CB Funk - wer hat es und evt warum nicht

Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
  • Gibt es da nicht so eine Lösung wie früher bei den Autoradios mit der Lenkradfernbedienung ? Oder ist das auch nicht mehr zulässig ?

    Also z.B. eine Taste vom MFD (Falls Vorhanden) als Mikro Knopf umbauen oder diese Zusatzfernbedienungen die man am Lenkrad anbringen konnte.

    Vermute aber das ist wohl mittlerweile auch verboten :)

  • Schon vor gut 30 Jahren haben wir bei den Taxi-Funkgeräte sogenannte Lenkradtaster angebaut.

    Das waren zusätzliche Hebel, die man in etwa mit Blinkerhebeln vergleichen könnte.

    Das Problem bei den CB-Funkgeräten ist aber eher, dass man dazu regelmäßig einen technischen Eingriff durchführen müsste, schon alleine um die Kontakte für die Sprechtaste (PTT) aus dem Gerät heraus zu führen.

    Einfacher ist es, wenn das Funkgeräte-Mikrofon mittels Stecker in das Funkgerät eingestöpselt ist.

    Dann könnte man sich dort eine Strippe heraus führen und eine externe PTT anschließen.

    Das reicht aber eigentlich noch nicht, denn das Mikrofon befindet sich dann ja immer noch recht weit vom Sprechorgan entfernt und es werden zwar alle Fahrgeräusche aufgenommen, aber wohl kaum das eigentlich gesprochene Wort.

    Man benötigt also auch noch ein vernünftig platziertes Richtmikrofon, vergleichbar den Freisprecheinrichtungen für Mobiltelefone.

    Natürlich kann man sowas alles bauen, aber genau das ist ja wieder nicht zulässig, weil man damit das geprüfte Gerät entscheidend verändert.

    Man bedenke, CB-Funkgeräte unterliegen einer Prüfungspflicht und verfügen über eine entsprechende Zulassung.

    Die Anzahl an CB-Funkgeräten, die bereits über eine Buchse zum Anschluß eines beliebigen Mikrofons und einer Sprechtaste verfügen, ist recht übersichtlich.

    Die automatischen ""Sprechtasten", VOX (voice operated exchange) oder auch Sprachwaage genannt, bei denen das Gerät auf die Umweltgeräusche reagiert und selbständig auf Sendung geht, sind gerade bei unseren relativ lauten Autos ziemlich unbrauchbar ... nicht korrekt eingestellt, senden die ständig ungeplant in der Gegend herum ... und die Fahrzeuginsassen merken es nicht mal, dass alle mithören können.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • ich wollte mir deswegen dieses Teil zulegen:

    https://technic-hobby.eu/aktionen/360-42100_4032661421005

    Ob die Funktion praktisch nutzbar ist kann ich nicht sagen. Die Problematik hat Axel ja sehr gut beschrieben ...

    Aber im Falle einer Kontrolle hätte man zumindest gute Argumente - sofern man nicht gerade mit dem Mikro in der Hand erwischt wurde ...

    Gruß, Jörg

  • Da muss man sich halt mit dem Fluchen oder verfänglichen Kommentaren zurückhalten

    Das Gejammere und die private Konversation im Bus, nachdem man den abendlichen Stellplatz eingenommen hat, ist aber auch nicht unbedingt jedermanns Sache ... :rolleyes:

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Ich habe da mal was interessantes für Euch:

    Was passiert jetzt mit dem „Mikrofonverbot“?

    Das Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) teilte uns dazu auf Anfrage Folgendes mit:

    „Das Verbot der Nutzung elektronischer Geräte aus § 23 Abs. 1a StVO gilt ab dem 01.07.2021 auch für Funkgeräte. Damit ist die bisherige Übergangsfrist nach § 52 Abs. 4 StVO ausgelaufen.

    Hintergrund dieser Übergangsfrist war, dass technische Lösungen für Freisprecheinrichtungen nicht in ausreichendem Maße am Markt vorhanden gewesen sind, Schwertransporten jedoch die Nutzung von Funkgeräten zur Kommunikation des Fahrers mit Begleitfahrzeugen und der Polizei weiterhin uneingeschränkt möglich sein sollte.

    Nach Kenntnis des BMVI ist das Angebot von Freisprecheinrichtungen für den CB-Funk auf dem Markt – auch bedingt durch die andauernde SARS-CoV-2-Pandemie – weiterhin unzureichend und eine (kurzfristige) Änderung auch nicht zu erwarten.

    Das BMVI beabsichtigt, im Rahmen der nächsten vorgesehenen StVO-Novelle angesichts der fehlenden technischen Möglichkeiten Funkgeräte vom Verbot des § 23 Abs. 1a StVO auszunehmen.

    Bis dahin bittet das BMVI die Länder, von der Möglichkeit des Opportunitätsprinzips Gebrauch zu machen und von einer Ahndung entsprechender Verstöße abzusehen.

    Die Zuständigkeit für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen gemäß § 46 Abs. 2 StVO liegt bei den Ländern. Der Bund besitzt diesbezüglich keine Zuständigkeit. Da die Länder keiner Berichtspflicht gegenüber dem Bund unterliegen, liegen dem Bund zu den von den Ländern erteilten Ausnahmegenehmigungen keine abschließenden Erkenntnisse vor.“

    Quelle: "MATSCH&PISTE Media UG" - Das OffRoad- und Reisemagazin

    Das Land Schleswig-Holstein hat dazu bereits eine entsprechende Übergangsregelung (gültig bis 31.12.21) veröffentlicht.

    In Nordrhein-Westfalen soll es einen ebensolchen Erlass geben.

    Baden-Würtemberg geht sogar soweit, diese Regelung bis zum 30. Juni 22 zu befristen.

    Es bleibt zu hoffen, dass die anderen Bundesländer auch mitziehen.

    Ohnehin wird im Bund darüber nachgedacht, Funkgeräte grundsätzlich vom Verbot auszunehmen..

    Na schauen wir mal ... so ganz persönlich (und aus Erfahrung!) glaube ich den Regierungen immer erst dann, wenn ich es schwarz auf weiß sehe.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (20. Juli 2021 um 16:12)

  • Hallo zusammen,

    Ich hab folgende Frage: wenn ich mir Folgeton Selektivrufgerät (Encoder Decoder) für mein Funkgerät anschaffe, können mich nur Funker über meine „Nummer“ erreichen, die auch so ein Gerät haben - oder habe ich das falsch verstanden?

    Danke

    HorsT4

  • Das kommt ganz darauf an welches technische Zusatzgerät Du nun tatsächlich verwendest.

    CB-Funk ist ja klassisch eine analoge Übertragungsart, entweder frequenz- oder amplitudenmoduliert.

    Es gibt da beispielsweise Selektivruf-Geräte, die vorab eine Tonfolge auslösen (so ein akustisch hörbares tüdeldidüt).

    Darauf reagiert Dein ständig auf Empfang stehendes Gerät und aktiviert den Lautsprecher.

    Dann gibt es beispielsweise die Methode, dass der Durchsage ein (oder mehrere) zusätzlicher Ton untergemischt wird, den Dein empfangsbereites Gerät auswertet, ebenfalls den Lautsprecher einschaltet und zumeist auch den untergemischten Ton ausfiltert (damit der die Durchsage nicht stört).

    Wenn es darum geht Dich zu erreichen, dann trifft Deine Aussage eigentlich bei allen Methoden zu.

    Dritte können die Gespräche aber dennoch immer mithören.

    Bei digitaler Übertragungstechnik ist das anders, denn der Übermittlung wird ein Code hinzugefügt, welcher der Entschlüsselung der Übertragung dient.

    Kennt man diesen Schlüssel nicht, bleibt der Gesprächsinhalt verborgen.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Hallo axelb

    vielen Dank für Deine Erklärungen. Wusste gar nicht dass es diese zweite Methode mit dem untergemischten Signal gibt.

    Ich interessiere mich für die 1. mit den Selektivruf-Geräten (habe so eines angeboten bekommen). Da muss also sowohl der Empfänger als auch der Sender so ein Gerät haben um die Tüdelidüt-Tonfolge zu erstellen bzw. auf der anderen Seite zu „entschlüsseln“ um erkannt zu werden - richtig? Das alle mithören können ist kein Problem. Man kann mich also auch ohne ein Selektivruf-Gerät erreichen aber diese - ich nenne es mal laienhaft - „direkte Anruffunktion/Einzelruf“ gibt es dann halt nicht?

    Wenn man für sich einen Selektivruf“Code“ an seinem Gerät eingestellt hat, wie übermittelt man diesen dann damit andere Funker einen direkt anfunken können? Wurde der sozusagen einfach an die entsprechenden Leute weitergereicht?

    Finde das irgendwie ne spannende und bemerkenswerte Technologie …

  • Wusste gar nicht dass es diese zweite Methode mit dem untergemischten Signal gibt.

    Das nennt sich dann "Subtone-Verfahren" und ist im analogen Amateurfunk recht gängig.

    Die dazu passenden Zusatzmodule werden nach einem "genormten" CTCSS-Verfahren mittels Encoder/Decoder untergemischt und ausgewertet.

    Man benutzt das beispielsweise zur Ansteuerung von Relaisfunkstellen, die nur dann weiterleiten, wenn der Ton vorhanden ist.

    Damit soll vermieden werden, dass durch Überreichweiten empfangen Signale den Funkbetrieb übermäßig stören, beispielsweise bei exponiert platzierten Relaisstationen.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Der selektivruf ist doch nix anderes als ein automatischer squelch

    Je nach den wie viel Funk auf der Frequenz tatsächlich ist kann man doch auch einfach den squelch offen lassen

    Selektivruf schon damals ne schöne Spielerei aber jeder kann das auch mit recorder Aufzeichnen und wieder abspielen um dich zu ärgern ;)

  • ja sicher ... man kann jede Art der Selektivruffolge auch selber erzeugen, entweder mit Aufzeichnung und wieder abspielen, oder auch durch aktive Erzeugung.

    Schon immer gab es gelangweilte Menschen, die sich an irgendeiner Manipulation erfreuen.

    Der Geisteszustand dieser Personen ist sicherlich recht desolat, denn wer Spaß daran findet andere zu stören, der hat sicherlich irgendwelche pathologischen Probleme, die man heutzutage üblicherweise mit einer vorangegangenen Traumatisierung zu erklären versucht.

    Auch den untergeschobenen Subtone kann man als nicht Erwünschter erzeugen und benutzen, aber CB-Funk ist ja auch keine private Funkfrequenz und somit ist das einfach hinzunehmen.

    Eine automatische Rauschpegelsperre (Squelch) ist so ein Selektivruf aber dann doch nicht, weil es hier nicht um irgendwelche Pegelhöhen geht, sondern um ein gezieltes Aktivieren der Lautsprecherwiedergabe.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Naja aber es geht doch darum den squelch hoch gedreht lassen zu können um ungewünschte verkehre nicht zu hören sondern nur die gewünschten per selektiv ruf signalisierten, also wenn wenig auf der Frequenz los ist kannst doch einfach den squelch so drehen dass du jeden Verkehr hörst ;) und das ist doch mittlerweile eh relativ ruhig auf CB je nach Kanal

  • Zitat

    Schon immer gab es gelangweilte Menschen, die sich an irgendeiner Manipulation erfreuen.

    Der Geisteszustand dieser Personen ist sicherlich recht desolat, denn wer Spaß daran findet andere zu stören, der hat sicherlich irgendwelche pathologischen Probleme, die man heutzutage üblicherweise mit einer vorangegangenen Traumatisierung zu erklären versucht.

    jopp leider gibts solche immer wieder...

    mir kommt vor CB-Funk kommt durch die ganzen Blackout berichterstattungen...bei uns kamen jetzt 4-5 neue breaker im gebiet dazu...

  • Hier auch in allen Autos vorhanden ;) Kanns mir gar nicht ohne vorstellen, kenne es nur so.

    Wer nicht im Stand heizt, der mit dem Kraftstoff geizt! 8o

    Bus: T4 Caravelle LR Bj. 08/00, 2.5TDI ACV (mit Leistungssteigerung auf ca. 130 PS), Climatronic, D3WZ als SH, China Luftstandheizung :D

    Die anderen :saint: :

    Passat 3BG 1.9 TDI 180 PS Highline Bj 2001 (Alltag)

    Passat 3B 1.8 20V 125 PS Trendline Bj.98 (von der vorgesetzten Dienststelle)

    Passat 32B GT 2.2 5 Zyl. 115 PS Bj. 87 (Oldi)

    Audi A4 Cabrio 2.4L V6 175 PS Bj. 2003 (Oben Ohne Mobil)

    Golf 2 2.0 16V 175 PS Bj. 89 (Spaßmobil & Erstes Auto)