Bezugsquelle Gaskartuschenkocher mit Innenraumzulassung in Papierform

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  • August 2019

    Frank Schneider, Mobilitätsexperte beim TÜV-Verband (VdTÜV)

    Zitat zu:

    Kochen auf Rädern

    " Ein vollwertiges Wohnmobil bietet eine Kochgelegenheit. „Zum Inventar eines Caravans gehört ein fest verbauter Kocher,

    der klappbar oder ausziehbar sein darf. Er muss für die die Verwendung in geschlossenen Räumen geeignet sein,

    außer wenn der Kocher zwar fest mit dem Fahrzeug verbunden ist, für den Gebrauch aber aus dem Innenraum herausgezogen

    werden muss“, sagt Schneider. Der Kocher darf nicht ausschließlich durch die Elektroleitung oder den Gasschlauch mit dem

    Fahrzeug verbunden sein. Durch einen Hitzeschutz der umliegenden Fahrzeugteile muss feuersicheres Kochen garantiert sein.

    Gaskartuschenkocher benötigen zudem eine Zündsicherung und ihre Kartusche muss in montiertem Zustand ausbaubar sein."

    aus: https://www.vdtuev.de/news/merkblatt-wohnmobile

    Bullidays 2013

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  • Nr. 740 vom 30.08.2019

    ah ja ... perfekt ...
    Neue vollständig überarbeitete Ausgabe; Ersatz für Ausgabe 1992-09

    wurde ja auch Zeit :thumbup:

    Nachsatz:
    oh wie schön ... ausziehbare Heckküche zum "nur draußen kochen" wurde ausdrücklich erwähnt :)

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (24. März 2020 um 17:36)

  • Hallo !

    Im neuen Reimo-Katalog steht auf allen Seiten wo ein Kartuschenkocher zu sehen ist:

    " zur Zeit der Drucklegung besteht ein Verkaufsverbot aller uns bekannten Kartuschenkocher. Wir bemühen uns, schnellstmöglich einen zugelassenen Kocher anzubieten. Näheres über http://www.reime.com "

    Gruß Fred

    Hmmm...

    https://www.reimo.com/de/706474-kart…_dauer_1_25std/

  • Ich denke der Hinweis im Katalog basiert auf den älteren TÜV Anweisungen, nachdem AUSNAHMSLOS kein Kartuschenkocher ohne Innenraumzulassung zugelassen war. Da es keinen einzigen mir bekannten Kartuschenkocher mit expliziter Innenraumzulassung gibt, konnte Reimo auch keinen auftreiben. Wie wir inzwischen durch das VdTÜV Blatt Arbeitsblatt wissen, ist die Zündsicherung entscheidend, nicht die explizite Zulassung für Innenräume. Und dann gibt es noch die erwähnte Art der Nutzung außerhalb des Fahrzeuges bspw. auf einem Auszug. Da dieses AB erst vor nem halben Jahr erschien ist der Stand im Katalog eventuell veraltet.

    Also wenn ihr Probleme haben solltet, soll sich euer Prüfer mal dieses AB Blatt besorgen ;) Ich weiß jedoch nicht in wiefern das den verschiedenen Orgas zur Verfügung steht, da diese ja selbst auch Arbeitsanweisung, Merkblätter usw. heraus bringen. Es kostet ja immerhin, ähnlich wie DIN Normen, über 30 Euro (für den einzelnen Gebrauch).

    Bei der Dekra kenne ich ein Merkblatt nachdem Kartuschenkocher explizit als nicht sicher dargestellt werden, egal ob mit oder ohne ZüSi. Ob das noch aktuell ist kann ich nicht sagen. Das wurde mir bereits vor ein paar Jahren zugespielt.

  • ich weiß jedoch nicht in wiefern das den verschiedenen Orgas zur Verfügung steht, da diese ja selbst auch Arbeitsanweisung, Merkblätter usw. heraus bringen

    Immerhin sieht es der VdTÜV als seine Aufgabe an, zumindest für die angeschlossenen Prüforganisationen eine einheitliche Richtlinie und Arbeitsanweisung zu veröffentlichen.

    Den Verband sind sämtliche TÜVs Deutschland und auch der Österreichische und der Schweizer TÜV angeschlossen.

    Die Fachkompetenz der TÜVs ist allgemein anerkannt und gilt allgemein als Richtlinie.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass es den DEKRAs und GTÜs an den finanziellen Mitteln zur Beschaffung der Publikation fehlt.

    Ansonsten geht man eben zum TÜV und nicht zu einer anderen Organisation, und lässt sich dort das Fahrzeug begutachten.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Hallo zusammen,

    ich habe fleißig mitgelesen und möchte meinen Multivan zum Wohnmobil beim TÜV Hannover umschreiben lassen.

    Derzeit sind eine 2. Batterie, Heckschublade mit diversen Fächern sowie Baimex Gardinen verbaut.

    Bevor ich mir einen Gaskartuschenkocher für die Montage in der Schublade kaufe frage ich lieber beim TÜV nach.

    Landstromanschluss und Solaranlage für die Kompressorkühlbox kommen später dazu.

    Ich melde mich nach Ostern nochmal.

    Bis dahin viel Spaß beim Eiersuchen!

    T4 Carthago Malibu 31.1 LR, 75 kW ACV, Bj 2002

    T4 MV2, 111 kW, AHY, Bj 2000

  • hunzelfunzel
    Hechschublade ist schon wegen des zusätzlichen Stauraums ganz hilfreich, ebenso die Gardinen, obwohl der insgesamt wohnliche Eindruck kein Einstufungskriterium mehr darstellt.

    Die hannoverschen Prüfstellen, vor allem in Anderten und Garbsen, sind üblicherweise recht gut informiert und auch entgegenkommend.

    Viel Erfolg bei dem Vorhaben,

    Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Tach, Grüße aus Berlin.

    also ich bin in der komfortablen Lage gewesen, mit dem Origo zugelassen haben lassen zu können^^ (incl. aller sieben Sitze) hat mich ein bischen Arbeit gekostet hat aber geklappt.

    Nach einem ersten Gespräch, konnte ich DEKRA gleich ausschließen, der Prüfer hatte einfach andere Vorstellungen.

    Der TÜV´ler war da schon wohlwollender und hat sich ans aktuelle, schon erwähnte Merkblatt gehalten. Ausnahme war für Ihn nur die Gaskartusche. Er hat mir gesagt, die seien nur bis 50°C hitzebeständig und es sei schon passiert, dass bei starker Hitze im Innenraum (Sommer) solche Behälter Geplatzt seien.

    Da ich mich so noch für das Thema interessiere, gibts hier mitlerweile Neuigkeiten? Gelten Kocher wie der "Primus Tupike" auch als Gaskartuschenkocher oder sind das schon Gasflaschen die man an den Schlauch schraubt?

    PS: Wenn sich jemand mal den Origo bei mir ausleihgen möchte, wofür auch immer, kann er sich mal bei mir melden. Da es wirklich nicht leicht und günstig war, ihn zu bekommen, gegen einen kleinen Unkostenbeitrag.

    Grüße Daniel

  • PS: Wenn sich jemand mal den Origo bei mir ausleihgen möchte, wofür auch immer, kann er sich mal bei mir melden. Da es wirklich nicht leicht und günstig war, ihn zu bekommen, gegen einen kleinen Unkostenbeitrag.

    Grüße Daniel

    Moin Daniel, würde mir gern deinen Origo für eine kleine Testfahrt (wohin auch immer ;) ) ausleihen. Würdest du mir den dafür auch nach Hamburg schicken?

    Beste Grüße

    Kai

  • also nach studium der ganzen beiträge hatte ich heute nacht eine geniale idee: ich werde meinen küchenschrank so bauen, dass ich den kocher in einer schublade bei der schiebetür offiziell aus dem auto rausziehen kann und somit den kocher im freien betreiben werde (diese regelung soll ja offensichtlich gültig sein). dabei werde ich aber einen auszug verwenden, der in beide richtungen geht, wobei ich die richtung "ins fahrzeug" erst nach dem tüv-termin fertigstellen werde. beim tüv-termin mache ich eine provisorische blende an die rückseite (=innenseite des fahrzeugs) des küchenschrankes, nach dem tüv-termin kann man die schublade dann je nach dem ins auto oder aus dem auto raus ausziehen.

  • ... genau genommen befindet sich der Kocher dan nicht mehr im FZ und entspricht somit nicht der Regelung Einbauten im Wohnmobil.

    Diese glorreiche Idee hattte ich auch schon und auch mit Heckküche an die man nur bei geöffnetter Heckklappe kommt funktioniert/ erfüllt bei uns hier nicht die Abnahmebedingungen für ein Wohnmobilausbau, da damit auch nicht im FZ gekocht werden kann .-(

  • also nach studium der ganzen beiträge hatte ich heute nacht eine geniale idee: ich werde meinen küchenschrank so bauen, dass ich den kocher in einer schublade bei der schiebetür offiziell aus dem auto rausziehen kann und somit den kocher im freien betreiben werde (diese regelung soll ja offensichtlich gültig sein). dabei werde ich aber einen auszug verwenden, der in beide richtungen geht, wobei ich die richtung "ins fahrzeug" erst nach dem tüv-termin fertigstellen werde. beim tüv-termin mache ich eine provisorische blende an die rückseite (=innenseite des fahrzeugs) des küchenschrankes, nach dem tüv-termin kann man die schublade dann je nach dem ins auto oder aus dem auto raus ausziehen.

    Manchmal geht’s, manchmal geht’s nicht. Meine Wohnmobilzulassung hat der Vorbesitzer mit Kocher in der Heckschublade bekommen.


    Laut meinem Prüfer hätte auch auf dem Heckauszug ein Innenraum zulässiger Kocher verbaut werden müssen, da sonst keine Zulassung. Selbiges im Küchenblock ginge bei ihm wohl genauso wenig.

    Grüße aus <hier aktuellen Ort einfügen> !

    Jan:drive:


    1259706_5.png ~

  • ... wie schon oben geschrieben suche ich für eine Wohnmobilzulassung einen Gaskartuschenkocher mit Innenraumzulassung die auch irgendwo schriftlich dokumentiert bzw nachzuverfolgen ist.... [ ] ...

    So ginge es auch -> klick
    Und nach der erworbenen Zulassung stehst Du nur noch Deinem eigenen Gewissen Rede und Antwort.

    Ein Leben ohne VW T4 Bus ist möglich... aber sinnlos !

    --> Meine Else

    Einmal editiert, zuletzt von Else (15. März 2021 um 14:01)

  • naja... es werden umbauten heutzutage beim umschreiben per fotos dokumentiert.

    und noch dümmer falls ein prüfer "Kochgelegenheit mit Spirituskocher / Elektroplatte " in den Schein für die zulassungsstelle schreibt.

    ..On the other side I'll see you again..

  • Diese glorreiche Idee hattte ich auch schon und auch mit Heckküche an die man nur bei geöffnetter Heckklappe kommt funktioniert/erfüllt bei uns hier nicht die Abnahmebedingungen für ein Wohnmobilausbau, da damit auch nicht im FZ gekocht werden kann.

    Sorry Kai, das stimmt nicht.

    Dazu genügt ein Blick in das VdTÜV-Merkblatt 740 vom 30.08.2019.

    Dort steht in 7.2.6 (Kochmöglichkeit) ausdrücklich:

    Eine Eignung für den Betrieb in Innenräumen ist nicht erforderlich, falls der Kocher zwar fest im Fahrzeug verbaut ist, aber zum Betrieb ausgezogen und nur außerhalb des Innenraums gekocht wird (siehe Abbildung 7).


    Abbildung 7.JPG

    Ein lose auf ein Brettchen gestellter Kartuschenkocher hingegen ist nicht zulässig:

    Abbildung 8.JPG

    Im Übrigen ist im Merkblatt beschrieben, dass eine Zündsicherung erforderlich ist, die jedoch auch bei Kartuschenkochern mittlerweile Standard seien dürfte.


    Laut meinem Prüfer hätte auch auf dem Heckauszug ein Innenraum zulässiger Kocher verbaut werden müssen, da sonst keine Zulassung.

    Auch hier kann ich nur empfehlen, dass sich der Prüfer mal mit den einschlägigen Richtlinien und Empfehlungen seiner "Dachorganisation" VdTÜV auseinander setzt und diese entsprechend beachtet und umsetzt.

    CU, Axel



    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (15. März 2021 um 20:12)