Hallo zusammen,
ich befinde mich gerade in einer interessanten Situation.
Vor zwei Jahren habe ich meinen T4 - BJ 2002, SWB von Deutschland nach Holland überführt. Um ihn hier in Holland als Camper zulassen zu können habe ich ein Aufstelldach einbauem lassen. Dafür habe ich eine holländische Firma benutzt, die in Holland produzierte Flachdächer verbaut - die Kosten sind dann auch nur einen Bruchteil von den gängigen Westphalia & Co Varianten.
Damals dachte ich, dass ich länger in Holland beleibe, die Pläne haben sich geändert und jetzt versuche ich meinen T4 mit einem noßname Aufstelldach durch den TÜV zu bekommen.
Nach einiger Recherche in den Aufbaurichtlinien von VW vom T4, konnte ich rauslesen, dass die Dachspriegeln nicht durchtrennt werden sollten bzw. falls doch, muss eine Bettplatte im Bereich der C/D Säule fest mit dem Rahmen des Fahrzeugs verbaut werden zur Dachrahmenverstärkung, zudem sollte ein support Rahmen verbaut werden. Ich denke so will es der TÜV am liebsten sehen.
In meinem Fall haben die Dachspriegel B, C und D den Umbau nicht überlebt. Was hier in Holland kein Problem ist.
Jetzt habe ich zwei FragenÖ
1) Wie schätzt ihr die Wahrscheinlichkeit ein, dass ich mit dem oben beschrieben Umbau durch den TÜV komme?
2) Ich habe die Option ein ordentliches Aufstelldach mit Bett und Rahmen nachrüsten zu lassen. Jetzt steht aber auch in der Aufbaurichtlinie von VW, dass in diesem Fall, "im Fahrgastraum eine zusätzliche mehrfach verleimte Holz-Bodenplatte aus (Mindeststärke 12 mm) verschraubt oder geklebt eingebracht werden" muss. Grund dafür ist wieder die Stabilität des Autos. Sorrz, aber hier brauche ich eine Erklärung wie die 12mm Bodenplatte der Stabilität des Fahrzeugrahmens zuträglich ist?
Vielen Dank im Voraus!
Beste Grüße