LED-Leuchtmittel in H4-Scheinwerfern

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  • so jetzt wo wir schon beim Thema dc dc stepup sind

    Wie sieht es denn aus von 12v auf 24v dc zu gehen und aus dem lkw Bereich h4 lampen zu verwenden. Die haben ja höhere Watt Angaben + höhere Spannung müsste ja mehr Licht und leider auch mehr Wärme ergeben? Vorteil e prüfzeichen auf der lampe wenn auch für die wirkliche Verwendung dann doch nicht wieder 100% legal 😁

    :popcorn:

  • Scheinwerfer sind typgeprüfte Bauteile. Deswegen mit Prüfzeichen versehen. Darf man nicht verändern.

    Verkabelungen und Bordnetze sind nicht typgeprüft. Die sind im Serienbau ein Kompromiß aus Funktion, Haltbarkeit und Kosten.

    Eine Relais-Schaltung kommt daher für den Hersteller eher nicht in Frage.

    Rüstet man so etwas nach, verbessert es ja den Serienstand und gefährdet niemanden.

    Wer kann was dagegen haben, wenn ich die Stromstärke in meinem Lichtschalter reduziere?

    Und ich steigere ja auch nicht die angegebene Bordnetz-Spannung sondern minimiere nur Verluste.

    Daher kommt meine Glühlampe im typisierten Scheinwerfer lediglich auf die vom Generator abgegebene Betriebsspannung.

    Die Relais-Schaltung ist völlig legal, da bin ich mir mal so richtig sicher...

    VG Ingo

  • Das gesamte Auto hat eine Typgenehmigung so wie es gebaut wurde und da zählen die Kabel dazu, somit ist ein Verändern erst einmal eintragungspflichtig, egal was verändert wird. Über Bordnetzmessungen werden in Fahrzeuge bestimmte Potentiale, die Last an Sicherungen, Kabeln und sonst etwas nachgewiesen, verändert man daran etwas, müsste das neu erfolgen und dies tut keiner.

    Ich möchte ja nicht bezweifeln dass es eine gute Lösung ist die sicher auch bei 99,999% gut ausgeführt ist, mir ging es eher nur ums Grundsätzliche, da ich meine dass man mit den LED Leuchtmitteln genauso illegal unterwegs ist wie mit einem Booster,..., Nachteil der LED, sie fallen mehr auf.

    Ich selbst sehe es ja technisch wie ihr und wollte wirklich keine große Diskussion anstreben, somit sorry dafür.

    Klar ist jetzt, es ist ein Graubereich der für manche eher weiß für andere unsicher oder schwarz erscheint, technisch falsch sieht es keiner an.

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  • Das gesamte Auto hat eine Typgenehmigung so wie es gebaut wurde und da zählen die Kabel dazu, somit ist ein Verändern erst einmal eintragungspflichtig, egal was verändert wird.

    Diese Schlußfolgerung ist m.E. Unsinn.

    Man überlege sich mal was hier beschrieben wird ...

    ... Ich lege mir einen Sitzbezug auf den Fahrersitz, verändere/ergänze damit den Serienzustand und müsste das deshalb technisch begutachten, also eintragen lassen. :/

    Das ist an den Haaren herbei gezogen und widerspricht dem Sinn und Zweck einer Typgenehmigung.

    Bei der geht es lediglich um bauartgenehmigungspflichtige Teile und deren Beschreibung.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • mir ging es eher nur ums Grundsätzliche, da ich meine dass man mit den LED Leuchtmitteln genauso illegal unterwegs ist wie mit einem Booster,

    Auch wenn Du es noch so oft wiederholst: es wird nicht richtiger - und anscheinend spielen Gegen-Argumente (egal, wie viele) für Dich keine Rolle.

    Dann aber nicht vergessen, den neuen Lenkradbezug beim Tüv prüfen und anschließend eintragen zu lassen - der verändert den Durchmesser des Griffrings nämlich erheblich.

  • Alles klar, ist wie ihr sagt und alles gut, ging mir wie gesagt nicht um eine Grundsatzdiskussion.

    Die Bordnetzmessung aber als Unsinn zu bezeichnen, die jedes Modell durchlaufen muss, halte ich für grob fahrlässig. Die anderen, jetzt übertriebenen Details möchte ich damit nicht weiter kommentieren.

    Für mich ist das Thema damit aber durch.

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  • In Hessen ist aber so manches dennoch relevant. Die Marburger Bündelungsbehörde, eine Behörde, die die Welt nicht braucht.

    Aber ein Booster für die Laternen geht auch die nichts an.


    Alle sagen, "das ist unmöglich". Einer hatte das nicht gewusst, und es dann gemacht.

  • Genau....Bündelungsbehörde :hintern: ..........................................für aussortierte Nichtskönner :peitsche: aus anderen Ämter ohne technische Ahnung zum Anf.... von fähigen Leute, die Sachen machen, die nicht original oder gewollt sind

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  • Alles klar, ist wie ihr sagt und alles gut, ging mir wie gesagt nicht um eine Grundsatzdiskussion.

    Du willst zwar keine Grundsatzdiskussion führen, aber grundsätzlich möchtest Du recht behalten.

    Weil das hier stehen bleibt, werden User wieder jahrelang verunsichert fragen: "Booster? ... sind die Dinger nicht illegal :nixpeil:" ... und damit würde daraus das nächste "untote" Thema wie Zweitaktöl oder Reifenluftdruck.

    NEIN, Booster sind nicht.

    Ganz grundsäzlich.

  • Das schlimme ist, dass man da jeden Taubenschiss einzeln auf dem Auto einzeln zur Genehmigung anmelden und eintragen lassen muss, was jedes mal extra kostet, so meine Info.


    Alle sagen, "das ist unmöglich". Einer hatte das nicht gewusst, und es dann gemacht.

  • Ich will nicht Recht behalten aber Meinungen wird man haben und in einem Forum äußern dürfen. Wenn diese Diskussion dem Forum stören, gerne löschen, ich benötige sie nicht.

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  • Lenkradbezug

    Schlechtes Beispiel. Die müssen zertifiziert sein vom Tüv.

    Theoretisch darfst du gar nichts ändern am Auto, was den Betrieb stören könnte bzw. die Betriebsgefahr erhöht.

    Änderung der Innenbeleuchtung zu LED? Ggf. unzulässig weil es Steuergeräte stören könnte.

    Fachlich gemachte Änderungen ohne zusätzliche Betriebsgefahren werden nicht beanstandet werden. Rein rechtlich sind sie aber unzulässig ohne Begutachtung und Eintragung.

    Afaik sind die Scheinwerfer geprüft im Kontext. Mit der Spannung, die sich im Regelbetrieb ergibt. Mit einer normalen Bleibatterie und der entsprechenden Ladesschlussspannung. So sind sie zugelassen.

    Ein Booster könnte die Blendgefahr erhöhen. Und ob das im Schadensfall ursächlich war möchte ich nicht ausfechten müssen.

    Wie auch immer, wir werden es hier nicht klären. Und es wird auf eine Einzelfallentscheidung hinauslaufen, wenn tatsächlich Klärungsbedarf entsteht.


    Gruß Florian

  • LED Innenbeleuchtung könnte ja evtl zu blau erscheinen, und ein BOS- Fahrzeug vortäuschen. Ich meine, das war damals der lächerliche Grund.

    0.3135806535 Kelvin weniger in der Lichtfarbe ist ja ein Verbrechen.

    Dagegen ist ein Mord, der fast immer als Totschlag verurteilt wird ein Witz.

    Blenden soll sie nicht, nicht mehr.


    Alle sagen, "das ist unmöglich". Einer hatte das nicht gewusst, und es dann gemacht.

    Einmal editiert, zuletzt von thommi (11. Mai 2023 um 11:44)

  • Ich fahr mal zum TÜV und lasse mir meine LED-Innenbeleuchtung eintragen.

    Sicher ist sicher

    An der Antwort wäre ich ja mal interessiert.

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  • Die Bordnetzmessung aber als Unsinn zu bezeichnen, die jedes Modell durchlaufen muss, halte ich für grob fahrlässig.

    Mit einwandfreien Kontakten und kurzen Leitungen würden an den Leuchtmitteln Limaspannungt anliegen. Die Leitungsverluste durch 25 Jahre Betrieb hat der Hersteller sicher nicht berechnet.