Hauptzollamt will Besteuerung ändern - MAYDAY

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  • Die Aufnahmen der entfernen Sitze und Gurte müssen unbrauchbar gemacht werden.

    z.B. durch Schraubösen, oder?

    Schraubösen? :nixpeil:

    Ich habe die Gewinde für die Gurtaufnahmen zugeschweißt (Schraube rein + zwei Schweißpunkte dran) und die Pilzköpfe der Sitzaufnahmen abgeflext. Damit war der Onkel vom TÜV tiptop zufrieden. :weissnix:

    2016er VW T6 Kasten LR / 2,0 TDI (CAAC) mit 180 PS ----- 2022er MAN TGE 4.180 4x4 Knaus Van TI Plus 650 MEG

  • Hi,

    Einspruch einlegen brauchst du eigentlich noch nicht. Du hast ja keinen Bescheid bekommen, sondern bist aufgefordert worden, die entsprechenden Unterlagen einzureichen. Wenn das mit dem umschlüsseln klappt, einfach den entsprechenden Nachweis vorlegen und gut ist.

    Wenn du nicht umschlüsselst, werden sie künftig höher besteuern.

    Wenn die alten Bescheide rechtskräftig sind, können sie auch nichts nachfordern.

    Im Prinzip ist es so in Ordnung, ihnen ist es jetzt aufgefallen und sie gewähren dir rechtliches Gehör, bevor sie neu feststellen.

    Lg Luisa

  • Die eingetragene Fahrzeugart ist PKW , dann ist das Fahrzeug auch als PKW zu versteuern lt. PDf.

    Schriftlich würd ich da gar nichts machen. Sobald etwas Schriftliches vorliegt muss der Sachi reagieren .

    Ich würde mal ein freundliches Gespräch mit dem Sachi führen und zügig auf LKW umschlüsseln lassen und hoffen das es das war und keine Nachversteuerung kommt.

  • Das mit der Trennwand steht außer in vielen Foren nirgends verbindlich. Frage mal beim TÜV bezüglich einer verbindlichen Beschreibung bezüglich Höhe, Material etc. Es würde mich wundern, wenn da was käme...

  • 1. Fläche für Ladung muss größer sein, also die Fläche zur Personenbeförderung.

    2. Trennwand muss vorhanden sein ... die darf auch nur halbhoch sein.

    3. Die Aufnahmen der entfernen Sitze und Gurte müssen unbrauchbar gemacht werden.

    Das mit der Trennwand wird gerne erzählt, stimmt aber nicht,

    genausowenig wie "keine Fenster".

    Einspruch einlegen brauchst du eigentlich noch nicht.

    Das stimmt auch wieder. Es wird eine Stellungnahme eingefordert.

    Also mittteilen, dass die Begutachtung bereits stattgefunden hat.

    Man möge sich die Unterlagen des Finanzamtes zusenden lassen.

    Wenn die alten Bescheide rechtskräftig sind, können sie auch nichts nachfordern.

    Das ist nach meinem Rechtsverständnis so richtig.

    siehe Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002) § 12 Steuerfestsetzung (hier die Version vom 6.6.2017)

    (2) Die Steuer ist neu festzusetzen,

    1. wenn sich infolge einer Änderung der Bemessungsgrundlagen oder des Steuersatzes eine andere Steuer ergibt,
    ...
    4. wenn eine Steuerfestsetzung fehlerhaft ist, zur Beseitigung des Fehlers. ...

    Die Steuer wird vom Beginn des Entrichtungszeitraums an neu festgesetzt, in dem der Fehler der für die Ausübung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Behörde bekannt wird, bei einer Erhöhung der Steuer jedoch frühestens vom Beginn des Entrichtungszeitraums an, in dem der Steuerbescheid erteilt wird,

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Nochmal. Freundlich und höflich versuchen das Problem zu beseitigen und sich dann darüber freuen das man jahrelang echt Geld gespart hat.

    Wichtig ist der 31.01.2020.

    Ich habe vor vielen Jahren mal so einen Kampf mit dem FA geführt.(Ich war jung und wütend;)) Ich will hier nicht in epischer Breite beschreiben was da abging. 1 DinA4 prall gefüllt. Nach einem Jahr hatte ich das sogar "gewonnen" .

    Kurzum. Wenn man überlegt wieviel Zeit und Geld ich dafür in meiner Freizeit aufgebracht habe und der Sachbearbeiter hat keine Minute Überstunden gemacht und sein Gehalt pünktlich bekommen weiss ich heute das es ein Pyrrussieg war.

  • Ergänzend zu dem Was Axel und tercedes schon geschrieben haben:

    Dem Einspruch würde ich auch Fotos vom fraglichen Fahrzeug beifügen, die belegen, dass Du technisch den Umbau zum Lkw bereits vollzogen hattest.

    Und dann zum Unschlüsseln zum TÜV. Wenn Du sonst nichts änderst, geht das evtl. auch bei der Dekra, KÜS o.ä.

    (In der nördwestlichen Eifel könnte ich Dir einen KÜS-Prüfer nennen, der bereit ist sich in Umschlüsselungen reinzufuchsen; viele TÜVler machen das nicht gerne, weil es relativ "bürokratisch" ist, und Aufmerksamkeit fürs Detail verlangt.. , habe da mit meinen Auf- und Ablastungen und Umschlüsselungen auch schon eigenwillige Erfahrungen machen dürfen).

    Gruss CC??

  • die Gewindeösen wirds nicht für die speziellen Gurtschraubengewinde geben

    und eine relrechte Unbrauchbarmachung der Gurtaufnahmen wären die ja auch nicht, weil rausschraubbar

    Gruß Tilo

    Surfwomo für 3 jetzt mit beschreibung, ABL mit 130.000 km,LLK eingetragen, Modelljahr 94, EZ Mitte 97, langer 5. (-,70) extralanger 6. (-,59)__OHNE folgende Selbstverständlichkeiten: Airbag, Servolenkung, ABS, WFS (Klima, elektr. Fensterheber usw usf)

  • Eine der Forderungen des TÜV:


    "Es muss eine Schutzeinrichtung gegen das Eindringen von Ladungsteilen in

    den Fußraum vorhanden sein. Diese kann eine Trennwand oder ein Schutzgitter

    sein."

    .................................................

  • Kann...sein. Ich sichere meine Ladung mit Spanngurten und Netzen an den Zurrösen. Ich habe gerne die volle Länge zum Laden. Ladung muss gesichert sein, wie ich das mache ist mein Problem.

    Gruß

  • Ich habe in vergleichbarem Fall mit dem genannten SB telefonisch gesprochen. Auf seinen Wunsch Kopien aller relevanten Fahrzeugunterlagen und gewünschte Fotos des Fahrzeugs von außen und innen mit geöffneten Türen und Klappen gemailt. Daraufhin wurde der Bescheid wieder geändert und das Fahrzeug wird weiterhin als LKW besteuert..

  • Eine der Forderungen des TÜV:


    "Es muss eine Schutzeinrichtung gegen das Eindringen von Ladungsteilen in

    den Fußraum vorhanden sein. Diese kann eine Trennwand oder ein Schutzgitter

    sein."

    Da müsste doch die Stufe reichen? :/

    Ein Bus ist nie fertig.

    Gehört zur Familie: der Dicke (95er AAB, LR, TraPo Kombi) und

    der Kleinwagen (96er ACV, KR, Kombi), Zugpferd vom geliebten Gatten.

  • Also meiner war von Anfang an LKW (Kühltransporter), und war nach dem durch mich erfolgten Ausbau der Trennwand auch als LKW beim dt.TÜV, ohne dass da irgendwas bemängelt wurde...

    (Ganz im Gegensatz zu den Franzosen, die beim letzten Mal mit dem Mercedes w124 Kombi Theater gemacht haben, weil ich ohne BF Sitz ankam und der Prüfer meinte, so könne er das nicht abnehmen)

    In meinem Haushalt gibt es außer dem T4 nur Oldtimer

    :aetsch: