2000er Technik inkl tdi in 90er Karosse und H-Kennzeichen?

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  • Moinsen,

    die Suchfunktion hat mir nicht wirklich weitergeholfen daher dieser Thread:
    Ich muss in absehbarer Zeit an meiner 99er DoKa einiges umbauen/überholen (Getriebe, Kupplung, Lack, Fahrwerk ...)

    Jetzt kam mir der Gedanke, ein 90er Fahrzeug zu kaufen, in Ruhe Karosse, Lack, Fahrwerk etc überholen und dann meine Technik (inkl. Armaturenbrett mit Airbags, dem tdi, der langen Front) einzubauen. Natürlich mit dem Ziel des "H" :D

    Bekannt ist mir, dass die Spurbreite verändert wurde und z.B. hinten der Wechsel von Trommel- auf Scheibenbremse kam. Aber die Grundkarosse samt Fahrerhaus und Längsträgern blieb doch gleich, oder?

    Ziel wäre ein technisches 2000er Auto mit 90er FIN.

    Oder bin ich ein Träumer?

    Danke für jeden Hinweis :thumbup:

  • Nach all dem, was ich über das H-Kennzeichen weiß, sind Umbauten, die innerhalb von 10 Jahren nach Erstzulassung des "H-zu-kennzeichnenden-"Fahrzeuges hätten vorgenommen werden können, H-konform.
    Also: was es 10 Jahre nach EZ gab, darf man umbauen. Ob das jetzt taggenau ist, oder wie genau die Grenze gezogen wird, weiß ich nicht. Und ob es ein "zu-viel-umgebaut" gibt, weiß ich auch nicht.
    Aber die TÜV-Onkels, die wissen das...

    Ich hatte auch schon mal so ein Idee, aber ich kann das nicht.

    Grüße,

    Mario

  • hallo
    ...also der ubau ist möglich, hat ein arbeitskollege gemacht, also 2003er technikaxg in 1990 karosse.
    das mit dem H kennzeichen währe halt abzuklären...
    gruß olaf

    1,9TD MULTIBULLI :D Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück !

  • Machbar aber hängt seeeeehr vom Prüfer ab! Also einfach mal nen paar Leute anrufen oder persönlich aufsuchen und fragen.

    Nen Bekannter baut auch grad nen 151PS TDI in ne 91er Doka... mit ähnlichem Hintergedanken....

  • hab selbst ein umgebautes H-Auto.
    da ist weder der Motor aus der Baureihe noch trifft die 10 Jahres Regel zu
    Ähnlich ist das mit fahrwerk/Felgen.

    im Grunde ist das ganz einfach so:

    Ermessenssache des Prüfers

    ;)

    da muss man ein bisschen Glück haben und an den Richtigen geraten, der Bock hat sich der Sache anzunehmen.
    Da gibts die einen, da muss alles original sein...am liebsten noch die ersten Reifen und die erste Tankfüllung
    Dann gibts die anderen...die sehen das locker und lassen mit sich reden :thumbup:

    am besten direkt einen Ansprechpartner beim TÜV suchen suchen und alles absprechen
    (Anforderungskatalog zur H-Begutachtung gibts gratis zum Download - da kannst du dich etwas orientieren)

    Hier im forum kann dir keiner sagen ob das geht....das kann dir nur dein Prüfer sagen.


    kleiner Tipp noch....
    nicht direkt bei der ersten Absage aufgeben 8) auch andere Prüfstellen haben gute Prüfer ;)

    Grüße

  • ich hab den umbau bereits hinter mir, 2001er AXG in ne 1995er Karosse (da hat sich nicht viel getan von 1990-1996), kannst mal die Putzfrau anklicken...

    Hilde: Carthago Malibu 32.3 mit neuer Technik! AKTUELL: Artgerechte Syncrohaltung


    das ist mal so ein ausblick was da auf dich zukommt...

    ich geb zu ich würde es nicht mehr machen, lieber ne nach 1996er Karosse und die in Ruhe aufgebaut.

    Dass Türen etc nicht passen dürftest du wissen, dazu kommt noch der Umbau auf LV und die besagte Regel des "zeitgenössischen" Umbaus, der bei einem Motor der mit 2001 erst 11 Jahre später verfügbar ist (AXG) auf jeden Fall vorher abzusprechen ist.
    die Kleinigkeiten wie neue Typenschilder etc weg gelassen kannst du da einige gute k-€ versenken, aber muss jeder selbst wissen.

    Ich spiele auch mit dem Gedanken Hilde noch mal nackig zu machen und alles in ne neu aufgebaute Karosse zu stecken, aber umschweißen für Vorderwagen und Motorhalter werd ich sicher nicht noch mal, zumindest nicht an nem Fahrzeug das ich noch lange fahren will. So viel Rostschutz kannst du da gar nicht rein packen dass nicht doch irgendwo was durch kommt :wacko: :whistling:

    t6016.gif Nein, ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur.

    Es ist verboten die Putzfrau durch klicken bei ihrer Arbeit zu stören!

  • Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.

    Seit November 2011 gelten für die Begutachtung von Oldtimern neue Richtlinien und damit neue Voraussetzungen für das H-Kennzeichen. Mindestens 30 Jahre, bestandene Hauptuntersuchung, originales oder zeitgenössisches Interieur - die meisten Kriterien sind nach der Novelle der Richtlinie (Paragraph 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) zwar gleich geblieben, dennoch gibt es einige wichtige Neuerungen. So fällt das bislang fünfstufige Bewertungssystem weg. Zukünftig reicht schon ein guter Pflege- und Erhaltungszustand, angemessene Gebrauchsspuren, kein Fehlen wesentlicher Teile und originale oder zumindest zeitgenössische Ausstattung aus um den positiven Bescheid zu erhalten.

    Verschärft wurden hingegen die Regeln zum Motor: Der Antrieb muss Original, aus derselben Baureihe, 30 Jahre alt sein. Bisher durften auch zeitgenössische Aggregate verbaut werden, sofern sie technisch zum Fahrzeug passten. Sofern ein Austausch notwendig wird, ist dieser nur mit Motoren der gleichen Baureihe gestattet, damit das Kriterium des Originalzustands erfüllt wird. Da es nicht in jedem Fall möglich ist einen entsprechenden Antrieb zu beschaffen, kann in begründeten Ausnahmesituationen auch die Verwendung eines neueren Motors erlaubt werden, wenn dieser ebenfalls mindesten 30 Jahre alt ist.
    Stellt der Prüfer bei der Hauptuntersuchung fest, dass deutlich jüngere Elemente und Komponenten in den Wagen eingebaut wurden, wie beispielsweise ein stärkerer Motor jüngeren Datums, oder dass der Zustand des Fahrzeugs nicht so gut ist wie vorgeschrieben, wird das H-Kennzeichen verweigert.
    Gleich geblieben sind die Vorgaben zu Identität, Bremsen, Getriebe und Lenkung.
    Also, Fragen kostet nix.
    Bei jeder anstehenden Hauptuntersuchung werden gleichzeitig auch die Anforderungen an das H-Kennzeichen erneut überprüft. Werden diese, z.B. durch Umbau wesentlicher Fahrzeugteile, nicht mehr erfüllt, kann das H-Kennzeichen entzogen werden. Fahrzeuge mit H-Kennzeichen dürfen übrigens auch in Umweltzonen bewegt werden, in denen sonst spezielle Auflagen gelten. Eine Feinstaubplakette ist für diese Fahrzeuge nicht nötig.

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
    :thumbup: Hola, Si quieres ser bien servido, sírvete a ti mismo


    ..Unus pro omnibus, omnes pro uno 8o En la duda, ten la lengua muda

    2 Mal editiert, zuletzt von Multi-Fanfare (16. März 2018 um 23:51)

  • Ähnlich Gedanken habe ich auch schon durchgespielt.
    Wenn man es legal, elegant und trotzdem zügig haben möchte, dann kann man immernoch Huber (AAB mit Turbolader ) oder Schick umsetzen, denke ich.
    Das wäre zumndest durchaus Zeitgenössisch. Das alles in ne schöne Caravelle, warum nicht. Ich finde die ersten Modelle auch durchaus sympathischer, wenn auch die von 99 bis 2003 gebauten ausgereifter sind.

    Rostaurator.
    Will der Rost nicht weichen, werden wir ihn überstreichen.

  • Als Oldtimer sind solche Fahrzeuge zu bezeichnen, die erstmals vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie als historisches Sammlerstück in der Regel nicht als Beförderungsmittel eingesetzt werden. Damit sind keine Oldtimer solche Fahrzeuge, die zwar das Fahrzeugdienstalterkriterium erfüllen, jedoch hauptsächlich im Alltagsverkehr als Verkehrsmittel benutzt werden. Für sie gelten die allgemeinen Bestimmungen.
    Im Falle des Einsatzes des Fahrzeuges mit Oldtimerkennzeichen über den Zweck des § 23 Abs. 1c StVZO hinaus sind die Voraussetzungen zum Wegfall der Kennzeichenerteilung erfüllt.

    Ich hab selber einen Oldtimer . :D

  • Na das lese ich aber zum ersten Mal.
    Es gibt doch etliche die (guten Gewissens) ihren Oldtimer im Alltag nutzen.
    Ist das jetzt neu oder hab ich das immer übersehen?

    Rostaurator.
    Will der Rost nicht weichen, werden wir ihn überstreichen.

  • Na das lese ich aber zum ersten Mal.
    Es gibt doch etliche die (guten Gewissens) ihren Oldtimer im Alltag nutzen.
    Ist das jetzt neu oder hab ich das immer übersehen?

    Das was tercedes da anführt, kenne ich eigentlich eher vom 07er Kennzeichen.
    Ich habe mich ja auch schon etwas eingelesen, da ich ja inzwischen 3 Oldies habe (1955 Studebaker Commander, 1955 Studebaker President, 1952 GMC 250 Pickup).
    Und die üblichen Versicherungen gehen von jährlichen Fahrleistungen von bis zu 10tkm/Jahr aus.

  • Man kann ja auch ein Nutzfahreug, z.B. einen LKW, mit H-Kennzeichen gewerblich nutzen. Es gilt dann der pauschale Steuersatz von 197 € (?). Versichern muss man das Fahrzeug dann allerdings für gewerbliche Nutzung und nicht bei einer Oldtimer-Versicherung. So darf man es dann gewerblich und mit H-Kennzeichen nutzen.
    Und nur, weil man einen moderneren Motor einbaut, heißt das ja auch nicht zwangsläufig, dass man das Fahrzeug im Alltag einsetzt. Auch, wenn ich zugebe, dass der Verdacht nahe liegt...
    Aber, wie geschrieben, ist das nach meinem Wissen auch nicht verboten.

    Grüße,

    Mario

  • Die Versicherungen wollen fast alle aber dass der Versicherungsnehmer ein "Hauptfahrzeug" hat. Dementsprechend der Oldie ein Zweitfahrzeug ist.
    Mehr wüsste ich auch nicht

    Rostaurator.
    Will der Rost nicht weichen, werden wir ihn überstreichen.

  • Bin mir auch nicht sicher.

    Ich meine aber im Steuerbescheid steht auch sowas.

    Ich kenn auch ein paar Leute die ihren Oldtimer als Alltagsfahrzeug nutzen.

    Da ist einer der prollt auch so laut rum. Ich denke einfach es wär klüger keine schlafenden Hunde zu wecken .

  • Die Versicherungen wollen fast alle aber dass der Versicherungsnehmer ein "Hauptfahrzeug" hat


    Da frage ich mich doch, was mein Fahrverhalten die Versicherung angeht.
    Wenn mein Bus das H-Kennzeichen bekommt, fahre ich den.
    Ist ja immerhin ein Fahrzeug und genau zu diesem Zweck gebaut worden.
    Und ob ich noch einen Zweitwagen, neben dem Oldtimer habe...

    mit sportlichem Händedruck, rheinhesse


    Rheinhessen first "We have Weck, Worscht and Woi