Ich habe Goodyear angeschrieben und innerhalb von einer halben Stunde ein Formular erhalten. Nach dem Hinschicken auch wieder direkt die (leider negative) Antwort erhalten.
So würd ich‘s auch bei General machen…
Ich habe Goodyear angeschrieben und innerhalb von einer halben Stunde ein Formular erhalten. Nach dem Hinschicken auch wieder direkt die (leider negative) Antwort erhalten.
So würd ich‘s auch bei General machen…
Aber weiß das hier niemand? Meine gelesen zu haben, dass dieser Reifen auch auf den BBS 15" gefahren wird...
Ich hatte die General Grabber 205/70 R15C auf den originalen Blockdesign-Felgen eingetragen. Die haben meine ich die gleiche Dimension wie die BBS 15" Felge.
Das hat damals am Multivan-Fahrwerk (graue Federn) ohne Änderungen gepasst. Die Felge wurde auch mit im Fahrzeugschein vermerkt. Also müsste man mMn bei Änderung der Felge auch neu eintragen lassen.
Moin, mit den BBS klappt es ohne Problem. Muss aber wieder als 21abnahme eingetragen werden. in deinem Fahrzeugschein stehen die 205 70R15 in Verbindung mit der Stahlfelge.
Aber weiß das hier niemand? Meine gelesen zu haben, dass dieser Reifen auch auf den BBS 15" gefahren wird...
Ich hatte die General Grabber 205/70 R15C auf den originalen Blockdesign-Felgen eingetragen. Die haben meine ich die gleiche Dimension wie die BBS 15" Felge.
Das hat damals am Multivan-Fahrwerk (graue Federn) ohne Änderungen gepasst. Die Felge wurde auch mit im Fahrzeugschein vermerkt. Also müsste man mMn bei Änderung der Felge auch neu eintragen lassen.
Grundsätzlich kann es dazukommen, Bei Ihm ist aber noch ein TA-Technix Luftfahrwerk mit Koni dämpfer verbaut und somit jede Änderung am Fahrzeug (außerhalb von Serie) dieser Baugruppe Per 21 Abnahme einzutragen.
Man kann dann doch sicher erweiternd eintragen lassen "wahlweise auf Felge ... oder .... "?
Ja, wenn beides abgenommen wurde. Ist ja bei den serienmäßigen 195ern auch so eingetragen.
Man kann es erweitern lassen. Es geht mit div. VW Felgen und Zubehörfelgen. Man muss es aber bei fast allen eintragen lassen. Und sobald eine zweite Komponente an der Baugruppe mit geändert wurde dann ist es eine 21 Abnahme
heier das datenblatt von General mit den zugelassenen felgenbreiten:
Grundsätzlich ist es den Reifen egal ob diese auf Stahl- oder Alufelgen montiert werden.
Die Freigaben der Reifenhersteller machen da keinen Unterschied.
Wenn es noch keine technische Begutachtung für diese Kombination gibt, müssen die dann eben begutachtet, sprich eingetragen werden.
Sowohl Bridgestone als auch Cooper Tires gestatten die Montage der 205/70R15 auf Felgengrößen bis 7" Breite.
Wie das bei General ist, kann ich mangels Vorliegen der technischen Spezifikationen nicht sagen, gehe aber davon aus, dass die das ebenfalls so gestatten.
Ich selber habe überhaupt keine Stahlfelgen im Fundus und verwende auf meinem Auto ausschließlich die 7Jx15 ET46.
Als bisher darauf eingetragene Größen stehen sowohl die 195/70R15 (die ja eigentlich nur auf 6Jx15 werksseitig zugelassen sind), die "normalen" 205/65R15, aber auch 225/70R15 und auch 215/75R15 in meinen Fahrzeugpapieren.
Die hier angesprochenen 205/70R15 habe ich mangels Bedarf nicht eingesetzt.
Abrollumfänge ändern sich bei den Reifen nicht.
Schon aufgrund des Stahlgürtels besitzen die Reifen immer den selben Außendurchmesser, egal auf welcher Felgenbreite diese montiert sind.
Zumindest lt. dem von Hewi92 geposteten Datenblatt ist die LT-Version (ich vermute aufgrund von Traglasten hat Grummelgrufti diese Version) nur bis 6,5" vom Hersteller zugelassen. Das entspräche auch meinem "C"-Reifen-Problem auf der 7 zölligen Felge.
Sollte die Version mit der 96er Traglast verbaut sein, wäre zumindest lt. General die Montage auf der 7" Felge i.O..
Kann man dieses Problem trotz Nichtzulassung des Herstellers mit einer Abnahme lösen axelb ?
Spannendes Thema...
Kann man. Aber das will man nicht bezahlen. Dazu müsste man dann ein Gutachten erstellen lassen, was die Unbedenklickeit bescheinigt. Da gehört dann etwas mehr dazu, als eine 21er Abnahme...
Kein Prüfer wird grünes Licht geben, ohne eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers oder einer anderen berechtigten Quelle...
Kann man dieses Problem trotz Nichtzulassung des Herstellers mit einer Abnahme lösen ?
Kann man sicherlich.
Beispielsweise indem man freigegebene Reifen auf die Felgen zieht und diese Kombination dann begutachten und eintragen lässt.
Da die Reifenmarkenbindung nicht mehr existiert und in D auch nicht mehr nach "reinforced", C-Karkasse oder sonstwas unterschieden wird, hätte man damit seine Zulassung auf dem Zettel.
Und wenn man selber keine freigegebene Kombination zur Hand hat, dann fragt man einfach mal im Forum, ob irgendjemand seinen Satz für ein paar Tage zur Verfügung stellt.
Und wenn man selber keine freigegebene Kombination zur Hand hat, dann fragt man einfach mal im Forum, ob irgendjemand seinen Satz für ein paar Tage zur Verfügung stellt.
Und nach den "paar Tagen"?
... und in D auch nicht mehr nach .... C-Karkasse oder sonstwas unterschieden wird,
Ganz so möchte ich das nicht stehen lassen.
Ein "normaler"Reifen hat gegenüber einer "C-Decke" u. U. einen andern Felgenzuordnungsbereich bei der Felgenmaulbreite.
Ich hatte im Forum schon einmal angegeben, das z. B. ein 205er Reifen auf einer 7-Zoll breiten Felge montiert werden darf,
jedoch bei einem 205er C-Reifen bei 6,5 Zoll offiziell Schluß ist.
Das betrifft mehr T4-Fahrer als man vermuten möchte...
Und nach den "paar Tagen"?
Ähm ... dann sind die eingetragen ...
Ganz so möchte ich das nicht stehen lassen.
Das brauchst Du auch nicht stehen zu lassen.
Tatsache ist, dass aufgrund der nicht mehr vorhandenen Marken- oder Typenbindung erfolgreich ein Gutachten für die 205/70R15 auf den gewünschten 7" Alufelgen erwirkt werden kann.
Unbenommen bleibt dabei, dass man einen Prüfer finden muß, der sich überhaupt mit diesen Einzelbegutachtungen beschäftigt.
Ganz so möchte ich das nicht stehen lassen.
Das brauchst Du auch nicht stehen zu lassen.
Tatsache ist, dass aufgrund der nicht mehr vorhandenen Marken- oder Typenbindung erfolgreich ein Gutachten für die 205/70R15 auf den gewünschten 7" Alufelgen erwirkt werden kann.Unbenommen bleibt dabei, dass man einen Prüfer finden muß, der sich überhaupt mit diesen Einzelbegutachtungen beschäftigt.
Darum ging es in meinem Beitrag auch nicht.
Es betrifft die Leute, die mit 205ern auf 7-Zoll Felgen unterwegs sind und dann auf C-Decken wechseln.
Die benötigen dann eine Herstellerfreigabe.
Nur als Anmerkung, das verschiedene Reifentypen eben nicht egal sind, wie von dir angegeben.
Nur als Anmerkung, das verschiedene Reifentypen eben nicht egal sind, wie von dir angegeben.
Sie sind aber egal, zumindest dem Gesetzgeber ...
und ich denke, dass ich das klar zum Ausdruck gebracht habe.
abgesehen davon ... wer beim T4 auf C-Decken wechselt, hat m.E. selber Schuld.
Nur als Anmerkung, das verschiedene Reifentypen eben nicht egal sind, wie von dir angegeben.
Sie sind aber egal, zumindest dem Gesetzgeber ...
und ich denke, dass ich das klar zum Ausdruck gebracht habe.
abgesehen davon ... wer beim T4 auf C-Decken wechselt, hat m.E. selber Schuld.
Ich habe bewußt auf C-Decken gewechselt, und das ist sehr gut so. Für mich eindeutig besser.
Ansonsten bin ich hier genau anderer Meinung.
OK ... dann kann der Themenstarter ja selber entscheiden wie er vorgeht.
Nun hat er ja mehrere Varianten zur Auswahl.
Richtig.
Danke dafür.
Ich werde erst mal ne 5. Felge suchen... (Und dann wahrscheinlich auf 215er umrüsten. Aber das sehe ich dann. eilt nicht bei mir...)