die AHK für 2.9T gibts leider nicht mehr von SK. Kennt jemand alternativen?
Erhöhung der Anhängelast auf 2.5t (oder mehr) "Beschreibung"
Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
-
-
Mahlzeit, ich hätte auch Interesse an dem Gutachten für die Anhängelasterhöhung
Email: mk@ryanwonder.com
Schonmal vielen Dank vorab
-
Hallo!
Ich war heute beim TÜV, dem das Gutachten nicht vorlag. Habe parallel bei VW angefragt.
Mag mir einer von euch auch das Gutachten per Mail schicken?
Ich bedanke mich auch vorab
-
Das Gutachten heisst 'Teilegutachten 1871-1/02' und ist im Netz zu finden. Den für den T4 relevanten Anhang findet man in skandinavischen Foren als 'tillaeg'.
http://www.tolkkifoorumi.com/files/AHK_Freigabe.pdf
ftp://toksvaerd.dyndns.dk/Uploads/Bil/Vw…egt/tillaeg.pdf
Ich hoffe das hilft dem einen oder anderen weiter. Bitte unbedingt um Feedback was der TÜV dazu gesagt hat.
Ich selbst warte seit vier Wochen auf eine Freigabe direkt von VW:
Aus eigener Erfahrung rate ich dazu so viele Informationen wie möglich bei der ersten Anfrage mitzuschicken,
damit vermeidet man zeitraubende Rückfragen:
- Foto vom Fahrzeugschein
- Foto vom Typschild der Anhängekupplung (wegen des D - Werts)
- Foto vom Typschild des Fahrzeugs
von mir wollte man sogar ein Foto des Kaufvertrags (da das Auto noch nicht auf mich zugelassen war)
viel Erfolg
Markus
-
Zitat
Ich selbst warte seit vier Wochen auf eine Freigabe direkt von VW:
Aus eigener Erfahrung rate ich dazu so viele Informationen wie möglich bei der ersten Anfrage mitzuschicken,
damit vermeidet man zeitraubende Rückfragen:
- Foto vom Fahrzeugschein
- Foto vom Typschild der Anhängekupplung (wegen des D - Werts)
- Foto vom Typschild des Fahrzeugs
von mir wollte man sogar ein Foto des Kaufvertrags (da das Auto noch nicht auf mich zugelassen war)
Genau das ist auch meine Erfahrung. Eine Ergänzung dazu aber vielleicht noch: Höhergelegte Fahrzeuge mögen die bei VW scheinbar nicht. Selbst wenn ein namenhafter Hersteller diese durchgeführt und sein Name auch in den Papieren eingetragen ist.
Nächster Versuch dann direkt beim TÜV mit den Teilegutachten. Wird sich zeigen, ob es über diesen Weg funktioniert.
-
Das Gutachten heisst 'Teilegutachten 1871-1/02' und ist im Netz zu finden. Den für den T4 relevanten Anhang findet man in skandinavischen Foren als 'tillaeg'.
http://www.tolkkifoorumi.com/files/AHK_Freigabe.pdf
Markus
Das ist nun mal eindeutig für den T3. Hmmm
-
Es gibt für den T4 nur Fahrgestellnummer-Spezifische Freigaben von VW, soweit ich weiß und kein allgemeines Gutachten
-
Das Gutachten heisst 'Teilegutachten 1871-1/02' und ist im Netz zu finden. Den für den T4 relevanten Anhang findet man in skandinavischen Foren als 'tillaeg'.
http://www.tolkkifoorumi.com/files/AHK_Freigabe.pdf
Markus
Das ist nun mal eindeutig für den T3. Hmmm
Der erste Teil
http://www.tolkkifoorumi.com/files/AHK_Freigabe.pdf
enthält Verfahrenshinweise und am Ende die Freigabe für die einzelnen T3 - Motorisierungen.
Da das Abnahmeverfahren / Eintragungen für den T4 nach demselben Muster abläuft wurde das 'Teilegutachten 1871-1/02' durch den Anhang 'Anhang zum Teilegutachten 1871-1/02' ergänzt:
ftp://toksvaerd.dyndns.dk/Uplo…l/Vw/T4/vaegt/tillaeg.pdf
und gilt somit imho auch für den T4. Ökonomisch halt von VW - aber warum nicht ?
Einfach mal zum TÜV gehn, ausprobieren ob er's akzeptiert oder in den eigenen Unterlagen findet.
Und dann hier berichten - bitte.
-
Es gibt für den T4 nur Fahrgestellnummer-Spezifische Freigaben von VW, soweit ich weiß und kein allgemeines Gutachten
... stimmt nicht so.
Es gibt das Gutachten auch für den T4.
Es ist aber auch möglich ein FZ bezogenes Gutachten auf Nachfrage von VW zu bekommen.
-
Fährt hier irgendjemand den VR6 AES mit 5T zulässiges Zuggesamtgewicht? Ich brauch keine erhöte Anhängelast, habe 2T. Aber im Zug sind mir 4500kg zu wenig...
Geht laut VW nicht. Nur die Diesel können 5to
Lt. VW geht vieles nicht.
Mein AVT - Benziner hatte die 5000kg bekommen. Link
-
Es gibt für den T4 nur Fahrgestellnummer-Spezifische Freigaben von VW, soweit ich weiß und kein allgemeines Gutachten
... stimmt nicht so.
Es gibt das Gutachten auch für den T4.
Es ist aber auch möglich ein FZ bezogenes Gutachten auf Nachfrage von VW zu bekommen.
Hat jemand das allgemeinne Gutachten für den T4?
VW will mir ja kein spezifisches ausstellen.
Ich gehe lieber vorbereitet zum TÜV anstatt dann blöd da zu stehen und ewig zu diskutieren. Da hat keiner Lust und Zeit zu...
Danke schonmal
-
VW hat mir gerade abgesagt:
mit meiner Motorisierung ginge eine Erhöhung auf 2500kG nicht.
Dabei ist die einzige Motorisierung die laut Gutachten nicht mehr als 2000kG ziehen darf der 50kW. Meiner ist explizit dabei. Klar dass ich SOOOO einen Hals habe: Zwei Monate für eine definitive Antwort brauchen und dann das.
Aber ich bleibe dran: Als nächstes probier' ichs über den TÜV und dann über einen speziellen Auflaster. Kostet halt unnötig.
-
Hast du das VW-Universalgutachten?
-
Hast du das VW-Universalgutachten?
Nur das was in Post #588 verlinkt habe. Als nächstes klappere ich damit die TÜV Prüfstellen ringsum ab.
-
Hi,
ich habe Dir eine Mail geschickt, Bitte antworte an die darin angegebene E-Mail Adresse. Ich schick Dir dann eine Kopie des org. Gutachten zu.
Da steht auf S. 26 in der Tabelle (2. Hälfte von oben her) die VW-Freigabe des 44kw Motors bis 2.500kg drin
Gruß, Uwe
-
Hi,
ich habe Dir eine Mail geschickt, Bitte antworte an die darin angegebene E-Mail Adresse. Ich schick Dir dann eine Kopie des org. Gutachten zu.
Da steht auf S. 26 in der Tabelle (2. Hälfte von oben her) die VW-Freigabe des 44kw Motors bis 2.500kg drin
Gruß, Uwe
Das wär' super - danke.
-
VW hat mir gerade abgesagt:
mit meiner Motorisierung ginge eine Erhöhung auf 2500kG nicht.
Dabei ist die einzige Motorisierung die laut Gutachten nicht mehr als 2000kG ziehen darf der 50kW. Meiner ist explizit dabei. Klar dass ich SOOOO einen Hals habe: Zwei Monate für eine definitive Antwort brauchen und dann das.
Aber ich bleibe dran: Als nächstes probier' ichs über den TÜV und dann über einen speziellen Auflaster. Kostet halt unnötig.
... woher stammt Dein Wissen das der 50kw also TD 2500kg nicht kann?
Ich kann einem 50kw unter bestimmten Voraussetzung zu 2500kg Anhängelast verhelfen.Der Mitarbeiter von VW hat warscheinlich auf der Falschen Seite nachgeschaut.
Laut VW Leitfaden Anhängerbetrieb Ausgabe Mai 2000 Seite 28 sind auch beim 44kw 2500kg Anhängelast möglich.
Die Anhängelast wird beim 44kw eher durch das Leergewicht begrenzt, da die Anhängelast maximal so groß sein darf wie das Leergewicht des Zugfahrzeuges und das kann beim 44kw schon mal deutlich unter 2500kg liegen!MfG der Kay
-
Da steht auf S. 26 in der Tabelle (2. Hälfte von oben her) die VW-Freigabe des 44kw Motors bis 2.500kg drin!
Grad nachgesehen und kann ich bestätigen.
-
Da steht auf S. 26 in der Tabelle (2. Hälfte von oben her) die VW-Freigabe des 44kw Motors bis 2.500kg drin!
Grad nachgesehen und kann ich bestätigen.
Wenn einer der Jungs die das Dokument haben mir das schicken könnte würde ich mich riesig freuen.
p.S.: Reicht das was hier drinsteht um den TÜV zu überzeugen:
-
Grad nachgesehen und kann ich bestätigen.
Wenn einer der Jungs die das Dokument haben mir das schicken könnte würde ich mich riesig freuen.
p.S.: Reicht das was hier drinsteht um den TÜV zu überzeugen:
Du hast Mail
-