TÜV-Abnahme WoMo - Abnahme durch Elektriker???

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  • Hallo liebe Mitmenschen!

    Ich möchte meinen selbst ausgebauten T4 vom LKW zum WoMo ummelden, allerdings hat der TÜV hier in Köln sehr genaue Vorstellungen und möchte eine Abnahme der nachgerüsteten Elektronik durch einen VDE-zertifizierten Elektrobetrieb haben... Mir kann allerdings niemand sagen, wer sowas macht - alle von mir kontaktierten Betriebe bieten das nicht an. Anscheinend hat sich da in der Zertifizierung auch irgendwas geändert und das scheint alles ein unlösbares Problem zu sein. Jetzt meine Frage - hattet ihr das auch? Kennt vielleicht jemand einen Betrieb in NRW, der sowas anbietet (oder eine TÜV-Stelle, die das nicht fordert...)? Den Einbau habe ich mit einem Elektrotechniker aD gemacht, technisch sollte das wohl alles passen aber diese verdammte Prüfung ist irgendwie nicht so einfach.

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Laura

  • ... jeder Elektrofachbetrieb der eine VDE Abnahme machen kann. Also der Betrieb der diese kleinen roten Plaketten klebt, die zum Beispiel ein ortsveränderlichen Geräten dran sind.

  • Sehr seltsam. Was möchte der Prüfer denn genau bescheinigt haben?

    Ich denke das Problem wird sein, einen Betrieb zu finden, der damit was anfangen kann und weiß was er messen soll.

    Ich persönlich hätte da jetzt auch so meine Schwierigkeit; wie messe ich denn nun ein Campingfahrzeug :kratz:

    als ortsveränderliches Gerät oder wie eine elektrische Anlage (wenn er Sicherung und FI eingebaut hat)

    Hast du auch mal bei einer anderen Prüfstelle nachgefragt, ob die nicht danach fragen (und auch selber vorher das Thema nicht ansprechen ;) )

    ..On the other side I'll see you again..

  • @TyrannoLaurus

    Wo warst du? Robert Perthel Straße?

    @all:

    Ich wüsste nicht, was für einen Prüfkatalog es dafür geben könnte.

    Wir haben einerseits sowas wie ein Ortsveränderliches Betriebsmittel, also könnte man DIN VDE 701/702 ansetzen

    andererseits ne Elektroinstallation nach 100-600.

    Das kann/darf aber jede EFK mit den passenden Geräten machen.

    Gruß

    empire

    Warum Fenster, wenn mir die Sonne aus dem Hintern scheint?

  • Wir haben einerseits sowas wie ein Ortsveränderliches Betriebsmittel, also könnte man DIN VDE 701/702 ansetzen

    andererseits ne Elektroinstallation nach 100-600.

    Sage ich ja. Auf welcher Basis prüft man ein "Campingfahrzeug"? :kratz:

    ..On the other side I'll see you again..

  • " Sage ich ja. Auf welcher Basis prüft man ein "Campingfahrzeug"? :kratz: "

    Machbar ist das schon , der Prüfer ( Elektro ) muss nur wissen , was er da macht . Für den Prüfer ( TÜV / Fahrzeug ) ist sicher nur ein entsprechendes Protokoll entscheidend .

    Wir habe schon mal diverse Verkaufswagen geprüft , wie gesagt : ist machbar , sollte jede Elektrofirma machen können und auch dürfen .

    Das der TÜV sowas haben will ist mir neu , bei uns wollte das immer der entsprechende Marktleiter . Ich denke mal da will sich jemand wichtig tuen beziehungsweise die Verantwortung weitergeben .

    Viel Erfolg , spezi

  • Bei meinem Cali hat man sich immer nur für Gas interessiert (und kannte nicht alle prüfungsrelevanten Schläuche)

    .... diese VDE Prüfung ist nur für nachträglich Ausgebaute FZ notwendig die zum WOMO umgeschrieben werden sollen.

  • Auf welcher Basis prüft man ein "Campingfahrzeug"?

    Genau das ist die Frage.

    Mir sind die schon erwähnten Vorschriften der VDE100 bekannt, aber was möchte der Prüfer denn nun genau?
    Die Frage ist zunächst mal: Auf welcher Grundlage besteht er auf eine Prüfbescheinigung?

    Entspricht das dem "Gefühl" des hier tätigen Prüfers, oder gibt es eine allgemein gültige Anweisung dazu.

    Die würde ich dann gerne mal genau benannt bekommen.

    Was muß auf der Prüfbescheinigung drauf stehen?

    Ich würde einen "Zweizeiler" aufsetzen wie folgt:

    Das Fahrzeug xy wurde auf Basis der VDE0100-721 geprüft.

    Das Prüfergebnis führte nicht zu Beanstandungen.

    Oder muß noch mehr drauf stehen, beispielsweise wie die Anlage beschaffen ist und/oder mit welchen Prüfmittel geprüft wurde.

    Und weiter:

    Für die Gasprüfung sind die TÜV-Prüfstellen geschult und führen diese in eigener Verantwortung durch.

    Wie sieht das mit der Elektroprüfung aus? Haben die keine eigenen Leute für sowas?

    Ich denke mal da will ... jemand ...die Verantwortung weitergeben .

    Das denke ich auch ... es ist zu vermuten, dass dem Prüfer die Hose ein paar Nummern zu groß ist.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (24. Mai 2020 um 08:29)

  • Ich les mal neugierig vorausschauend mit.

    Die Frage für mich wäre : Was kostet so ein Zweizeiler ?

    Ich hatte auch schon die eigentümlichsten Sachen im Raum Köln mit SV .

    Einmal editiert, zuletzt von tercedes (24. Mai 2020 um 08:39)

  • Was kostet so ein Zweizeiler ?

    Die Elektrounternehmen berechnen in der Regel einen Stundensatz.

    Wie lange so eine Prüfung dauert ist von verschiedenen Dingen abhängig, daher kann der notwendige Zeitaufwand nicht wirklich vorab pauschal bestimmt werden.

    In meinem Auto beispielsweise ist die 230V-Elektrik mittlerweile gut in den Schränken verbaut und versteckt.

    Da müsste ich schon mal etwas mehr vorbereiten, damit der Elektro-Prüfer das in Augenschein nehmen kann.

    Nun habe ich damit ja kein Problem ... denn ich kenne meine selbstgebaute Anlage und kann sie entsprechend begutachten, aber bei einem Fremdfahrzeug (vor allem wenn man da als Prüfer noch sämtliche Verkleidungen selber wegschrauben muß) kann da schon mal eine Stunde drauf gehen.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Dieser Nachweis dürfte ein Problem darstellen:


    ... ein vom Netz gespeister Transformator mit Gleichrichter in Übereinstimmung mit DIN EN 60335-1 (VDE 0700-1) und DIN EN 61558-2-6 (VDE 0570-2-6).

    Mir ist nicht bekannt, dass eine derartige Bestätigung bei den bisher verwendeten Netzteilen mitgeliefert wird. :/

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Mir ist nicht bekannt, dass eine derartige Bestätigung bei den bisher verwendeten Netzteilen mitgeliefert wird.

    Bei Faron durchaus (bei anderen habe ich jetzt nicht nachgesehen):

    (Auszug aus der Bedienungsanleitung des Faron IUoU Automatikladegerät 12 Volt 20 Ampere)

    CE-Faron_Erklärung.jpg

    BTW: ich finde es gut dass hier mal eindeutige Regelungen aufgenommen wurden. Dass die einmalig bei der Umschreibung zu prüfen sind fände ich in Ordnung. Dass sie regelmäßig geprüft werden müssen macht zwar technisch Sinn, treibt aber leider wieder die Wartungskosten nach oben. Die Firmen werden sich schnell darauf einstellen.

    Gruß, Jörg

  • Hab mit dem TÜV meines Vertrauens ein Termin gemacht, er hat Bilder gemacht und nächste Woche bekomm ich die Papiere.

    Da ich keine Gasprüfung möchte habe ich eine induktionsplatte eingebaut.
    Von meiner Elektroinstalation wollte er nichts wissen.
    Hab ihm zwar erklärt was ich gemacht habe aber eher aus Neugier.

    Es ist kein Auto! Es ist ein Familienmitglied.....!

  • Bei Faron durchaus (bei anderen habe ich jetzt nicht nachgesehen):

    Ich sags mal so ... in meinem Auto existiert die 230V-Anlage seit nun bestimmt 15 Jahren, habe es allerdings (aus diversen verschiedenen Gründen) bis heute nicht zum Wohnmobil umschreiben lassen.

    Damals gab es diese Bestimmungen nicht, und auch für das werksseitige Cali-Netzteil dürfte es diese Bestätigung nicht geben.

    Oder geht es vielleicht gar nicht um 230V > 12V, sondern um 12V > 230V Wandler?

    Sind ja beides Verbindungsmöglichkeiten zwischen <48V und >48V im Auto :/

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Oder geht es vielleicht gar nicht um 230V > 12V, sondern um 12V > 230V Wandler?

    Zumindest im Absatz mit der Überschrift "Schutz durch Kleinspannung mittels SELV oder PELV" geht es um das Ladegerät oder Netzgerät - also die Richtung 230V>12V.

    Zitat von aus der verlinkten PDF-Datei (welche die Regelungen der DIN VDE 0100-721 Oct '19 beschreibt)

    Die Schutzmaßnahme Schutz durch Kleinspannung gilt sowohl für Verbrauchsmittel als auch für Erzeugungsanlagen zur unterstützenden oder autarken Stromversorgung. Kleinspannungsquellen dürfen eine Spannung von 48 V (sowohl DC als auch AC) nicht überschreiten.
    Es sind folgende Stromquellen zulässig:

    • die elektrische Anlage des Zugfahrzeuges
    • eine Hilfsbatterie im Caravan
    ein vom Netz gespeister Transformator mit Gleichrichter in Übereinstimmung mit DIN EN 60335-1 (VDE 0700-1) und DIN EN 61558-2-6 (VDE 0570-2-6)
    • einen durch eine andere Energieform angetriebenen Gleichspannungsgenerator
    • ein Photovoltaik-(PV)-Stromversorgungssystem.

    Der Punkt drei entspricht den Netzgeräten bzw Ladegeräten zur Erzeugung der 12V aus dem Landstromnetz.

    Was mir gerade noch auffällt: Solaranlagen dürfen nach dieser Regelung auch keine Systemspannung über 48V haben (könnte man zumindest aus dieser Formulierung ablesen). Wobei sich die Formulierung auch nur auf den Stromkreis nach dem Regler beziehen könnte (wie es bei dem Netzgeräten ja auch der Fall ist).

    Zu elektrischen Anlagen hinter Wechselrichtern werden erstaunlicherweise gar keine Aussagen gemacht bzw diese werden als eigene Netzform genau gleich der Hauptanlage behandelt. Hier träfe ja Punkt 2 der Auflistung zu - da der Wechselrichter ja aus der Hilfsbatterie gespeist wird.

    Auf dem Bild auf Seite "29" (Seite 4 des Dokuments) ist eine im Gegensatz zum Text widersprüchliche (und vermutlich im Bild falsche) Angabe zu finden.

    Im Gasflaschenkasten ist dort die Angabe zu finden dass Leitungen mindestens 500 m über der Standfläche der Gasflasche zu verlegen sind - hier sind laut Text wohl 500 mm gemeint.

    Ansonsten bietet die Regelung eigentlich nichts wesentlich neues, so das auch bestehende Anlagen alle wesentlichen Anforderungen erfüllen müssten. Vielleicht von der Kennzeichnung abgesehen.

    Gruß, Jörg

  • Mir scheint, dass die Kfz-Prüfer aufgrund der aktuell zunehmenden Anzahl an Hochspannungsanlagen in Fahrzeugen ein wenig sensibilisierter und daher die Regelungen überarbeitet werden.

    Einem Elektriker, oder wie in einem Fall einem Informationstechniker, sollte die Prüfung aber nicht schwer fallen.

    Das die Betriebe hier die Prüfung ablehnen, ist vermutlich eher der Arbeitsauslastung geschuldet und der Tatsache, dass die Auftragsbücher recht voll sind und man sich nicht zwingend mit "exotischen Sonderlösungen" beschäftigen möchte, die nur "alle paar Jahre" vorkommen.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)