Steuerbescheid neuzugelassener T4 AJA / bin ich ein LKW oder PKW

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  • Hallo,

    habe mir vor kurzem einen T4 AJA 2,4 Saugdiesel gekauft (75PS Baujahr 2000).

    Im Fahrzeugschein steht:

    96/69/EG III
    0653
    Personenkraftwagen
    zulässiges Gesamtgewicht 2810

    Wenn ich es richtig verstanden habe, steht die 06 für LKW, es müsste da eigentlich wegen Personenkraftwagen eine 04 davor stehen?
    Ich denke, dass hier bei irgendwelchen Umschreibungen der Vorbesitzer ein Fehler unterlaufen ist.

    Nun kam der Steuerbescheid, ich soll 658 Euro zahlen.
    Irgendwie kommt mir das falsch vor, denn ich habe für den AJA meistens von 385 Euro gelesen.
    Können mir andere AJA Fahrer sagen, was sie für das Fahrzeug zahlen als Vergleich?

    Kann ich die eingetragene 0653 irgendwie als Argument nutzen, dass ich als LKW versteuert werde?


    Bin in dem Thema nicht wirklich bewandert und hoffe auf ein paar Infos der wissenden Forenteilnehmer.

    Danke euch schon mal im voraus,

    Gruß t4marek

    Einmal editiert, zuletzt von t4marek (21. September 2018 um 16:06)

  • Vielleicht noch als Info:
    Fahrzeug ist komplett verglast, hat aber hinten keine Sitze.
    Wird als Motorradtransporter genutzt und mit Matraze reinlegen zum schlafen.
    Eventuell in nächster Zeit ein Camperausbau.

  • "..... Vielleicht noch als Info:
    Fahrzeug ist komplett verglast, hat aber hinten keine Sitze. Wird als Motorradtransporter genutzt und mit Matraze reinlegen zum schlafen. Eventuell in nächster Zeit ein Camperausbau...."


    So wie du das Auto beschreibst (rundum Fenster) ist es definitiv kein LKW und somit hohe Steuer. Wenn es sowieso später ein Camper werden soll, dann würde ich den Ausbau forcieren, und erst mal eine "Stufe 1" Campingausbau für die TÜV-Umschreibung einbauen und dann kannst du später das ganze immer noch "schön" machen.

    Es genügt, in den meisten Fällen, eine Schlafgelegenheit, Tisch, Stauraum, Kocher und fertich... Als Kocher kann man zB einen für Innenräume zugelassenen Origo-Spiritus-Kocher nehmen. Meistens wird keine feste Spüle gefordert.

    Aber da findest du hier im Forum noch jede Menge Infos..
    So habe ich es bei meinen Autos auch immer gemacht.
    lg
    joe

  • 0653 als LKW oder 0429 als PKW hat die Schadstoffbezeichnung 96/69/EG III und ist Euro 1
    Als Wohnmobil fällt er unter die S1 Gruppe
    0429 PKW Steuer jährlich 656 Euro.
    0653 LKW Nutzfahrzeug Steuer beträgt jährlich 160 Euro.
    0429 ( bis 2800 kg) Die Kfz-Steuer für PKW Wohnmobil beträgt jährlich 440 Euro.
    0653 (ab 2801 kg und höher) Die Kfz-Steuer für LKW Wohnmobil beträgt jährlich 440 Euro.

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
    :thumbup: Hola, Si quieres ser bien servido, sírvete a ti mismo


    ..Unus pro omnibus, omnes pro uno 8o En la duda, ten la lengua muda

    3 Mal editiert, zuletzt von Multi-Fanfare (21. September 2018 um 17:40)

  • Gut, dann stimmt da etwas mit meinen Papieren nicht, denn 0653 schließt ja "Personenkraftwagen" aus.
    Da werde ich schauen, ob ich das bei der Steuer irgendwie durchbekomme, da das nur Drittfahrzeug zum reinen transportieren von Dingen ist.

  • Steuer ist das eine, aber die Versicherung sollte man auch nicht vergessen. Würde ich vor jeder Aktion prüfen.


    Meine WoMo Bus Versicherung kostet nur 1/3 der vorherigen LKW Versicherung, ist so also günstiger als die reduzierte LKW Steuer.
    Ich bin mir aber nicht sicher ob der TÜV/Gutachter da bei Dir mitspielt. Ein WoMo muss einen eindeutigen WoMo Charakter haben und zusätzlich Tisch, Bett, Kochgelegenheit, Waschbecken/Spüle. Hat mir der Gutachter so gesagt.

  • Also so wie ich deine angestrebte nutzung verstehe heißt das jetzt: Versicherung als Lkw checken und wenn nicht zu hoch echte LKW-Anmeldung an den start bringen. Da muss dann wohl was korrigiert werden. So wäre meine Empfehlung.

  • Der Zoll oder frühjer das FA hat meist diese T$ nicht als PKW anerkannt, weil sie auch anhand der Typennummer sehen können das dein T4 ein Fensterbus ist.....lege Widerspruch ein und sprich mit dem Zoll, aber ich glaube nicht das sie den als LKW durchwinken.ein Widerspruch muss begründet werden, sonst kommt er gleich in die Tonne

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
    :thumbup: Hola, Si quieres ser bien servido, sírvete a ti mismo


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  • Ich würde für meinen LKW 300€/Jahr zahlen inclusive TK. Was ist daran so teuer?
    Bei mir wegen Saison entsprechend noch weniger. Es gibt aber auch LKW mit Fenster genauso wie Blechkästen als Wohnmobile.

  • Steuer ist das eine, aber die Versicherung sollte man auch nicht vergessen. Würde ich vor jeder Aktion prüfen.

    Versicherung muss gar nicht teuer sein.
    Bei der HUK oder HUK24 gibt es einen Lieferwagentarif. Da zahle ich für meinen ACV ca 320€ im Jar. Das ist sogar deutlich weniger, als ich damals für meinen Volvo V70I bezahlt habe 8)

  • Also Fakt ist ja, dass in meinen Papieren irgendetwas nicht stimmt.
    Ein PKW kann ja keine LKW Steuernummer haben 6053.


    Ich möchte ihn definitiv irgendwann mal als Camper zulassen, aber das kann noch dauern. Und bis dahin möchte ich natürlich möglichst günstig fahren können.

    Ich habe nun beim Zoll Einspruch eingelegt und hoffe, dass ich auf Grund der 0653 ein LKW bin und somit auch besteuert werden möchte.
    Die Versicherung ist bei HUK24 gleich, ob LKW oder PKW.
    Aber die interessiert nur, ob da Personenkraftwagen oder Lastkraftwagen steht. Deshalb würde nach den derzeitigen Papieren eine normale PKW Versicherung bleiben.

    Schon etwas komisch das ganze...

  • "... Ich möchte ihn definitiv irgendwann mal als Camper zulassen, aber das kann noch dauern. Und bis dahin möchte ich natürlich möglichst günstig fahren können.......Ich habe nun beim Zoll Einspruch eingelegt und hoffe, dass ich auf Grund der 0653 ein LKW bin und somit auch besteuert werden möchte....."


    Mal sehen wie es bei dir aus geht. Ich musste bis jetzt immer (aber das hängt vermutlich davon ab wo man wohnt) immer zu einem "Vor Ort" Termin, und wenn da Fenster drin waren oder sonst etwas am Auto nach dortiger Ansicht "nicht LKW" ist, wurde es nicht anerkannt. War mit diversen Geländewagen / Bussen / LKW schon so....
    Aber eventuell findest du ja Gnade. Ich bau mittlerweile auf Womo um, das ist dann legal und je nach Schadstoffschlüssel ist das in Summe mit der günstigen Womo-Versicherung auch mehr als ok.

    lg
    joe

  • Verstehe diese Regelung eh nicht wirklich. Momentan wird der T4 als Motorradtransporter und für Gartenarbeiten von meinem Vater genutzt.
    Also reine Transporttätigkeiten, für die man ohne Probleme auf Metall statt Scheiben und Trennwand verzichten kann...
    Sind auch nur zwei Sitze verbaut und insgesamt 4 andere Fahrzeuge zur Verfügung.
    Da den T4 als Personenkraftwagen abzustempeln.....Aber gut, bringt ja nichts.
    Werde berichten...

  • zulässiges Gesamtgewicht 2810

    hoffe, dass ich auf Grund der 0653 ein LKW bin und somit auch besteuert werden möchte.

    Ein PKW kann ja keine LKW Steuernummer haben 6053.


    Ich denke, im zGG liegt der Hund begraben.
    Der ist sicher mal auf 2810kg aufgelastet worden, um die günstigere LKW/Womo-Steuer zu bekommen. Diese Regelung ist ja schon vor Jahren für PKW weggefallen.
    Ich glaube, PKW und WoMo über 2800kg bekommen die 06 vorne. Fakt ist, er ist als PKW zugelassen und hat Euro1. Das kostet eben.
    Willst du Steuern sparen, musst du ihn als LKW oder WoMo umrüsten und auch so eintragen lassen. Irgendwelches Hoffen, wegen der 06 als LKW besteuert zu werden, kannste vergessen...

    .................................................

  • Irgendwie habe die beim Zoll und früher bei KFZ-Steuer Amt zuviel Zeit und wollen so viel Geld wie möglich erpressen ....lege Widerspruch ein ...und verweise auf die Schlüsselnummer ... und was steht bei dir unter Nr. 5 in der Zulassung ... LLKW ? oder was anderes ?

    Meine Fahrzeuge:

    T4 TDI Multivan Allstar (Verkauft)

    Davor T3 TD Womo mit Hubdach Selbstausgebaut,

    Neu:

    MB Sprinter 316 cdi, Bj 6/16, noch ein Kastenwagen, wird in ein Womo für 2 Leute und zwei Hunde