Sind diese Stahlfelgen zulässig für T4 California Exclusive?

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  • Habe diese Stahlfelgen gekauft für meinen T4 California Exclusive/EZ: 5-2000/102 PS/TDI, siehe Foto. Auf den Felgen steht:

    7M3601027E

    1 M211007AAW

    Af (Hersteller?)

    Im Fahrzeugschein steht natürlich nur die eine, kleine Größe: 195/70/R15C 104/102R

    Nach heutiger Auskunft von VW sind die nur für den Sharan, haben zu geringe Traglast, können brechen beim schweren T4!

    Außerdem würde ich damit ohne Versicherungsschutz unterwegs sein…SCHOCK!

    Originaltext des Verkäufers war (hab noch nen netten Kontakt zu ihm, möchte ihm da nix unterstellen, ist auch hier im Forum unterwegs):

    „original VW Bus T4 16" -Felgen

    6x16 5/112 ET 53“

    Lt. Angabe des Verkäufers war diese Felge serienmäßig auf dem T4, daher brauche ich nicht zum TÜV und damit auch nicht die Papiere ändern lassen, einfach montieren und fahren…🤔

    Meine Fragen:

    Warum steht auf/in der Felge nirgends die Größe 6j x 16 5/112 ET53 ?

    Darf ich die doch fahren, falls ja, mit welcher Reifengröße?

  • Bedeutet jetzt was genau? Kann ich die nun legal draufmachen oder nicht?

    Sorry für meine Fragerei, aber ich bin da seit heute leicht verwirrt…🙈

  • Schau in Deine Zul.Besch.Teil II zu den Angaben Deiner Achslasten vo./hi. und vergleich mal mit dieser PDF --> klick (Seite 10)

    Welche Traglast die 6x16 7M3 601 027 D/E haben weiß ich nicht

    ... gefunden --> #8

    Ein Leben ohne VW T4 Bus ist möglich... aber sinnlos !

    --> Meine Else

    3 Mal editiert, zuletzt von Else (17. August 2023 um 22:11)

  • Der CE wiegt zw. 2.363-2.453 kg lt. Fahrzeugschein. Montag weiß ich da Genaueres, da gehts auf die geeichte Waage (notwendig, weil Einzelabnahme erfolgt für die Umschlüsselung: PKW geschlossener Kasten 2800kg auf: Wohnmobil 2800kg…mache ich wg. geringerer KFZ-Steuer/Vers.😉)

    Achslasten lt. Schein: 1.510kg/1.490kg

  • laut altem Post passen die:

    slapshot
    29. Oktober 2005 um 12:14
  • Puh, ganz schön verwirrend. Aber dann hätte der (sehr freundliche) Mitarbeiter bei VWja doch recht: NUR SHARAN, WEGEN Traglast NIX FÜR T4! 🥲

  • Das lass ich mir morgen schriftlich von VW bestätigen…werde berichten.

    Danke schon mal vorab für die ganzen Anregungen bis hierhin👍

  • Lt. Angabe des Verkäufers war diese Felge serienmäßig auf dem T4, daher brauche ich nicht zum TÜV und damit auch nicht die Papiere ändern lassen, einfach montieren und fahren…

    Ähm ... das stimmt auf gar keinen Fall.

    Die Räder stehen nicht in der ZB und auch nicht in der CoC des 75kW Californias.

    Es gibt nur wenige "kleine" TDIs, die mit 16" Rädern das Werk verlassen haben.

    Das war eine Werksausstattung der stärkeren 111kW Autos, die auch eine größere Bremsanlage haben.

    Mit 16" Bereifung kenne ich da nur einen einzigen; die anderen Nicht-15"er hatten AZEV LS-Felgen (die wohl "Estemos" hießen und grundsätzlich nur über das Service-Center Spezialausstattungen erhältlich waren) in 17 oder 18".

    Die 16" Räder müssen daher ganz sicher durch die technische Abnahme,

    die dann aber wiederum relativ leicht ist, weil die Radgröße im Ratgeber Räder/Reifen für den T4 aufgeführt ist.

    Die dort aufgeführten Felgen in 6Jx16 sind mit einer max. Achslast von 1.550kg ausgewiesen,

    und dann mit einer Bereifung der Größen 215/60R16 99H bzw. 205/60R16 100/98T (als Winterreifen).

    Was der CE insgesamt wiegt oder wiegen darf ist übrigens erst mal uninteressant, weil es um die Radlasten geht, also das was ein einzelnes Rad aushalten muß.
    Da das achsweise gemessen wird, hier also die Achslast, und da stehen ja 1.510 bzw. 1.490 kg in der ZB.

    Die hier gezeigte Felge ist ganz sicher nicht für einen T4, auch wenn die Abmessungen grundsätzlich stimmen.

    Diese 6Jx16 ET53 Felgen haben die Teilenummer 7D0 601 027 D bzw 7D0 601 027.

    Die 6M3 601 027 E soll für den VW Sharan und den Seat Alhambra gebaut worden sein, was Zweifel an der benötigten Tragfähigkeit aufkommen lässt.

    Jetzt gilt es also tatsächlich mal zu ermitteln, ob die Felgen die erforderliche Tragfähigkeit besitzen oder nicht.
    Um Gewissheit zu haben hilft es nur eine Bescheinigung des Radherstellers bzw. des Fahrzeugherstellers zu beschaffen, egal was irgendwelche Leute in irgendwelchen Werkstätten sagen.

    Nachtrag: ich verweise mal auf den letzten Beitrag in dem oben von @ralfons angeführten Thread ... der sagt viel über die Zulässigkeit aus, finde ich.

    :my2cent: Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    3 Mal editiert, zuletzt von axelb (18. August 2023 um 05:19)

  • Das lass ich mir morgen* schriftlich von VW bestätigen…werde berichten.

    Danke schon mal vorab für die ganzen Anregungen bis hierhin👍

    Klopf Klopf... und was kam am *morgen welches der Fr.18.08. war bei Deiner Nachfrage heraus ?

    Die gleiche VW-Antwort wie von TransporterMain aufgezeigt.... oder etwas Anderes ?

    T4-Gruß, Jens

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    --> Meine Else