7DA 1Z2 Hintere Sitzbank erlaubt?

Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
  • ... wir reden über das selbe Fahrzeug, von dem Du Bilder von der fahrerseitigen C-Säule eingestellt hast ?1?


    Ich sehe da einfach nur ein Loch und def. keinen Befestigungspunkt für den Umlenkpunkt des Gurtes!

    Die ersten zwei Bilder. Ich kenne mich da nicht gut aus, daher hatte ich ja hier geschrieben. Oben sind zwei Löcher und in einem ist ein Gewinde (Bild 2). Im Bild 1 sieht man auch ein Loch mit einem Gewinde und unten ist ein größerer ausgeschnittener Bereich.

  • An der Schiebetür hat es Gewinde für die 2. Reihe. Aber auch da muss afaik die Säule an das Blech gepunktet sein. Sieht man nicht weil da das Sperrholz davor ist...

    Fahrerseite kannst du eh vergessen, da sehe ich nicht mal Gewinde, ebenso für die dritte Reihe.

    Ich würde den Bereich gerne mal bei einem Halbkasten mit zweiter Sitzreihe ab Werk sehen...

    Gruß Florian

    Edit sagt noch: erstes Bild ganz unten in der Säule braucht es ein Gewinde, dann eines an dem Gurtrollen-Ausschnitt unter der Verdrehsicherung und eines oben in der Ellipse (das sieht man). Achtung: zöllige Gewinde! Wenn die da sind geht theoretisch schon mal ein Gurt. Wenn die Hinterkante der Säule mit der Außenwand punktverschweißt ist.

    Bei Halbkästen soll es das geben (immer ist fraglich), bei Kästen eher nicht (wozu auch, teurer und nicht vorgesehen).

    Also raus mit dem Sperrholz und nachschauen, bitte ein Bild hier einstellen.

  • Also folgendes hat der TÜV Mensch gesagt:

    Ich können einen SItz einbauen, wenn der einen eigenen Dreipunktgurt hat. Natürlich dann an die richtige Stelle montieren.

    Fragen:

    Gibt es so welche SItze?

    Ist das sicher?

  • Gibt ganz viele Modelle, der Vito hat das zum Beispiel so mit Gestell am Boden befestigt inkl Gurt im Lehnengestell.

    Für sowas müsstest du aber dementsprechend dein Bodenblech bearbeiten und verstärken

  • Wie schon Gesagt: Sitze einbauen ja, aber nur an originalen Sitzverankerungspunkten! Daran Führt kein Weg vorbei! Das heißt Sitze aus anderen Fahrzeugen fallen normalerweise Raus, das sie andere Befestigungspunkte haben und an evtl. vorhandene originale Sitzverankerungspunkte nicht passen. An Sitzgestellen rum zu schweißen irgendwelche Löcher zu Bohren oder Haltebleche zu basteln ist unzulässig und würde ich zumindest nie abnehmen!

    Weiter oben wurde es auch schon mal angedeutet, "Ein geschlossener Transporter ist wohl auch nicht die Beste Reisevariante für ein kleines Kind"!

  • Wie schon Gesagt: Sitze einbauen ja, aber nur an originalen Sitzverankerungspunkten! Daran Führt kein Weg vorbei!

    wenn diese Punkte aber wie im T4 nicht für sitze mit integriertem Gurt geprüft sind, bringt einen das auch nicht weiter.

    Bis auf die B2B sitze aus dem Multivan haben alle sitze mit Dreipunktgurten diese an der Karosserie befestigt.

  • Wird eigentlich von Seiten des TE ein Dreipunktegurt (für Kindersitze) benötig? Gibt es auch Kindersitze, wo ein Beckengurt ausreicht? Dann wären doch auch die alten Back2Back Sitze mit Gurtbefestigung an der vorderen Sitzkonsole möglich... :/

  • Was ja auch mal interessant wäre...Wenn denn eine mögliche, legale Sitzvariation gefunden wäre, würde diese sich auch problemlos in den vorhandenen Womo-Ausbau einfügen?

    Nicht das der auch noch so geändert werden müsste, dass er möglicherweise nicht mehr den Mindestanforderungen entspricht...

    Gruß XLspecial

    8o Dasss....äääähhhh....läuft....  8o

    :whistling: Wer einmal mit der Mistgabel Samba tanzt, der schnarcht auch ohne Zähne :whistling:

  • Wird eigentlich von Seiten des TE ein Dreipunktegurt (für Kindersitze) benötig? Gibt es auch Kindersitze, wo ein Beckengurt ausreicht? Dann wären doch auch die alten Back2Back Sitze mit Gurtbefestigung an der vorderen Sitzkonsole möglich... :/

    Ist egal, du brauchst den Dreipunktgurt wenn du heute umbaust.

    Und das ist ein Umbau wenn es das original nicht so gab :)

    Kann ja niemand garantieren, dass da nur Kindersitze drauf sitzen werden.

    Mal abgesehen davon ist es vielleicht für das mitfahrende Kind auch etwas merkwürdig ?

    Kenne das Fahrzeug jetzt nur von einer Textbeschreibung..... Aber stelle mir das nicht so toll vor.

    Einmal editiert, zuletzt von reimo (16. Februar 2023 um 11:12)

  • reimo Du hast das glaube ich falsch verstanden. Man baut ja mit original Teilen um, wie es das auch original im MV1 gab. Und da es bei der Variante keine Befestigung an der C-Säule gibt, müsste es nach meinem Verständnis gehen. Wüsste auch nicht, was für das Kind daran merkwürdig sein soll...

    Abgesehen davo gab es auch irgendwo im Forum jemanden, der das ganze auf Dreipunktgurt umgebaut hat, wäre also auch möglich.

    Einmal editiert, zuletzt von Bullimexx (16. Februar 2023 um 11:43)

  • Man baut ja mit original Teilen um, wie es das auch original im MV1 gab. Und da es bei der Variante keine Befestigung an der C-Säule gibt, müsste es nach meinem Verständnis gehen. Wüsste auch nicht, was für das Kind daran merkwürdig sein soll...

    Naja, darüber kann man diskutieren. Der Trapo ohne Fenster ist jedenfalls kein MV1. Auch von ABE Nummer , Fahrgestellnummer etc klar identifizierbar.

    Und wenn ich 2023 auf etwas umbau, das es 1992 gab , aber 1999 (Baujahr des Ziel Autos) gar nicht mehr gab, dann kann man schlecht argumentieren, dass das ja "original" ist.

    Sprich der Prüfer könnte durchaus sagen, Regeln mindestens von 1999 gelten, oder sogar von 2023 (Da der Umbau JETZT stattfindet).

    Grade bei sicherheitsrelevanten Themen, wie z.B. 3-Punkt Gurt was ab 2004 Pflicht ist.

    Und ich finde es schon etwas merkwürdig, ein kleines Kind im Bus hinten in den Laderaum, entgegen der Fahrtrichtung ohne ordentliche Fenster zu sitzen !

    Da wären mir die Rettungsmöglichkeiten im Falle eines Falles doch viel wichtiger.

  • Nur mal zum Thema Zweier Sitzbank mit Dreipunktgurten:

    https://www.freizeitwelt.de/search.php?s=3…558bb71c08c04ab

    Naja, bei den Preisen kannst du auch locker eine ordentliche Verstärkungsplatte fachgerecht am Boden befestigen lassen, Gewinde bohren und schneiden und irgendeinen anderen Sitz montieren.

    1400+ für ne Sitzbank :D

    fratzgge Am Sitzgestell selber raumschneiden, verändern, oder bohren finde ich auch nicht OK.
    Aber was spricht deiner Meinung dagegen, wenn eine ordentliche 4 oder 6mm Stahlplatte am Boden verschweisst ist und darauf ein Fremd-Sitz mit passender Befestigung verschraubt ist ?

    Einmal editiert, zuletzt von reimo (16. Februar 2023 um 20:48)

  • Stahlplatte am Boden verschweißt

    Dan aber von unten und nicht einfach im Innenraum oben drauf pappen!

    Sonst reist der Boden aus!

    Phantasie ist wichtiger als Wissen,

    denn Wissen ist begrenzt!

    (Albert Einstein)

  • Nur mal zum Thema Zweier Sitzbank mit Dreipunktgurten:

    https://www.freizeitwelt.de/search.php?s=3…558bb71c08c04ab

    Naja, bei den Preisen kannst du auch locker eine ordentliche Verstärkungsplatte fachgerecht am Boden befestigen lassen, Gewinde bohren und schneiden und irgendeinen anderen Sitz montieren.

    1400+ für ne Sitzbank :D

    fratzgge Am Sitzgestell selber raumschneiden, verändern, oder bohren finde ich auch nicht OK.
    Aber was spricht deiner Meinung dagegen, wenn eine ordentliche 4 oder 6mm Stahlplatte am Boden verschweisst ist und darauf ein Fremd-Sitz mit passender Befestigung verschraubt ist ?

    … das Dir das in der heutigen Zeit wahrscheinlich kein ASS ohne Zugversuch eintragen wird.

    Das Grundproblem ist damit auch noch nicht behoben.

  • Kann jemand anhand meiner Information sagen, ob ich grundsätzlich eine Sitzbank einbauen darf?

    Wir haben vor ein paar Jahren in einen geschlossenen 1994er T4 Kasten eine Multivansitzbank eingebaut und nur mit 3 Beckengurten ausgestattet. Dazu ein Fenster in die Schiebetür.

    Der Umbau wurde dann problemlos durch den TÜV in Pinneberg von LKW auf Womo mit 5 Sitzplätzen eingetragen (naturlich auch noch Küchenblock und Tisch vorhanden)

  • Kann jemand anhand meiner Information sagen, ob ich grundsätzlich eine Sitzbank einbauen darf?

    Wir haben vor ein paar Jahren in einen geschlossenen 1994er T4 Kasten eine Multivansitzbank eingebaut und nur mit 3 Beckengurten ausgestattet. Dazu ein Fenster in die Schiebetür.

    Der Umbau wurde dann problemlos durch den TÜV in Pinneberg von LKW auf Womo mit 5 Sitzplätzen eingetragen (naturlich auch noch Küchenblock und Tisch vorhanden)

    ... ging nur, mit Womo Umtragung weil Dein Bussi BJ. 1994 ist.

    In diesem Baujahr waren noch keine Dreipunktgurte beim Womo an den äußeren Sitzplätzen gefordert.

    Was hat der Prüfer wohlwollend als 2. Befestigungspunkt die äußeren Zweipunktgurte akzeptiert?

    .

  • Als zweiter Befestigungspunkt wurde die Stelle über den hinteren Radkästen akzeptiert, wo beim MV die Aufrollautomatik befestigt ist.

    Bei T4 mit Womo-Zulassung und über 2,5 T zul. Gesamtgewicht spielt das Baujahr dabei angeblich keine Rolle (durfte/musste ich hier im Forum kürzlich lernen).