Gibt es keine 16 zoll Felgen mit ABE für meinen Transporter Kasten Typ 7DA?!?!?!

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  • Hallo !

    Ich habe ein großes und dringendes Problem, bei dem Ihr mir hoffentlich schnell helfen könnt?

    Ich habe einenn T4 aus dem Ausland, somit noch keine DE-Papiere.

    Der Wagen wird am kommenden Freitag nach einer Generalüberholung vom TÜV abgenommen.

    Leider hat sich rausgestellt, dass die Felgen die dabei sind, überhaupt für einen T4 nicht zugelassen sind und somit noch vor dem TÜV Termin ersetzt werden müssen.

    Ich möchte nun neue Felgen kaufen die auch gleich Wintertauglich sind, bin mir aber nicht sicher ob ich die kaufen soll, denn mein Fahrzeugtyp "7DA" ist nicht explizit in irgendeiner ABE aufgeführt.

    Ich habe nicht Mal eine ABE gefunden in der mein Typ 7DA aufgeführt wäre! :(

    Egal welche T4-Felgen ich finde, findet man in der ABE immer nur folgende Fahrzeugtypen: 7DB, 7DZ, 7DZA.

    Oder muss ich einfach nach der VIN gehen und die "70X02" beachten? In meiner VIN findet man nämlich 70Z2. Ist es das selbe gemeint oder habe ich einen Denkfehler?

    Meine Fahrzeugdaten:

    HSN TSN

    0603 012

    oder

    0600 259

    (Ist anhand der VIN rausgesucht worden, beide Schlüsselnummern sollen passend sein)

    Transporter Kastenwagen 2.5TDI 75KW/102PS Kurzer Radstand

    Produktionsdatum => 31.05.2001

    Typ => 70X0A

    Verkaufstyp => 7DA 1Y2

    Motor-Code => ACV

    Getriebe-Code => DXZ

    Fahrwerk => 2E2

    VIN: WV1 ZZZ 70 Z 2 H XXXXXX

    WV1 = Volkswagen Nutzfahrzeuge (LKW)

    ZZZ = Ohne Bedeutung

    70 = Fahrzeugtyp

    Z = Ohne Bedeutung

    2 = Modelljahr 2002 (Kein Baujahr)

    H = Herstellungswerk Hannover

    XXXXXX= Laufende Nummerierung


    Ich wollte nämlich die Felgen oder die hier kaufen, aber wie Oben erwähnt, ist mein Fahrzeugtyp überhaupt nicht auf der ABE gelistet.

    Mal wieder nur 7DB, 7DZ, 70X02, 70X12

    Welche Einpresstiefe darf ich/sollte ich überhaupt wählen?

    8 Mal editiert, zuletzt von eZ_Bolek (13. Juni 2021 um 13:35)

  • Du hast auch dieses mal wieder keine zul. max. Achslasten von Deinem Bus angegeben.

    Die erste verlinkte Felge hat bei 215/65R16 die Auflage 142, das bedeutet nur bis 1420 kg Achslast zulässig!

    mit 225/60R16 wäre die Auflage 140 verbunden, d.h. nur bis 1400 kg max. Achslast.

    Das reicht m. E. für die meisten T4 mit ACV nicht aus!

    So wird das nichts.

    Besorge Dir doch erst einmal eine deutsche Zulassung, dann hast Du die zul. max Achslasten in der ZB1 stehen,

    oder nimm Felgen mit mind. 760 kg-800 kg Traglast, damit Du auch bei zul. max. Achslast von 1520-1600kg auf der sicheren Seite bist.

  • Abend! Als erstes wollte ich mich für euere Antworten bedanken!

    Ja ich habe erst vor wenigen Stunden zugang zu meinen Fahrzeug der noch in der Werkstatt steht wo er generalüberholt wird.

    Nun habe ich ENDLICH ein Bild vom Typenschild! (Sehe im Anhang)

    Soeben habe ich also die Felgen bestellt die bis 800KG zugelassen sind.

    Jetzt bin ich bei den Reifen bei, wahrscheinlich werde ich die hier kaufen 215/60/R16 99H XL

    Ich möchte umbedingt Ganzjahresreifen und mit mehr als 99 Lastindex (775KG) gibt es nicht in der Größe und als Ganzjahresreifen...

    Aber die Rechnung geht doch auf oder?

    1480KG geteilt durch 2 = 740KG

    Die Felge kann 800KG ab und der Reifen 775KG. Also alles über 740KG

    Andere T4 Fahrzeugtypen sind im Felgen-Gutachten aufgelistet natürlich nur mein 7DA bzw. 70X0A nicht...

    Also muss ich sowieso die Felgen eintragen lassen und das Gutachten wird beim Eintrag als stütze für den Prpfer dienen richtig?

  • Bei 1480 kg max zul. Achslast passt das mit der Traglast der Felge und den Lastindex des Reifens. :thumbup: :)

    Also muss ich sowieso die Felgen eintragen lassen und das Gutachten wird beim Eintrag als stütze für den Prpfer dienen richtig?

    Da die Reifengröße nicht im Fahrzeugschein steht, und für die Felge keine ABE angezeigt wird, dürftest Du mit dem Gutachten eine Änderungsabnahme (§19.3 StVZO) bei jeder Prüforganisation bekommen und müsstest dann nur noch bei der Zulassungsstelle

    die Räder in die ZB Teil1 eintragen lassen.

  • In seinem Fall wird es immer auf eine Einzelabnahme mit Gutachten nach §19.2 werden, da sein Auto ja nirgends aufgeführt wird.

    Das kann aber direkt mit der Gesamtabnahme erledigt werden, dann braucht er nur einmal zum SVA.

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  • In seinem Fall wird es immer auf eine Einzelabnahme mit Gutachten nach §19.2 werden, da sein Auto ja nirgends aufgeführt wird.

    Das kann aber direkt mit der Gesamtabnahme erledigt werden, dann braucht er nur einmal zum SVA.

    Das wird eine Einzelabnahme? :O

    Ich dachte dank des Gutachtens ist es eine Änderungsabnahme und schon fast eine Frormalität, da die für andere T4 zugelassen ist? :O

    Am Freitag bekommt der Wagen sein TÜV und Zulassung als PKW.Gleichzeitig sollten die Felgen eingetragen werden.

    Jetzt muss ich nur noch darauf hoffen, dass die Felgen und die reifen rechtzeitig ankommen ?

    Am 23.06.2021 wird der Wagen nun angemeldet.

  • Versuch mal, von VW das CoC für deinen Bus zu bekommen (bei Erstausfertigung kostenlos):

    https://www.volkswagen-konzernlogistik.de/de/services1.html

    Diese Übereinstimmungsbescheinigung hilft evtl. bei der Zulassung und Versicherung in D.

    Weitere Infos:

    https://www.adac.de/rund-ums-fahrz…rt/coc-papiere/

    2 Mal editiert, zuletzt von Yellow Stage (14. Juni 2021 um 17:59) aus folgendem Grund: Link zum CoC-Service hat sich geändert

  • Der Themenstarter eZ_Bolek schreibt hier immer was von "ABE" .... ich sehe in seinen Verlinkungen aber nur Teile-Gutachten, die ohnehin regelmäßig zunächst durch einen aaS am Fahrzeug begutachtet werden müssen, damit dann die Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis erteilt.

    Der dürfte dann aber auch den Sachverstand besitzen, diese Felgen an einer Fahrzeugvariante für zulässig zu erklären, die nicht direkt im Gutachten aufgeführt ist.

    ..

    Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will.

    Zitat: Jean-Jaques Rousseau - Schriftsteller und Philosoph (*28.06.1712 †02.07.1778 )

  • Nun, ich habe soeben die Reifen bestellt. Dank einen Gutschein auch noch 78,46€ pro Stück bezahlt.

    Die Felgen sind seit gestern geordert :thumbup:

    Also bleibt mir nichts anderes übrig als zu warten und zu hoffen, dass die noch am Donnerstag eintreffen und ich die noch vor Freitag, vor dem TÜV Termin für die Wiederzulassung drauf geschraubt bekomme.

    Es wäre eine Katastrophe, wenn ich TÜV verschieben müsste, da ich am 23.06.2021 bereits den Termin für die Zulassungsstelle gebucht habe.

    Auf den Termin musste ich 4WOCHEN warten!!! Alles läuft irgendwie normal trotz Corona, nur die Zulassungsstellen haben wieder Ihre "Sonderlösung" X(

    axelb Ja ich hatte ursprünglich nach Felgen mit ABE gesucht, da es aber scheinbar nicht mal eine einzige Felge auf dieser Welt gibt, die eine ABE für mein Fahrzeugtyp besitzt, hätte ich so oder so, die eintragen lassen müssen, von daher habe ich von dem ABE-Zwang abgesehen und Felgen mit einer Teilezulassung gewählt... Wozu mehr bezahlen wenn es eh nichts bringt 8)

    Einmal editiert, zuletzt von eZ_Bolek (14. Juni 2021 um 09:04)

  • ich sehe in seinen Verlinkungen aber nur Teile-Gutachten, die ohnehin regelmäßig zunächst durch einen aaS am Fahrzeug begutachtet werden müssen, damit dann die Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis erteilt.

    Was meinst du mit regelmäßig? Wird es nicht ein Mal eingetragen und gut ist? Wird das immer aufs neue geprüft oder wie?

    Was bedeutet aaS?

    (Sorry, ich kenne mich auf dem Gebiet garnicht aus und lerne erst dazu)

  • Es wäre eine Katastrophe, wenn ich TÜV verschieben müsste, da ich am 23.06.2021 bereits den Termin für die Zulassungsstelle gebucht habe.

    Auf den Termin musste ich 4WOCHEN warten!!!

    Deshalb solltest Du Dir gebrauchte Serien-Räder besorgen ... wenn sich der aaS aus irgendeinem Grund quer stellt, platzt die Zulassung.

  • Es wäre eine Katastrophe, wenn ich TÜV verschieben müsste, da ich am 23.06.2021 bereits den Termin für die Zulassungsstelle gebucht habe.

    Auf den Termin musste ich 4WOCHEN warten!!!

    Deshalb solltest Du Dir gebrauchte Serien-Räder besorgen ... wenn sich der aaS aus irgendeinem Grund quer stellt, platzt die Zulassung.

    So schlimm ist es nicht, ich habe zur Not die Reifen vom Schwager die ich mal eben drauf schrauben kann. Ich möchte aber dennoch versuchen die Felgen direkt eintragen zu lassen.

    Denn wenn ich es nachträglich mache, muss ich ja erneut zum TÜV und noch schlimmer: zu der bescheuerten Zulassungsstelle, wo man ganze 4 Termine am Tag abarbeitet ... :D

    Gebrauchte Serien-Alufelgen kosten 300-999€ !!!! Das wollte ich nicht für gebrauchte und angeschlossene Felgen ausgeben. 8)

    2 Mal editiert, zuletzt von eZ_Bolek (14. Juni 2021 um 09:28)

  • aaS bedeutet amtlich anerkannter Sachverständiger.

    Hintergrund : nicht jeder TÜV Prüfer darf z.B. Änderungsabnahmen durchführen.

    Achso, alles klar.

    Gut zu wissen, dann muss ich klären ob der Prüfer der meinen T4 Zulassen wird sowas machen kann.

    Er ist aber in der Lage Re-Import Fahrzeuge wieder zu zulassen und er schreibt regelmäßig T4 Fahrzeuge von PKW auf WoMo um.

    Ist das vielleicht schon der Hinweis dafür, dass er auch Änderungsabnahmen vornehmen kann?

    Einmal editiert, zuletzt von eZ_Bolek (14. Juni 2021 um 09:41)

  • Mit deiner gewählten Rad-Reifen-Kombination sehe ich keine Probleme.

    Er ist aber in der Lage Re-Import Fahrzeuge wieder zu zulassen und er schreibt regelmäßig T4 Fahrzeuge von PKW auf WoMo um.

    Iist das vielleicht schon der Hinweis dafür, dass er auch Änderungsabnahmen vornehmen kann?

    Er darf dann sogar §21.Dann darf er auch Räder.Die sind "nur" §19

    Viel Erfolg! :)

    Warum Fenster, wenn mir die Sonne aus dem Hintern scheint?

    Einmal editiert, zuletzt von empire (14. Juni 2021 um 09:37)

  • Am 7DA ist auch nix wirklich anders als am 7DB. Nur die serienmäßige Achslast vorne und das z.GG sind etwas geringer. Das wirkt sich höchstens positiv auf die Eintragung anderer Räder aus, weil geringere Traglast/Lastindex nötig ist.

    Mit den hier gewählten Felgen/Reifen sollte das wirklich reine Formsache sein.

    Gruß XLspecial

    8o Dasss....äääähhhh....läuft....  8o

    :whistling: Wer einmal mit der Mistgabel Samba tanzt, der schnarcht auch ohne Zähne :whistling:

  • Moin moin!

    Mein TÜV Termin steht umittelbar bevor (morgen)

    Nun ich habe das Gutachten gedruckt und schon Mal ins Fahrzeug gelegt.

    Dabei ist mir der letzte Satz im Gutachten aufgefallen:

    Zitat

    Die Anlage Nr. 17dmit den Blättern 1 bis 17hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 56R6655des Auftraggebers Ronal GmbH .

    Brauche ich noch ein weiteres Gutachten um die Felgen eintragen zu lassen?

    Oder was soll man daraus verstehen?