + Tachogutachten in Thüringen bei der Dekra abnehmen lassen, weil der TÜV es in Hessen nicht machen wollte :thumbdown:und der Prüfer in Thüringen sagte, er versteht das nicht, es passt doch alles. Wollte es dann in den Papieren nachtragen lassen, da bekam ich erstmal zu hören, dass ich ohne Zulassung rum fahren würde :iek: Musste dann alle Dokumente nach Fulda zur Bündelungsbehörde schicken, die mir vorher die Abnahme sogar telefonisch verweigert haben, und die haben dann das Gutachten eines Kollegen nochmal geprüft, ich durfte dann nochmal 60€ dafür bezahlen, und dann wurde mir die Abnahme zähneknirschend eingetragen. Sowas ist echt zum :kotz:

  • , ich durfte dann nochmal 60€ dafür bezahlen,

    ob das alles so richtig ist? :/
    Bin ernsthaft neugierig, wann das mal jemand durch die Instanzen treibt.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Moin

    Beim LT steht heute der erste Anlauf zum H an.

    Ich hoffe, dass nicht auf die eingetragenen 5 Sitzplätze eingegangen wird, von denen zZt. nur noch 4 nutzbar sind.

    Da man eh neu anmelden muss, sollte bei neuen Wunschkennz ja kaum Aufpreis entstehen oder?

    Was der Prüfer mir im Vorfeld am Tel schon mitgeteilt hat ist, dass die Auflagen verschärft worden sind, was auch immer das bedeutet, und jetzt auch Fotos vom Zustand des Fahrzeuges gemacht werden um den Zustand festzuhalten.

    Bin gespannt. Letztes Jahr hat der Prüfer bei der HU direkt gesagt dass ich mir dieses Jahr das H Kennzeichen abholen kann.

    Es handelt sich aber um ein Fahrzeug der Feuerwehr, jetzt ohne Feuerwehrtypischen An- und Ausbauten, dafür aber mit Wohnmobilzulassung und neuem Ausbau.

    Da würden bestimmt viele Prüfer gleich abwinken.

    Einmal editiert, zuletzt von yonnik (21. März 2023 um 07:17)

  • Das wäre auch meine Frage. Meiner Seiner ist als multivan mit 7 Sitzen vom Band. Jetzt ein womo mit 5 Sitzplätzen. Da braucht man wohl keinen Versuch zu starten.

    Gruß Multiwolf


    John Lennon: "Unsere Gesellschaft wird von
    Verrückten geführt, für verrückte Ziele. Ich glaube wir werden von Wahnsinnigen
    gelenkt, zu einem wahnsinnigen Ende, und ich glaube ich werde als Wahnsinniger
    eingesperrt, weil ich das sage. Das ist das wahnsinnige daran."

  • Zitat

    Da man eh neu anmelden muss, sollte bei neuen Wunschkennzeichen ja kaum Aufpreis entstehen oder?

    Doch leider.

    Dein Kennzeichen kannst behalten und hat nur ein H hinten dran.

    Grüße

    1x T4 75KW Transporter rund 650tKM von 2001 :) Jetzt mit neuen Motor mir 1. Übermaß (1.2023)

    1X T4 45 KW Kasten Rot mit Servolenkung 180tKM wird wieder aufgebaut von 1990 hoffentlich bald Oltimer:thumbup: